Nächster Gerichtshammer: Das VG #Osnabrück hält die Verkürzung des #Genesenen-Status von 6 auf 3 Monate für #verfassungswidrig! So fehle es zum einen an einer Rechtsgrundlage, diese Entscheidungskompetenz an das #RKI zu übertragen. Zum anderen konnte das RKI nicht wissenschaftlich fundiert darlegen, weshalb man nur noch 3 Monate als Genesen gelten soll. Zudem sei der Verweis auf der Webseite des RKI #intransparent und unbestimmt. https://www.bild.de/politik/2022/politik/genesenenstatus-gericht-haelt-verkuerzung-fuer-verfassungswidrig-79043372.bild.html
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Genesenenstatus: Gericht hält Verkürzung für verfassungswidrig
Ein Gericht hat die Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI für verfassungswidrig erklärt – die Entscheidung gilt aber vorerst nur für einen Fall.