Friedemann Däblitz
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🔷Zusammenfassung des BVerwG-Beschlusses in den Wehrbeschwerdeverfahren🔷

Ich danke der Kollegin "Margot Lescaux" für diese hervorragend zusammenfassende und auch kommentierte Analyse des Beschlusses des BVerwG.

Ich muss gestehen, nach mehrmaligem "Ansetzen" hatte war ich zwar immer ein Stück weiter gekommen, doch musste immer wieder innehalten. Zu sehr schockiert mich, was dort niedergeschrieben steht.

Die Argumentation des BVerwG zeigt sehr klar und deutlich auf, dass jegliche Argumente nicht nur nicht beachtet, sondern mit einem Verweis auf die staatlichen, weisungsgebundenen Institutionen PEI und RKI, sowie der "nach ihrer Geschäftsordnung unabhängigen" STIKO, und der EMA ignoriert, verdreht oder als unbeachtlich beurteilt werden, ohne dass eine eigene Analyse des BVerwG sichtbar wird. Das BVerwG steht Seite an Seite mit dem BVerfG, lässt aber, im Gegensatz zum BVerfG, die Parteien in dem Glauben, es sei an ihrem Vortrag interessiert und setze sich mit ihm auseinander.

Die Realität sieht dann freilich ganz anders aus ....

🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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Forwarded from Martin Sichert Infokanal
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Während sich die Regierungs"experten" nur selbst auf die Schultern klopfen, sagt Ökonom Daniel Stelter unverblümt, was in diesem Land wirklich Sache ist. Klare Kante statt Habeck-Schwurbelei!
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Häring beurteilt Desmets Buch teils „hochproblematisch“. Eine Kritik, die ich teile.

„Meine Schlussfolgerung ist: es wäre völlig verfehlt, sich aufgrund des Abklingens der Corona-Psychose beruhigt zurückzulehnen und darauf zu warten, dass wieder Normalität einkehrt.

Wir werden weiter widersprechen und Aufklärungsarbeit leisten müssen, wenn wir die übrig gebliebenen Freiheitsrechte behalten und die verlorenen zurückgewinnen wollen.

Denn die von oben angefeuerte Corona-Hysterie war nur eine von mehreren Instrumenten, mit denen eine dem technokratischen Kontrollwahn verfallene Elite die Bevölkerung gefügig und automatisiert steuerbar machen will.“

https://norberthaering.de/buchtipps/psychology-of-totalitarism/

t.me/Rosenbusch
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Oliver Janich erhält Bewährungsstrafe

Von der Generalstaatsanwaltschaft hieß es, dass man mit der Zustellung des Strafbefehls
auch die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. »Entsprechend bedarf es auch
keiner Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung in dieser Sache«, teilte die Behörde
mit.

Unklar blieb zunächst, ob der Verschwörungstheoretiker damit aus der Haft entlassen wird
und auf den Philippinen bleiben kann oder ob die dortigen Behörden weiterhin eine
Abschiebung nach Deutschland anstreben.


https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/oliver-janich-online-hetzer-erhaelt-bewaehrungsstrafe-a-83bda7e7-3d96-4233-b127-c5e3d3a2eddb
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Staat: Wenn du nicht machst, was ich nicht darf - Zensur - dann boykottoiere ich dich.

https://t.me/disclosetv/10101

Boykott der eigenen Reichweite - das darf der Staat ja. Mal schauen ob es genauso effektiv sein wird, wie Sanktionen gegen russische Versorgungsleistungen für unsere Energieinfrastruktur. 🤦 @RA_Friede
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Sachsen-Anhalt könnte als erstes Bundesland alle Corona-Regeln abschaffen. Bisher gab es in der Regierung keine Einigkeit darüber, die Maßnahmen über den 7. Dezember hinaus aufrecht zu erhalten.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/abschaffung-corona-regeln-maskenpflicht-100.html
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BVerfG segnet ab: Schuldenvergemeinschaftung zur Ermöglichung des Lockdown notwendig - damit alle gleich handeln

