AfD Thüringen
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Wir sind der Thüringer Landesverband der Alternative für Deutschland
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Forwarded from Freies Thüringen
💚 Montagstermine für den 13.12.2021 in Thüringen

Verantwortlich sind jeweils Bürger vor Ort, wir stellen hier eine Zusammenfassung zur Verfügung, sind aber nicht Organisator der jeweiligen
Versammlungen bzw. Spaziergänge.


Apolda- 18:30 Uhr Marktplatz
Arnstadt- 19 Uhr Marktplatz
Altenburg- 18 Uhr Brüderkirche
Berga- 19 Uhr Marktplatz
Bad Lobenstein- 19 Uhr Marktplatz
Bad Salzungen- 18 Uhr Nappenplatz
Dinkelstädt- 19 Uhr Rathaus
Erfurt- 19 Uhr Anger Lutherdenkmal
Greiz- 18 Uhr Schlossbrücke
Heiligenstadt - 19 Uhr Volksbankparkplatz
Hermsdorf- 18 Uhr Stadthaus
Hildburghausen- 19 Uhr Marktplatz
Ilmenau- 19 Uhr Wetzlarer Platz
Meiningen- 18:30 Uhr Marktplatz
Mühlhausen- 19 Uhr Untermarkt
Nordhausen- 18 Uhr Rathaus
Neustadt/Orla- 18 Uhr Markt
Rudolstadt- 17:30 Uhr Marktstraße/Markt
Schleiz- 18:30 Uhr Neumarkt
Schmalkalden- 19 Uhr Altmarkt
Saalfeld- 17:30 Uhr Boulevard
Sonneberg- 19 Uhr Markt
Stadtilm- 18:30 Uhr Markt
Schmölln- 19 Uhr Marktplatz
Sondershausen- 17:30 Uhr Innenstadt
Sömmerda- 19 Uhr Marktplatz (Stand)
Suhl- 18:15 Uhr Marktplatz
Tanna- 19 Uhr Markt
Weida- 19 Uhr Marktplatz
Weimar- 19 Uhr Herderplatz
Zeulenroda- 19 Uhr Marktplatz

Folgt uns auf: t.me/freiesth
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Eine leidenschaftliche und ehrliche Rede unseres Abgeordneten Ringo Mühlmann. Er kritisiert dabei die Thüringer Landesregierung wegen deren unverantwortlichen Umgang mit den täglichen Corona-Spaziergängen. Dieser ist das sichtlich unangenehm und der verantwortliche Thüringer Innenminister, ein Besser-Wessi wie ihn Thüringen nicht verdient hat, verlässt dabei betroffen den Plenarsaal.
Mit diesen einfachen Tricks gelingt jeder Spaziergang

Spaziergänge sind erlaubt, auch in Gruppen. Spaziergänge muss man nicht anmelden oder anzeigen.

MERKE:
Eine Versammlung, die nach der aktuellen Thüringer Infektionsschutzverordnung nur sehr eingeschränkt stattfinden darf, ist erkennbar an: einer nach außen gerichteten Meinungskundgabe, zum Beispiel durch Schilder, Banner, Fahnen, Redebeiträge. Sonst liegt allenfalls eine Ansammlung vor – diese bedeutet bei Einhaltung von Mindestabständen keine Ordnungswidrigkeit.
Vor dem Spaziergang.

Wenn sich zufällig eine Gruppe findet, bleibt man etwas in Bewegung von Anfang an. Stehende Versammlungen ab 35 Teilnehmer sind verboten. 1000 Spaziergänger nicht. Die Polizei kann eine Versammlung auflösen, aber keinen Spaziergang. Man kann im Kreis gehen oder schauen, ob man jemanden sieht, den man kennt.

Am besten mit Freunden spazieren gehen und beisammenbleiben. Freunde sind Zeugen. Dabei Abstand wahren.

WICHTIG: Sei kein „Rädelsführer“! Ein Spaziergang hat keine Rädelsführer. Die Polizei wird schon bei einem Papp-Schild davon ausgehen. Besser verzichten. In der unmittelbaren Nähe eines Polizisten keine Parolen skandieren.

