Forwarded from Dave Brych Kanal
Auf der Website des Kirchentags heißt es dazu: „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Black, Indigenous und Kinder of Color.“ Kurz: weiße Kinder dürfen am Programm zum vermeintlichen „mutig und stark werden“ nicht teilnehmen.
https://www.nius.de/gesellschaft/news/ausschliesslich-black-indigenous-und-kinder-of-color-zu-dieser-veranstaltung-auf-dem-kirchentag-duerfen-keine-weissen-kinder-kommen/04a25716-b2cb-41ec-b4f6-2376c2908127
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Forwarded from HAINTZ.media
Aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs zum Thema „Impfen macht frei“ habe ich die Staatsanwaltschaft Bayreuth dazu aufgefordert, das Ermittlungsverfahren gegen Claus-Peter Behringer wieder aufzunehmen.
Es handelt sich hierbei um eine von vielen strategischen Strafanzeigen meinerseits, um jedermann zu zeigen, dass die Strafverfolgung in Deutschland in erheblichem Maße an der Politik, nicht am Recht orientiert ist.
Es handelt sich hierbei um eine von vielen strategischen Strafanzeigen meinerseits, um jedermann zu zeigen, dass die Strafverfolgung in Deutschland in erheblichem Maße an der Politik, nicht am Recht orientiert ist.
Forwarded from LION Media
🇦🇷 Argentinischer Präsident Milei postet Matrix-Anspielung:
„Zeit, sich zu entscheiden. Ende.“
@LIONMediaNews
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Podcast zum Fall Dr. Heinrich Fiechtner
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Forwarded from Hansjörg Schrade Stadtrat AfD
Wie kann man als AfD - Mitglied der ersten Stunde (11. März 2013) FÜR ein AfD - Verbotsverfahren sein???
1⃣ Mit der Drohung machen sie seit Jahren Politik. Wenn das Verfahren lustiger oder in ihren Augen gewinnbringender wäre, hätten sie es schon längst gemacht.
2⃣ Ich gehe fest davon aus, dass es scheitern wird.
3⃣ Vor allem aber: dann müssten sofort alle V-Leute aus der Partei abgezogen werden (Bild 4, aus dem Verbotsantrag von Wanderwitz & Co.). Wenn schon im an Personen kleinen Landesverband Brandenburg mit 18 Kreisverbänden 60 V-Leute sind - wieviele mögen es dann in BaWü sein? Bei 37 Kreisverbänden 3 oder 5 oder noch mehr pro KV?
Ich wäre sooo gespannt, wer dann plötzlich aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen austreten oder still in der Versenkung verschwinden würde. Ich hätte da manchen Verdacht ...
1⃣ Mit der Drohung machen sie seit Jahren Politik. Wenn das Verfahren lustiger oder in ihren Augen gewinnbringender wäre, hätten sie es schon längst gemacht.
2⃣ Ich gehe fest davon aus, dass es scheitern wird.
3⃣ Vor allem aber: dann müssten sofort alle V-Leute aus der Partei abgezogen werden (Bild 4, aus dem Verbotsantrag von Wanderwitz & Co.). Wenn schon im an Personen kleinen Landesverband Brandenburg mit 18 Kreisverbänden 60 V-Leute sind - wieviele mögen es dann in BaWü sein? Bei 37 Kreisverbänden 3 oder 5 oder noch mehr pro KV?
Ich wäre sooo gespannt, wer dann plötzlich aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen austreten oder still in der Versenkung verschwinden würde. Ich hätte da manchen Verdacht ...
Forwarded from Heinrich´s Gedanken (Heinrich G ö t t s c h e)
⚠️Themenkomplex »AfD gesichert Rechtsextrem«⚠️
Über folgenden Satz des Vorwurfes und der Einstufung vom Verfassungsschutz kann ich nur lachen.
Ich zitiere:
»Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist
nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.«
Das Grundprinzip des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz StAG, bis 15. Juli 1999 noch RuStAG, basiert auf dem ius sanguinis, dem sogenannten Blutrecht, also dem Abstammungsprinzip.
