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Collin McMahon & Irfan Peci: Eroberung: Halbmond über Deutschland – Ist unsere Heimat auf dem Weg ins Kalifat?
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Neuerscheinung
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Rohstoffe statt Lebensraum: Der neue Krieg gegen Russland – offizielle Narrative
Seit Jahren eskaliert die Konfrontation zwischen dem Westen und Russland. Geht es tatsächlich nur um Demokratie und Sicherheit oder steckt eine langfristige Strategie dahinter, Russlands Rohstoffreichtum zu kontrollieren? Ein analytischer Blick hinter die Kulissen der Geopolitik in zwei Teilen.
Ein Beitrag von Dejan Lazić, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Seit Jahren eskaliert die Konfrontation zwischen dem Westen und Russland. Geht es tatsächlich nur um Demokratie und Sicherheit oder steckt eine langfristige Strategie dahinter, Russlands Rohstoffreichtum zu kontrollieren? Ein analytischer Blick hinter die Kulissen der Geopolitik in zwei Teilen.
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Rohstoffe statt Lebensraum: Der neue Krieg gegen Russland – offizielle Narrative
Seit Jahren eskaliert die Konfrontation zwischen dem Westen und Russland. Geht es tatsächlich nur um Demokratie und Sicherheit oder steckt eine langfristige Strategie dahinter, Russlands Rohstoffreichtum zu kontrollieren? Ein analytischer Blick hinter die…
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Marion Kuhlmann & Prof. Dr. Claus W. Turtur: Neue Energiequelle entdeckt
Stellen Sie sich eine Energiequelle vor, die unerschöpflich, kostenlos, sauber und überall verfügbar ist - unabhängig von Wetter, Tageszeit oder geopolitischen Interessen.
Das klingt zu schön, um wahr zu sein? Marion Kuhlmann nimmt Sie mit auf eine spannende Reise in eine Welt jenseits der klassischen Schulwissenschaft - zu den verborgenen Kräften des Quantenvakuums.
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Neuerscheinung
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Meinungsfreiheit: Britische Warnung aus dem Glashaus
Der „Economist“ schockiert mit einer Warnung: Deutschland stranguliert seine Meinungsfreiheit. Vom Rentner, der Habeck beleidigt, bis zur verbotenen propalästinensischen Demo – der Staat greift mit eiserner Faust durch. Satiriker wie David Bendels landen vor Gericht, während die Regierung Pläne für ein „Lügenverbot“ schmiedet.
Ein Beitrag von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Der „Economist“ schockiert mit einer Warnung: Deutschland stranguliert seine Meinungsfreiheit. Vom Rentner, der Habeck beleidigt, bis zur verbotenen propalästinensischen Demo – der Staat greift mit eiserner Faust durch. Satiriker wie David Bendels landen vor Gericht, während die Regierung Pläne für ein „Lügenverbot“ schmiedet.
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Steinhoefel: "Der Mann argumentiert wie ein Schwachkopf." Zwei hochkarätige Anwälte für Meinungsfreiheit, darunter meiner, scheinen gerade auslosten zu wollen was man noch sagen darf. Markus Haintz kommentierte Steinhöfels Post zu obigem Video auf X so:…
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Forwarded from Team Bystron
LIVE vor ORT – 16 Uhr:
Petr Bystron bei Tommy Robinson im Gefängnis!
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Lutz Geißler: Brot backen in Perfektion mit Hefe
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... um ihm eine gerichtliche Vorladung zu überbringen, während sich der ehemalige Präsident von einer umfangreichen Bauchoperation erholt.
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"Heul leise, du Lappen" Die obige Bemerkung wurde im Zusammenhang mit einer Protestaktion gegen einen prominenten Bundespolitiker gegenüber einem anderen Politiker geäußert. Ein Amtsrichter hat tatsächlich einen Strafbefehl, der mir vorliegt, wegen vermeintlicher…
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Collin McMahon & Irfan Peci: Eroberung: Halbmond über Deutschland – Ist unsere Heimat auf dem Weg ins Kalifat?
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Forwarded from Die Jaworskis
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Überraschend soll jetzt gleich um 17 Uhr das Urteil im Fall Dr. Reiner Füllmich "verkündet" werden, so der Wortlaut der Pressemitteilung des Landgerichts Göttingen.
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Pressemitteilung vom LG Göttingen
alle grossen Medienhäuser haben diese Info erhalten.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Strafprozess gegen Dr. Füllmich soll vorbehaltlich weiterer Anträge um 17 Uhr ein Urteil verkündet werden.
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Dr. Reiner Füllmich wurde zu 3 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 5 Monate U-Haft werden nicht angerechnet, laut dem Gericht, aufgrund von Prozessverschleppung der Verteidigung. Füllmich bleibt in Haft.
