🇩🇪Deutsche Tages News [DTN]🇩🇪
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NEWS, die es NICHT in die Tagesschau / heutejournal ( ARD/ZDF) geschafft haben.

Wir lesen viel und in erster linie gesicherte informationen. In der Flut der informationen geht auch mal was durch.

letztendlich ist dies ein Archiv!
Start: 4.7.19
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Spielplatz-Eklat Prügel-Szene gefilmt – Polizei nimmt der Zeugin das Handy weg - https://www.youtube.com/watch?v=T4W0NxYD1lQ
Der Bundestag musste sämtliche Gesetze des fehlenden Geltungsbereichs wegen ersatzlos aufheben!
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Mit dem Ersten Bereinigungsgesetz wurden am *24.04.2006* die Einführungsgesetze (EG) die Zivilprozessordnung (ZPO), die Strafprozessordnung (StPO), das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) aufgehoben.
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Alle seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze ergangenen sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte der „BRD“ bzw. der „BRD-GmbH“ („Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen, Zoll etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechts ungültig, rechts unwirksam wie auch rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.
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Dejure.Org: Gerichtsverfassungsgesetz GVG 15 (weggefallen): www.dejure.org/gesetze/GVG/15.html
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Erstes Rechtsbereinigungsgesetz, 1. BMJBBG:
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https://deinerechte.wordpress.com/2012/04/27/brd-ohne-staatsgerichte-beweise/
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Zweites Rechtsbereinigungsgesetz, 2. BMJBBG:
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https://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm
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Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig.
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https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2011/09/29/vorstand-der-deutschen-polizeigewerkschaft-bestatigt-die-nichtexistenz-von-stpo-die-zpo-und-das-owig/
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Vorstand der Polizeigewerkschaft Sachsen, Volker Schöne: BRD ohne Handlungsgrundlagen!
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https://deinerechte.wordpress.com/2011/10/27/vorstand-der-polizeigewerkschaft-sachsen-volker-schone-brd-ohne-handlungsgrundlagen/
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Bundesjustizministerium der Justiz März 2012: umfassende Bestätigung der Rechtsbereinigungsgesetze
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https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/bestaetigung_rechtsbereinigungsgesetze.pdf
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Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:
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„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
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Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.
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Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
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1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)
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Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.


Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig, der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?
Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
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„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
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Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
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„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
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„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“
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‼️Alles ist geplant und sie sagen es uns‼️

Pandemie und der Krieg mit Russland.
Trump erwägt, gemeinnützigen Organisationen die Überweisung von Fördergeldern ins Ausland zu verbieten – ein Schlag gegen von Zuckerberg, Gates und Soros gegründete Gruppen

https://nypost.com/2025/04/22/us-news/trump-weighs-banning-nonprofits-from-sending-grant-money-overseas/
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Warum trug Papst Franziskus selbst KEINE roten Schuhe? Aber seine Vorgänger schon?

Stimmt das?

https://vm.tiktok.com/ZNdYwyku4/
Wer will auch schon dieser Dreck mit Palmöl kaufen, und seinen Kinder, oder auch Enkeln, damit Krebs verpassen!
🔴Telegram-Gründer Durow verteidigt Menschenrechte gegen EU-Überwachungswahnsinn💪🏻

In einem langen Post auf Telegram meldete sich Telegram-Gründer Pawel Durow wieder zu Wort. Durow war im August 2024 in Frankreich bei der Einreise festgenommen worden; ihm wurde vorgeworfen, nicht ausreichend mit den Behörden kooperiert zu haben (erst vor wenigen Tagen hatte Durow in einem anderen Post betont, auf eine ordnungsgemäße gerichtliche Anordnung sei Telegram immer bereit gewesen, Daten über die Nutzer herauszugeben, nur nicht die Inhalte der Kommunikation; die französischen Behörden hätten aber diesen Weg nicht eingehalten).

International wurde das Vorgehen gegen Durow als Versuch gewertet, ihn zu erpressen, um Telegram stärker der damals auch von der Regierung von US-Präsident Joe Biden vorangetriebenen inhaltlichen Zensur im Internet zu unterwerfen. Nach einigen Tagen wurde Durow dann in Hausarrest entlassen. Im März, nach über einem halben Jahr des unfreiwilligen Aufenthalts, konnte er Frankreich verlassen, das Verfahren gegen ihn wird aber fortgesetzt.

Nun wieder in Dubai, setzt er sich gegen erneute Forderungen zur Wehr, in die Verschlüsselung auf Telegram Hintertüren für einen unmittelbaren Zugriff der Behörden auf die Inhalte der Kommunikation einzubauen. Im französischen Parlament war erst im März ein Gesetzentwurf gescheitert, der allen sozialen Medien vorschreiben wollte, eine solche Hintertür für die Strafverfolgung zu installieren. "Die Mitglieder der Nationalversammlung waren weise, ein Gesetz abzulehnen, das Frankreich zum ersten Land weltweit gemacht hätte, das seinen Bürgern das Recht auf Privatsphäre genommen hätte."

Das vorgebrachte Argument, dies sei zur Bekämpfung von Kriminalität erforderlich, weist er mit zwei Gründen zurück. Das erste ist die Gefahr, die von einer solchen Zugriffsmöglichkeit allgemein ausginge: "Es ist technisch unmöglich, zu garantieren, dass nur die Polizei eine Hintertür nutzen kann. Sobald sie eingebaut ist, kann eine Hintertür von anderen Parteien ausgenutzt werden – von ausländischen Agenten bis zu Hackern." Das zweite Argument ist die mangelnde Wirksamkeit, was das erklärte Ziel, Kommunikation zwischen Kriminellen zu erschweren, betrifft: "Selbst wenn die großen verschlüsselten Apps durch eine Hintertür geschwächt wären, könnten Kriminelle immer noch sicher über ein Dutzend kleinerer Apps kommunizieren – und durch VPNs noch schwerer nachverfolgbar werden."

Die entscheidende Aussage in Durows Mitteilung ist aber eine andere. Das, was in Frankreich nicht verabschiedet wurde, wird inzwischen von der Europäischen Kommission weiter verfolgt. Und Durow bestätigte noch einmal, wie er auf eine solche Entwicklung reagieren würde: "Telegram würde eher einen Markt verlassen, als die Verschlüsselung durch Hintertüren zu untergraben und grundlegende Menschenrechte zu verletzen."