Einbürgerung ist nicht die Basis des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz.
Die Listung in §3 des StAG gibt eindeutig auch die Gewichtung vor.
Ich zitiere:
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt (§ 4),
2. durch Erklärung (§ 5),
3. durch Annahme als Kind (§ 6),
4. durch Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
5. durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16 und 40a).
Auch Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes spricht eine eindeutige Sprache.
Ich zitiere Artikel 116 Abs. 1 GG:
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Kennen die Leute vom VS nicht die eigenen Gesetze?
Was für eine Farce....
Über folgenden Satz des Vorwurfes und der Einstufung vom Verfassungsschutz kann ich nur lachen.
Ich zitiere:
»Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist
nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.«
Das Grundprinzip des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz StAG, bis 15. Juli 1999 noch RuStAG, basiert auf dem ius sanguinis, dem sogenannten Blutrecht, also dem Abstammungsprinzip.
Einbürgerung ist nicht die Basis des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz.
Die Listung in §3 des StAG gibt eindeutig auch die Gewichtung vor.
Ich zitiere:
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt (§ 4),
2. durch Erklärung (§ 5),
3. durch Annahme als Kind (§ 6),
4. durch Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
5. durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16 und 40a).
Auch Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes spricht eine eindeutige Sprache.
Ich zitiere Artikel 116 Abs. 1 GG:
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Kennen die Leute vom VS nicht die eigenen Gesetze?
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Forwarded from Director of Corona Reset ❤️ (Markus Huck) ❤️
Der Fall Dr. Heinrich Fiechtner und Jakob von Metzler
In Deutschland gibt es eine rechtliche Debatte darüber, ob die Polizei Verdächtige zwingen darf, ihre Mobiltelefone mithilfe biometrischer Daten wie Fingerabdrücken oder Gesichtserkennung zu entsperren. Ein bemerkenswerter Fall, der in diesem Zusammenhang diskutiert wird, ist der Fall von Dr. Flechtner und Jakob von Metzler (Informationsgewinnung unter Androhung von Folter).
Gerichtsentscheidungen haben die Befugnis der Polizei in dieser Angelegenheit gestärkt. Insbesondere hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Umständen physischen Zwang anwenden darf, um Telefone mittels Fingerabdruckscans oder Gesichtserkennung zu entsperren.
Die rechtliche Begründung stützt sich oft darauf, dass biometrische Daten im Gegensatz zu Passwörtern als "nicht-testimonial" gelten. Das bedeutet, dass die Bereitstellung biometrischer Daten nicht als Aussage gegen sich selbst gewertet wird und somit möglicherweise nicht unter das in Deutschland geltende Recht auf Aussageverweigerung fällt. Gerichte haben argumentiert, dass das erzwungene Entsperren zwar die Privatsphäre berührt, aber als verhältnismäßige Maßnahme angesehen werden kann, insbesondere wenn mildere, gleich geeignete Mittel zur Sicherung von Beweismitteln nicht verfügbar sind.
Allerdings ist die Rechtslage weiterhin Gegenstand von Diskussionen unter Rechtsexperten. Es werden Bedenken hinsichtlich des Potenzials für Missbrauch und der Vereinbarkeit mit Grundrechten geäußert. Es wird betont, dass die spätere Verwendung der durch das erzwungene Entsperren gewonnenen Daten separaten und strengeren rechtlichen Anforderungen unterliegt, die über die bloße Entsperrung hinausgehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass deutsche Gerichte in bestimmten Fällen entschieden haben, dass die Polizei Verdächtige rechtmäßig zwingen kann, ihre Telefone biometrisch zu entsperren, wobei dies als zulässige Methode zur Beweissicherung angesehen wird. Die Debatte über die Grenzen dieser Befugnis im Spannungsfeld zwischen Strafverfolgung und Grundrechten dauert jedoch an.
Video 1: deutsche Version
Video 2: englische Variante
👉 Video 1 auf YouTube
Ein Film von Markus Huck für
@DirectorOfCoronaReset
unterstützt durch KI.