WICHTIG: Keine Gewalt! Auch dann nicht, wenn die Polizei wieder gewalttätig wird. Das heißt auch keine Blockaden der Polizei gewaltsam durchbrechen. Wer dazu aufruft, hat die Lage nicht erkannt oder ist möglicherweise vom Verfassungsschutz. Wenn Sie Dich abführen, gehst Du halt mit. Nächste Woche ist auch wieder ein guter Tag zum Spazierengehen.

WICHTIG: Auf keinen Fall zugeben, Teil einer Demo oder Veranstaltung zu sein. Niemand kann gezwungen werden, sich dazu zu äußern, warum er gerade jetzt spazieren geht.
Keinen Personalausweis o.ä. dabeihaben. Personenfeststellungen müssen lange dauern. 1000 Spaziergänger ohne Ausweis sind nicht zu kontrollieren.

Die Polizei hat Kameras dabei. Mindestens ein Videowagen mit Teleskoparm und eine mobile Kamera bei jeder mobilen Einheit. Da die Polizei Euch filmt, dürft Ihr auch die Polizei filmen. Die Polizeitrupps schlagen schnell, unerwartet und offenbar willkürlich zu. Wo ein Polizeitrupp ist, muss eine Kamera auf ihn gerichtet sein.
Polizisten nicht beleidigen! „Schämt Euch, schämt Euch“ ist keine Beleidigung!

Keine Angst vor einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Man benötigt keinen Rechtsanwalt. Nie bei der Polizei vorsprechen. Immer widersprechen und gerichtliche Verhandlung erzwingen.
Alkoholausschankverbot und Regelung einer Corona-Ausgangssperre der Thüringer Landesregierung war verfassungswidrig und nichtig
 
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss 117/20 das Alkoholausschankverbot und die Regelung einer Ausgangssperre durch die Thüringer Landesregierung vom Ende des letzten Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte gegen die zugrunde liegende Corona-Verordnung geklagt und nun teilweise recht erhalten.
 
Zufrieden können wir mit der Entscheidung aber nicht sein, auch wenn wenigstens die offenkundig verfassungswidrigen Regelungen des damaligen Alkoholausschankverbots und der Ausgangssperre vom Verfassungsgerichtshof endlich für nichtig erklärt wurden. So lassen die Richter in der größten Verfassungskrise des Freistaats der etablierten Politik und deren Wissenschaftlern aus regierungsnahen Instituten wie dem RKI einen bestürzend hohen Einschätzungsspielraum, welcher faktisch auf einen Kontrollverzicht hinausläuft.
 
Und noch etwas: Der Beschluss ist erst am 14. Dezember 2021 gefällt worden. Bis zum Ablauf des 15. Dezember galt übrigens aufgrund der aktuellen Coronaverordnung ebenfalls eine vergleichbare Ausgangssperre, die nach den Feststellungen auch verfassungswidrig ist. Es mag jeder selbst entscheiden, inwiefern er glaubt, dass diese späte und für die Landesregierung zeitlich günstige Beschlussfassung „reiner Zufall“ ist.
 
Der in den derzeitigen massenhaften Coronaprotesten zutage tretende drastische Verlust des Vertrauens in staatliche Institutionen wird durch diesen Beschluss in jedem Fall noch genährt. Es bestätigt die Vermutung hunderttausender Menschen, dass lediglich noch massenhafter Protest Grundrechte und Normalität wieder zurückbringen kann.
 
