Dr. Dirk Spaniel, ex-MdB
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+++ Die geplante Deindustrialisierung Deutschlands +++

Liebe Leser, Liebe Freunde,

jetzt am Sonntag bin ich ab 19.00 Uhr beim freien Radio Dithmarschen zu Gast. Ich würde mich freuen, wenn Sie einschalten würden.

Das Interview finden Sie unter:
https://dithmarschenradio.radio12345.com oder https://t.me/RadioDithmarschen
Ich freue mich auf Sie!

Ihr Dr. Dirk Spaniel

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Interessenkollision im Bundestag? Privatgeschäfte des nächsten CSU-Mannes

Nun hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren nächsten spektakulären Rücktrittsfall – die Nr. 5. Dies dürfte auch den CSU-Chef Markus Söder interessieren, dem nachgesagt wird, er würde sich für das Kanzleramt interessieren. Der Abgeordnete der CSU, Tobias Zech, legt sein Mandat im Bundestag sowie auch seine Ämter in der Partei nieder. Grund ist die Angst vor einer „Vorverurteilung“ rund um eine Beratungsfirma, mit der er laut „Zeit“ „im Wahlkampf in Mazedonien im Einsatz war.

Hier weiterlesen:
https://www.neopresse.com/politik/interessenkollision-im-bundestag-privatgeschaefte-des-naechsten-csu-mannes/?source=ENL
Unbedingt die Urteilsbegründung lesen.

https://openjur.de/u/2331230.html

"III, 1. Das Gericht hat über die Verfassungsmäßigkeit der Norm vorliegend selbst zu entscheiden. Vorlagefähig gem. Art. 100 GG sind nur deutsche förmliche Gesetze, d.h. Parlamentsgesetze des Bundes und der Länder einschließlich der Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen (zu letzterem BVerfGE 95, 39 (44)). Da es sich bei der CoronaVO als Rechtsverordnung um rein materielles Recht handelt, hat der Richter über deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht selbst zu entscheiden."

"III, 2. § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG i.V.m. § 32 IfSG stellt bereits keine taugliche Ermächtigungsgrundlage dar (a), ferner verstößt die Regelung im Verordnungswege gegen den Parlamentsvorbehalt (b), überschreitet ohnehin den Gestaltungsspielraum der Exekutive (c) und verstößt insoweit gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, als durch die in schneller Folge vorgenommenen Änderungen der CoronaVO ein verlässlicher und stabiler Ordnungsrahmen für den Bürger nicht mehr gegeben ist (d)."

Das alles trifft natürlich nicht nur für BaWü zu, wo eine mutige Strafrichterin am AG Ludwigsburg den ganzen Quatsch juristisch entlarvt und der Landesregierung mal richtig einen eingeschenkt hat. Sondern natürlich auch in den anderen Bundesländern, deren Exekutivmaßnahmen sich auf das Infektionsschutzgesetz stützen, dessen Normen aber wie im Urteil dargelegt keinesfalls die Abermillionen täglichen Grundrechtsverletzungen in diesem Land rechtfertigen.

https://www.clemensheni.net/amtsgericht-ludwigsburg-coronaverordnung-bawue-verfassungswidrig/
+++ Deutschland setzt Impfungen mit AstraZeneca wieder ein +++

Nach Dänemark, Norwegen, Island und den Niederlanden hatte Deutschland wegen erwartbaren und tatsächlichen Gesundheitsrisiken die Impfung mit AstraZeneca-Impfstoff zwischenzeitlich gestoppt.
Bis zuletzt, war die Unbedenklichkeit des Impfstoffs von Seiten des Gesundheitsministeriums und des Paul-Ehrlich-Instituts propagiert worden, und das, obwohl bereits bekannt geworden war, dass andere Europäische Länder die Abgabe des umstrittenen Impfstoffs aussetzen.
Es kann nicht sein, dass wenn andere EU-Staaten bereits an der Verträglichkeit zweifeln, dass Gesundheitsminister Spahn dem zum Trotz AstraZeneca weiter verabreichen lassen!
Ein verantwortungsvolles Vorgehen wäre die dauerhafte Aussetzung mit diesem Impfstoff.

