Forwarded from Jessica Hamed
#staatstrojaner #bundesrat #keinezustimmung
Die Bundespolizei erhält nicht die Befugnis Staatstrojaner einzusetzen. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz nicht zugestimmt.
Wenig überraschend sind CDU/CSU und auch Teile der SPD darüber nicht erfreut. In dem unten verlinkten Artikel heißt es ua:
„Das Scheitern des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat zeigt: Grüne und FDP können keine innere Sicherheit«, kritisierte hingegen Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU). Die Regelung zur Quellen-TKÜ sei im parlamentarischen Verfahren so weit modifiziert worden, dass sie nur noch in ganz seltenen Ausnahmefällen zur Anwendung hätte kommen können.“
Das Scheitern zeigt indes, dass denjenigen, die eine Zustimmung verweigert haben, die Grundrechte (doch noch) etwas Wert sind.
Nicht zustimmungspflichtig war allerdings die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes, mit der die Bundesregierung allen 19 Nachrichtendiensten Deutschlands den Einsatz der Quellen-TKÜ erlaubt hat.
https://lnkd.in/drZS_35
Auch dies, insbesondere aufgrund des fehlenden Richtervorbehalts ist mE offensichtlich verfassungswidrig. Diese Bedenken teilt auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an:
„Man lasse ihm [Buermeyer] zufolge die 19 deutschen Geheimdienste von der Kette. Buermeyer glaubt, dass durch die umfangreichen Spionage-Möglichkeiten jede Person des öffentlichen Lebens erpressbar wird.
Das Problem: Wenn kein Richter den Abhöreingriff mehr absegnen muss, müssen diese Aktionen auch nicht mehr vorab klar formuliert und eingegrenzt werden. Misstrauen herrscht nicht nur bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken, deren Partei die Reform ja mit beschlossen hat, äußerte mehrmals Bedenken gegen die gegen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes.
„Ich halte die Entscheidung für den Einsatz von Staatstrojanern auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten.“ Saskia Esken
[…]
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mit der Online-Überwachung befasst und die Grenzen dafür recht eng gesteckt. Erlaubt ist sie demnach nur, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Ob der Staatstrojaner in seiner jetzt vom Bundestag beschlossenen Form noch gedeckt ist, wird spannend. Ulf Buermeyer will mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte jedenfalls gegen die neuen Regelungen vor Gericht ziehen.““
https://lnkd.in/dR8ZGyP
Die Bundespolizei erhält nicht die Befugnis Staatstrojaner einzusetzen. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz nicht zugestimmt.
Wenig überraschend sind CDU/CSU und auch Teile der SPD darüber nicht erfreut. In dem unten verlinkten Artikel heißt es ua:
„Das Scheitern des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat zeigt: Grüne und FDP können keine innere Sicherheit«, kritisierte hingegen Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU). Die Regelung zur Quellen-TKÜ sei im parlamentarischen Verfahren so weit modifiziert worden, dass sie nur noch in ganz seltenen Ausnahmefällen zur Anwendung hätte kommen können.“
Das Scheitern zeigt indes, dass denjenigen, die eine Zustimmung verweigert haben, die Grundrechte (doch noch) etwas Wert sind.
Nicht zustimmungspflichtig war allerdings die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes, mit der die Bundesregierung allen 19 Nachrichtendiensten Deutschlands den Einsatz der Quellen-TKÜ erlaubt hat.
https://lnkd.in/drZS_35
Auch dies, insbesondere aufgrund des fehlenden Richtervorbehalts ist mE offensichtlich verfassungswidrig. Diese Bedenken teilt auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an:
„Man lasse ihm [Buermeyer] zufolge die 19 deutschen Geheimdienste von der Kette. Buermeyer glaubt, dass durch die umfangreichen Spionage-Möglichkeiten jede Person des öffentlichen Lebens erpressbar wird.
Das Problem: Wenn kein Richter den Abhöreingriff mehr absegnen muss, müssen diese Aktionen auch nicht mehr vorab klar formuliert und eingegrenzt werden. Misstrauen herrscht nicht nur bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken, deren Partei die Reform ja mit beschlossen hat, äußerte mehrmals Bedenken gegen die gegen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes.
„Ich halte die Entscheidung für den Einsatz von Staatstrojanern auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten.“ Saskia Esken
[…]
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mit der Online-Überwachung befasst und die Grenzen dafür recht eng gesteckt. Erlaubt ist sie demnach nur, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Ob der Staatstrojaner in seiner jetzt vom Bundestag beschlossenen Form noch gedeckt ist, wird spannend. Ulf Buermeyer will mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte jedenfalls gegen die neuen Regelungen vor Gericht ziehen.““
https://lnkd.in/dR8ZGyP
Spiegel
Bundesrat stoppt Staatstrojaner für die Bundespolizei
In der Länderkammer gab es keine Mehrheit für das neue Bundespolizeigesetz und damit auch nicht für die Befugnis, Geräte zu hacken, um Verschlüsselungen zu umgehen. Nur die 19 Nachrichtendienste bekommen die Möglichkeit.
Forwarded from RT Deutsch
Gebrandmarkt und geächtet – aber Ungeimpfte fallen nicht in die Gruppe der Diskriminierten
#Bundesrat #COVID19Pandemie #CoronaKrise #Steinmeier #Impfpflicht #Impfung #menschenrechte
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt klar: Entscheiden sich Menschen aus persönlichen Gründen gegen eine Schutzimpfung, sind sie nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Ungleichbehandlungen geschützt․ Für Millionen Bürger bedeutet das, sich mit ihrer künftigen Rolle in dieser Gesellschaft zu arrangieren: gemobbt, gebrandmarkt, geächtet, gezwungen․
#Bundesrat #COVID19Pandemie #CoronaKrise #Steinmeier #Impfpflicht #Impfung #menschenrechte
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt klar: Entscheiden sich Menschen aus persönlichen Gründen gegen eine Schutzimpfung, sind sie nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Ungleichbehandlungen geschützt․ Für Millionen Bürger bedeutet das, sich mit ihrer künftigen Rolle in dieser Gesellschaft zu arrangieren: gemobbt, gebrandmarkt, geächtet, gezwungen․