Die AfD-Fraktion wird dem Verfassungsgerichtshof trotzdem nicht aus seiner Verantwortung entlassen und auch die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen 2G/3G-Regelungen der Landesregierung vorlegen, mit denen die Bevölkerung selbst entgegen den Gesetzen der Logik gespalten wird und Grundrechte faktisch vollständig ausgehöhlt werden.
Da derzeit die Presse damit beschäftigt ist, unsere Empfehlungen für die Spaziergänge, als "Aushebelung des Versammlungsrechts" und Angriff auf den Rechtsstaat darzustellen, haben wir uns entschlossen Ihnen hier die Presseanfragen und unsere Antworten zur Verfügung zustellen. Unsere Antworten sind mit Anführungszeichen gekennzeichnet. Bilden Sie sich selbst eine Meinung zur derzeitigen Berichterstattung!
1.Können Sie bestätigen, dass die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag der Urheber dieses Beitrages ist, der am Samstag, 18.12. um 5.44 Uhr erstmals auf der Facebookseite erschien? Falls nicht: Wer ist nach Kenntnis der AfD Fraktion Urheberin des Beitrages?
„Ja. Allerdings wurde der Beitrag auch in vielen anderen sozialen Medien von anderen Nutzern und Gruppen gepostet, so zum Beispiel auch bei Telegram."

2. Wie kam es zu dem Beitrag?
Welches Ziel wird damit verfolgt?

„Ursächlich war der Wunsch, angesichts des Eskalationswillens von Innenminister Maier den Spaziergängern eine Hilfestellung zu geben, wie sie Konflikte mit dem Gesetz und einer Konfrontation mit der Polizei aus dem Weg gehen können."

3. Wer trägt die redaktionelle Verantwortung für diesen Beitrag? (Gern so konkret wie möglich)

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Gelegenheit bieten wollen, einzelne unserer Mitarbeiter an den Pranger zu stellen. Wir verweisen insofern auf das Impressum."

4. Wie verhält sich der Fraktionsvorsitzende Björn Höcke zu dem Vorwurf, dass die AfD-Fraktion mit diesem Beitrag offen zu Rechtsbruch aufrufe?

„Sie können gern Herrn Möller zitieren: „Das ist Quatsch. Der Beitrag legt im Gegenteil großen Wert darauf, sich mit dem geltenden ‚Recht‘ konflikt- und gewaltfrei zu arrangieren.“

5. Wie verhält sich der Fraktionsvorsitzende Björn Höcke zu dem Vorwurf von Innenminister Maier, die AfD sei „staatszersetzend“ vor dem Hintergrund des Beitrages?

„Auch hier können Sie Herrn Möller zitieren:

„Das Dritte Reich kannte den Begriff der „Wehrkraftzersetzung“. Die Staatssicherheit der DDR arbeitete an der „Zersetzung“ ihrer Gegner. Vielleicht merkt man schon hieran, in welche Sprachtradition der Innenminister sich mit seinem verwendeten Vokabular stellt.

Das Handeln einer Fraktion oder einer Partei ist entweder rechtswidrig oder rechtmäßig. Letzterenfalls macht die Fraktion von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch, jedenfalls solange das nicht - vielleicht auch per Rechtsverordnung? – ebenfalls faktisch abgeschafft wird. Im Übrigen hat Herr Innenminister keinen Anspruch darauf, dass die Opposition sich seinen Sichtweisen unterordnet und kooperativ verhält - schon gar nicht, wenn er diese durch den Inlandsgeheimdienst verfolgen lässt und regelmäßig diffamiert.“
Liebe Mitglieder, Förderer und Freunde der AfD Thüringen,
 
kurz vor Weihnachten steht heute in der OTZ ein Kommentar, in dem die AfD als Wellenreiter bezeichnet wird. Die Bezeichnung ist natürlich nicht gut gemeint, passt aber trotzdem:
 
Die Basis für Wellenreiten ist das Meer und die Küste, während es für unsere Politik das Volk und weitere gesellschaftliche Rahmenbedingungen sind. All das veränderte sich stets. Sowohl der Wellenreiter als auch der volksnahe Politiker werden diese Veränderungen akzeptieren müssen.
 
Nun führt das trotzdem nicht zur völligen Beliebigkeit. Wellenreiter legen genauso einen grundsätzlichen Kurs fest wie wir als AfDler. So wie der eine die Wellenrichtung, Wind und Küstenbeschaffenheit im Auge haben muss, darf der andere nicht rücksichtslos auf Bedürfnisse oder Entwicklungen im Volk und in der Gesellschaft pfeifen, bloß weil es nicht zum anvisierten politischen Kurs passt. Sonst verliert man in beiden Fällen schnell die Standfestigkeit und wird früher oder später abgeworfen.
 
