Alarm im Homeoffice!
Internet-Gangster haben weltweit Tausende Router angegriffen und zu einem gefährlichen „Botnetz“ zusammengeschaltet.
Die fiese Software namens „KadNap“ schleicht sich unbemerkt auf Ihr Gerät – und macht es zur Waffe für Kriminelle!
https://m.bild.de/leben-wissen/digital/hacker-grossangriff-auf-unsere-router-14-000-router-gekapert-ist-ihrer-auch-dabei-69b3da2028b7770e637eb592
Internet-Gangster haben weltweit Tausende Router angegriffen und zu einem gefährlichen „Botnetz“ zusammengeschaltet.
Die fiese Software namens „KadNap“ schleicht sich unbemerkt auf Ihr Gerät – und macht es zur Waffe für Kriminelle!
https://m.bild.de/leben-wissen/digital/hacker-grossangriff-auf-unsere-router-14-000-router-gekapert-ist-ihrer-auch-dabei-69b3da2028b7770e637eb592
25.3.2026
RAMBO-ZAMBO
MERZ?
BFDI:
Die Online-Verbreitung des sexuellen Kindesmissbrauchs zu stoppen, ist überaus wichtig und grundsätzlich zu unterstützen.
Denn die „Chatkontrolle“ bietet kaum Schutz für Kinder, wäre aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation.
Der Verordnungsentwurf respektiert nach Einschätzung der BfDI weder die Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit noch die Grundrechte, die deutschen Bürgerinnen und Bürgern nach der EU-Grundrechte-Charta und nach dem Grundgesetz zustehen.
Dadurch könnten bei einem Dienst wie beispielsweise WhatsApp mit insgesamt circa zwei Milliarden Nutzenden weltweit bis zu 240 Millionen Nutzende zu Unrecht der Verbreitung von CSA-Material beschuldigt werden.
Diese eingeschränkte Rolle der Datenschutzbehörden hält die BfDI bei derart schwerwiegenden, drohenden Grundrechtseingriffen für unzureichend.
Quelle
RAMBO-ZAMBO
MERZ?
BFDI:
Die Online-Verbreitung des sexuellen Kindesmissbrauchs zu stoppen, ist überaus wichtig und grundsätzlich zu unterstützen.
Denn die „Chatkontrolle“ bietet kaum Schutz für Kinder, wäre aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation.
Der Verordnungsentwurf respektiert nach Einschätzung der BfDI weder die Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit noch die Grundrechte, die deutschen Bürgerinnen und Bürgern nach der EU-Grundrechte-Charta und nach dem Grundgesetz zustehen.
Dadurch könnten bei einem Dienst wie beispielsweise WhatsApp mit insgesamt circa zwei Milliarden Nutzenden weltweit bis zu 240 Millionen Nutzende zu Unrecht der Verbreitung von CSA-Material beschuldigt werden.
Diese eingeschränkte Rolle der Datenschutzbehörden hält die BfDI bei derart schwerwiegenden, drohenden Grundrechtseingriffen für unzureichend.
Quelle