AUS FÜR MASKENPFLICHT DISKUTIEREN
Erster Landeschef fordert Aus für 3G-Regel
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/erster-landeschef-fordert-aus-fuer-3g-regel/480724625
Erster Landeschef fordert Aus für 3G-Regel
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/erster-landeschef-fordert-aus-fuer-3g-regel/480724625
Rechnungshof prüft jetzt alle Corona-Zahlen
https://www.oe24.at/oesterreich/politik/rechnungshof-prueft-jetzt-alle-corona-zahlen/480862563
Habt ihr Hinweise worauf bei den Prüfungen des Rechnungshofs besonders wert gelegt werden soll?
office@rechnungshof.gv.at
https://www.oe24.at/oesterreich/politik/rechnungshof-prueft-jetzt-alle-corona-zahlen/480862563
Habt ihr Hinweise worauf bei den Prüfungen des Rechnungshofs besonders wert gelegt werden soll?
office@rechnungshof.gv.at
Neue Verordnung | Gültig ab 1.7.2021
276. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung 2021 – COVID-19-EinreiseV 2021)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_276/BGBLA_2021_II_276.html
@Rechtens
276. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung 2021 – COVID-19-EinreiseV 2021)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_276/BGBLA_2021_II_276.html
@Rechtens
Forwarded from Manuel Müllner (Info-Kanal) (Manuel Müllner)
Meldestelle zur Abklärung von Todesfällen nach COVID-Impfung!!
https://www.afa-zone.at/allgemein/meldestelle-zur-abklaerung-von-todesfaellen-nach-corona-impfung/
👉https://www.mwgfd.de/meldestelle-impftod/#
"Noch nie in der Geschichte der Medizin hat eine Impfung eine derart hohe Zahl von schweren Nebenwirkungen sowie in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung aufgetretenen Todesfällen mit sich gebracht. ...
Wir möchten allen Angehörigen, die einen Todesfall zu betrauern haben, der im Zusammenhang mit der COVID-Impfung stehen könnte, mit dieser Hotline „Meldestelle zur Abklärung von Todesfällen nach CORONA-Impfung“ unsere juristische und medizinische Unterstützung anbieten, damit die Todesursache geklärt werden kann.
Unter der Telefonnummer 0851-2009 1430 (aus Deutschland) bzw. 0049-851-2009 1430 (aus dem Ausland) oder unter der E-Mail-Adresse meldestelle@mwgfd.de erreichen Sie kompetente Ansprechpartner, die Sie hierbei unterstützen werden.
Zu folgenden Zeiten ist die Meldestelle telefonisch erreichbar:
Mo-Do 9-11 Uhr und 17-19 Uhr sowie FR 9-11 Uhr."
👉 Die Durchführung der Obduktion sollte, wenn möglich nach den Empfehlungen von Prof. Burkhardt erfolgen. Download für Anregungen und Hinweise zur Obduktion auf der Website!
https://www.afa-zone.at/allgemein/meldestelle-zur-abklaerung-von-todesfaellen-nach-corona-impfung/
👉https://www.mwgfd.de/meldestelle-impftod/#
"Noch nie in der Geschichte der Medizin hat eine Impfung eine derart hohe Zahl von schweren Nebenwirkungen sowie in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung aufgetretenen Todesfällen mit sich gebracht. ...
Wir möchten allen Angehörigen, die einen Todesfall zu betrauern haben, der im Zusammenhang mit der COVID-Impfung stehen könnte, mit dieser Hotline „Meldestelle zur Abklärung von Todesfällen nach CORONA-Impfung“ unsere juristische und medizinische Unterstützung anbieten, damit die Todesursache geklärt werden kann.
Unter der Telefonnummer 0851-2009 1430 (aus Deutschland) bzw. 0049-851-2009 1430 (aus dem Ausland) oder unter der E-Mail-Adresse meldestelle@mwgfd.de erreichen Sie kompetente Ansprechpartner, die Sie hierbei unterstützen werden.
Zu folgenden Zeiten ist die Meldestelle telefonisch erreichbar:
Mo-Do 9-11 Uhr und 17-19 Uhr sowie FR 9-11 Uhr."
👉 Die Durchführung der Obduktion sollte, wenn möglich nach den Empfehlungen von Prof. Burkhardt erfolgen. Download für Anregungen und Hinweise zur Obduktion auf der Website!