Bild von Doc. F
Rückblicke:
👉 Interview 8. Verhandlungstag mit Dr. Fiechtner
👉 Den Einsatz von Dr. Fiechtner unterstützen❗️
Dr. Heinrich Fiechtner
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DE48 6005 0101 7006 7635 40
Markus Huck
Kreissparkasse Waiblingen
DE96 6025 0010 1000 6681 80
Der Produzent dieses Beitrages
freut sich über Dein Trinkgeld❤️
In Deutschland gibt es eine rechtliche Debatte darüber, ob die Polizei Verdächtige zwingen darf, ihre Mobiltelefone mithilfe biometrischer Daten wie Fingerabdrücken oder Gesichtserkennung zu entsperren. Ein bemerkenswerter Fall, der in diesem Zusammenhang diskutiert wird, ist der Fall von Dr. Flechtner und Jakob von Metzler (Informationsgewinnung unter Androhung von Folter).
Gerichtsentscheidungen haben die Befugnis der Polizei in dieser Angelegenheit gestärkt. Insbesondere hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Umständen physischen Zwang anwenden darf, um Telefone mittels Fingerabdruckscans oder Gesichtserkennung zu entsperren.
Die rechtliche Begründung stützt sich oft darauf, dass biometrische Daten im Gegensatz zu Passwörtern als "nicht-testimonial" gelten. Das bedeutet, dass die Bereitstellung biometrischer Daten nicht als Aussage gegen sich selbst gewertet wird und somit möglicherweise nicht unter das in Deutschland geltende Recht auf Aussageverweigerung fällt. Gerichte haben argumentiert, dass das erzwungene Entsperren zwar die Privatsphäre berührt, aber als verhältnismäßige Maßnahme angesehen werden kann, insbesondere wenn mildere, gleich geeignete Mittel zur Sicherung von Beweismitteln nicht verfügbar sind.
Allerdings ist die Rechtslage weiterhin Gegenstand von Diskussionen unter Rechtsexperten. Es werden Bedenken hinsichtlich des Potenzials für Missbrauch und der Vereinbarkeit mit Grundrechten geäußert. Es wird betont, dass die spätere Verwendung der durch das erzwungene Entsperren gewonnenen Daten separaten und strengeren rechtlichen Anforderungen unterliegt, die über die bloße Entsperrung hinausgehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass deutsche Gerichte in bestimmten Fällen entschieden haben, dass die Polizei Verdächtige rechtmäßig zwingen kann, ihre Telefone biometrisch zu entsperren, wobei dies als zulässige Methode zur Beweissicherung angesehen wird. Die Debatte über die Grenzen dieser Befugnis im Spannungsfeld zwischen Strafverfolgung und Grundrechten dauert jedoch an.
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Forwarded from Toby informiert
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Über 70 000 Euro Strafe (u. a.) für „Corona-Kritik“! – Dr. Heinrich Fiechtner im Gespräch
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Forwarded from HAINTZ.media
Wie sperrt ihr euer Handy? Nehmt eine PIN!
Mit einer Stellungnahme meiner Kanzleikollegin, Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier:
Augenlider zwangsweise öffnen: Ex-AfD-Politiker wirft Staatsanwältin „Foltermethoden“ vor
Jungefreiheit.de
Wegen dieses drohenden Zwangs habe er sein Handy seinerzeit „freiwillig“ entsperrt, sagte Fiechtner der JUNGEN FREIHEIT. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft kritisierte er scharf und sprach von einem „Folterbefehl“ und „Foltermethoden“. Die zwangsweise Öffnung der Augenlider „ist unverhältnismäßig und sprengt alle Grenzen“, betonte auch seine Anwältin Viktoria Dannenmaier von der Kanzlei Haintz legal.
