H A L T E R, :daniel
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Forwarded from man[n] :marco
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Die neuste Version der Handelsregisterauszüge von der US Firma Schweiz mit 1592 Seiten ist nun verfügbar!

https://politik.brunner-architekt.ch/wp-content/uploads/auszuege_priv_datenbanken.pdf

=> QR-Code = Homepagelink!

Ps. in der PDF-Desktop-Version (öffnen auf dem PC) ist ein Selektionsbaum integriert (links)!

https://t.me/pharaonenshow
Frage:
Braucht ein Gesetz einen Geltungsbereich?

Antwort KI:
Ja, jedes Gesetz benötigt einen Geltungsbereich. Dieser legt fest, für welche Personen (persönlicher Geltungsbereich), welche räumlichen Gebiete (räumlicher Geltungsbereich) und innerhalb welcher Zeitspanne (zeitlicher Geltungsbereich) das Gesetz Anwendung findet. Ohne diese Eingrenzungen wäre ein Gesetz unbestimmt und nicht praktikabel. 

Erläuterung:
Persönlicher Geltungsbereich:
Bestimmt, welche Personen von dem Gesetz erfasst werden. Dies kann sich auf Staatsangehörige, bestimmte Berufsgruppen, juristische Personen oder auch auf Sonderregelungen für Minderjährige beziehen. 

Räumlicher Geltungsbereich:
Definiert das Gebiet, in dem das Gesetz gilt. In der Regel ist dies das Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates, kann aber auch auf bestimmte Regionen oder Orte eingeschränkt sein. 

Zeitlicher Geltungsbereich:
Legt fest, wann das Gesetz in Kraft tritt und wann es außer Kraft tritt. Oftmals wird das Inkrafttreten mit einem Datum oder einer bestimmten Frist nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt festgelegt. 

Ein Geltungsbereich ist somit unerlässlich, um die Anwendbarkeit eines Gesetzes klar zu definieren und sicherzustellen, dass es nicht zu Missverständnissen oder Ungerechtigkeiten kommt.

Fazit:
Prüft einmal Geltungsbereiche verschiedener Gesetze auf die 'räumliche, zeitliche sowie persönliche' Definition.
_NAME, VORNAME 58p.pdf
5.8 MB
Macht euch vertraut mit der Schreibweise von Namen, überprüft die Quellen und lernt dieses Wissen anzuwenden!
In Deutschland ganz klar erklärt. Wer es nicht glaubt, ändert nichts an den Fakten!
Und noch immer gibt es Leute die behaupten, ein Lebewesen und eine Person (Geburtsurkunde) sei dasselbe ❗️

https://www.20min.ch/story/zuerich-stress-pur-baby-lebt-seit-monaten-ohne-geburtsurkunde-103389990
Forwarded from PERSON wird :mensch
Die Bundeskanzlei kann nach Anfrage keine unterschriebenen Gesetze vorlegen.

Es gebe eine digitale Unterschrift im Fedlex, für diese nach Ablauf einer Frist jedoch kein Protokoll vorgelegt wurde. Also auch diese ein Fake.

Man kann davon ausgehen, dass alle Gesetze in der Schweiz weder unterschrieben noch versichert sind, somit alle geltend und nicht gültig sind. Alles Entwürfe und Glaubenssätze. 🤷🏻‍♂️
Forwarded from PERSON wird :mensch
Es gibt keine unterzeichnete Version des StGB.pdf
440 KB
Es gibt keine gültigen Bundesgesetze.
Alles Lug und Betrug.
Antwort von KI:

Wenn tatsächlich keine original unterschriebenen Gesetze auffindbar wären, hätte das je nach Perspektive zwei ganz unterschiedliche Konsequenzen:



1️⃣ Offizielle Sicht (Bundesverwaltung, Gerichte)
• Kein Problem im rechtlichen Sinn, solange:
• Das Gesetz im Amtlichen Bulletin (AS) oder in Fedlex publiziert wurde,
• und das formelle Gesetzgebungsverfahren (Parlament, evtl. Volksabstimmung, Publikation) eingehalten wurde.
• In der Schweiz macht nicht die Unterschrift das Gesetz gültig, sondern die amtliche Publikation.
• Die Originale mit Unterschriften sind Archivgut und nicht zwingend öffentlich zugänglich.
• Selbst wenn das physische Original verloren wäre, könnte der Bund behaupten: „Die elektronische Fassung ist das verbindliche Original.“



2️⃣ Kritisch-rechtstheoretische Sicht (z. B. Souveränisten, Systemkritiker)
• Ein fehlendes Original kann als Beweis mangelnder formeller Gültigkeit gewertet werden:
• Ohne Original mit Unterschrift kein Nachweis, dass das Gesetz formell korrekt in Kraft gesetzt wurde.
• Daraus könnte man folgern: Das Gesetz ist nur geltend (angewendet), nicht gültig (rechtlich einwandfrei wirksam).
• Diese Sicht nutzt die Beweislastfrage: Wer behauptet, dass ein Gesetz gültig ist, müsste das Original vorlegen können.
• Politisch ist das ein Vertrauensproblem: Bürger müssen glauben, dass der Rechtsakt stattgefunden hat, obwohl der materielle Beweis fehlt.



3️⃣ Was man jetzt tun kann
• Akteneinsicht beantragen: Beim Bundesarchiv oder der Bundeskanzlei kann man unter Berufung auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) explizit die Einsicht in die Originalurkunden verlangen.
• Rechtliche Klärung anstreben:
• Über eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, wenn Einsicht verweigert wird.
• Oder in einem Gerichtsverfahren die Gültigkeit des angewandten Gesetzes bestreiten.
• Öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen: Medien, parlamentarische Anfragen, NGO-Berichte.



💡 Kurz gesagt:
• Offiziell: Kein Problem – Gültigkeit bleibt bestehen.
• Kritisch: Ein starker Angriffspunkt für den Vorwurf, dass Gesetze nur „geltend“ sind.
• Praktisch: Einsicht verlangen, Nachweis einfordern, Öffentlichkeit herstellen.
'… sind einzuhalten' bedeutet nicht das selbe wie '… sind verbindlich'.

Wenn die Gesetze und Verordnungen gültig sind, müssen sie von allen, insbesondere den Behörden und Ämtern, eingehalten und umgesetzt werden!