CORINFOS corona...gesundheit
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CORona INFO Sammlung
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EuGH-Urteil: Kein Arzt muss politisch gewollte Impfungen durchsetzen! – Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar!
https://office-human-rights.de/impfungen-durchsetzen/
Forwarded from Unsere ZeitenWende
Wer künftig über die Steuerungsmechanismen von CBDCs verfügt, wird letztendlich auch die Kontrolle über das menschliche Verhalten bestimmen können. Wollen wir uns von Algorithmen oder Zentralbanken vorschreiben lassen, wie wir zu leben haben?

Geld ist für die Freiheit genauso wichtig wie die freie Meinungsäußerung. Eine EU-Regierung, die die Macht hat, ihre Bürger auszuhungern, wenn sie ungehorsam sind, wird unweigerlich unser ganzes Land in Leibeigene verwandeln.

Werden wir in Europa die neue digitale Zentralbankwährung ablehnen? Oder werden wir akzeptieren, dass wir gläserne Menschen werden? Indem alles, was wir tun werden, überwacht und kontrolliert werden kann. Würde ein solches Leben ohne Freiheit noch lebenswert sein?

https://www.mittelstandsblog.blog/wen-interessiert-es-wofuer-sie-ihr-geld-ausgeben/
Forwarded from Dr. Andreas Sönnichsen
Eine bewegendes Gedicht - und die STIKO (D) sowie NIG (A) empfehlen weiterhin Basisimmunisierung für alle ab 18 J und jährliche Auffrischimpfungen für alle ab 60 J. - das Verbrechen gegen die Menschheit wird von gewissenlosen Pharma-Marionetten ungestraft fortgesetzt und die berechtigten Forderungen nach sofortiger Marktrücknahme verhallen weiterhin ungehört. Unfassbar!
https://www.youtube.com/watch?v=Axfhi-aFhS0
EINE BUNDESBEHÖRDE ALS BÜTTEL DER LGBTQ-PROPAGANDA

Liebe Community,

Die Prüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz hat die Verbreitung einer Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ untersagt. Näheres hierzu berichtete das Portal „Dem für Alle“ am 11.4.2025:
https://demofueralle.de/2025/04/11/elternratgeber-verboten-autorin-zieht-vor-gericht/

Aus dem hier verlinkten Bericht lässt sich zwar der Verfahrensstand nicht mit letzter Präzision entnehmen. Aufschluss gibt hierzu aber ein X-Post einer der beiden Autorinnen:
https://x.com/ronalyze/status/1908067645494010222
Danach hatte die Prüfstelle an die Adresse der Autorinnen der Broschüre eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung gerichtet. Das VG Köln und das OVG Münster hatten sich geweigert, diese Verfügung vorläufig außer Vollzug zu setzen (im Fachjargon: die aufschiebende Wirkung der Klage gegen diese Verfügung wiederherzustellen). Nunmehr fand am 4.4.2025 vor dem Verwaltungsgericht Köln die erstinstanzliche mündliche Verhandlung in der Hauptsache statt.

Ich wünsche den beiden Autorinnen viel Erfolg auf ihrem Weg durch die Instanzen im Hauptsacheverfahren. Denn wenn hier etwas jugendgefährdend ist, dann sind das die Versuche der LGBTQ-Lobby, junge Menschen, die noch auf der Suche nach ihrer persönlichen (auch sexuellen) Identität sind, zu verunsichern. Die Sorgen der beiden Autorinnen sind im oben verlinkten X-Post sehr gut zusammengefasst. Und in dem oben verlinkten Bericht des Portals „Demo für alle“ wird deutlich, dass die Prüfstelle – wie wir es ja längst schon aus anderen Bereichen kennen – mit zweierlei Maß misst, weil wirklich jugendgefährdende Inhalte aus dem LGBTQ-freundlichen Lager nicht auf dem Index landen.

Wir müssen sehr aufpassen, dass die Prüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz nicht zu einer allgemeinen Zensurbehörde avanciert. Werden demnächst vielleicht auch Medienberichte zu Impfnebenwirkungen als jugendgefährdend eingestuft und auf den Index gesetzt, weil sie Jugendliche davon abhalten könnten, sich impfen zu lassen?

Die Gefahr ist deshalb so groß, weil die Gerichte der Prüfstelle seit jeher einen sog. Beurteilungsspielraum einräumen: Es unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle, ob ein Medium jugendgefährdend ist oder nicht. Begründet wird das mit der – jedenfalls nach der Idee des Gesetzgebers (§ 19 JuSchG) – pluralistischen Besetzung der Prüfstelle. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz schreibt hierzu auf ihrer Homepage:

„Das Gremium setzt sich gemäß § 19 Absatz 1 und Absatz 2 JuSchG im Regelverfahren aus dem (stellvertretenden) Vorsitz der Prüfstelle, drei Beisitzerinnen oder Beisitzern der Länder und je einer Beisitzerin oder einem Beisitzer aus den in § 19 Absatz 2 JuSchG genannten acht Gruppen zusammen: 1. Kunst, 2. Literatur, 3. Buchhandel und Verlegerschaft, 4. Anbieter von Bildträgern und von Telemedien, 5. Träger der freien Jugendhilfe, 6. Träger der öffentlichen Jugendhilfe, 7. Lehrerschaft und 8. Kirche, jüdische Kultusgemeinden und andere Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind“
https://www.bzkj.de/resource/blob/251300/06b218fd22babf3688df8f5c21498e4f/20244-wer-prueft-hier-eigentlich-die-pruefstelle-und-ihre-beisitzerinnen-und-beisitzer-data.pdf