Hier ein X-Video von Roger Bittel.
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Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
DER FREISPRUCH AUS WERNIGERODE WURDE BESTÄTIGT!
Liebe Community,
Erinnern wir uns: Am 20.2.2025 hatte ich hier in diesem Kanal die Freude, eine gute Nachricht zu verkünden – nämlich einen Freispruch! Mein Mandant war beim Amtsgericht Wernigerode unter Anklage gestanden, weil er in drei Fällen Illustrationen mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ im Stil des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ auf NS-Konzentrationslagern und im vierten Fall ein gewöhnliches Hakenkreuz mit der Überschrift „1941“ sowie direkt daneben ein aus Impfspritzen zusammengesetztes Hakenkreuz mit der Überschrift „2021“ gepostet hatte. Der Anklagevorwurf hatte in den ersten drei Fällen auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) und im vierten Fall auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) in Tateinheit mit Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) gelautet.
Das Amtsgericht Wernigerode hatte, wie ich bereits berichtete, meinen Mandanten mit Urteil vom 20.2.2025 von sämtlichen Anklagevorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Heute, am 23.4.2025, fand bereits die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg statt. Das Landgericht Magdeburg hat die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, weil es in keinem der verfahrensgegenständlichen Posts einen Straftatbestand verwirklicht sah. Der Freispruch meines Mandanten hat also weiterhin Bestand!
Bemerkenswert an der heutigen Verhandlung war, dass selbst die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Freispruch beantragte! Als der Vorsitzende Richter daraufhin fragte, ob sie die Berufung dann nicht gleich zurücknehmen wolle, erwiderte sie, dafür habe sie keine Weisung. Der Freispruch ist also immer noch nicht rechtskräftig. Es nach wie vor möglich, dass die Staatsanwaltschaft noch in Revision geht.
Wer mit den Gepflogenheiten des Justizbetriebes nicht vertraut ist, wird mich jetzt fragen, wie denn sowas sein kann:
1. Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft erst Berufung einlegt und dann aber – bei unveränderter Faktenlage! – die Zurückweisung der eigenen Berufung beantragt? Und dann trotzdem noch in Revision gehen kann? Dazu muss man zweierlei wissen:
a) Sachbearbeiter und Sitzungsvertreter können bei der Staatsanwaltschaft zwei verschiedene Personen sein. Sachbearbeiter ist derjenige, der die Ermittlungen führt und die Anklageschrift fertigt; Sitzungsvertreter ist derjenige, der in der Hauptverhandlung für die Staatsanwaltschaft auftritt.
Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft war ganz offensichtlich NICHT die Sachbearbeiterin. Im Vorgespräch zur erstinstanzlichen Verhandlung in Wernigerode war zur Sprache gekommen, dass die Ermittlungen von einer Oberstaatsanwältin geführt werden. Die heutige Sitzungsvertreterin hatte sich in der heutigen Berufungshauptverhandlung die Posts meines Mandanten noch einmal zeigen lassen, weil sie diese gar nicht gekannt hatte. Umso akkurater war sie auf die rechtliche Seite vorbereitet und hat in ihrem Plädoyer punktgenau ausgeführt, warum das, was mein Mandant gepostet hatte, nicht strafbar sein kann. Aber sie hatte eben kein Mandat, die Berufung zurückzunehmen – dazu hätte es eine Weisung seitens der Sachbearbeiterin, ggf. sogar der Behördenleitung bedurft. Wohl aber war sie befugt, auf Freispruch zu plädieren; sie ist nicht gezwungen, gegen ihre eigene Überzeugung zu argumentieren. Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hat mit anderen Worten heute ein bemerkenswert starkes Rückgrat bewiesen!
2. Der staatliche Strafanspruch steht nur in sehr begrenztem Umfang zur Disposition der Verfahrensbeteiligten. Das Gericht hätte heute meinen Mandanten verurteilen dürfen, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend einen Freispruch gefordert haben. Und so liegt es auch in der Rechtsmittelinstanz: Die Staatsanwaltschaft hat das Recht, das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen, selbst wenn das Gericht so entschieden hat wie beantragt. Deshalb ist nach wie vor die Revision möglich.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Erinnern wir uns: Am 20.2.2025 hatte ich hier in diesem Kanal die Freude, eine gute Nachricht zu verkünden – nämlich einen Freispruch! Mein Mandant war beim Amtsgericht Wernigerode unter Anklage gestanden, weil er in drei Fällen Illustrationen mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ im Stil des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ auf NS-Konzentrationslagern und im vierten Fall ein gewöhnliches Hakenkreuz mit der Überschrift „1941“ sowie direkt daneben ein aus Impfspritzen zusammengesetztes Hakenkreuz mit der Überschrift „2021“ gepostet hatte. Der Anklagevorwurf hatte in den ersten drei Fällen auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) und im vierten Fall auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) in Tateinheit mit Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) gelautet.
