Friedemann Däblitz
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
💥Provoziert Nordrhein-Westfalen das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz?💥

Ab einer Inzidenz von 35 Versammlungsverbote in Innenräumen für alle, die weder geimpft, genesen oder getestet sind.

3G im Freien ab 2.500 Teilnehmern wenn nicht zu erwarten ist, dass die Abstände eingehalten werden können. (Bei Regierungskritikern wird unterstellt werden, dass dem so ist.)

Wenn die Gerichte das halten, dann dürfte auch der letzte Zweifel beseitigt sein, dass das Widerstandsrecht greift.

Wie wir schon länger sagen, es wird der Tag kommen, an dem nur noch Geimpfte gegen Impfungen protestieren dürfen.

Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten.
👆🏻in NRW ab jetzt nur noch Versammlungen bis 2500 Personen anmelden ODER direkt das nötige Kleingeld für ein Gerichtsverfahren bereitlegen. Ich befürchte, dass auch diese Regelung nicht gekippt wird, aber man sollte es austesten.
@RA_Friede
Frage an alle Juristen, die ich kenne: Wenn man - so die Versammlungsbehörde es entscheidet - nur dann demonstrieren darf, wenn man über ein Zertifikat verfügt(3G), ist das dann noch eine rechtsstaatliche Demokratie, in der wir leben?

In NRW ist das jetzt neue „Grundrechtswirklichkeit“.

https://t.me/Haintz/12877
https://t.me/Haintz/12878
https://t.me/RA_Friede/1459

Die Gerichte müssen dazu noch entscheiden. Was sagt ihr dazu?
@RA_Friede
💥Interessanter SPIEGEL-Artikel vom 21.09.2018💥

"Sie [die Schweinegrippe-Pandemie] ist ein Paradebeispiel dafür, was passieren kann, wenn Querdenker nicht gehört werden, ..."

Es ist Zeit, dass wir gemeinsam diese Massenpsychose beenden.

Wir sehen uns in Berlin.


#b2808 #b2908
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Dirk Sattelmaier)
Merkwürdige Gerichtsentscheidung mit Signalwirkung !?

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag eines Paars gegen ein coronabedingtes Tanzverbot auf seiner Hochzeitsfeier stattgegeben. Die Feier soll am Wochenende in einem Raum eines Hotels mit insgesamt 51 Teilnehmern über 14 Jahren stattfinden, von denen 41 vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit handle es sich „um eine private Feierlichkeit mit bis zu zehn Personen“, weil vollständig geimpfte Teilnehmer „außer Betracht bleiben müssten“

Was sich erst einmal gut liest, ist bei näherer Betrachtung aus folgenden Gründen gefährlich:

Das Gericht geht offenbar von der Annahme aus, dass von Geimpften Personen keine Infektionsgefahr ausgeht. Sollte sich die Ansicht verfestigen, dann ist die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften durch einen vermeintlichen, aber gerichtlich angenommenen sachlichen Grund gerechtfertigt, weshalb sich Ungeimpfte vor Gericht nicht mehr auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG berufen können.

Darüber hinaus nimmt das Gericht an, dass nur für Ungeimpfte die Gefahr einer Infektion bestünde. Zum einen zeigen die Zahlen aus Ländern, in denen trotz sehr hoher Impfrate die positiven Tests ansteigen, dass dem nicht so ist.

Andererseits birgt diese Ansicht die Gefahr, dass weitere Einschränkungen nur den Ungeimpften zu „verdanken“ ist, was zu weiteren Spaltungen innerhalb der Gesellschsft führen kann.

Dabei hat jeder Bürger ein „Recht“ auf Ansteckung und Krankheit, so wie das beim Rauchen, Alkohol, Autofahren, Sport usw. bereits der Fall ist. Anders ausgedrückt:
Der Staat muss diese Bürger nicht vor sich selbst schützen.

