🇦🇹VfGH: Corona-Ausgehregeln waren verfassungswidrig❗️
Betretungsverbot für öffentliche Räume und die 400 Quadratmeter-Verordnung nachträglich gekippt. Anschober zu verhängten Strafen: "Wollen eine bürgerfreundliche Lösung finden“
Gegen Gesetze und Verordnungen der Regierung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie lagen dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) insgesamt rund 70 Anträge vor. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob diverse Betretungsverbote gerechtfertigt waren, etwa für öffentliche Orte oder Sportstätten. Auch die Ungleichbehandlung von Unternehmen mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche, die deshalb länger geschlossen bleiben mussten als die kleinere Konkurrenz, wurde behandelt.
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👉 Anm.: Alles hat keine gesetzliche Basis, so lange Österreich nicht ein Staat ist, und keine Firma und erst dann wenn Österreich eine Verfassung hat, die aus der Mitte des Volkes abgestimmt werden muß, und nicht ein Verfassungsgesetz, welches Politmarionetten alle Wege offen läßt, darin Gesetze gegen das Volk zu manifestieren. Nur mal so zum Nachdenken und zum Weiterrecherchieren.
#Oesterreich #Corona #CoronaRegeln #Coronaluege #Verfassungsgericht #Kurier
t.me/buergerinformative/11279
Betretungsverbot für öffentliche Räume und die 400 Quadratmeter-Verordnung nachträglich gekippt. Anschober zu verhängten Strafen: "Wollen eine bürgerfreundliche Lösung finden“
Gegen Gesetze und Verordnungen der Regierung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie lagen dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) insgesamt rund 70 Anträge vor. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob diverse Betretungsverbote gerechtfertigt waren, etwa für öffentliche Orte oder Sportstätten. Auch die Ungleichbehandlung von Unternehmen mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche, die deshalb länger geschlossen bleiben mussten als die kleinere Konkurrenz, wurde behandelt.
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👉 Anm.: Alles hat keine gesetzliche Basis, so lange Österreich nicht ein Staat ist, und keine Firma und erst dann wenn Österreich eine Verfassung hat, die aus der Mitte des Volkes abgestimmt werden muß, und nicht ein Verfassungsgesetz, welches Politmarionetten alle Wege offen läßt, darin Gesetze gegen das Volk zu manifestieren. Nur mal so zum Nachdenken und zum Weiterrecherchieren.
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t.me/buergerinformative/11279
Kurier
VfGH: Corona-Ausgehregeln waren verfassungswidrig
Betretungsverbot für öffentliche Räume und die 400 Quadratmeter-Verordnung nachträglich gekippt. Anschober zu verhängten Strafen: "Wollen eine bürgerfreundliche Lösung finden“