Anwältin verweist auf Meinungsfreiheit
Ähnlich kritisch äußerten sich beide zu den Vorwürfen im aktuellen Berufungsverfahren. Fiechtner wird darin unter anderem ein Beitrag auf der Plattform Telegram zur Last gelegt, in dem er mißbilligte und die dafür verantwortlichen Gesundheitsminister in Bund und Ländern als „Verbrecher“ bezeichnete. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er sich damit der Beleidigung schuldig gemacht. Zudem soll er angeblich den Hitlergruß gezeigt haben.
Fiechtner wies die Vorwürfe im Gespräch mit dieser Zeitung zurück und prangerte die heutige Strafverfolgung an, die darauf abziele, „politisch mißliebige Menschen“ zu bekämpfen. Weiter führte er aus, der angebliche Hitlergruß sei eine satirische Kritik an den Coronamaßnahmen gewesen – also eben keine Geste der Unterstützung für den NS-Terror, sondern das Gegenteil. Die Staatsanwaltschaft wandle „Kritik im Sinne des ‘Nie wieder’ in eine Unterstützung des Terrorregimes um“.
Seine Anwältin Dannenmaier machte deutlich: „Durch Satire werden Mißstände in der Gesellschaft und Politik in überspitzter Form ins Lächerliche gezogen. Es ist eine Art der Machtkritik, die in einer Demokratie ausdrücklich erwünscht ist. Sie ist grundsätzlich gedeckt von der Kunst- und Meinungsfreiheit“. In der Rechtsprechung sei „inzwischen leider eine klare Tendenz zu erkennen, welche die Satirefreiheit zu Gunsten der Mächtigen und zu Lasten von Oppositionellen einschränkt, gerade bei
politisch brisanten Straftatbeständen wie Volksverhetzung und sogenannter Majestätsbeleidigung von Politikern“.
Mit einer Stellungnahme meiner Kanzleikollegin, Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier:
Augenlider zwangsweise öffnen: Ex-AfD-Politiker wirft Staatsanwältin „Foltermethoden“ vor
Jungefreiheit.de
Wegen dieses drohenden Zwangs habe er sein Handy seinerzeit „freiwillig“ entsperrt, sagte Fiechtner der JUNGEN FREIHEIT. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft kritisierte er scharf und sprach von einem „Folterbefehl“ und „Foltermethoden“. Die zwangsweise Öffnung der Augenlider „ist unverhältnismäßig und sprengt alle Grenzen“, betonte auch seine Anwältin Viktoria Dannenmaier von der Kanzlei Haintz legal.
Anwältin verweist auf Meinungsfreiheit
Ähnlich kritisch äußerten sich beide zu den Vorwürfen im aktuellen Berufungsverfahren. Fiechtner wird darin unter anderem ein Beitrag auf der Plattform Telegram zur Last gelegt, in dem er mißbilligte und die dafür verantwortlichen Gesundheitsminister in Bund und Ländern als „Verbrecher“ bezeichnete. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er sich damit der Beleidigung schuldig gemacht. Zudem soll er angeblich den Hitlergruß gezeigt haben.
Fiechtner wies die Vorwürfe im Gespräch mit dieser Zeitung zurück und prangerte die heutige Strafverfolgung an, die darauf abziele, „politisch mißliebige Menschen“ zu bekämpfen. Weiter führte er aus, der angebliche Hitlergruß sei eine satirische Kritik an den Coronamaßnahmen gewesen – also eben keine Geste der Unterstützung für den NS-Terror, sondern das Gegenteil. Die Staatsanwaltschaft wandle „Kritik im Sinne des ‘Nie wieder’ in eine Unterstützung des Terrorregimes um“.
Seine Anwältin Dannenmaier machte deutlich: „Durch Satire werden Mißstände in der Gesellschaft und Politik in überspitzter Form ins Lächerliche gezogen. Es ist eine Art der Machtkritik, die in einer Demokratie ausdrücklich erwünscht ist. Sie ist grundsätzlich gedeckt von der Kunst- und Meinungsfreiheit“. In der Rechtsprechung sei „inzwischen leider eine klare Tendenz zu erkennen, welche die Satirefreiheit zu Gunsten der Mächtigen und zu Lasten von Oppositionellen einschränkt, gerade bei
politisch brisanten Straftatbeständen wie Volksverhetzung und sogenannter Majestätsbeleidigung von Politikern“.
JUNGE FREIHEIT
Baden-Württemberg: Augenlider zwangsweise öffnen: Ex-AfD-Politiker wirft Staatsanwältin „Foltermethoden“ vor
Der Ex-AfD-Abgeordnete Heinrich Fiechtner steht wegen Volksverhetzung vor Gericht und macht eine Anordnung der Staatsanwaltschaft öffentlich, die „alle Grenzen sprengt“. Die JUNGE FREIHEIT hat mit Fiechtner und seiner Anwältin gesprochen.
Forwarded from HAINTZ.media
Der Verfassungsschutz bekämpft das deutsche Volk
Meine 4 Großeltern waren allesamt Volksdeutsche. Sie wurden vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs im heutigen Serbien, Rumänien und in Ungarn geboren, nachdem ihre Vorfahren im 18. Jahrhundert als Donauschwaben in Richtung Südosteuropa ausgewandert waren.
Auf dem Reichstag steht geschrieben:
„Dem deutschen Volke“
Dort steht nicht: Allen Staatsbürgern
Dort steht erst recht nicht:
Jedem, der einen Pass von Nancy haben möchte
Alle Staatsbürger haben gleiche Rechte. Aber nicht alle Staatsbürger gehören dem gleichen Volke an. Weder in Deutschland noch sonst irgendwo auf der Welt.
PS: Ich habe große Teile der Welt bereist und war auf jedem Kontinent zumindest 2 mal. Ich habe unzählige Menschen, Kulturen und Völker kennengelernt, und ich bin mit allen gut klargekommen, mehrere muslimische Länder miteingeschlossen.
Mich persönlich interessiert diese ganze Debatte nur am Rande. Dennoch ist es bemerkenswert, was sich das deutsche Volk so alles gefallen lässt.
Ich kann letztlich an vielen Orten auf der Welt leben. Wenn Deutschland sich wirtschaftlich, kulturell oder gar militärisch vernichten möchte, werde ich nicht (mehr) dabei sein.
Wenn das deutsche Volk letztlich seine Abschaffung akzeptieren sollte, dann gehört auch das zum Lauf der Geschichte. Was die historischen Gründe dafür sind, dazu könnte ich jetzt lange ausholen, aber mir fehlt die Lust dazu.
Markus Haintz
Meine 4 Großeltern waren allesamt Volksdeutsche. Sie wurden vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs im heutigen Serbien, Rumänien und in Ungarn geboren, nachdem ihre Vorfahren im 18. Jahrhundert als Donauschwaben in Richtung Südosteuropa ausgewandert waren.
Auf dem Reichstag steht geschrieben:
„Dem deutschen Volke“
Dort steht nicht: Allen Staatsbürgern
Dort steht erst recht nicht:
Jedem, der einen Pass von Nancy haben möchte
Alle Staatsbürger haben gleiche Rechte. Aber nicht alle Staatsbürger gehören dem gleichen Volke an. Weder in Deutschland noch sonst irgendwo auf der Welt.
PS: Ich habe große Teile der Welt bereist und war auf jedem Kontinent zumindest 2 mal. Ich habe unzählige Menschen, Kulturen und Völker kennengelernt, und ich bin mit allen gut klargekommen, mehrere muslimische Länder miteingeschlossen.
Mich persönlich interessiert diese ganze Debatte nur am Rande. Dennoch ist es bemerkenswert, was sich das deutsche Volk so alles gefallen lässt.
Ich kann letztlich an vielen Orten auf der Welt leben. Wenn Deutschland sich wirtschaftlich, kulturell oder gar militärisch vernichten möchte, werde ich nicht (mehr) dabei sein.
Wenn das deutsche Volk letztlich seine Abschaffung akzeptieren sollte, dann gehört auch das zum Lauf der Geschichte. Was die historischen Gründe dafür sind, dazu könnte ich jetzt lange ausholen, aber mir fehlt die Lust dazu.
Markus Haintz
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