Auch Aufdecker und Aufklärer sind nicht immer davor gefeit, in plumpes Freund-Feind-denken zu verfallen, wenn in der Sache begründete Kritik aufgebracht wird, die missfällt. #RKILeaks
Man ist dann Spalter, Troll, VS-Mitarbeiter, nicht integer, Dummkopf, Schäbig und Haarespalter.
Ich wünsche allen Menschen Gelassenheit und ein wunderschönes Wochenende!
https://x.com/dablitz_f/status/1816862492775022646
https://x.com/dablitz_f/status/1816977137729175702
https://x.com/Aufdecker/status/1816876434763182569
https://x.com/Aufdecker/status/1816879078365950003
https://x.com/AlexWallasch/status/1816870059824021835
https://x.com/TimRealityDE/status/1816865249955287124
(X🔗) @RA_Friede
Man ist dann Spalter, Troll, VS-Mitarbeiter, nicht integer, Dummkopf, Schäbig und Haarespalter.
Ich wünsche allen Menschen Gelassenheit und ein wunderschönes Wochenende!
https://x.com/dablitz_f/status/1816862492775022646
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Forwarded from TheRealTom (tm) - Trusted Flagger
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22.11.2021
"Es gibt keine zwei Meinungen: Alle Erwachsenen in Deutschland müssen sich impfen lassen. Die Immunität über eine Infektion ist keine Alternative."
Leif Sander, 'Infektionsimmunologe'
"Ich habe von Politikern im Bundestag gehört, es wäre eine persönliche Freiheit, ob man sich impfen lässt. Das stimmt einfach nicht."
Jens Spahn, geschäftsführender Gesundheitsminister
https://x.com/tomdabassman/status/1817106614572228621?t=Moa51z_-9v6z0PsuwqJ4Pg&s=19
"Es gibt keine zwei Meinungen: Alle Erwachsenen in Deutschland müssen sich impfen lassen. Die Immunität über eine Infektion ist keine Alternative."
Leif Sander, 'Infektionsimmunologe'
"Ich habe von Politikern im Bundestag gehört, es wäre eine persönliche Freiheit, ob man sich impfen lässt. Das stimmt einfach nicht."
Jens Spahn, geschäftsführender Gesundheitsminister
https://x.com/tomdabassman/status/1817106614572228621?t=Moa51z_-9v6z0PsuwqJ4Pg&s=19
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Forwarded from henning rosenbusch - Channel
#RKIFiles 🔥
9. Mai 2020 (zu finden im Zusatzmaterial)
"Zu den Tragen von Masken im Freien gibt es keine Evidenz."
"Inzidenz 50/100.000 Ew. pro Woche: Der Wert wurde politisch gesetzt."
Edit: Dieses Protokoll lässt sich in den Dokumenten die @paul_schreyer übergeben worden sind, offensichtlich nicht finden. Die Multipolar-Anwälte sollten das eventuell wissen.
Es war im Zusatzmaterial und daher bisher unbekannt!
t.me/Rosenbusch
9. Mai 2020 (zu finden im Zusatzmaterial)
"Zu den Tragen von Masken im Freien gibt es keine Evidenz."
"Inzidenz 50/100.000 Ew. pro Woche: Der Wert wurde politisch gesetzt."
Edit: Dieses Protokoll lässt sich in den Dokumenten die @paul_schreyer übergeben worden sind, offensichtlich nicht finden. Die Multipolar-Anwälte sollten das eventuell wissen.
Es war im Zusatzmaterial und daher bisher unbekannt!
t.me/Rosenbusch
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Ich stimme Henning Rosenbusch 100 Prozent zu, wenn er sagt
“Ich bin nicht alleine, wenn ich für sowas fordere: raus, alles, asap. Und sofort maximale Erläuterungen, was schon getan und gefunden wurde, ob was redaktionell verändert oder aussortiert wurde. Dann verheddert sich der Schwarm auch nicht in Fragen die dadurch aufkommen. Mit den wordX-Dokumenten zusammen mit den Erläuterungen waren Fragen beantwortet, wegen denen viele Leute inkl. mir Zeit verschwendet haben.”
https://t.me/rosenbusch/21831
Wenn das ein Fehler war, keine Absicht, fehlt es bis jetzt an einem offenen, also öffentlichen Eingeständnis, und darauf reite ich herum, weil es wesentlich ist @aya_velazquez @SHomburg @BBarucker
Dass ich Absicht für möglich halte, möge bitte niemand persönlich nehmen. Politik ist für mich nichts persönliches. #RKILeaks (X🔗) @RA_Friede
“Ich bin nicht alleine, wenn ich für sowas fordere: raus, alles, asap. Und sofort maximale Erläuterungen, was schon getan und gefunden wurde, ob was redaktionell verändert oder aussortiert wurde. Dann verheddert sich der Schwarm auch nicht in Fragen die dadurch aufkommen. Mit den wordX-Dokumenten zusammen mit den Erläuterungen waren Fragen beantwortet, wegen denen viele Leute inkl. mir Zeit verschwendet haben.”