Das Amtsgericht Wernigerode hatte, wie ich bereits berichtete, meinen Mandanten mit Urteil vom 20.2.2025 von sämtlichen Anklagevorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Heute, am 23.4.2025, fand bereits die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg statt. Das Landgericht Magdeburg hat die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, weil es in keinem der verfahrensgegenständlichen Posts einen Straftatbestand verwirklicht sah. Der Freispruch meines Mandanten hat also weiterhin Bestand!
Bemerkenswert an der heutigen Verhandlung war, dass selbst die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Freispruch beantragte! Als der Vorsitzende Richter daraufhin fragte, ob sie die Berufung dann nicht gleich zurücknehmen wolle, erwiderte sie, dafür habe sie keine Weisung. Der Freispruch ist also immer noch nicht rechtskräftig. Es nach wie vor möglich, dass die Staatsanwaltschaft noch in Revision geht.
Wer mit den Gepflogenheiten des Justizbetriebes nicht vertraut ist, wird mich jetzt fragen, wie denn sowas sein kann:
1. Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft erst Berufung einlegt und dann aber – bei unveränderter Faktenlage! – die Zurückweisung der eigenen Berufung beantragt? Und dann trotzdem noch in Revision gehen kann? Dazu muss man zweierlei wissen:
a) Sachbearbeiter und Sitzungsvertreter können bei der Staatsanwaltschaft zwei verschiedene Personen sein. Sachbearbeiter ist derjenige, der die Ermittlungen führt und die Anklageschrift fertigt; Sitzungsvertreter ist derjenige, der in der Hauptverhandlung für die Staatsanwaltschaft auftritt.
Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft war ganz offensichtlich NICHT die Sachbearbeiterin. Im Vorgespräch zur erstinstanzlichen Verhandlung in Wernigerode war zur Sprache gekommen, dass die Ermittlungen von einer Oberstaatsanwältin geführt werden. Die heutige Sitzungsvertreterin hatte sich in der heutigen Berufungshauptverhandlung die Posts meines Mandanten noch einmal zeigen lassen, weil sie diese gar nicht gekannt hatte. Umso akkurater war sie auf die rechtliche Seite vorbereitet und hat in ihrem Plädoyer punktgenau ausgeführt, warum das, was mein Mandant gepostet hatte, nicht strafbar sein kann. Aber sie hatte eben kein Mandat, die Berufung zurückzunehmen – dazu hätte es eine Weisung seitens der Sachbearbeiterin, ggf. sogar der Behördenleitung bedurft. Wohl aber war sie befugt, auf Freispruch zu plädieren; sie ist nicht gezwungen, gegen ihre eigene Überzeugung zu argumentieren. Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hat mit anderen Worten heute ein bemerkenswert starkes Rückgrat bewiesen!
2. Der staatliche Strafanspruch steht nur in sehr begrenztem Umfang zur Disposition der Verfahrensbeteiligten. Das Gericht hätte heute meinen Mandanten verurteilen dürfen, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend einen Freispruch gefordert haben. Und so liegt es auch in der Rechtsmittelinstanz: Die Staatsanwaltschaft hat das Recht, das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen, selbst wenn das Gericht so entschieden hat wie beantragt. Deshalb ist nach wie vor die Revision möglich.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Forwarded from Report24.news
Die selbst ernannte Klimaaktivistin Luisa Neubauer ist ohne Frage eine Person, die zu Kontroversen einlädt. Selbst Anhänger der "linken" Seite werfen ihr oft Heuchelei vor und thematisieren ihre reiche Herkunft - ihr Spitzname "Langstrecken-Luisa" kommt nicht von ungefähr. Als sie anlässlich ihres Geburtstages ein Selfie von sich postet, überschlagen sich die Kommentatoren vor Wut. Die persönlichen Untergriffe gehen weit - das ausgerechnet zu einem Geburtstagsfest, sollte zu denken geben.
Artikel hier lesen: https://report24.news/hass-im-netz-luisa-neubauer-postet-ueber-ihren-geburtstag-und-wird-von-allen-seiten-beschimpft/?feed_id=47276
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Report24
Hass im Netz: Luisa Neubauer postet über ihren Geburtstag und wird von allen Seiten beschimpft
Es macht den Eindruck, als hätten sich Linke wie Rechte versammelt, um die junge Frau an ihrem Geburtstag zu beleidigen.
HAINTZ.media
Die selbst ernannte Klimaaktivistin Luisa Neubauer ist ohne Frage eine Person, die zu Kontroversen einlädt. Selbst Anhänger der "linken" Seite werfen ihr oft Heuchelei vor und thematisieren ihre reiche Herkunft - ihr Spitzname "Langstrecken-Luisa" kommt nicht…
Markus Haintz auf X:
Ich schließe mich dem hervorragenden Beitrag von Florian Machl „Hass im Netz: Luisa Neubauer postet über ihren Geburtstag und wird von allen Seiten beschimpft“ vollumfänglich an und mache mir diesen zu eigen.