Nun hat aber die europäische Arzneimittelbehörde EMA AstraZenica zugelassen und die Unbedenklichkeit der Impfung attestiert. Und das, obwohl Thrombosen als Folge der Impfungen in mehreren EU-Ländern im Raum stehen. Während andere Länder die Impfungen weiter ausgesetzt haben und den Risiken nachgehen, hat das Gesundheitsministerium in Berlin unmittelbar wurde die Impfung wieder eingesetzt.

Generell gilt, das Impfstoffe nur in Notlagen bei unzureichender Erprobung verimpft werden sollten. Eine ausreichende Erprobung (Keine Phase 3 Erprobung und keine Langzeitstudien) oder eine Notlage (sichtbare Erhöhung der Übersterblichkeit) ist für mich nicht erkennbar. Die Wiederaufnahme der Impfung und die vorherige Impfung ist nicht nur moralisch sehr verwerflich, sondern mutmaßlich auch fahrlässige Körperverletzung in etlichen Fällen!

Ihr Dr. Dirk Spaniel

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DAUER-LOCKDOWN AB OSTERN
CDU-WHISTLEBLOWER AUS DEM DIREKTEN MERKEL-UMFELD PACKT AUF DELGADO TV AUS


ALARMSTUFE ROT
Wenn das stimmt, dann GUTE NACHT DEUTSCHLAND
+++ Die geplante Deindustrialisierung Deutschlands +++

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Die komplette Beschlussvorlage

Morgen, am 22. März, wollen Bund und Länder wieder zum Corona-Gipfel zusammenkommen – und neue Maßnahmen beschließen.
Schon heute ist der Entwurf der SPD-regierten Länder für das Treffen bekannt geworden.
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Das gesamte Interview
von Dr. Dirk Spaniel MdB
mit Radio Freies Dithmarschen.


103 Minuten
Lockdown: Was heute passiert!

Die Merkel-Runde wird tagen und den nächsten Lockdown in Deutschland planen. Die Kanzlerin hat den Gerüchten vom Sonntag zufolge Lockdowns bis zum 18. April im Auge. Ob die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mitmachen, ist offen, gilt allerdings – so der Eindruck nach den gestrigen Talkrunden etc. -, als wahrscheinlich. Nicht ganz zufrieden scheint Karl Lauterbach.

Lauterbach: Die Rettung

Karl Lauterbach, zwischenzeitlich  – scherzhaft vielleicht? – als Gesundheitsminister gehandelt, fordert sogar härtere Maßnahmen als jene, die bis zum 7. März verordnet waren. „Wir brauchen eigentlich einen härteren Lockdown, als wir ihn bis Anfang März hatten – und zwar jetzt bis Mitte April“, so wurde Lauterbach aus einem Interview mit der „Welt“ zitiert. Dabei würde es um einen Zeitgewinn gehen – bis die Impfungen an Tempo gewinnen und in allen Schulen sowie in den Betrieben Schnelltests zur Verfügung stehen würden.

„Ideal wäre ein kurzer, harter Lockdown für drei bis vier Wochen, bis das Testen in Schulen und Betrieben richtig steht.“ Die Schulen sollten erst dann wieder öffnen, wenn die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche per Schnelltests geprüft werden könnten.

Der Gesundheitsminister in spe hält die Ausbreitung der Virus-Variante B.1.1.7. für gefährlich. Diese Mutante sei – was bis dato, so der Eindruck hier, der Öffentlichkeit allerdings verborgen geblieben war – ansteckender und tödlicher. Kinder würden sich einfacher anstecken, 70jährigen würden annähernd so häufig sterben wie „früher“ 80jährige. Bis dato waren die Öffentlichkeit eher davon ausgegangen, die Mutante sei nicht sterblicher.

Lauterbach verwies darauf, dass nur ein sechstel der Zunahme der infektionszahlen „auf den verstärkten Einsatz von Schnelltests“ zurückzuführen wäre. Bis dato ist es nicht gelungen, hinreichend viele Schnelltests zu organisieren oder einen der Lockdowns zu begrenzen. Kritiker befürchten die Dauerschleife – beginnend ab dem heutigen Montag.

https://www.neopresse.com/wirtschaft/lockdown-was-heute-passiert/