Rechtsanwälte für Grundrechte
Rechtsanwälte für Grundrechte | Meldestelle zur Abklärung von Todesfällen nach CORONA-Impfung
Informationen für Angehörige von Verstorbenen und Mediziner Noch nie in der Geschichte der Medizin hat eine Impfung eine derart hohe Zahl von schweren Nebenwirkungen sowie in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung aufgetretenen Todesfällen mit sich gebracht.…
gültig ab 1.7.2021
278. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über weitere Öffnungsschritte in Bezug auf die COVID-19-Pandemie (2. COVID-19-Öffnungsverordnung) erlassen und geändert wird (2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html
Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:324cd607-bf52-4bf3-9611-0ded0cf3217c/Rechtliche_Begruendung_zur_2._COVID-19-Oeffnungsverordnung.pdf
278. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über weitere Öffnungsschritte in Bezug auf die COVID-19-Pandemie (2. COVID-19-Öffnungsverordnung) erlassen und geändert wird (2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html
Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:324cd607-bf52-4bf3-9611-0ded0cf3217c/Rechtliche_Begruendung_zur_2._COVID-19-Oeffnungsverordnung.pdf
Schnelltest von zuhause scheinen in Wien wieder möglich zu sein!
(Still und leise gab es eine Änderung?!)
Ehemalige Fassung:
a) ein Zertifikat einer befugten Einrichtung über ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, oder über ein negatives Testergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, der in einer Teststraße oder Apotheke gemacht wurde, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, gemäß § 4c Epidemiegesetz 1950,"
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2021/33/A1P1/LWI40014729
Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021; Änderung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_WI_20210705_34/LGBLA_WI_20210705_34.html
Aktuelle Fassung
a) ein Zertifikat einer befugten Einrichtung über ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, oder über ein negatives Testergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, gemäß § 4c Epidemiegesetz 1950,
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2021/33/A1P1/LWI40014738
@Rechtens
(Still und leise gab es eine Änderung?!)
Ehemalige Fassung:
a) ein Zertifikat einer befugten Einrichtung über ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, oder über ein negatives Testergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, der in einer Teststraße oder Apotheke gemacht wurde, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, gemäß § 4c Epidemiegesetz 1950,"
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2021/33/A1P1/LWI40014729
Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021; Änderung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_WI_20210705_34/LGBLA_WI_20210705_34.html
Aktuelle Fassung
a) ein Zertifikat einer befugten Einrichtung über ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, oder über ein negatives Testergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, gemäß § 4c Epidemiegesetz 1950,
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2021/33/A1P1/LWI40014738
@Rechtens
ein Zertifikat einer befugten Einrichtung über ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, oder über ein negatives Testergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, gemäß § 4c Epidemiegesetz 1950,
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2021/33/A1P1/LWI40014738
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2021/33/A1P1/LWI40014738
Corona-Isolation für demenzkranke Patientin war rechtswidrig
Laut Rekursgericht war die Isolation schon deshalb rechtswidrig, weil keinerlei Dokumentation zum Grund der Freiheitsbeschränkung erfolgt war.
https://www.derstandard.at/story/2000128727061/corona-isolation-fuer-demenzkranke-patientin-war-rechtswidrig?ref=rss
Das hat vor kurzem der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt (OGH 23.6.2021, 7 Ob 59/21h).
@Rechtens
Laut Rekursgericht war die Isolation schon deshalb rechtswidrig, weil keinerlei Dokumentation zum Grund der Freiheitsbeschränkung erfolgt war.
https://www.derstandard.at/story/2000128727061/corona-isolation-fuer-demenzkranke-patientin-war-rechtswidrig?ref=rss
Das hat vor kurzem der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt (OGH 23.6.2021, 7 Ob 59/21h).