https://t.me/rosenbusch/21831
Wenn das ein Fehler war, keine Absicht, fehlt es bis jetzt an einem offenen, also öffentlichen Eingeständnis, und darauf reite ich herum, weil es wesentlich ist @aya_velazquez @SHomburg @BBarucker
Dass ich Absicht für möglich halte, möge bitte niemand persönlich nehmen. Politik ist für mich nichts persönliches. #RKILeaks (X🔗) @RA_Friede
Telegram
henning rosenbusch - Channel
Bevor ich erstmal verschwinde, damit will ich das Thema auch für mich abschließen:
Ich hatte Paul Schreyer dafür scharf kritisiert, dass die ersten Dokumente fast ein Jahr in Schubladen vergammelten. Im April 2023 war noch alles frischer in Erinnerung. Er…
Ich hatte Paul Schreyer dafür scharf kritisiert, dass die ersten Dokumente fast ein Jahr in Schubladen vergammelten. Im April 2023 war noch alles frischer in Erinnerung. Er…
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Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭 (Markus Haintz)
Ich habe über die Jahre hinweg eine Menge LEAKS zugespielt bekommen, wenngleich natürlich keine so großen wie die #RKILeaks.
Der Leak unten, den ich sofort veröffentlicht habe, da glaubhaft und eilig, hat bei mir (als Zeuge) zu einer (rechtskräftig festgestellten) rechtswidrigen Beschlagnahmung meiner Handys und meines Geschäftslaptops geführt.
Sowohl Paul Schreyer als auch das Team um Aya Velazquez werden meines Erachtens zu Recht dafür kritisiert, bei allem Verständnis für deren Leistungen, dass sie die #RKIProtokolle relativ lange zurückgehalten haben. Die #RKIFiles und sonstige LEAKS gehören schnellstmöglich veröffentlicht, nachdem diese von einem Team von vertrauenswürdigen Profis, wovon wir eine Menge haben, geprüft wurden.
Wer hier, aus welchen Gründen auch immer, berechtigte Fragen und Kritik unterbinden möchte, sollte sich mal hinterfragen. Diese Muster kenne ich inzwischen seit 4 Jahren. Statt in eine emotionalisierte Euphorie zu verfallen, wäre es besser, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Ich für meinen Teil nehme jede berechtigte Kritik zur Kenntnis und hinterfrage mein Handeln. Das wird mich aber nicht davon abhalten, weiter meine Meinung zu sagen. X-Link
Der Leak unten, den ich sofort veröffentlicht habe, da glaubhaft und eilig, hat bei mir (als Zeuge) zu einer (rechtskräftig festgestellten) rechtswidrigen Beschlagnahmung meiner Handys und meines Geschäftslaptops geführt.
Sowohl Paul Schreyer als auch das Team um Aya Velazquez werden meines Erachtens zu Recht dafür kritisiert, bei allem Verständnis für deren Leistungen, dass sie die #RKIProtokolle relativ lange zurückgehalten haben. Die #RKIFiles und sonstige LEAKS gehören schnellstmöglich veröffentlicht, nachdem diese von einem Team von vertrauenswürdigen Profis, wovon wir eine Menge haben, geprüft wurden.
Wer hier, aus welchen Gründen auch immer, berechtigte Fragen und Kritik unterbinden möchte, sollte sich mal hinterfragen. Diese Muster kenne ich inzwischen seit 4 Jahren. Statt in eine emotionalisierte Euphorie zu verfallen, wäre es besser, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Ich für meinen Teil nehme jede berechtigte Kritik zur Kenntnis und hinterfrage mein Handeln. Das wird mich aber nicht davon abhalten, weiter meine Meinung zu sagen. X-Link
X (formerly Twitter)
Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) on X
Ich habe über die Jahre hinweg eine Menge LEAKS zugespielt bekommen, wenngleich natürlich keine so großen wie die #RKILeaks.
Der Leak unten, den ich sofort veröffentlicht habe, da glaubhaft und eilig, hat bei mir (als Zeuge) zu einer (rechtskräftig festgestellten)…
Der Leak unten, den ich sofort veröffentlicht habe, da glaubhaft und eilig, hat bei mir (als Zeuge) zu einer (rechtskräftig festgestellten)…
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Forwarded from IndikativJetzt
Ich verstehe Henning Rosenbusch und Friedemann Däblitz. Auch ich habe mich gestern von X abgemeldet.
Ich halte das, was da gelaufen ist, für verbesserungswürdig in Sachen strategischer Kommunikation. Intern habe ich mich drastischer geäußert, aber auch ich möchte versuchen, an mir zu arbeiten und nicht zu verhärten.
Was hier an persönlichen Angriffen innerhalb einer Aufklärungsbewegung stattfindet, war unter aller Kanone. Aber Aufklärern, die im Namen der Aufklärung berechtigte Fragen stellen, so entgegenzutreten, ist ebenfalls nicht zu akzeptieren - nach all dem, was wir alle an Anfeindungen in den letzten Jahren erlebt haben.
Ich bin sehr ernüchtert.
Ich halte das, was da gelaufen ist, für verbesserungswürdig in Sachen strategischer Kommunikation. Intern habe ich mich drastischer geäußert, aber auch ich möchte versuchen, an mir zu arbeiten und nicht zu verhärten.
Was hier an persönlichen Angriffen innerhalb einer Aufklärungsbewegung stattfindet, war unter aller Kanone. Aber Aufklärern, die im Namen der Aufklärung berechtigte Fragen stellen, so entgegenzutreten, ist ebenfalls nicht zu akzeptieren - nach all dem, was wir alle an Anfeindungen in den letzten Jahren erlebt haben.
Ich bin sehr ernüchtert.
Telegram
henning rosenbusch - Channel
Independent Journalist committed to the truth to the best of my knowledge and belief since 2001.
paypal.me/henningrosenbusch
IBAN: DE67 7607 0024 0858 2066 00
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Homburg: “Leak: Interne RKI-Emails
Am 23.02.2020 sieht Schaade (RKI) keine Pandemie, aber schon einen Tag später fordert Rottmann-Großner (BMG) Lockdowns und Ausgangssperren. Die politische Inszenierung beginnt.
Hintergrund: Das mit dem #RKILeak bereitgestellte Zusatzmaterial enthält nicht nur die Protokolle, sondern auch Emails, Powerpoints usw. Alles ist seit dem Tag unserer Pressekonferenz öffentlich.
Major a. D. Heiko Rottmann-Großner gilt als Schlüsselfigur der Coronakrise. Er war damals Unterabteilungsleiter im BMG, damit Vorgesetzter von @mikrowie und zugleich rechte Hand des Abteilungsleiters General Holtherm.
Rottmann-Großner (formale Qualifikation: Bachelor VWL) hat an internationalen Pandemie-Planspielen teilgenommen, zusammen mit Wieler auch am Planspiel um eine Pandemie nach Biowaffeneinsatz im Umfeld der Münchner Sicherheitskonferenz (Februar 2019). Kernempfehlung des Planspiels war eine engere internationale Kooperation. Die Früchte konnte man schon 2020 besichtigen.”
https://x.com/shomburg/status/1817443821304631581?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q @RA_Friede
Am 23.02.2020 sieht Schaade (RKI) keine Pandemie, aber schon einen Tag später fordert Rottmann-Großner (BMG) Lockdowns und Ausgangssperren. Die politische Inszenierung beginnt.
Hintergrund: Das mit dem #RKILeak bereitgestellte Zusatzmaterial enthält nicht nur die Protokolle, sondern auch Emails, Powerpoints usw. Alles ist seit dem Tag unserer Pressekonferenz öffentlich.
Major a. D. Heiko Rottmann-Großner gilt als Schlüsselfigur der Coronakrise. Er war damals Unterabteilungsleiter im BMG, damit Vorgesetzter von @mikrowie und zugleich rechte Hand des Abteilungsleiters General Holtherm.
Rottmann-Großner (formale Qualifikation: Bachelor VWL) hat an internationalen Pandemie-Planspielen teilgenommen, zusammen mit Wieler auch am Planspiel um eine Pandemie nach Biowaffeneinsatz im Umfeld der Münchner Sicherheitskonferenz (Februar 2019). Kernempfehlung des Planspiels war eine engere internationale Kooperation. Die Früchte konnte man schon 2020 besichtigen.”
https://x.com/shomburg/status/1817443821304631581?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q @RA_Friede
X (formerly Twitter)
Stefan Homburg (@SHomburg) on X
Leak: Interne RKI-Emails
Am 23.02.2020 sieht Schaade (RKI) keine Pandemie, aber schon einen Tag später fordert Rottmann-Großner (BMG) Lockdowns und Ausgangssperren. Die politische Inszenierung beginnt.
Hintergrund: Das mit dem #RKILeak bereitgestellte Zusatzmaterial…
Am 23.02.2020 sieht Schaade (RKI) keine Pandemie, aber schon einen Tag später fordert Rottmann-Großner (BMG) Lockdowns und Ausgangssperren. Die politische Inszenierung beginnt.
Hintergrund: Das mit dem #RKILeak bereitgestellte Zusatzmaterial…
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Forwarded from TheRealTom (tm) - Trusted Flagger
"Wo ist der Skandal?"
#RKIFiles 23.10.2020
https://x.com/spasskultur/status/1816779726679085510?t=dMCGedzWkTwSuIcVMgiTTw&s=19
#RKIFiles 23.10.2020
https://x.com/spasskultur/status/1816779726679085510?t=dMCGedzWkTwSuIcVMgiTTw&s=19
🔥18😁15👍8😡2
Forwarded from TheRealTom (tm) - Trusted Flagger
16.04.2021
RKI-Chef Wieler hat den über neunzigprozentigen Transmissionschutz aus der berüchtigten Israel-Studie als Fake erkannt. Später wird sich herausstellen, daß auch der "Schutz gegen schwere Verläufe" nur wenige Monate anhält, die VE danach sogar ins Negative dreht.
Die Politik ignoriert diese wissenschaftlichen Fakten bis weit in 2022 hinein mit 'steriler Immunität' (Helge Braun), 2G-Vorschriften und weltfremden Impfpflichtdebatten.
https://x.com/tomdabassman/status/1817825133911822723?t=nm_1j_aoanC-pIgwRHI5Hg&s=19
RKI-Chef Wieler hat den über neunzigprozentigen Transmissionschutz aus der berüchtigten Israel-Studie als Fake erkannt. Später wird sich herausstellen, daß auch der "Schutz gegen schwere Verläufe" nur wenige Monate anhält, die VE danach sogar ins Negative dreht.
