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Wer darf sich "Journalist" nennen?

Boris Reitschuster betont im Zusammenhang mit seinen Ausführungen zur BPK immer wieder, dass die Bezeichnung "Journalist" keine geschützte Berufsbezeichnung ist.

Ähnlich verhält es sich auch bei der Ausstellung und Nutzung von Presseausweisen. Die Anforderungen, um solch einen Ausweis zu erhalten, beziehen sich in der Regel darauf, dass man in irgend einer Form journalistisch tätig ist. Das kann auch in der Freizeit sein.

Nun möchte die Berliner Polizei offenbar ein Exempel statuieren. Bei einer Demo gegen die Corona-Politik scheiterte der Ulmer Rechtsanwalt Markus Haintz an den Polizeiabsperrungen. Polizisten hielten ihn auf der Brücke zwischen Hauptbahnhof und Regierungsviertel fest. Den Presseausweis, den er vorzeigte, akzeptierten sie nicht. Seine Arbeit sei keine Pressearbeit, begründeten sie. Die Berliner Polizei behindert die Medien und schränkt die Pressefreiheit ein, sagt Haintz.

In diesen Wochen will das Berliner Verwaltungsgericht über eine grundlegende Frage entscheiden: Darf jeder, der sich als Journalist bezeichnet, bei Demonstrationen und Großeinsätzen an den Absperrungen durchgelassen werden?

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-polizei-laesst-nicht-mehr-jeden-mit-presseausweis-durch-die-absperrungen-li.189876

#Pressefreiheit #Journalist #Haintz

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