@Rechtens
Forwarded from Beneder.Media⚖️
Maskenpflicht im Handel war gesetzwidrig! 🧐⬆️⬆️
Einreise
gültig ab 15. September 2021:
393. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung 2021 geändert wird (5. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/393/20210910
Aktuelle Konsolidierte Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011574
@Rechtens
gültig ab 15. September 2021:
393. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung 2021 geändert wird (5. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/393/20210910
Aktuelle Konsolidierte Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011574
@Rechtens
Öffnungen | Neue Verordnung
gültig ab 15. September 2021:
394. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung geändert wird (8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung) [mit dieser Verordnung wird die Bezeichnung in „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (2. COVID-19-Maßnahmenverordnung – 2. COVID-19-MV)“ geändert] betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (2. COVID-19-Maßnahmenverordnung – 2. COVID-19-MV)“ geändert]
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/394/20210913
Rechtliche Begründung zur 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (PDF, 119 KB)
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:c9776322-4463-4160-b79f-1830c7168304/Rechtliche_Begruendung_zur_8._Novelle_zur_2._COVID-19-Oeffnungsverordnung.pdf
Aktuelle Konsolidierte Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011576
@Rechtens
gültig ab 15. September 2021:
394. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung geändert wird (8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung) [mit dieser Verordnung wird die Bezeichnung in „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (2. COVID-19-Maßnahmenverordnung – 2. COVID-19-MV)“ geändert] betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (2. COVID-19-Maßnahmenverordnung – 2. COVID-19-MV)“ geändert]
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/394/20210913
Rechtliche Begründung zur 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (PDF, 119 KB)
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:c9776322-4463-4160-b79f-1830c7168304/Rechtliche_Begruendung_zur_8._Novelle_zur_2._COVID-19-Oeffnungsverordnung.pdf
Aktuelle Konsolidierte Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011576
@Rechtens
Aktuelle Volksbegehren
Eine Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sind Volksbegehren. Aktuell gibt es wieder eine Vielzahl an Volksbegehren in der Unterstützungsphase und Eintragungsphase. Wer es für stimmig hält ist eingeladen auch auf diese Art ein Zeichen zu setzen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html
Gibt es Volksbegehren, die ihr aktuell besonders wichtig findet? Haltet ihr von alle dem nichts? Welche Form der Bürgerbeteiligung findet ihr am effektivsten?
Schreibt es gerne in die Kommentare.
@Rechtens
Eine Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sind Volksbegehren. Aktuell gibt es wieder eine Vielzahl an Volksbegehren in der Unterstützungsphase und Eintragungsphase. Wer es für stimmig hält ist eingeladen auch auf diese Art ein Zeichen zu setzen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html
Gibt es Volksbegehren, die ihr aktuell besonders wichtig findet? Haltet ihr von alle dem nichts? Welche Form der Bürgerbeteiligung findet ihr am effektivsten?
Schreibt es gerne in die Kommentare.
@Rechtens
VERORDNUNG (EU) 2021/953
(36) Es muss verhindert werden, dass Personen, die nicht geimpft sind — sei es aufgrund einer medizinischen Indikation oder weil sie nicht der Zielgruppe angehören, für die der COVID-19-Impfstoff derzeit verabreicht wird oder zugelassen ist, beispielsweise Kinder, weil sie noch nicht die Möglichkeit hatten oder weil sie sich gegen eine Impfung entschieden haben — mittelbar oder unmittelbar diskriminiert werden.
Deshalb sollte der Besitz eines Impfzertifikats bzw. eines Impfzertifikats, in dem ein COVID-19-Impfstoff angegeben ist, keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit sein oder für die Nutzung grenzüberschreitender Personenverkehrsträger wie Fluggesellschaften, Bahn, Fernbusse, Fähren oder sonstige Verkehrsträger sein. Außerdem kann diese Verordnung nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Verpflichtung oder ein Recht auf Impfung begründet.
(…)
Sie gilt vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022.
Amtsblatt der Europäischen Union
Archiv #EUVO
@Rechtens
(36) Es muss verhindert werden, dass Personen, die nicht geimpft sind — sei es aufgrund einer medizinischen Indikation oder weil sie nicht der Zielgruppe angehören, für die der COVID-19-Impfstoff derzeit verabreicht wird oder zugelassen ist, beispielsweise Kinder, weil sie noch nicht die Möglichkeit hatten oder weil sie sich gegen eine Impfung entschieden haben — mittelbar oder unmittelbar diskriminiert werden.
Deshalb sollte der Besitz eines Impfzertifikats bzw. eines Impfzertifikats, in dem ein COVID-19-Impfstoff angegeben ist, keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit sein oder für die Nutzung grenzüberschreitender Personenverkehrsträger wie Fluggesellschaften, Bahn, Fernbusse, Fähren oder sonstige Verkehrsträger sein. Außerdem kann diese Verordnung nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Verpflichtung oder ein Recht auf Impfung begründet.
(…)
Sie gilt vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022.
Amtsblatt der Europäischen Union
Archiv #EUVO
@Rechtens
Aktuelle Covid Verordnungen | Überblick
Aktuelle Bundesweite Verordnung
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011576
—————
Aktuelle Wiener Verordnung
Landesrecht konsolidiert Wien: Gesamte Rechtsvorschrift für Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000633
#VO #Verordnung #CVO
@Rechtens
Aktuelle Bundesweite Verordnung
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011576
—————
Aktuelle Wiener Verordnung
Landesrecht konsolidiert Wien: Gesamte Rechtsvorschrift für Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000633
#VO #Verordnung #CVO
@Rechtens