@RASattelmaier

https://flip.it/8wFFZQ
„Wer jetzt glaubt, mit Impfpflichten werde ausgelotet, welche Einschränkungen sich die Bevölkerung gefallen lässt: Mit Blick auf die Klimakatastrophe wäre so ein Test nur sinnvoll. Das Virus ist genauso real wie der Tornado im brennenden Vorgarten, oder das brusthohe Wasser im Wohnzimmer.“

https://kurier.at/meinung/mein-tag/impfpflichten-sind-der-richtige-test-fuer-eine-klimaneutrale-zukunft/401471353
„Thales Rüstungskonzern, der auch eine Digitale-Identitätssparte hat, bezeichnet den Impfpass und die Notwendigkeit, ihn überall vorzuzeigen, als Wegbereiter für universelle mobil-digitale Identitätsnachweise. Das bestätigt meine schlimmsten Befürchtungen.“https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/thales/
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts beabsichtigt, über mehrere ausgewählte Hauptsacheverfahren betreffend die „Bundesnotbremse“ voraussichtlich noch im Oktober/November 2021 zu entscheiden.  Nach vorläufiger Einschätzung des Senats bedarf es hierzu keiner mündlichen Verhandlung, deren Durchführung eine Entscheidung verzögern würde. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung hat der Senat Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten (u.a. Infektiologie, Epidemiologie, Virologie, Aerosolforschung, Intensivmedizin, Pädiatrie sowie Bildungsforschung und Erziehungswissenschaft) um Stellungnahmen ersucht.”
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-078.html
Forwarded from ❤️ Namen- und labellose Teams 🇦🇹🇩🇪🇮🇹🇪🇺 (Alexander Ehrlich www.honkforhope.eu)
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
🇩🇪🇱🇮🇨🇭🇦🇹 Bitte um Aufrufvideos!
20.08.2021 um 11 : 30 Uhr

Schick uns bitte ein Selfie-Video!

Als Ergebnis der gestrigen PR-Sitzung des initiativenübergreifenden Planungsteams für Berlin 28./29.08.2021 ein dringender Aufruf an alle Aktivisten der Grundrechts-, Freiheits- und Friedensbewegung in DE-LI-CH-AT:

‼️🎥 Bitte stelle Dich mit Deinem Handy an eine Straße und schick uns ein maximal 10 Sekunden langes Video mit einer begründeten Einladung nach Berlin ("Komm nach Berlin, weil...") im Querformat 16:9 auf Telegram an @City_Tours

Wir schneiden daraus ein großes Puzzlevideo, damit wir möglichst viele Menschen (auch außerhalb der Telegram-Blase) motivieren, für die Wiederherstellung der Grundrechte gemäß Art. 1 bis 20 GG auf die Straße zu gehen.

👁 Beispiel: hier

Vielen Dank im Voraus an alle Teilnehmer dieser Aktion - egal ob bekannt, weniger bekannt oder unbekannt. 🙏

#zeigenwirgesicht #b2808 #b2809 #keinimpfzwang #nogreenpass #get2gether #makelovenotfear #nomorelies #wecare #staysafe

Alexander Ehrlich
Forwarded from unbenannt (Sebastian)
Was mich an Corona fast am meisten aufregt, ist die billige Propaganda ohne jede Logik und auf niedrigstem Niveau. Man hätte sich hier ruhig mehr Mühe geben können, aber scheinbar ist das bei der Zielgruppe der Leitmedien schon gar nicht mehr notwendig. Aktuell schreibt die Presse, dass die Inzidenz bei Ungeimpften zehnmal höher ist, als bei Geimpften. Einem aufmerksamen Beobachter müsste dabei auffallen, dass Geimpfte kaum noch getestet werden und deswegen kaum zur sogenannten Inzidenz beitragen können - was keineswegs gleichbedeutend mit vermeintlich niedrigeren Infektionszahlen unter Geimpften ist.

Ob die Apparatschiks des BR wohl selber überhaupt noch begreifen, dass sie hier sogar an der Grundschulmathematik scheitern?

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/coronavirus-news-ticker-vom-16-bis-22-august,SgEogaP
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Verbotsbescheid Haintz-210821_geschwärzt.pdf
648.6 KB
Hiermit informiere ich die potentiellen Teilnehmer meiner nicht beworbenen Demonstration, welche für Sa. den 21.08.2021 in der Zeit von 19:33 bis 20:04 Uhr vor dem Brandenburger Tor geplant war darüber, dass diese Demonstration verboten wurde. Alles weitere könnt ihr im beigefügten Verbotsbescheid nachlesen.

Die interessantesten Passagen habe ich hervorgehoben.