Als AfDler versuchen wir das bestmöglich zu berücksichtigen. Grenzt man uns im Parlament aus, verlagern wir unsere Aktivitäten, z.B. indem wir Volksbegehren starten oder eben auch mal Tipps zur Versammlungsrechtslage geben. Politische Schwerpunkte setzen wir nach Aktualität. Wir können das, weil wir längst keine Ein-Themenpartei mehr sind.
 
Niemals aber werden wir unsere Grundprinzipien brechen und irrlichternd geschürten Stimmungsschwankungen, Ängsten oder Aggressionen hinterher jagen. So wenig wie ein erfahrener Wellenreiter seinen Kurs durch raue See von den Wünschen einer Blondine am Strand abhängig macht, hören wir auf das, was etablierte Presse und Rundfunk, Ethikrat, Gewerkschaften, Kirchen oder Lobbyisten in unserem schwer angeschlagenen Staat wollen.
 
Es kann auch mal sein, dass ein Wellenreiter zwischen den Wellen verschwunden zu sein scheint. Und auch wir sind manchmal nicht sichtbar. Aber wir sind immer da draußen, bei unserer Basis, dem Volk. Und wir tauchen auch immer wieder auf. Das macht einigen, die uns gern untergehen sehen würden, ziemlich Angst.
 
Liebe Mitglieder, Förderer und Freunde der AfD,
 
wir wünschen Ihnen, dass Sie nun zur Jahreswende im privaten Kreis in ruhiges Fahrwasser kommen. Tanken Sie bitte Kraft, konzentrieren Sie sich auf Ihre Familie und Freunde. Spenden Sie Trost, wo es nötig ist und machen Sie bitte Mut, wenn jemand angesichts der Rahmenbedingungen in unserem Land verzweifelt. Dafür gibt es genug Anlässe: Die Straßenbewegungen der letzten Wochen zeigen, dass in diesem Land längst nicht alles so läuft, wie es einige Möchtegerndespoten gern hätten.
 
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr,
 
Für den Landesvorstand
der AfD Thüringen
 
Stefan Möller                Björn Höcke
Landessprecher           Landessprecher
 
Forwarded from Björn Höcke
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🎄Weihnachtsbotschaft 2021
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Der kurze Videobeitrag erläutert, warum es selbst für medizinisches Personal momentan keine Impfpflicht gibt. Wer sich bewusst gegen die Impfung entschieden hat, sollte sich von den Behauptungen in Altparteien, Medien und im Internet daher nicht in Panik versetzen lassen.
Für viele ist es eine Erkältung, für die anderen ist es die totalste Apokalypse der Welt...
Forwarded from Stefan Möller
Für alle Zweifler:

Mittlerweile steht bereits bei focus.de, dass das Bundesgesundheitsministerium gegenüber der "Tageszeitung" erklärte, dass bei der Nichtvorlage des Nachweises ab den 16.03. keine Verpflichtung zur Freistellung des Bestandspersonals durch die Leitung besteht.

Und weiter: Stattdessen liege die Entscheidung (über ein behördliches Beschäftigungsverbot und damit über eine Freistellung) beim zuständigen Gesundheitsamt, wobei auch die Personalsituation in der Einrichtung berücksichtigt werde. Das Gequatsche, man werde am 16. März entlassen, wenn man nicht geimpft sei, wird also vom Bundesgesundheitsministerium laut Focus-Beitrag selbst widerlegt.

Also nochmal: Keine Panik! Die Position der Betroffenen gegenüber den Arbeitgebern ist ziemlich stark!

Für weitere Infos bitte folgen:
@MoellerTH

https://www.moellermachts.info/post/update-13-01-2022-warum-bestandspersonal-wegen-der-impfpflicht-keine-panik-haben-muss?fbclid=IwAR2wD6Lr3BopKn3TLY9K8zEBPbc0ljRetbCqrwLWfKVYpod6K3R5UcdErWA