Da die Liste gefährdeter Tiere im Iran immer länger wird, verfolgen eine Reihe von Ländern des Nahen Ostens nicht nur ihren Artenschutz ernsthafter, sondern planen auch, gefährdete Arten wieder anzusiedeln.Israel ist eines dieser Länder mit Programmen, die es in den letzten sechzig Jahren nach umgesetzt hat.
#Artenschutz #Iran #Israel #judentum #JüdischesMagazin #naturschutz #Tora
https://raawi.de/naturschutz-im-stil-israels-im-namen-der-tora
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raawi.de
Naturschutz im Stil Israels: Im Namen der Tora
Da die Liste gefährdeter Tiere im Iran immer länger wird, verfolgen eine Reihe von Ländern des Nahen Ostens nicht nur ihren Artenschutz ernsthafter, sondern
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Seyed Soliman Mousavifar (46), stellvertretender Leiter des Zentrums (kurz IZH), ist eine sogenannte Ausweisungsverfügung zugestellt worden. Das bestätigte die Hamburger Innenbehörde.
#izh #blauemoschee #iran #hamburg #alster
Seyed Soliman Mousavifar (46), stellvertretender Leiter des Zentrums (kurz IZH), ist eine sogenannte Ausweisungsverfügung zugestellt worden. Das bestätigte die Hamburger Innenbehörde.
#izh #blauemoschee #iran #hamburg #alster
Verwaltungsgericht Hamburg:
Einordnung des IZH als Organisation des Islamismus im Verfassungsschutzbericht 2019 rechtmäßig - einige Einzelaussagen dürfen aber nicht weiter veröffentlich werden
Hier weiterlesen:
https://raawi.de/verwaltungsgericht-hamburg-einordnung-des-izh-als-organisation-des-islamismus-im-verfassungsschutzbericht-2019-rechtmaessig
#Iran #Hamburg #Antisemitismus #BlaueMoschee #IZH
Einordnung des IZH als Organisation des Islamismus im Verfassungsschutzbericht 2019 rechtmäßig - einige Einzelaussagen dürfen aber nicht weiter veröffentlich werden
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#Iran #Hamburg #Antisemitismus #BlaueMoschee #IZH
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Verwaltungsgericht Hamburg: Einordnung des IZH als Organisation des Islamismus im Verfassungsschutzbericht 2019 rechtmäßig – Raawi
Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Bewertung des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg.
Der Trägerverein der Imam Ali Moschee, Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH), ist mit einer Unterlassungsklage gegen seine Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg der Jahre 2018 und 2019 weitgehend gescheitert. Mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 2023 bestätigt das Verwaltungsgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung des LfV Hamburg über das IZH als extremistische und vom Iran gesteuerte Einrichtung sowie seine Einstufung als extremistische Gruppierung.
Das LfV Hamburg berichtet öffentlich über das IZH seit dem Erscheinen des ersten „Verfassungsschutzbericht 1993“ im Mai 1994. Der Verein hat sich nach Rückkehr Ayatollah Khomeinis im Kontext der sogenannten „Islamischen Revolution“ von 1979 zu einer wichtigen Einrichtung des Iran entwickelt und ist als weisungsgebundener Außenposten des iranischen Regimes zu werten.
Einzelne Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2019 bewertete das Gericht als nicht hinreichend genug belegt, sodass sie nicht als gesicherte Erkenntnisse gelten konnten. Das Gericht sprach während der Verhandlung auch den Beweisnotstand an, dem Verfassungsschutzbehörden regelmäßig unterliegen, da sie geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse nicht offenlegen dürfen. Dieser Umstand bewirke aber keine Erleichterung der die Verfassungsschutzbehörde treffenden Beweislast. Das LfV Hamburg wird die entsprechenden Passagen in seinen Publikationen nach Prüfung der noch ausstehenden Urteilsbegründung anpassen, indes die Beobachtung und Berichterstattung über das IZH konsequent fortsetzen.
Hier weiterlesen:
https://raawi.de/berichterstattung-des-hamburger-verfassungsschutzes-ueber-das-izh-als-extremistische-einrichtung-ist-rechtmaessig
#Iran #Hamburg #Antisemitismus #BlaueMoschee #IZH
Der Trägerverein der Imam Ali Moschee, Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH), ist mit einer Unterlassungsklage gegen seine Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg der Jahre 2018 und 2019 weitgehend gescheitert. Mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 2023 bestätigt das Verwaltungsgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung des LfV Hamburg über das IZH als extremistische und vom Iran gesteuerte Einrichtung sowie seine Einstufung als extremistische Gruppierung.
Das LfV Hamburg berichtet öffentlich über das IZH seit dem Erscheinen des ersten „Verfassungsschutzbericht 1993“ im Mai 1994. Der Verein hat sich nach Rückkehr Ayatollah Khomeinis im Kontext der sogenannten „Islamischen Revolution“ von 1979 zu einer wichtigen Einrichtung des Iran entwickelt und ist als weisungsgebundener Außenposten des iranischen Regimes zu werten.
Einzelne Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2019 bewertete das Gericht als nicht hinreichend genug belegt, sodass sie nicht als gesicherte Erkenntnisse gelten konnten. Das Gericht sprach während der Verhandlung auch den Beweisnotstand an, dem Verfassungsschutzbehörden regelmäßig unterliegen, da sie geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse nicht offenlegen dürfen. Dieser Umstand bewirke aber keine Erleichterung der die Verfassungsschutzbehörde treffenden Beweislast. Das LfV Hamburg wird die entsprechenden Passagen in seinen Publikationen nach Prüfung der noch ausstehenden Urteilsbegründung anpassen, indes die Beobachtung und Berichterstattung über das IZH konsequent fortsetzen.
Hier weiterlesen:
https://raawi.de/berichterstattung-des-hamburger-verfassungsschutzes-ueber-das-izh-als-extremistische-einrichtung-ist-rechtmaessig
#Iran #Hamburg #Antisemitismus #BlaueMoschee #IZH
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Berichterstattung des Hamburger Verfassungsschutzes über das IZH als extremistische Einrichtung ist rechtmäßig – Raawi