Die Politik ignoriert diese wissenschaftlichen Fakten bis weit in 2022 hinein mit 'steriler Immunität' (Helge Braun), 2G-Vorschriften und weltfremden Impfpflichtdebatten.
https://x.com/tomdabassman/status/1817825133911822723?t=nm_1j_aoanC-pIgwRHI5Hg&s=19
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Homburg, zum 29.4.20:
“Rottmann-Großner weist das RKI an, PCR- und Schnelltests nach Vorgaben von Bankkaufmann Jens Spahn auszurollen. Damit kommt die „Pandemie” in Rollen. Beendet wird sie Jahre später durch Einstellung der Massentests, nicht durch modRNA.
Hintergrund: Der Brief stammt aus den #RKIEmails, dem Leak im Leak. Aus dem hineinkopierten Protokoll ersieht man, dass das Konzept „Testen, testen, testen” aus Spahns Feder stammt und das RKI sich übergangen fühlt.
Als erfahrene Mitglieder der weltweiten Pharmamafia wussten Spahn und Rottmann-Großner genau, wie man eine „Pandemie” künstlich erzeugen und den Impfdruck durch Lockdowns, Schulschließungen und Masken so immens steigern kann, dass am Ende die meisten Menschen einknicken und die experimentelle Spritze akzeptieren.
So entstand das profitabelste Geschäft aller Zeiten und kam es zu einer immensen Umverteilung des Reichtums von unten nach oben. Niemals in der Geschichte nahm die Zahl der Milliardäre so rasch zu.” (X🔗)
“Rottmann-Großner weist das RKI an, PCR- und Schnelltests nach Vorgaben von Bankkaufmann Jens Spahn auszurollen. Damit kommt die „Pandemie” in Rollen. Beendet wird sie Jahre später durch Einstellung der Massentests, nicht durch modRNA.
Hintergrund: Der Brief stammt aus den #RKIEmails, dem Leak im Leak. Aus dem hineinkopierten Protokoll ersieht man, dass das Konzept „Testen, testen, testen” aus Spahns Feder stammt und das RKI sich übergangen fühlt.
Als erfahrene Mitglieder der weltweiten Pharmamafia wussten Spahn und Rottmann-Großner genau, wie man eine „Pandemie” künstlich erzeugen und den Impfdruck durch Lockdowns, Schulschließungen und Masken so immens steigern kann, dass am Ende die meisten Menschen einknicken und die experimentelle Spritze akzeptieren.
So entstand das profitabelste Geschäft aller Zeiten und kam es zu einer immensen Umverteilung des Reichtums von unten nach oben. Niemals in der Geschichte nahm die Zahl der Milliardäre so rasch zu.” (X🔗)
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Forwarded from Aya Velázquez
#RKIFiles next level: Es gibt eine Art "Leak im Leak".
Hinter 109 .msg-Dateien im Zusatzmaterial verbirgt sich die Email-Korrespondenz zwischen RKI, BMG und weiteren Regierungsbehörden. Die RKI-Emails - erstmals zum Download im PDF-Format:
rki-transparenzbericht.de
Hinter 109 .msg-Dateien im Zusatzmaterial verbirgt sich die Email-Korrespondenz zwischen RKI, BMG und weiteren Regierungsbehörden. Die RKI-Emails - erstmals zum Download im PDF-Format:
rki-transparenzbericht.de
👍37✍3🔥2
Angeblich soll morgen das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Wahlrechtsreform feststellen.
Dazu Vosgerau:
https://x.com/ulrichvosgerau/status/1818045398897873388?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q @RA_Friede
Dazu Vosgerau:
https://x.com/ulrichvosgerau/status/1818045398897873388?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q @RA_Friede
🤔24🔥10😁5❤1
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
Es sind übrigens nur ein paar Namen geschwärzt gewesen, oder?
Lauterbach im März 24:
„Das RKI hat wissenschaftlich frei und ohne Weisung gearbeitet.“
t.me/Rosenbusch
Lauterbach im März 24:
„Das RKI hat wissenschaftlich frei und ohne Weisung gearbeitet.“
t.me/Rosenbusch
🤮34🔥4😁3❤1
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
2020 behaupteten „Corona-Leugner“, eine Impfpflicht und die Diskrimininierung Ungeimpfter werde vorbereitet.
👉Bereits 2020 beriet man im RKI über eine Impfplicht.
2020 behaupteten „Corona-Leugner“, über die Anzahl der Tests würden die Fallzahlen in die Höhe getrieben.
👉RKI schreibt 2020 man stimme der politisch vorgegebenen Strategie „Testen, Testen Testen.“ nicht überein.
2020 behaupteten „Corona-Leugner“ das RKI arbeite nicht unabhängig.
👉 Das RKI richtete sich bei seiner Einstufung der Gefahrenhöhe, auf die sich später auch das BVerfG bezieht, nach politischen Vorgaben.