Motto war: "Wir protestieren gegen willkürliche Versammlungsverbote gegenüber Regierungskritikern durch die Stadt Berlin, welche wegen vermeintlichen Verstößen gegen die Maskenpflicht verboten werden obwohl der Aerosolsachverständige Scheuch bestätigt, dass man
Versammlungen unter freiem Himmel keine Gefahr ausgeht, während der CSD und die Hanfparade gefahrlos ohne Abstand und Maske demonstrieren können."

Die Aussage des Aerosolforschers Scheuch von 05.08., welche ich vorab zur Kenntnis übermittelt habe, wurde von der Versammlungsbehörde nicht mit einem Wort bedacht.
________________
Markus Haintz
Rechtsanwalt
@haintz
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Anbei meine Kolumne in der 59. Ausgabe des demokratischen Widerstands

💥Versammlungsfreiheit bleibt abgeschafft💥

Mit dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 13.08.2021 zum Versammlungsverbot in Ludwigsburg hat erneut ein deutsches Oberverwaltungsgericht bestätigt, dass die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes nicht mehr existiert.

Auch das Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen vom 05.08.2021 hat daran nichts geändert. Dort hat der sachverständige Aerosolforscher Scheuch ausgesagt, dass eine Infektionsgefahr unter freiem Himmel praktisch nicht gegeben ist.

Trotz dieser eindeutigen und wissenschaftlich fundierten Expertenmeinung, wurde das Versammlungsverbot für die bewegte Kundgebung in Ludwigsburg durch 2 Instanzen bestätigt. Die Versammlungsbehörde hatte 2 Varianten angeboten, stationäre Demo ohne Maske oder bewegte Demo mit Maske und Abstand sowie mit Visierpflicht für Maskenbefreite.

Der Anmelder führte aus, dass inzwischen jeder ein Impfangebot erhalten habe, das Gesundheitssystem nicht überlastet sei und die Übertragungswahrscheinlichkeit unter freiem Himmel im Promillebereich läge. Der VGH nahm diesen Sachvortrag lediglich zur Kenntnis und führte zur Begründung aus, dass „von der Durchführung des Aufzugs infektionsschutzrechtlich nicht mehr vertretbare Gefahren ausgehen“. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht, habe seine Auffassung, dass die Durchführung der Versammlung höchstwahrscheinlich zu erheblichen Gefahren für die Schutzgüter von Leib und Leben führen würde, auf die Einschätzung der aktuellen Infektionslage (RKI) gestützt, dem könne der Antragssteller nicht mit einer Gefahr unter freiem Himmel im Promillebereich entgegentreten.

Dem Aeorosol- und Virenexperten Scheuch tritt der VGH mit der höchst umstrittenen und politisch gefärbten Studie "Spreading the Disease"des Mannheimer Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) entgegen, soweit so bekannt. Dass von Versammlungen praktisch keine Infektionsgefahren ausgingen dürfe zumindest bezweifelt werden, so der VGH. Sofern dies das Kriterium zur Durchführung von Versammlungen oder der Ausübung diverser andere Grundrechte sein sollte, so stellt sich die Frage, welches Verständnis von Grundrechten deutsche Verwaltungsrichter inzwischen haben.

Letztlich reicht es dem VGH Baden Württemberg aus, dass sich auf einer Demonstration jemand mit dem Virus anstecken könnte. Krankenhausbelastung, vorliegende Impfangebote, geringste Übertragungswahrscheinlichkeit, all das spielt keine Rolle. Es scheint nur noch eine Ideologie zu geben, Zero Covid, mit der Folge, Zero Grundrechte.

Viele weitere Themen in der aktuellen Ausgabe:
https://demokratischerwiderstand.de/aktuelle-ausgabe

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Markus Haintz
Rechtsanwalt
@haintz
❇️❇️❇️ Pittoreskes Berlin und Umgebung ❇️❇️❇️

🚎 Ab Montag, den 23.08.2021 gibt es eine Testpflicht in Reisebussen. Organisierte Busreisen wird es daher am nächsten Wochenende nach Berlin nach heutigem Stand nicht geben. 🚎

🚙 Die Hauptanreiserouten mit dem Auto sind
🚗 vom Norden (Hamburg) die A24, dann auf die A10 (Berliner Ring) und über die A111 und A114 in die Stadt
🚗 vom Westen (Hannover, Magdeburg) die A2, dann auf die A10 und über die A115 in die Stadt
🚗 vom Süden (Nürnberg, Leipzig) die A9, dann auf die A10 und auch über die A115 in die Stadt.
🚗 vom Südosten (Dresden) die A13, dann über Schönefeld und die A113 in die Stadt.
🚔 Finde die Gemeinsamkeiten! 🚔

