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Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.V. - www.bapp.info -
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Stellungnahme zur Ablehnungspraxis von pHKP

Auch nach unserer Kritik vom 19.12.2018 zeigt die Praxis nun aber vermehrt, dass die veränderte Richtlinie von vielen Kostenträgern noch nicht umfänglich umgesetzt oder auch falsch interpretiert wird.

Die teilweise willkürlich anmutenden Argumentationen zur Verkürzung oder Ablehnung der verordneten Maßnahmen widersprechen gänzlich einer professionell-fachlichen Versorgung und auch der Richtlinie für pHKP. Außerdem sind sie nicht im Interesse der Versicherten, sondern diskriminieren diese, indem sie ihnen berechtigte Leistungen vorenthalten.

Gemeinsam mit der Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP) und dem Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. fordern wir unserer aktuellen Stellungnahme die Kostenträger nachdrücklich dazu auf, die Richtlinie für psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) in der aktuellen Fassung umfänglich und konsequent in ihrer Genehmigungspraxis umzusetzen.

https://www.bapp.info/texte/SN_Ablehnungspraxis-pHKP_2020-01.pdf
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation müssen wir nun leider auch unsere Bundestagung in Berlin absagen!
+++ UPDATE 01.04.2020+++

Es gibt aktuelle Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur HKP, die Telefon- und Videokontakte ermöglichen. Wann und inwieweit diese Empfehlungen bei den einzelnen Kassen Anwendung finden ist noch unklar.

https://www.bapp.info/?p=3073
+++ UPDATE 03.04.2020+++
Heute stellen wir Ihnen folgende aktuelle Informationen zur Verfügung:

➡️ “Corona-Brief” von verschiedenen Verbänden (BV Angehörige psychisch Kranker, Bay. LV Psychiatrie-Erfahrener, DGPPN, Dachverb. Gemeindepsychiatrie, Der Paritätische) an politische Mandatsträger und Strukturen
➡️ Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen
➡️ Beschlussentwurf des G-BA über u.a. die Verordnung von häuslicher Krankenpflege
➡️ Tragende Gründe für den Beschlussentwurf des G-BA über u.a. die Verordnung von häuslicher Krankenpflege

https://www.bapp.info/?p=3073
+++ UPDATE 04.04.2020+++

In Bremen ermöglichen AOK + HKK Tele-Angebote über die Einschreibung in vorhandene IV-Verträge.

In Berlin erlauben alle Kassen Tele-Angebote

https://www.bapp.info/?p=3073
Ambulante psychiatrische Pflege während der CoViD-19-Pandemie gewährleisten

Brandbrief von BAPP, DFPP und Dachverband Gemeindepsychiatrie

https://www.bapp.info/?p=3101
+++ UPDATE 09.04.2020+++

In den Psychiatrischen Institutsambulanzen wurde die Abrechnungsziffer für die Videosprechstunde für alle Berufsgruppen freigegeben.

https://www.bapp.info/?p=3073
+++ UPDATE 16.04.2020+++

Die AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-VP):
“In Einzelfällen ist die Beratung per Telefon oder Video als Einsatz in Rahmen der psychHKP möglich, wenn aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus kein persönlicher Beratungseinsatz in der Häuslichkeit des Versicherten erbracht werden kann. Der verordnende Vertragsarzt ist darüber zu informieren.”
Die Regelung gilt aktuell bis 31.05.2020.

https://www.bapp.info/?p=3073
Der Verbändedialog der psychiatrischen Pflegeverbände möchte mit einem gemeinsamen Schreiben auf die Belange der Pflege aufmerksam machen.