2020 behaupteten „Corona-Leugner“, dass Schweden am Ende besser da stehen wird.
👉 Die Lebenserwartung ist in 🇸🇪 seit 2023 wieder höher als 2019. In 🇩🇪 nicht.
Bitte fortführen und ergänzen!
(Foto: Im Mai 20 sind nach einem anfänglichen kompletten Versammlungsverbot wieder Demonstrationen in Bayern von nur bis zu 50 Menschen erlaubt)
t.me/Rosenbusch
👉Bereits 2020 beriet man im RKI über eine Impfplicht.
2020 behaupteten „Corona-Leugner“, über die Anzahl der Tests würden die Fallzahlen in die Höhe getrieben.
👉RKI schreibt 2020 man stimme der politisch vorgegebenen Strategie „Testen, Testen Testen.“ nicht überein.
2020 behaupteten „Corona-Leugner“ das RKI arbeite nicht unabhängig.
👉 Das RKI richtete sich bei seiner Einstufung der Gefahrenhöhe, auf die sich später auch das BVerfG bezieht, nach politischen Vorgaben.
2020 behaupteten „Corona-Leugner“, dass Schweden am Ende besser da stehen wird.
👉 Die Lebenserwartung ist in 🇸🇪 seit 2023 wieder höher als 2019. In 🇩🇪 nicht.
Bitte fortführen und ergänzen!
(Foto: Im Mai 20 sind nach einem anfänglichen kompletten Versammlungsverbot wieder Demonstrationen in Bayern von nur bis zu 50 Menschen erlaubt)
t.me/Rosenbusch
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Ob das RKI oder die Regierung noch die Echtheit dieser Emails bestätigen wird?
https://x.com/SHomburg/status/1818178022068941114 @RA_Friede
https://x.com/SHomburg/status/1818178022068941114 @RA_Friede
😁19🔥12👍2
Aus der beliebten Reihe #RichtigErinnern ein Evergreen vom #Bundesverfassungsgericht:
„Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden. Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, sind schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.“ - (1 BvR 781/21 -, Rn. 191) #RKILeaks #RKIFiles
https://www.bverfg.de/e/rs20211119_1bvr078121.html (X🔗) @RA_Friede
„Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden. Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, sind schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.“ - (1 BvR 781/21 -, Rn. 191) #RKILeaks #RKIFiles
https://www.bverfg.de/e/rs20211119_1bvr078121.html (X🔗) @RA_Friede
👍22🤬7🖕5🔥1😁1🤡1
Friedemann Däblitz
Aus der beliebten Reihe #RichtigErinnern ein Evergreen vom #Bundesverfassungsgericht: „Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen…
Ein User auf X fragt nun: "Kann auch nur ein Urteil Bestand haben, nachdem nun klar ist, das die Datenlage überwiegend frei erfunden wurde?"
Antwort: „Rechtskräftige Urteile haben grundsätzlich Bestand, selbst wenn rechtswidrig. Im #Strafrecht kann allerdings die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel unter Umständen die #Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Gunsten des Verurteilten ermöglichen (§ 359 Nr. 5 StPO).
Möglicherweise führen die fortlaufend anwachsenden Erkenntnisse aus den #RKIFiles und #RKILeaks dazu, dass Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich angestrengt werden können. Das bedarf aber einer Prüfung im Einzelfall." (X🔗) @RA_Friede
Antwort: „Rechtskräftige Urteile haben grundsätzlich Bestand, selbst wenn rechtswidrig. Im #Strafrecht kann allerdings die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel unter Umständen die #Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Gunsten des Verurteilten ermöglichen (§ 359 Nr. 5 StPO).
Möglicherweise führen die fortlaufend anwachsenden Erkenntnisse aus den #RKIFiles und #RKILeaks dazu, dass Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich angestrengt werden können. Das bedarf aber einer Prüfung im Einzelfall." (X🔗) @RA_Friede
👍34🤔9🤡5❤4🤨3🔥1
Forwarded from Bastian_Barucker (bastian barucker)
In der erweiterten Suche könnt ihr nun sowohl alle RKI-Protokolle als auch den internen Mailverkehr nach Schlagwörtern durchsuchen.
https://corona-protokolle.net/erweiterte-suche/
https://corona-protokolle.net/erweiterte-suche/
👍32❤7
Waren die Coronamaßnahmen #VerbrechengegendieMenschlichkeit? (1/2 -> 2) (X🔗)
Die Frage nach der #Strafbarkeit der Beteiligten an den staatlichen Coronamaßnahmen wegen #Verbrechen gegen die #Menschlichkeit zu stellen erscheint zunächst sehr ungewöhnlich. Denn nicht die übliche Frage nach der Strafbarkeit wegen Verletzung eines Gesetzes wird aufgeworfen, sondern umgekehrt wegen des Erlasses eines solchen (bzw. einer Verordnung) oder der Umsetzung der darin getroffenen Regelungen.
Unter dem Gesichtspunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann theoretisch sogar legislatives Unrecht strafrechtlich relevant sein, welches von den nationalen Gerichten geprüft und für verfassungskonform befunden wurde. Dies scheint insbesondere mit Blick auf die missliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „zu Corona“ eine beachtliche Überlegung.
