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Hier teilen wir die Termine von größeren Zusammenkünften wie Konzerten, Zeltlager, Motivations- und Arbeitstreffen, Aktionen an Feiertagen.

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Diskussion @BananenrepublikBRD
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André Poggenburg lädt für Samstag (27. Juli) zum Sommerfest auf sein Rittergut Nöbeditz!

Nachfolgend die Veranstaltungseinladung:

Das Compact-Medienunternehmen wurde, ggf. rechtswidrig, durch Innenministerin Nancy Faeser im Handstreich verboten, das Vermögen und Sachwerte beschlagnahmt. Damit wurde auch das anberaumte Compact-Sommerfest verboten und findet nicht statt.

Der nun freie Termin am 27.07. wird für ein Sommerfest der IG Aufbruch Deutschland auf Rittergut Nöbeditz genutzt. Das Haupt-Thema wird dabei die Pressefreiheit sein!

Wir hoffen auf rege Teilnahme - jetzt erst recht‼️ 💪

Infos über:
kontakt@aufbruch20.de

Der Hoffnung auf eine rege Teilnahme schließen wir uns natürlich an. Auf ein erfolgreiches Sommerfest des Aufbruchs Deutschland!

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#ST #Sa2707 #Nöbeditz

@Veranstaltungen
💚 SOMMERFEST am 27.Juli 2024

André Poggenburg lädt zum Sommerfest auf sein Rittergut Nöbeditz ein !

Das Hauptthema wird dabei die Pressefreiheit sein !

Alles für unsere Heimat !
Alles für unser Mitteldeutschland !
Alles für unser Deutschland !
Denn wir sind Deutsche ! 

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#ST #Sa2707 #Nöbeditz

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Sommerfest in Stößen als angebliche Fortführung von COMPACT-verboten, doch es wird natürlich geklagt!

Der Verbotsstaat macht weiter: Das für Samstag (27. Juli) auf dem Rittergut Stößen in Sachsen-Anhalt geplante Sommerfest des "Aufbruch Deutschland" um André Poggenburg wurde von den Behörden verboten. Es sei angeblich zu befürchten, dass im Rahmen dieser Veranstaltung der verbotene COMPACT-Verein fortgeführt würde, heißt es in der Begründung. Nach dem Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit folgt nun ein weiterer Angriff auf die Versammlungsfreiheit, die Behörden sind im Verbotsrausch.

Natürlich wird auch gegen das neuerliche Verbot geklagt, Rechtsanwalt Markus Beisicht aus Leverkusen hat bereits einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht in Halle eingereicht. Ob das Verbot wirklich bestand hat, steht deshalb noch unter einem großen Fragezeichen!

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