„Das Aufbauprogramm mit dem Namen »Next Generation EU« soll EU-Staaten helfen, sich nach der Pandemie konjunkturell zu erholen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro. (…)
Die Bundesregierung verteidigte die gemeinsame Schuldenaufnahme für den Wiederaufbaufonds der EU. Ein entschlossenes gemeinsames Handeln der Mitgliedstaaten sei in der damaligen Situation – im Lockdown geprägten Frühjahr 2020 – notwendig gewesen.“

Zum Vergleich der Bundeshaushalt 2022: gut 495 Milliarden Euro. (1/4 -> 2/4)
@RA_Friede
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Friedemann Däblitz
BVerfG segnet ab: Schuldenvergemeinschaftung zur Ermöglichung des Lockdown notwendig - damit alle gleich handeln „Das Aufbauprogramm mit dem Namen »Next Generation EU« soll EU-Staaten helfen, sich nach der Pandemie konjunkturell zu erholen. Dafür macht die…
Bundesverfassungsrichter Müller hat ein äußerst scharfes Sondervotum abgegeben: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-103.html

👉 Müller sieht insbesondere nicht, dass das Bundesverfassungsgericht die Demokratie ausreichend schützt.

Auszugsweise:

„Für die Gesamtdauer des Mehrjährigen Finanzrahmens bis 2027 steht einem Haushaltsvolumen in Höhe von 1.074 Milliarden Euro ein Kreditvolumen von 750 Milliarden Euro gegenüber. Damit tritt über den gesamten Zeitraum des Mehrjährigen Finanzrahmens gesehen die Kreditfinanzierung als annähernd gleichwertige „zweite Säule“ neben die Eigenmittelfinanzierung der Europäischen Union. Dies streitet dafür, dass Art. 5 Eigenmittelbeschluss 2020 den primärrechtlichen Kompetenzrahmen überschreitet und auf eine grundlegende Veränderung der Finanzarchitektur der Europäischen Union gerichtet ist.

Dagegen, dass die vorgesehenen Maßnahmen gezielt auf die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie gerichtet sind und es sich nicht um ein allgemeines Konjunkturprogramm handelt sprechen der Verteilungsschlüssel der Mittel, ihre Verwendungszwecke sowie die Dauer der Verausgabung. Die gebotene Konnexität zwischen den Folgen der Pandemie und den in NGEU vorgesehenen Maßnahmen zur Digitalisierung oder zur Herbeiführung der Klimaneutralität ist nicht ersichtlich. In der mündlichen Verhandlung haben die sachverständigen Auskunftspersonen aus den Wirtschaftswissenschaften die dahingehenden Bedenken bestätigt. Ungeachtet dessen beschränkt sich die Senatsmehrheit auf die Feststellung, eine Überschreitung der Grenzen von Art. 122 AEUV sei „nicht offensichtlich“.

Folgte man der Logik der Senatsmehrheit, genügte der Bestand einer Einzelermächtigung, um zu deren Ausfüllung Kredite aufzunehmen, die lediglich – über einen mehrjährigen Zeitraum betrachtet – die Summe der Eigenmittel im regulären Haushalt nicht übersteigen dürften. Die Vorstellung, dass das primärrechtliche Integrationsprogramm einerseits ein striktes Verschuldungsverbot für den regulären Haushalt vorsieht und andererseits gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, dieses Verbot durch – auf beliebige Einzelermächtigungen gestützte – Nebenhaushalte weitgehend zu entleeren, erscheint mir abwegig.

Mit der Hinnahme von Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe a Eigenmittelbeschluss 2020 öffnet die Senatsmehrheit den Weg zu einer grundlegenden Veränderung der Finanzarchitektur der Europäischen Union, die durch ein dauerhaftes, nahezu paritätisches Nebeneinander von Eigenmitteln und Kreditaufnahmen geprägt ist. Die Haushaltsstrukturen der Europäischen Union verändern sich damit evident in Richtung auf eine Fiskal- und Transferunion.

