Klarstellungen_betreffend_Verpflichtung_zum_Tragen_eines_Mund_Nasenschutzes.pdf
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Schreiben an alle Bildungsdirektionen
Klarstellungen betreffend Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS) ab dem 07.12.2020
Klarstellungen betreffend Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS) ab dem 07.12.2020
3. Befreiung vom Tragen des Mundnasenschutzes
Für jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nachgewiesenermaßen nicht
zugemutet werden kann, sieht die C-SchVO 2020/21 in ihrer Anlage A unter Punkt 3.2. vor, dass sie vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind.
Quelle: https://t.me/c/1497081124/170
Für jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nachgewiesenermaßen nicht
zugemutet werden kann, sieht die C-SchVO 2020/21 in ihrer Anlage A unter Punkt 3.2. vor, dass sie vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind.
Quelle: https://t.me/c/1497081124/170
Forwarded from Rechtens Chat | Rechtliche Angelegenheiten
COVID-19-Schulverordnung 2020/21, Fassung vom 13.12.2020
Anlage A
3.2
Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung (MNS)
(...) Vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sind jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, ausgenommen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011270
Anlage A
3.2
Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung (MNS)
(...) Vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sind jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, ausgenommen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011270
MNS-Zwang in Schulen: 15 jährige Schülerin klagt die Republik
Pflegschaftsgericht genehmigte Klage. ICI: Sammelverfahren sollen diesem Musterprozess folgen. (Mit Video!)
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201214_OTS0049/mns-zwang-in-schulen-15-jaehrige-schuelerin-klagt-die-republik
Pflegschaftsgericht genehmigte Klage. ICI: Sammelverfahren sollen diesem Musterprozess folgen. (Mit Video!)
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201214_OTS0049/mns-zwang-in-schulen-15-jaehrige-schuelerin-klagt-die-republik
OTS.at
MNS-Zwang in Schulen: 15 jährige Schülerin klagt die Republik
Pflegschaftsgericht genehmigte Klage. ICI: Sammelverfahren sollen diesem Musterprozess folgen. (Mit Video!)
»Mobilmachung« gegen die Covid-19-Massentests: Jetzt droht Sammelklage beim Verfassungsgericht
Lehrer, Beamte und alle anderen, die sich dadurch herabgesetzt fühlen, sollen sich an den ÖGB wenden. »Dann bringen wir eine Sammelklage beim Verfassungsgericht ein«, sagt Knes.
https://unterkaerntner.at/index.php?id=5180
Lehrer, Beamte und alle anderen, die sich dadurch herabgesetzt fühlen, sollen sich an den ÖGB wenden. »Dann bringen wir eine Sammelklage beim Verfassungsgericht ein«, sagt Knes.
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Forwarded from Manuel Müllner (Info-Kanal)
Rechtsanwälte für Grundrechte
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Telegram
Rechtsanwälte für Grundrechte
Unabhängige Rechtsanwälte/innen zum Schutz von Freiheit und Demokratie. Unterstützend tätig für die rechtschutzsuchende Bevölkerung.
Es kann Vorteile haben, wenn man keinen Umsatz macht und keine Daten einsammelt! ;-)
Siehe am Beispiel von Telegram.
Anmerkung:
Pavel Durov, Gründer der App Telegram
Siehe am Beispiel von Telegram.
Anmerkung:
Pavel Durov, Gründer der App Telegram
Verpflichtende Tests für verschiedene Berufsgruppen?
Eine Auflistung von verschiedene Möglichkeiten
Innerlich Ruhe bewahren und sich bewusst machen, dass es noch keine Verordnung dazu gibt.
Sobald die VO da ist kann man dagegen vorgehen versuchen.
In der Zwischenzeit kann man dennoch einiges machen.
Anbei einige Möglichkeiten:
Beim ÖGB melden:
https://t.me/c/1224355510/9263
Sich mit anderen Betroffen zusammen tun. Eine Gruppe gründen, sich vernetzen, ggf. die Anwaltskosten teilen usw:
https://t.me/c/1224355510/9264
Mit der Arbeiterkammer Kontakt aufnehmen: https://t.me/c/1224355510/9114
Mit der WKO Kontakt aufnehmen: https://t.me/c/1224355510/9115
http://www.wko.at/service/Infoblatt-Covidtest-Juni-2020.pdf
"Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten/Individuelle Beratung durch Rechtsanwälte":
https://www.afa-zone.at/allgemein/newsletter/
Eine Verzeichnis der AFA Anwälte in Österreich findet ihr hier:
https://www.afa-zone.at/anwaelte/
Aktiv seine Meinun kundtun!