In Deutschland kann man sich grundsätzlich sowohl gem. § 7 VStGB nach nationalem Recht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig machen, als auch nach internationalem Recht gem. Art. 7 IStGH-Statut (Römisches Statut).
aa) Strafbarkeit nach deutschem Recht (§ 7 VStGB)
Eine Strafbarkeit nach nationalem Recht wegen Erlasses, dem Vollzug oder der Duldung der Coronaverordnungen scheitert m.E. jedoch bereits am Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung.
Denn die Coronamaßnahmen in Deutschland wurden nach den Wertungen des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen bereits für verfassungskonform erklärt. Eine strafrechtliche Ahndung verfassungskonformer Maßnahmen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist deshalb hierzulande nicht denkbar.
bb) Strafbarkeit nach internationalem Recht (Art. 7 IStGH)
Anders könnte die Bewertung aber nach dem Straftatbestand des Art. 7 IStGH ausfallen. Denn der Internationale Strafgerichtshof ist an den Grundsatz der „Einheit der deutschen Rechtsordnung“ naturgemäß nicht gebunden.
Das Vorliegen von #VerbrechengegendieMenschlichkeit würde insofern zunächst den Nachweis einer sog. „Gesamttat“ bedingen. Also den Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung.
Taugliches sog. „Tatobjekt“ wäre eine größere Gruppe von Menschen, die über gemeinsame Unterscheidungsmerkmale verfügen, und die auf Grund dieser Unterscheidungsmerkmale „angegriffen“ werden (Zivilbevölkerung).
Als unterscheidbare Gruppe kommen m.E. die „Ungeimpften“ (bzw. „nicht vollständig Geimpften“ nach jeweils geltender Definition) in Betracht. Selbst Maßnahmen, denen unterschiedslos Geimpfte und Ungeimpfte unterworfen wurden, könnten m.E. als „Angriff“ gegen „Ungeimpfte“ zu werten sein, wenn sich herausstellt, dass diese Maßnahmen in ihrer Gesamtheit bloß darauf abzielten, die Bevölkerung durch negative „Anreize“ zur Impfung zu bringen.
Die #RKIFiles und #RKILeaks belegen jedenfalls, dass die Coronamaßnahmen keine fachliche, sondern eine politische Grundlage hatten. Sie wurden m.E. willkürlich flächendeckend über einen langen Zeitraum verordnet und könnten insofern als „Angriff“ auf eine Zivilbevölkerung gesehen werden.
Ein „Angriff“ kann dabei jede Misshandlung der Zivilbevölkerung sein. Auch die massive oder systematische Ausübung von Druck auf eine Bevölkerung, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, kann einen solchen Angriff konstituieren (vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 23)
Dieser Angriff müsste „ausgedehnt“ oder „systematisch“ sein, was bei den flächendeckenden Coronamaßnahmen über einen langen Zeitraum m.E. beides der Fall ist.
Zusätzlich zu dieser „Gesamttat“ müsste der jeweils Tatverdächtige allerdings noch eine der in Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut benannten Einzeltaten verwirklicht haben.
Täter eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit können dabei alle Personen sein, die in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik des Staates oder der Organisation handeln. (MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 42)
Erfasst sind also nicht nur Politiker. Auch andere Protagonisten könnten sich wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht haben. @RA_Friede
Die Frage nach der #Strafbarkeit der Beteiligten an den staatlichen Coronamaßnahmen wegen #Verbrechen gegen die #Menschlichkeit zu stellen erscheint zunächst sehr ungewöhnlich. Denn nicht die übliche Frage nach der Strafbarkeit wegen Verletzung eines Gesetzes wird aufgeworfen, sondern umgekehrt wegen des Erlasses eines solchen (bzw. einer Verordnung) oder der Umsetzung der darin getroffenen Regelungen.
Unter dem Gesichtspunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann theoretisch sogar legislatives Unrecht strafrechtlich relevant sein, welches von den nationalen Gerichten geprüft und für verfassungskonform befunden wurde. Dies scheint insbesondere mit Blick auf die missliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „zu Corona“ eine beachtliche Überlegung.
In Deutschland kann man sich grundsätzlich sowohl gem. § 7 VStGB nach nationalem Recht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig machen, als auch nach internationalem Recht gem. Art. 7 IStGH-Statut (Römisches Statut).
aa) Strafbarkeit nach deutschem Recht (§ 7 VStGB)
Eine Strafbarkeit nach nationalem Recht wegen Erlasses, dem Vollzug oder der Duldung der Coronaverordnungen scheitert m.E. jedoch bereits am Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung.
Denn die Coronamaßnahmen in Deutschland wurden nach den Wertungen des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen bereits für verfassungskonform erklärt. Eine strafrechtliche Ahndung verfassungskonformer Maßnahmen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist deshalb hierzulande nicht denkbar.
bb) Strafbarkeit nach internationalem Recht (Art. 7 IStGH)
Anders könnte die Bewertung aber nach dem Straftatbestand des Art. 7 IStGH ausfallen. Denn der Internationale Strafgerichtshof ist an den Grundsatz der „Einheit der deutschen Rechtsordnung“ naturgemäß nicht gebunden.