Die Behauptung der Senatsmehrheit, es handele sich bei NGEU um ein „einmaliges Instrument zur Reaktion auf eine präzedenzlose Krise“ und „nicht um den Einstieg in die Transferunion“ ist in mehrfacher Hinsicht nicht belastbar. Dem widerspricht nicht nur die fehlende Begrenzung der Verwendungszwecke des NGEU auf die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie und die regelmäßige Verstetigung temporär eingeführter Instrumente über das Ende der jeweiligen Krise hinaus. Die Senatsmehrheit lässt auch außer Betracht, dass die Bundesregierung in Anknüpfung an Äußerungen des Bundesfinanzministers im Deutschen Bundestag erklärt hat, dass NGEU „einen notwendigen und überfälligen Schritt in Richtung Fiskalunion Europäische Union“ darstelle.

Insgesamt wird die Entscheidung den Anforderungen an eine effektive Ultra-vires-Kontrolle im Rahmen des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG nicht gerecht. Die Senatsmehrheit nimmt unter Verzicht auf die Möglichkeit einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union eine grundsätzliche Änderung der Finanzarchitektur der Europäischen Union ohne die erforderliche Änderung des Primärrechts („Vertragsänderung auf kaltem Wege“) in Kauf. Dem Schutz des Rechts auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG genügt dies nicht. (2/4 -> 3/4; 1/4) @RA_Friede
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Friedemann Däblitz
BVerfG segnet ab: Schuldenvergemeinschaftung zur Ermöglichung des Lockdown notwendig - damit alle gleich handeln „Das Aufbauprogramm mit dem Namen »Next Generation EU« soll EU-Staaten helfen, sich nach der Pandemie konjunkturell zu erholen. Dafür macht die…
Zwar setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine erfolgreiche Ultra-vires-Kontrolle eine hinreichend qualifizierte, das heißt eine offensichtliche und strukturell bedeutsame Kompetenzüberschreitung voraus. Dies entbindet den Senat jedoch nicht von der Notwendigkeit, auf der Grundlage einer eigenen rechtlichen Bewertung im Dialog mit dem Gerichtshof der Europäischen Union den Versuch zu unternehmen, den Inhalt des Unionsrechts zu klären. Begrenzt der Senat sich hingegen von vornherein auf eine bloße Prüfung des Kriteriums der „Offensichtlichkeit“ eines Kompetenzverstoßes, ohne sich der Mühe einer sorgfältigen und detailliert begründeten Auslegung des einschlägigen Unionsrechts zu unterziehen, besteht die Gefahr einer weitgehenden Aushöhlung der Ultra-vires-Kontrolle. So liegt es im vorliegenden Fall: Die Senatsmehrheit lässt letztlich alle entscheidungserheblichen Fragen zur Vereinbarkeit von Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe a Eigenmittelbeschluss 2020 mit den primärrechtlichen Vorgaben aus Art. 311 Abs. 2 und 3 AEUV sowie Art. 122 Abs. 1 und 2 AEUV offen.“ (3/4 -> 4/4; 1/4) @RA_Friede
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Auch von heute: „Die EU-Kommission will auf den neuen Protektionismus der USA antworten, und zwar mit neuen durch gemeinsame Schulden finanzierte Subventionen. Schritt für Schritt in die europäische Schuldenunion.“

„Ich glaube, wir sollten über die Möglichkeit nachdenken, den Fonds durch gemeinsame Schulden zu finanzieren, so wie wir es erfolgreich bei NextGeneration EU gemacht haben“, schrieb Breton damals auf seinem Blog. NextGeneration EU (NGEU) ist der offizielle Name des inzwischen rund 807 Milliarden Euro schweren EU-Wiederaufbauprogramms nach der Corona-Krise, deren Kernstück der mit gemeinsamen Schulden finanzierte Corona-Wiederaufbaufonds ist.

Für das Bundesverfassungsgericht reichts.

@RA_Friede
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Der Krieg schwappt aufs russische „Kernland“ über.

Wir schlafwandeln 💤
@RA_Friede
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👆Ein KVR, das mit diesen Doppelstandards Politik macht, wo es Recht anzuwenden hätte, delegitimiert sich selbst. Grüße an den Verfassungsschutz. Können Sie sich eigentlich noch in den Spiegel sehen? Unfassbar. @RA_Friede
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