Eingeschriebene Briefe schreiben, Anrufen, via Kontaktformular oder soziale Medien, Leserbriefe usw. seine Meinunge dazu kundtun!
Können die Links nicht geöffnet werden? Bitte dem Kanal bzw. der Gruppe beitreten:
Kanal: https://t.me/joinchat/AAAAAFk7pSS836x97I2Ctw
Gruppe: https://t.me/joinchat/AAAAAEj6LraeuxQuljbdHQ
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Innerlich Ruhe bewahren und sich bewusst machen, dass es noch keine Verordnung dazu gibt.
Sobald die VO da ist kann man dagegen vorgehen versuchen.
In der Zwischenzeit kann man dennoch einiges machen.
Anbei einige Möglichkeiten:
Beim ÖGB melden:
https://t.me/c/1224355510/9263
Sich mit anderen Betroffen zusammen tun. Eine Gruppe gründen, sich vernetzen, ggf. die Anwaltskosten teilen usw:
https://t.me/c/1224355510/9264
Mit der Arbeiterkammer Kontakt aufnehmen: https://t.me/c/1224355510/9114
Mit der WKO Kontakt aufnehmen: https://t.me/c/1224355510/9115
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Eine Verzeichnis der AFA Anwälte in Österreich findet ihr hier:
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Gruppe: https://t.me/joinchat/AAAAAEj6LraeuxQuljbdHQ
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»Mobilmachung« gegen die Covid-19-Massentests: Jetzt droht Sammelklage beim Verfassungsgericht
Lehrer, Beamte und alle anderen, die sich dadurch herabgesetzt fühlen, sollen sich an den ÖGB wenden. »Dann bringen wir eine Sammelklage beim Verfassungsgericht ein«, sagt Knes.
https://unterkaerntner.at/index.php?id=5180
Lehrer, Beamte und alle anderen, die sich dadurch herabgesetzt fühlen, sollen sich an den ÖGB wenden. »Dann bringen wir eine Sammelklage beim Verfassungsgericht ein«, sagt Knes.
https://unterkaerntner.at/index.php?id=5180
Forwarded from Rechtens Chat | Rechtliche Angelegenheiten
Infoblatt-Covidtest-Juni-2020(1).pdf
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Forwarded from Rechtens Chat | Rechtliche Angelegenheiten
Aus gegeben Anlass nochmal die Tragezeiten (Tragepause) der Maske in Österreich
Forwarded from Rechtens Chat | Rechtliche Angelegenheiten
Besondere Schutzmaßnahmen
Bei langer Tragedauer oder hoher Tragehäufigkeit müssen für jede/n gefährdete/n ArbeitnehmerIn Atemanschlüsse zur alleinigen Benutzung zur Verfügung stehen.
Einwegfiltermasken (filtrierender Atemanschluss) sind unabhängig von der Tragedauer oder Tragehäufigkeit immer für jede/n gefährdete/n ArbeitnehmerIn zur alleinigen Benutzung zur Verfügung zu stellen.
Entsprechend dem Ergebnis der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sind erforderlichenfalls die Tragedauer und die Anzahl der Arbeitseinsätze zu beschränken. Zwischen den Arbeitseinsätzen sind die für die Erholung der ArbeitnehmerInnen erforderlichen Pausen zu gewähren.
Filtergeräte zum Schutz vor Schadstoffen dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Umgebungsatmosphäre eine Sauerstoffkonzentration von mindestens 17 Volumsprozent enthält. Vor dem Einsatz von Filtergeräten ist die Sauerstoffkonzentration zu messen. Eine Messung ist nicht erforderlich, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Sauerstoffgehalt der Luft über dem angeführten Wert liegt.
Bei unklaren Einsatzbedingungen sowie in kleinen, engen oder schlecht belüfteten Räumen und Behältern dürfen Filtergeräte nicht verwendet werden. In solchen Fällen sind geeignete, von der Umgebungsatmosphäre unabhängige Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) zu verwenden.
Für Notfälle wie Erschöpfung oder Atemnot ist durch geeignete Maßnahmen eine unverzügliche Rettung zu gewährleisten.
(...)
Prüfung
Filter- und Isoliergeräte sind mindestens vierteljährlich von fachkundigen Personen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und die Einhaltung der Schutzfunktion zu prüfen. Dies gilt nicht für originalverpackte Filtergeräte (einschließlich Einwegfiltermasken).