🛺 Mit ein bisschen mehr Zeit kann man rechtzeitig von den Hauptanreiserouten abbiegen und über die vielen Landstraßen unbehelligt eine romantische Landpartie mit Ziel in die Stadt machen. 🛺

🚂 Der Eisenbahnerstreik geht noch bis diesen Mittwoch. Bis zum Wochenende sollte sich die Situation entspannt haben, falls die Tarifparteien wieder miteinander sprechen.🚂
🚄 ICEs haben Vorrang bei der Fahrt, werden weniger angehalten.🚄
🚋 Regio-Bahnen sind preisgünstiger, aber auch besser beobachtet. Beendet ein Bummelzug plötzlich seine Fahrt, merken das nur die Passagiere.🚋

🚌 Will man sein Auto außerhalb parken, kann man mit der BVG in die Stadt fahren. Das Verkehrsnetz ist weit gefächert. Hier findet man die Netzpläne, die Tickets und die Seuchenregeln.🚌

🏖 Werden Reisende aus dem Norden (Hamburg) oder dem Westen (Hannover, Magdeburg) angehalten und nach ihrem Ziel gefragt, erhält man häufig die Antwort, dass sie an den Müggelsee und den Müggelturm reisen, zwei reizende Ausflugsziele östlich außerhalb von Berlin.🏖
⛪️ Reisende aus Richtung Süden (Nürnberg, Leipzig, Dresden), geben gerne an, dass sie nach Bernau bei Berlin fahren, um die dortige Glocke zu besichtigen.⛪️

🤔 Beschwerlich bei diesen Reisezielen ist, dass die Reisenden jeweils quer durch die Stadt müssen, um zu ihrem Ausflugsziel zu gelangen, also auch vorbei an den Kundgebungsorten. Adressen und Prospekte zum Reiseziel (oder Ausdrucke) sind hier objektive Belege für das touristische Vorhaben.🤔

🙈 Demoteilnehmer würden ja sagen, dass sie auf dem Weg zum Kundgebungsort in der Stadt sind. Diese würde man dann vermutlich mit einem Platzverweis an der Weiterreise hindern wollen.🙈

Raus auf die Straßen @Demotermine
Forwarded from MDB
„Nimmt man dann noch die zuletzt so oft bemühte "Schutzpflicht des Staates" ins Visier, ist letztlich nur ein Ergebnis möglich: Sowohl aus epidemiologischer als auch aus juristischer Sicht muss schnellstmöglich eine grundsätzliche Testpflicht auch für Geimpfte eingeführt werden.
Will man aber weiterhin – allein um den Anreiz des Impfens zu erhöhen – hierauf verzichten, handelt man nicht nur rechtswidrig im Sinne einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung, sondern nimmt auch billigend einen Anstieg der Infektionen in Kauf.“

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-impfpflicht-testpflicht-3g-regel-2g-impfung-immunitaet-genesen-virus-impfdurchbruch/

Der Pimmler sagt: Ohne Regulierung des Ct-Werts alle Maul halten JETZE!
Forwarded from MDB
„Wenn Sie als meldende Häuser der Datenvergabe nicht zustimmen, könnte der Antrag nach IFG abgewendet werden. Dazu braucht es aber ein NEIN von Ihrer Seite zur Datenweitergabe“

„Für den Antragsteller besteht allerdings die Möglichkeit einer Klage mit einer erneuten Prüfung der Situation. Insgesamt sind wir optimistisch, dass wir die Anfrage abwehren können und haben zudem Rechtssicherheit gewonnen“.

Aus einem geleakten Sonder-Newsletter vom Team des DIVI-Intensivregisters an alle Krankenhäuser nach Antrag des Informatikers Tom Lausen. Dieser forderte vom RKI im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Herausgabe sämtlicher Intensivbett-Zahlen. Nach dem IFG ist jede Behörde zur Bereitstellung ihrer Daten verpflichtet. Die E-Mail wurde seitens RKI nicht dementiert.
FAZ 24.8.2021: Keine erhöhte Ansteckungsgefahr bei Großveranstaltungen...
Der Tiergarten ist bereits flächendeckend eingezäunt. Im Bild: Material zum Versperren der Zufahrten und Wege