Ich möchte noch Folgendes ergänzen:
Derartige Kommentare auf ein Geburtstagsfoto einer 29-jährigen Aktivistin sind unangemessen. Das geht deutlich zu weit.
Ich stehe nun wirklich nicht im Verdacht, ein Fan von Luisa Neubauer zu sein. Haintz legal hat Frau Neubauer sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich auf der Gegenseite. Weitere Ausführungen hierzu bedarf es an dieser Stelle nicht, da dies meine Stellungnahme sonst relativieren würde.
Die meisten der feindseligen „Geburtstagsgrüße“ mögen zwar rechtlich zulässig sein, angemessen und angebracht sind sie dennoch nicht.
Ich bezweifle, dass so viel Hass und Hetze - ja, ich schreibe und meine das genau so und übernehme das Wording der Kartellparteien und ihrer Helfer - spurlos an Menschen vorbeigeht, noch dazu in diesem jungen Alter. Manche mögen das aushalten, die allermeisten nicht.
Ein derartiger Umgang miteinander schadet uns allen. Es gibt genug Gelegenheiten, Frau Neubauer inhaltlich auch scharf zu kritisieren. Geburtstagsgrüße sind keine solche Gelegenheit.
Ich rege an, dass sich der ein oder andere bei Frau Neubauer entschuldigt.
Ich rege weiterhin an, und zwar gegenüber allen Seiten, sowohl im eigenen Interesse (kann teuer werden) als auch grundsätzlich, sich gerade die sexualisierten Beleidigungen und manchmal natürlich auch „nur“ vermeintlichen Beleidigungen (ohne jeden Kontext) gegenüber Frauen in der Öffentlichkeit zu sparen.
Wem nichts Besseres einfällt, als Aktivistinnen, Politikerinnen und Journalistinnen von links-grün bis zur AfD auf diese Weise anzugehen, der sollte dann besser die Klappe halten oder eben mit den juristischen Konsequenzen leben. Erst denken, dann tippen, das soll auch helfen.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Bildquelle: Luisa Neubauer auf X.
Ich schließe mich dem hervorragenden Beitrag von Florian Machl „Hass im Netz: Luisa Neubauer postet über ihren Geburtstag und wird von allen Seiten beschimpft“ vollumfänglich an und mache mir diesen zu eigen.
Ich möchte noch Folgendes ergänzen:
Derartige Kommentare auf ein Geburtstagsfoto einer 29-jährigen Aktivistin sind unangemessen. Das geht deutlich zu weit.
Ich stehe nun wirklich nicht im Verdacht, ein Fan von Luisa Neubauer zu sein. Haintz legal hat Frau Neubauer sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich auf der Gegenseite. Weitere Ausführungen hierzu bedarf es an dieser Stelle nicht, da dies meine Stellungnahme sonst relativieren würde.
Die meisten der feindseligen „Geburtstagsgrüße“ mögen zwar rechtlich zulässig sein, angemessen und angebracht sind sie dennoch nicht.
Ich bezweifle, dass so viel Hass und Hetze - ja, ich schreibe und meine das genau so und übernehme das Wording der Kartellparteien und ihrer Helfer - spurlos an Menschen vorbeigeht, noch dazu in diesem jungen Alter. Manche mögen das aushalten, die allermeisten nicht.
Ein derartiger Umgang miteinander schadet uns allen. Es gibt genug Gelegenheiten, Frau Neubauer inhaltlich auch scharf zu kritisieren. Geburtstagsgrüße sind keine solche Gelegenheit.
Ich rege an, dass sich der ein oder andere bei Frau Neubauer entschuldigt.
Ich rege weiterhin an, und zwar gegenüber allen Seiten, sowohl im eigenen Interesse (kann teuer werden) als auch grundsätzlich, sich gerade die sexualisierten Beleidigungen und manchmal natürlich auch „nur“ vermeintlichen Beleidigungen (ohne jeden Kontext) gegenüber Frauen in der Öffentlichkeit zu sparen.
Wem nichts Besseres einfällt, als Aktivistinnen, Politikerinnen und Journalistinnen von links-grün bis zur AfD auf diese Weise anzugehen, der sollte dann besser die Klappe halten oder eben mit den juristischen Konsequenzen leben. Erst denken, dann tippen, das soll auch helfen.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Bildquelle: Luisa Neubauer auf X.
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Karl Ploberger: Erste Hilfe im Garten für intelligente Faule
Statt 25 Euro nur noch 10 Euro!
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