Mitten in der CoViD-19-Pandemie drohen viele Themen unterzugehen. Die Verbände wollen, dass zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai über das „WHO-Jahr der Pflegenden und Hebammen“ berichtet wird, und dass Forderungen der Pflegenden nicht überhört werden.

http://psychiatrische-pflege.net/aufruf-der-psychiatrischen-pflege/
In dem aktuellen Beschluss des G-BA wird die Begrifflichkeit „Einheiten“ für die psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) konkretisiert. Demzufolge wird die pHKP in Form von Einheiten abgegeben, wobei eine Einheit 60 Minuten umfasst.

https://www.bapp.info/?p=3111
+++ UPDATE 21.04.2020+++

In Niedersachsen gibt es keine einheitliche Lösung über den Einsatz/die Finanzierung telemedizinischer Angebote. Die einzelnen Kassen sperren sich und setzen die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes nur bedingt um. AOK ermöglicht nur bei Angstdiagnosen, BKK empfiehlt bei allen Diagnosen, VdEK gibt keine Empfehlung ab. Außer bei der AOK muss der Arzt bestätigen und nicht nur informiert werden.
Somit ist in Niedersachsen, in der Corona-Krise, keine schnelle bedarfsgerechte Versorgung der PatientInnen zu gewährleisten. In vielen Fällen fallen somit nicht nur andere Versorgungsangebote, sondern auch noch die APP/pHKP weg.

https://www.bapp.info/?p=3073
+++ UPDATE 03.05.2020+++

Die Krankenkassen in Baden-Württemberg haben sich wie folgt positioniert: Sofern zur Bewältigung einer akuten Krisensituation pHKP notwendig wird und diese aufgrund der Corona-Pandemie nicht in Form eines Hausbesuchs durchgeführt werden kann, ist im Einzelfall auch eine telefonische Leistung möglich.
Vorraussetzungen: Behandelnde ÄrztIn muss informiert sein und befürworten. Die Dienste müssen sich für diesen Einzelfall direkt an die Kassen wenden.

https://www.bapp.info/?p=3073
Broschüre „Pflegeausbildung aktuell“ - Modern, vielfältig und zukunftsfähig
Informationen zu den Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz ab 01.01.2020
https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/16422
Studie zur Situation akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen in der Psychiatrie (AkaPP)

Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim führt in Kooperation mit dem ZfP Südwürttemberg und der FH Münster eine Studie zur Situation akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen in der Psychiatrie (kurz: AkaPP-Studie) durch. Hierbei soll untersucht werden, wie Sie als akademisch qualifizierte Pflegefachperson im psychiatrisch-psychosozialen Kontext Ihre berufliche Situation sehen und bewerten. Neben Fragen zur Qualifizierung und Qualifikation sollen Daten zu bestimmten Aspekten der Rolle als akademisch qualifizierte Pflegefachperson (z.B. Funktionen, Tätigkeitsspektrum, Aufgabenspektrum, Arbeitskontext, Strukturen und Arbeitsprozesse sowie Rollenimplementierung) erhoben und verglichen werden. Somit leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, die Situation der akademisch qualifizierten Pflegefachpersonen in psychiatrisch-psychosozialen Handlungsfeldern transparent darzustellen und ggf. entsprechende Fehlentwicklungen darzulegen sowie entsprechende Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Dauer zum Ausfüllen des Online-Fragebogens wird etwa 30 Minuten in Anspruch nehmen. Für Fragen im Zusammenhang mit der AkaPP-Studie steht ihnen der Projektleiter, Dr. Stefan Scheydt, sehr gerne per E-Mail (stefan.scheydt@zi-mannheim.de) zur Verfügung.
Die Teilnahme an der Studie ist über folgenden Link möglich: https://www.soscisurvey.de/AkaPP/
Psychiatrische häusliche Krankenpflege darf künftig auch von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verordnet werden. Bisher waren nur bestimmte Facharztgruppen sowie für einen begrenzten Zeitraum Hausärzte dazu befugt.

https://www.kbv.de/html/1150_48082.php
Recovery-Schulung im Dezember
Zum 2. Mal bieten wir vom 3. – 5. Dezember 2020 in Berlin eine 3-tägige Recoveryschulung an.
Nach der Einführung zum Thema Recovery am ersten Tag, folgt die zweitägige Ausbildung zum Recovery-Coach. Diese Ausbildung ist ausgerichtet am REACH-Modell, welches die Grundlage des Coaching Prozesses darstellt.

BAPP-Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr!

⇒ weitere Infos: http://recovery.bapp.info