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Klarstellungen_betreffend_Verpflichtung_zum_Tragen_eines_Mund_Nasenschutzes.pdf
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Schreiben an alle Bildungsdirektionen

Klarstellungen betreffend Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS) ab dem 07.12.2020
3. Befreiung vom Tragen des Mundnasenschutzes

Für jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nachgewiesenermaßen nicht
zugemutet werden kann, sieht die C-SchVO 2020/21 in ihrer Anlage A unter Punkt 3.2. vor, dass sie vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind.

Quelle: https://t.me/c/1497081124/170
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COVID-19-Schulverordnung 2020/21, Fassung vom 13.12.2020

Anlage A
3.2
Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung (MNS)

(...) Vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sind jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, ausgenommen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011270
»Mobilmachung« gegen die Covid-19-Massentests: Jetzt droht Sammelklage beim Verfassungsgericht

Lehrer, Beamte und alle anderen, die sich dadurch herabgesetzt fühlen, sollen sich an den ÖGB wenden. »Dann bringen wir eine Sammelklage beim Verfassungsgericht ein«, sagt Knes.

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Anmerkung:
Pavel Durov, Gründer der App Telegram
Verpflichtende Tests für verschiedene Berufsgruppen?

Eine Auflistung von verschiedene Möglichkeiten

Innerlich Ruhe bewahren und sich bewusst machen, dass es noch keine Verordnung dazu gibt.
Sobald die VO da ist kann man dagegen vorgehen versuchen.

In der Zwischenzeit kann man dennoch einiges machen.
Anbei einige Möglichkeiten:


Beim ÖGB melden:
https://t.me/c/1224355510/9263

Sich mit anderen Betroffen zusammen tun. Eine Gruppe gründen, sich vernetzen, ggf. die Anwaltskosten teilen usw:
https://t.me/c/1224355510/9264

Mit der Arbeiterkammer Kontakt aufnehmen: https://t.me/c/1224355510/9114

Mit der WKO Kontakt aufnehmen: https://t.me/c/1224355510/9115
http://www.wko.at/service/Infoblatt-Covidtest-Juni-2020.pdf

"Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten/Individuelle Beratung durch Rechtsanwälte":
https://www.afa-zone.at/allgemein/newsletter/

Eine Verzeichnis der AFA Anwälte in Österreich findet ihr hier:
https://www.afa-zone.at/anwaelte/


Aktiv seine Meinun kundtun!
Eingeschriebene Briefe schreiben, Anrufen, via Kontaktformular oder soziale Medien, Leserbriefe usw. seine Meinunge dazu kundtun!


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Kanal: https://t.me/joinchat/AAAAAFk7pSS836x97I2Ctw
Gruppe: https://t.me/joinchat/AAAAAEj6LraeuxQuljbdHQ
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»Mobilmachung« gegen die Covid-19-Massentests: Jetzt droht Sammelklage beim Verfassungsgericht

Lehrer, Beamte und alle anderen, die sich dadurch herabgesetzt fühlen, sollen sich an den ÖGB wenden. »Dann bringen wir eine Sammelklage beim Verfassungsgericht ein«, sagt Knes.

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#WKO und #AK
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Aus gegeben Anlass nochmal die Tragezeiten (Tragepause) der Maske in Österreich
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Besondere Schutzmaßnahmen

Bei langer Tragedauer oder hoher Tragehäufigkeit müssen für jede/n gefährdete/n ArbeitnehmerIn Atemanschlüsse zur alleinigen Benutzung zur Verfügung stehen.

Einwegfiltermasken (filtrierender Atemanschluss) sind unabhängig von der Tragedauer oder Tragehäufigkeit immer für jede/n gefährdete/n ArbeitnehmerIn zur alleinigen Benutzung zur Verfügung zu stellen.

Entsprechend dem Ergebnis der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sind erforderlichenfalls die Tragedauer und die Anzahl der Arbeitseinsätze zu beschränken. Zwischen den Arbeitseinsätzen sind die für die Erholung der ArbeitnehmerInnen erforderlichen Pausen zu gewähren.

Filtergeräte zum Schutz vor Schadstoffen dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Umgebungsatmosphäre eine Sauerstoffkonzentration von mindestens 17 Volumsprozent enthält. Vor dem Einsatz von Filtergeräten ist die Sauerstoffkonzentration zu messen. Eine Messung ist nicht erforderlich, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Sauerstoffgehalt der Luft über dem angeführten Wert liegt.

Bei unklaren Einsatzbedingungen sowie in kleinen, engen oder schlecht belüfteten Räumen und Behältern dürfen Filtergeräte nicht verwendet werden. In solchen Fällen sind geeignete, von der Umgebungsatmosphäre unabhängige Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) zu verwenden.
Für Notfälle wie Erschöpfung oder Atemnot ist durch geeignete Maßnahmen eine unverzügliche Rettung zu gewährleisten.

(...)

Prüfung

Filter- und Isoliergeräte sind mindestens vierteljährlich von fachkundigen Personen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und die Einhaltung der Schutzfunktion zu prüfen. Dies gilt nicht für originalverpackte Filtergeräte (einschließlich Einwegfiltermasken).

Filter- und Isoliergeräte dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind in Prüfbefunden festzuhalten. Der Prüfbefund muss beinhalten:

Prüfdatum
Name und Anschrift des Prüfers, der Prüferin, Bezeichnung der Prüfstelle
Unterschrift des Prüfers, der Prüferin
Ergebnis der Prüfung
Angaben über die der Prüfung zu Grunde gelegten Prüfinhalte, insbesondere Herstellerangaben und Prüfnormen.
Die Prüfbefunde sind von den ArbeitgeberInnen bis zum Ausscheiden der persönlichen Schutzausrüstung aufzubewahren.

AUVA Merkblatt M 719 "Atemschutzfilter gegen Gase, Dämpfe und Schwebstoffe"

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Persoenliche_Schutzausruestung/Atemschutz.html
Forwarded from Rechtens Chat | Rechtliche Angelegenheiten
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Seite 33 - Empfohlene Einsatzzeiten für die Verwender von Atemschutzmasken (auszugsweise)

Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Persoenliche_Schutzausruestung/Atemschutz.html