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#Inobhutnahme
#Jugendgerichte

Darf der Staat eigentlich Trennungskinder zum Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil zwingen?

Ludwig Salgo: Grundsätzlich ist Gewaltanwendung zur Durchsetzung von Umgang ein absolutes No-go. Das heißt, der Staat darf hier unter keinen Umständen Gewalt anwenden. Das steht so eindeutig im Gesetz, dass es das Handeln der Richter eigentlich bestimmen muss.

Warum passiert es in Deutschland dann trotzdem immer wieder, dass Kinder gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt zum anderen Elternteil gebracht werden?

Ludwig Salgo: Dieses Gewaltverbot wird mit einem Trick umgangen. Die Gerichte, die Gewalt anwenden, sagen nicht, dass sie dies zur Umsetzung von Umgang, sondern zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung tun. Denn die Richter sagen, dass Kinder, die keinen Umgang mit dem anderen Elternteil haben, schwer gefährdet seien. Doch diese Annahme ist durch die Humanwissenschaften nirgends bestätigt. In der internationalen Forschung herrscht vielmehr Einigkeit, dass für das Wohl des Kindes der Umgang bei weitem nicht so wichtig und bedeutsam ist, wie die Qualität der Beziehung, in der das Kind lebt.

Was läuft Ihres Erachtens schief an den Familiengerichten, dass es immer wieder zu solchen Fehlentscheidungen kommt?

Ludwig Salgo: Die Kinder geraten hier vollkommen aus dem Blickfeld der Gerichte. Im Blickfeld ist die Mutter, die etwas nicht beachtet, die sich zum Beispiel nicht an einen Umgangsbeschluss hält. Sie soll abgestraft werden. Die Gerichte versuchen immer, Gerechtigkeit zwischen den Eltern herzustellen, jedem Elternteil ein bisschen was zu geben. Oder sie arbeiten mit Schuldzuweisungen, die Mutter sei schuld, weil das Kind den Kontakt zum anderen Elternteil ablehnt. Aber das sind nicht die richtungsweisenden Maßstäbe für das Kind. Vorrang muss das Kindeswohl haben, nicht die Elterngerechtigkeit. Das alles ist in diesen Fällen völlig unzulässig und rechtfertigt nicht, das Kind sozusagen auf dem Altar der Gerechtigkeit zu opfern, indem man es einfach wie ein Möbelstück umplatziert oder umtopft und ihm alle Rechte nimmt.

Vorrang muss das Kindeswohl haben, nicht die Elterngerechtigkeit.
Ludwig Salgo, Professor für Familienrecht


https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/kindeswohl-sorgerecht-streit-polizei-100~amp.html

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