Das Vorliegen von #VerbrechengegendieMenschlichkeit würde insofern zunächst den Nachweis einer sog. „Gesamttat“ bedingen. Also den Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung.
Taugliches sog. „Tatobjekt“ wäre eine größere Gruppe von Menschen, die über gemeinsame Unterscheidungsmerkmale verfügen, und die auf Grund dieser Unterscheidungsmerkmale „angegriffen“ werden (Zivilbevölkerung).
Als unterscheidbare Gruppe kommen m.E. die „Ungeimpften“ (bzw. „nicht vollständig Geimpften“ nach jeweils geltender Definition) in Betracht. Selbst Maßnahmen, denen unterschiedslos Geimpfte und Ungeimpfte unterworfen wurden, könnten m.E. als „Angriff“ gegen „Ungeimpfte“ zu werten sein, wenn sich herausstellt, dass diese Maßnahmen in ihrer Gesamtheit bloß darauf abzielten, die Bevölkerung durch negative „Anreize“ zur Impfung zu bringen.
Die #RKIFiles und #RKILeaks belegen jedenfalls, dass die Coronamaßnahmen keine fachliche, sondern eine politische Grundlage hatten. Sie wurden m.E. willkürlich flächendeckend über einen langen Zeitraum verordnet und könnten insofern als „Angriff“ auf eine Zivilbevölkerung gesehen werden.
Ein „Angriff“ kann dabei jede Misshandlung der Zivilbevölkerung sein. Auch die massive oder systematische Ausübung von Druck auf eine Bevölkerung, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, kann einen solchen Angriff konstituieren (vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 23)
Dieser Angriff müsste „ausgedehnt“ oder „systematisch“ sein, was bei den flächendeckenden Coronamaßnahmen über einen langen Zeitraum m.E. beides der Fall ist.
Zusätzlich zu dieser „Gesamttat“ müsste der jeweils Tatverdächtige allerdings noch eine der in Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut benannten Einzeltaten verwirklicht haben.
Täter eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit können dabei alle Personen sein, die in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik des Staates oder der Organisation handeln. (MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 42)
Erfasst sind also nicht nur Politiker. Auch andere Protagonisten könnten sich wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht haben. @RA_Friede
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Friedemann Däblitz
Waren die Coronamaßnahmen #VerbrechengegendieMenschlichkeit? (2/2 -> 1) (X🔗)
Als zusätzlich erforderliche „Einzeltat“ iSv Art. 7 IStGH- Statut in Betracht zu ziehen ist m.E. hier die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe aus politischen Gründen im Zusammenhang…
Als zusätzlich erforderliche „Einzeltat“ iSv Art. 7 IStGH- Statut in Betracht zu ziehen ist m.E. hier die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe aus politischen Gründen im Zusammenhang…
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Waren die Coronamaßnahmen #VerbrechengegendieMenschlichkeit? (2/2 -> 1) (X🔗)
Als zusätzlich erforderliche „Einzeltat“ iSv Art. 7 IStGH- Statut in Betracht zu ziehen ist m.E. hier die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe aus politischen Gründen im Zusammenhang mit einer der anderen in Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut genannten Handlungen (Art. 7 Abs. 1 h).
Die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe läge in einem völkerrechtswidrigen vorsätzlichen und schwer wiegenden Entzug von Grundrechten wegen der Identität einer Gruppe oder Gemeinschaft.
Dies kann etwa bei Entziehung oder wesentlicher Einschränkung grundlegender Menschenrechte angenommen werden (z.B. Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - das Recht eines Jeden auf Freiheit und Sicherheit der Person). (vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 109)
Eine Verfolgung der „Ungeimpften“ könnte hier m.E. im Ausschluss von der Teilnahme am sozialen Leben zu erblicken sein.
Nach Römischem Statut konstituiert die vorsätzliche politische Verfolgung im Rahmen eines Angriffs auf die Zivilbevölkerung für sich genommen jedoch noch kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Hinzukommen müsste eine weitere in Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut genannte Handlung, wie etwa Folter, Freiheitsentzug oder andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art.
Erforderlich ist jeweils eine besondere Schwere.
Nimmt man das erforderliche Gewicht an, könnten diese Einzeltaten ggf. mittäterschaftlich (zB in der Ministerpräsidentenkonferenz) verwirklicht worden sein.
Ich lege mich hier nicht fest. In Betracht zu ziehen ist dies meines Erachtens allerdings schon.
Denn Folter kann beispielsweise (schon) durch das Verursachen großer seelischer Schmerzen oder Leiden verwirklicht werden. (vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 75) Große seelische Schmerzen oder Leiden gab es m.E. durch die Maßnahmen - beispielsweise durch die Isolation - durchaus.
Eine Freiheitsentziehung kann auch schon bei einem längeren Hausarrest erfüllt sein. (Vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 104) Einen solchen könnte man in tagelanger Quarantänepflicht erblicken.
Andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art können dann gegeben sein, wenn die geistige Gesundheit von Menschen durch schwere seelische Schädigungen beeinträchtigt wird. Dies muss nicht irreversibel sein. (Vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 101, 102)
Ob für die Zurechnung von Todesfällen als „vorsätzliche Tötung“ im Sinne des Art. 7 Abs. 1 a IStGH-Statut hingegen die (unbekannte, gering angenommene aber durch die Maßnahmen und ggf. auch Impfungen beeinflusste) Erhöhung der statistischen Wahrscheinlichkeit genügen kann, wage ich zu bezweifeln.
Sowohl die Gesamttat eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung als auch das Verwirklichen der erforderlichen Einzeltaten in Kenntnis dieses Angriffs durch bestimmte verantwortliche und mitwirkende Personen könnte m.E. aber durchaus anzunehmen sein.
Die Bejahung einer Strafbarkeit bedürfte indes einer intensiven tatsächlichen und rechtlichen Untersuchung. Die Unschuldsvermutung gilt auch nach Art. 66 IStGH-Statut bis zum Schuldnachweis in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht vor dem Gerichtshof.
Praktisch relevant dürften die hiesigen Überlegungen ohnehin auf absehbare Zeit nicht werden. Nach Art. 29 IStGH-Statut verjähren Verbrechen gegen die Menschlichkeit jedoch nicht. @RA_Friede
Als zusätzlich erforderliche „Einzeltat“ iSv Art. 7 IStGH- Statut in Betracht zu ziehen ist m.E. hier die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe aus politischen Gründen im Zusammenhang mit einer der anderen in Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut genannten Handlungen (Art. 7 Abs. 1 h).
Die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe läge in einem völkerrechtswidrigen vorsätzlichen und schwer wiegenden Entzug von Grundrechten wegen der Identität einer Gruppe oder Gemeinschaft.
Dies kann etwa bei Entziehung oder wesentlicher Einschränkung grundlegender Menschenrechte angenommen werden (z.B. Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - das Recht eines Jeden auf Freiheit und Sicherheit der Person). (vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 109)
Eine Verfolgung der „Ungeimpften“ könnte hier m.E. im Ausschluss von der Teilnahme am sozialen Leben zu erblicken sein.
Nach Römischem Statut konstituiert die vorsätzliche politische Verfolgung im Rahmen eines Angriffs auf die Zivilbevölkerung für sich genommen jedoch noch kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Hinzukommen müsste eine weitere in Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut genannte Handlung, wie etwa Folter, Freiheitsentzug oder andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art.
Erforderlich ist jeweils eine besondere Schwere.
Nimmt man das erforderliche Gewicht an, könnten diese Einzeltaten ggf. mittäterschaftlich (zB in der Ministerpräsidentenkonferenz) verwirklicht worden sein.
Ich lege mich hier nicht fest. In Betracht zu ziehen ist dies meines Erachtens allerdings schon.
Denn Folter kann beispielsweise (schon) durch das Verursachen großer seelischer Schmerzen oder Leiden verwirklicht werden. (vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 75) Große seelische Schmerzen oder Leiden gab es m.E. durch die Maßnahmen - beispielsweise durch die Isolation - durchaus.
Eine Freiheitsentziehung kann auch schon bei einem längeren Hausarrest erfüllt sein. (Vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 104) Einen solchen könnte man in tagelanger Quarantänepflicht erblicken.
Andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art können dann gegeben sein, wenn die geistige Gesundheit von Menschen durch schwere seelische Schädigungen beeinträchtigt wird. Dies muss nicht irreversibel sein. (Vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 101, 102)
Ob für die Zurechnung von Todesfällen als „vorsätzliche Tötung“ im Sinne des Art. 7 Abs. 1 a IStGH-Statut hingegen die (unbekannte, gering angenommene aber durch die Maßnahmen und ggf. auch Impfungen beeinflusste) Erhöhung der statistischen Wahrscheinlichkeit genügen kann, wage ich zu bezweifeln.
Sowohl die Gesamttat eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung als auch das Verwirklichen der erforderlichen Einzeltaten in Kenntnis dieses Angriffs durch bestimmte verantwortliche und mitwirkende Personen könnte m.E. aber durchaus anzunehmen sein.
Die Bejahung einer Strafbarkeit bedürfte indes einer intensiven tatsächlichen und rechtlichen Untersuchung. Die Unschuldsvermutung gilt auch nach Art. 66 IStGH-Statut bis zum Schuldnachweis in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht vor dem Gerichtshof.
Praktisch relevant dürften die hiesigen Überlegungen ohnehin auf absehbare Zeit nicht werden. Nach Art. 29 IStGH-Statut verjähren Verbrechen gegen die Menschlichkeit jedoch nicht. @RA_Friede
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Friedemann Däblitz
Waren die Coronamaßnahmen #VerbrechengegendieMenschlichkeit? (1/2 -> 2) (X🔗)
Die Frage nach der #Strafbarkeit der Beteiligten an den staatlichen Coronamaßnahmen wegen #Verbrechen gegen die #Menschlichkeit zu stellen erscheint zunächst sehr ungewöhnlich.…
Die Frage nach der #Strafbarkeit der Beteiligten an den staatlichen Coronamaßnahmen wegen #Verbrechen gegen die #Menschlichkeit zu stellen erscheint zunächst sehr ungewöhnlich.…
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