Filter- und Isoliergeräte dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind in Prüfbefunden festzuhalten. Der Prüfbefund muss beinhalten:
Prüfdatum
Name und Anschrift des Prüfers, der Prüferin, Bezeichnung der Prüfstelle
Unterschrift des Prüfers, der Prüferin
Ergebnis der Prüfung
Angaben über die der Prüfung zu Grunde gelegten Prüfinhalte, insbesondere Herstellerangaben und Prüfnormen.
Die Prüfbefunde sind von den ArbeitgeberInnen bis zum Ausscheiden der persönlichen Schutzausrüstung aufzubewahren.
AUVA Merkblatt M 719 "Atemschutzfilter gegen Gase, Dämpfe und Schwebstoffe"
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Persoenliche_Schutzausruestung/Atemschutz.html
Bei langer Tragedauer oder hoher Tragehäufigkeit müssen für jede/n gefährdete/n ArbeitnehmerIn Atemanschlüsse zur alleinigen Benutzung zur Verfügung stehen.
Einwegfiltermasken (filtrierender Atemanschluss) sind unabhängig von der Tragedauer oder Tragehäufigkeit immer für jede/n gefährdete/n ArbeitnehmerIn zur alleinigen Benutzung zur Verfügung zu stellen.
Entsprechend dem Ergebnis der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sind erforderlichenfalls die Tragedauer und die Anzahl der Arbeitseinsätze zu beschränken. Zwischen den Arbeitseinsätzen sind die für die Erholung der ArbeitnehmerInnen erforderlichen Pausen zu gewähren.
Filtergeräte zum Schutz vor Schadstoffen dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Umgebungsatmosphäre eine Sauerstoffkonzentration von mindestens 17 Volumsprozent enthält. Vor dem Einsatz von Filtergeräten ist die Sauerstoffkonzentration zu messen. Eine Messung ist nicht erforderlich, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Sauerstoffgehalt der Luft über dem angeführten Wert liegt.
Bei unklaren Einsatzbedingungen sowie in kleinen, engen oder schlecht belüfteten Räumen und Behältern dürfen Filtergeräte nicht verwendet werden. In solchen Fällen sind geeignete, von der Umgebungsatmosphäre unabhängige Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) zu verwenden.
Für Notfälle wie Erschöpfung oder Atemnot ist durch geeignete Maßnahmen eine unverzügliche Rettung zu gewährleisten.
(...)
Prüfung
Filter- und Isoliergeräte sind mindestens vierteljährlich von fachkundigen Personen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und die Einhaltung der Schutzfunktion zu prüfen. Dies gilt nicht für originalverpackte Filtergeräte (einschließlich Einwegfiltermasken).
Filter- und Isoliergeräte dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind in Prüfbefunden festzuhalten. Der Prüfbefund muss beinhalten:
Prüfdatum
Name und Anschrift des Prüfers, der Prüferin, Bezeichnung der Prüfstelle
Unterschrift des Prüfers, der Prüferin
Ergebnis der Prüfung
Angaben über die der Prüfung zu Grunde gelegten Prüfinhalte, insbesondere Herstellerangaben und Prüfnormen.
Die Prüfbefunde sind von den ArbeitgeberInnen bis zum Ausscheiden der persönlichen Schutzausrüstung aufzubewahren.
AUVA Merkblatt M 719 "Atemschutzfilter gegen Gase, Dämpfe und Schwebstoffe"
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Persoenliche_Schutzausruestung/Atemschutz.html
Arbeitsinspektion
Atemschutz
Atemschutz sind Atemschutzgeräte als persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des Trägers/der Trägerin vor dem Einatmen von gesundheitsgefährdenden oder biologischen Stoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel bei der Arbeit (<a target='_blank'…
Forwarded from Rechtens Chat | Rechtliche Angelegenheiten
M_719_Atemschutzfilter_gegen_Gase_Daempfe_Schwebstoffe.pdf
806.7 KB
Forwarded from Rechtens Chat | Rechtliche Angelegenheiten
Seite 32 - Unterweisung nach § 14 ASchG
Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Persoenliche_Schutzausruestung/Atemschutz.html
Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Persoenliche_Schutzausruestung/Atemschutz.html
Forwarded from Rechtens Chat | Rechtliche Angelegenheiten
Seite 33 - Empfohlene Einsatzzeiten für die Verwender von Atemschutzmasken (auszugsweise)
Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Persoenliche_Schutzausruestung/Atemschutz.html
Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Persoenliche_Schutzausruestung/Atemschutz.html