Die Idee dahinter ist, dass in der Prüfstelle so eine Art Spiegel der Gesellschaft abgebildet wird. Es wird ein besonderes Augenmerk darauf zu richten sein, inwiefern dieses Ideal eingelöst wird. Nicht eingelöst wird es, wenn die Vertreter der beteiligten Verbände ein Parteibuch haben und vielleicht sogar mit Rücksicht auf dieses Parteibuch vorgeschlagen wurden. Womöglich gehört es in Zukunft zu den Herausforderungen für die anwaltliche Tätigkeit, die Besetzung eines solchen Gremiums von Beginn an genau zu durchleuchten.

Sorgenvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
ZUR GEPLANTEN DIGITALEN ÜBERWACHUNGSHÖLLE IN DEUTSCHLAND

Liebe Community,

Der Chaos Computer Club hat in einer Veröffentlichung vom 10.4.2025
https://www.ccc.de/de/updates/2025/ueberwachungshoelle
auf zahlreiche Vorhaben von CDU/CSU und SPD aufmerksam gemacht, die flächendeckende Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung in Deutschland zu implementieren. In diesem Artikel wird die geplante Überwachungsliste wie folgt beschrieben:

"- Vorratsdatenspeicherung: Anlasslos sollen alle IP-Adressen und Port-Nummern aller Menschen für drei Monate festgehalten werden.
- „Quellen-TKÜ“ wird ausgeweitet: Das ist der Staatstrojaner, der Kommunikation überwacht. Die Bundespolizei soll jetzt auch hacken dürfen.
- Massenbiometrie: Geplant ist ein „biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten“, auch „mittels Künstlicher Intelligenz“ (WTF?). Die Art der Körperdaten ist unbestimmt, vorstellbar sind Gesicht, Stimme, DNA. Außerdem wird eine „biometrische Fernidentifizierung“ erlaubt.
- Rasterfahndung: Für die Datenhalden von Polizeien und Geheimdiensten soll eine „automatisierte Datenrecherche und -analyse“ her. Hessen, NRW und Bayern nutzen dafür eine Software des US-Konzerns Palantir.
- Menschen „mit psychischen Auffälligkeiten“ sollen nach ihrem Gewaltrisikopotential abgeklopft werden, ihnen droht ein „behördenübergreifendes Risikomanagement“. CDU-Linnemann nannte es das Register für psychisch Kranke.
- Noch mehr Überwachungskapitalismus: Wir sollen eine „Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, die Datenökonomie etabliert“, übergeholfen bekommen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verkäme zum Treppenwitz.
- Automatisierte Kennzeichenlesesysteme sollen Fahrzeugkennzeichen aufzeichnen.
- Mehr Videoüberwachung, jeweils da, wo Kriminalität mit vielen Kameras statt mit sinnvollen Maßnahmen bekämpft werden soll.
- Noch mehr geheimdienstlicher Datenaustausch mit noch weniger Kontrolle soll her.
- Die Regierung will das verfälschend „aktive Cyberabwehr“ genannte Hackback ausbauen. Zurück-Hacken ist keine Abwehr, sondern ein Angriff."

Diese Auflistung bedarf noch der Ergänzung;
- Zeile 1804 ff. des Koalitionsvertrags: Verpflichtendes Bürgerkonto und verpflichtende digitale Identität. In Zeile 1807 heißt es vielsagend: "Wer den digitalen Weg nicht gehen will oder kann, erhält Hilfe vor Ort." Wie wollen Union und SPD jemandem helfen, der den digitalen Weg nicht gehen WILL? Man verzeihe mir, dass mir dazu nur Mafia-Sprech einfällt: Luigi, machen Sie ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann! Ich werde Ihnen helfen, aber es wird wehtun!
- Zeile 3520 ff. des Koalitionsvertrags: Verpflichtende digitale Patientenakte. Wofür? Wird gleich danach genannt: "Wir vereinfachen den Austausch zwischen den Versicherungsträgern und den Ärztinnen und Ärzten." Nutzen für den Patienten? Fehlanzeige!

Wer immer dafür plädiert, dass der Staat den Bürger stärker überwachen soll, muss den Nachweis führen, dass der Kontrolleur besser ist als der zu Kontrollierende. In der Geschichte der Staatstheorie sind Versuche, staatliche Herrschaft ohne Machtbegrenzung zu legitimieren, eben hieran gescheitert. Thomas Hobbes, der den Absolutismus mit dem Hinweis zu rechtfertigen versuchte, der Mensch sei dem Menschen ein Wolf, und der Staat habe für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, weil die Menschen sich sonst permanent gegenseitig an die Gurgel gehen würden, übersah, dass der Mensch dem Menschen auch und gerade dann ein Wolf ist, wenn er staatliche Gewalt ausübt.

Dieser Koalitionsvertrag ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Denn von Freiheit bleibt nicht viel übrig, wenn der Staat den Menschen auf Schritt und Tritt überwacht.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab