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‼️ 🎥 PREMIERE: DIE VERBORGENE KRISE -
Impfgeschichten, die Ihnen nie erzählt wurden
Eine EPOCH TIMES Dokumentation - Mittwoch, 19 Uhr!
Eine Dokumentation so eindringlich und aufschlussreich, dass YouTube nicht möchte, dass sie gesehen wird – sogar der Trailer wurde sofort nach seiner Veröffentlichung entfernt.
👉🏻 Premiere am Mittwoch, 30.08: SEIEN SIE DABEI! Experten-Diskussion mit Live-Fragerunde
19:00 Uhr: Deutschland-Premiere
20:35 Uhr: Live-Diskussion mit Viviane Fischer, Rechtsanwältin und Mitbegründerin des Corona-Ausschusses und Tom Lausen, Datenanalyst und weiteren.
„Ein Film, den jeder gesehen haben sollte, der sich umfassend über die Covid-19 Impfungen informieren möchte. Einen besseren Film zu diesem Thema gibt es meines Wissens nicht.“ – Prof. Dr. Werner Bergholz, Sachverständiger vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.
JETZT KOSTENFREI DIE DOKU ANSCHAUEN UNTER:
www.verborgenekrise.de
Impfgeschichten, die Ihnen nie erzählt wurden
Eine EPOCH TIMES Dokumentation - Mittwoch, 19 Uhr!
Eine Dokumentation so eindringlich und aufschlussreich, dass YouTube nicht möchte, dass sie gesehen wird – sogar der Trailer wurde sofort nach seiner Veröffentlichung entfernt.
👉🏻 Premiere am Mittwoch, 30.08: SEIEN SIE DABEI! Experten-Diskussion mit Live-Fragerunde
19:00 Uhr: Deutschland-Premiere
20:35 Uhr: Live-Diskussion mit Viviane Fischer, Rechtsanwältin und Mitbegründerin des Corona-Ausschusses und Tom Lausen, Datenanalyst und weiteren.
„Ein Film, den jeder gesehen haben sollte, der sich umfassend über die Covid-19 Impfungen informieren möchte. Einen besseren Film zu diesem Thema gibt es meines Wissens nicht.“ – Prof. Dr. Werner Bergholz, Sachverständiger vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.
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❗️ RA C. Moser zum Fall Dr. Habig im „Kontrafunk“❗️
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-30-08-2023
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kontrafunk.radio
Kontrafunk aktuell vom 30. August 2023
Am 30. August spricht Jasmin Kosubek mit dem Prozessbeobachter Chris Moser über den Fall Dr. Heinrich Habig. Ein Arzt, der Impfzertifikate ausgestellt hat, ohne eine Impfung zu verabreichen. Nun soll ein Vergleich vereinbart werden. Worum es genau geht, erfahren…
❗️Remember - Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Heute vor genau drei Jahren am 30.08.2020 wurde ich das erste und einzige Mal in meinem Leben am Rande der Ereignisse am „Berliner Stern“ verhaftet.
Mir wurde schon wenige Sekunden nach meiner rüden Festnahme durch die Beamten vorgeworfen, ich leiste Widerstand. Ich wurde von beiden Seiten gepackt und unter Anwendung des sog. „Handknickgriffs“ abgeführt. Bei dem Handknickgriff handelt es sich um eine polizeitaktische Maßnahme, um dem Festgenommenen bewusst erhebliche Schmerzen zuzufügen.
Glücklicherweise gab es ein Video des Vorgangs, weshalb im Februar 2023 meine Unschuld vor Gericht festgestellt werden konnte. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Aus diesem Anlass hier noch einmal das
👇👇👇👇👇👇👇👇
Video unmittelbar nach dem Freispruch vom 28. Februar 2023
mit dem Kollegen Tobias Gall, dem mein erneuter Dank an dieser Stelle gebührt.
Meine Kanäle:
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Heute vor genau drei Jahren am 30.08.2020 wurde ich das erste und einzige Mal in meinem Leben am Rande der Ereignisse am „Berliner Stern“ verhaftet.
Mir wurde schon wenige Sekunden nach meiner rüden Festnahme durch die Beamten vorgeworfen, ich leiste Widerstand. Ich wurde von beiden Seiten gepackt und unter Anwendung des sog. „Handknickgriffs“ abgeführt. Bei dem Handknickgriff handelt es sich um eine polizeitaktische Maßnahme, um dem Festgenommenen bewusst erhebliche Schmerzen zuzufügen.
Glücklicherweise gab es ein Video des Vorgangs, weshalb im Februar 2023 meine Unschuld vor Gericht festgestellt werden konnte. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Aus diesem Anlass hier noch einmal das
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Video unmittelbar nach dem Freispruch vom 28. Februar 2023
mit dem Kollegen Tobias Gall, dem mein erneuter Dank an dieser Stelle gebührt.
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❗️Remember❗️
Heute vor genau drei Jahren am 30.08.2020 wurde ich das erste und einzige Mal in meinem Leben am Rande der Ereignisse am „Berliner Stern“ verhaftet.
Mir wurde schon wenige Sekunden nach meiner rüden #Festnahme durch die #Beamten vorgeworfen, ich leiste…
Mir wurde schon wenige Sekunden nach meiner rüden #Festnahme durch die #Beamten vorgeworfen, ich leiste…
Forwarded from Toby informiert
🏛 NEUES AUS DEM GERICHTSAAL 🏛
mit 👨⚖️ RA Dirk Sattelmaier 👈
➡️ Thema: Zusammenfassung und Analysen aktueller Gerichtsentscheide
Ein kritischer Blick auf die neueste Entwicklung der strafgerichtlichen Rechtsprechung anhand aktueller Strafverfahren
Findet eine Aufarbeitung der Coronazeit vor Gericht statt ?
Aussicht: Wie geht es weiter mit unserem Rechtsstaat ?
📆 Freitag, 08.09.2023
⏰ Einlass: ab 17.00 Uhr
🚨 Vortragsbeginn: 19.00 Uhr
Dirks Kanäle:
https://youtube.com/@RechtsanwaltDirkSattelmaier?si=sNEsgLggpo0fO-Rx
https://t.me/RASattelmaier
DER EINTRITT IST FREI
👇👇👇
Um Reservierung wird gebeten.
Kommt uns besuchen und lernt uns kennen.
s´Reiwerle in Annweiler (Pfalz) ist seit 2020
Begegnungsstätte für die Friedens- und Freiheitsbewegung
🍽 "Lasst es Euch schmecken, im Reiwerle!"
Danke Toby, Meli und Team
https://reiwerle.de/shop
Restaurant s'Reiwerle
Flitschberg 7
76855 Annweiler
Mail: info@reiwerle.de
Tel: 0 6346 929 362
https://t.me/TobyInfomiert
mit 👨⚖️ RA Dirk Sattelmaier 👈
➡️ Thema: Zusammenfassung und Analysen aktueller Gerichtsentscheide
Ein kritischer Blick auf die neueste Entwicklung der strafgerichtlichen Rechtsprechung anhand aktueller Strafverfahren
Findet eine Aufarbeitung der Coronazeit vor Gericht statt ?
Aussicht: Wie geht es weiter mit unserem Rechtsstaat ?
📆 Freitag, 08.09.2023
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❗️Hörtipp: „Der Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️
>Widersprüche<
Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen.
👉 Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser.
👉 Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen.
👉 Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz.
👉 Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung.
Moderation:
Thomas-Michael Seibert
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-widersprueche
Meine Kanäle:
👉 Telegram-Kanal
👉 YouTube-Kanal
>Widersprüche<
Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen.
👉 Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser.
👉 Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen.
👉 Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz.
👉 Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung.
Moderation:
Thomas-Michael Seibert
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Der Rechtsstaat: Widersprüche
Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert…
Forwarded from HINTERHOFSALON teilt mit und lädt ein …
Event Highlight@Hinterhofsalon
im Oktober
👉So. 15.10., 17 h
👉TALKSHOW MIT
* ULRIKE GUEROT ,
* MATTHIAS BURCHARDT UND
* FLAVIO VON WITZLEBEN:
„Über die Mutation der Demokratie und das Ende des Meinungspluralismus“
Wie kommt das Sachbuch an, was hat es bewirkt bei den Medien, in der Gesellschaft und wie ist es den Autoren in der Zwischenzeit ergangen? Gab es ausschliesslich positive Resonanzen oder hagelte es auch Kritik. Ebenso wird die aktuelle politische Stimmung, insbesondere der Ukrainekrieg und Europas Zukunft beleuchtet.
👉Ein Informativer, erkenntnisreicher und sehr persönlich Talk mit drei starken Persönlichkeiten.
Eintritt: 28,00 € inkl. VVK Gebühren
👉 TICKETS HIER KAUFEN
👉KRASSER GURU abonnieren
im Oktober
👉So. 15.10., 17 h
👉TALKSHOW MIT
* ULRIKE GUEROT ,
* MATTHIAS BURCHARDT UND
* FLAVIO VON WITZLEBEN:
„Über die Mutation der Demokratie und das Ende des Meinungspluralismus“
Guérot und Burchardt haben zusammen das Sachbuch „ Demokratie im Treibsand“ , März 2023, herausgegeben.Wie kommt das Sachbuch an, was hat es bewirkt bei den Medien, in der Gesellschaft und wie ist es den Autoren in der Zwischenzeit ergangen? Gab es ausschliesslich positive Resonanzen oder hagelte es auch Kritik. Ebenso wird die aktuelle politische Stimmung, insbesondere der Ukrainekrieg und Europas Zukunft beleuchtet.
👉Ein Informativer, erkenntnisreicher und sehr persönlich Talk mit drei starken Persönlichkeiten.
Eintritt: 28,00 € inkl. VVK Gebühren
VVK erstmalig über das neue Ticketsystem von Hardy
Groeneveld und Björn Geschwendter.
www.krasser-guru.
de👉 TICKETS HIER KAUFEN
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https://t.me/hinterhofsalon
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dienstag, 5. September 2023
Heute:
Landgericht Stuttgart
Es gibt sie noch:
Die Richterschaft, die ihre „Hausaufgaben“ macht und - vor allem in Rechtsfragen - bestens vorbereitet ist und unabhängig von einer persönlichen Meinung das Recht anwendet.
So geschehen in der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart, wo wieder einmal ein Mandant wegen Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB nach einem abenteuerlichen amtsgerichtlichen Urteil in der zweiten Instanz sein Glück versuchen musste und am Ende auch fand.
Alle Details hierzu erläutere ich im Video
👇👇👇👇👇👇
Video anschauen
Meine Kanäle:
👉 Telegram-Kanal
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Dienstag, 5. September 2023
Heute:
Landgericht Stuttgart
Es gibt sie noch:
Die Richterschaft, die ihre „Hausaufgaben“ macht und - vor allem in Rechtsfragen - bestens vorbereitet ist und unabhängig von einer persönlichen Meinung das Recht anwendet.
So geschehen in der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart, wo wieder einmal ein Mandant wegen Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB nach einem abenteuerlichen amtsgerichtlichen Urteil in der zweiten Instanz sein Glück versuchen musste und am Ende auch fand.
Alle Details hierzu erläutere ich im Video
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Politisch motivierte Staatsanwaltschaft ?
Mittwoch, 6.September 2023
Heute:
Landgericht Koblenz
Im Rahmen einer Berufungsverhandlung, welche allein durch die Staatsanwaltschaft eingelegt wurde, weil sie die Strafe des erstinstanzlichen Gerichtes für zu milde erachtete, kam es im Rahmen des Plädoyers des Staatsanwaltes zu einer neuen Strafzumessungsbewertu g. Die Angeklagte habe sich wegen der Verwendung eines gefälschten Impfausweises „unsolidarisch“ verhalten.
Die Politisierung der Verfahren gegen Maßnahmenkritiker war ja schon immer vermutet worden. Heute trat sie in einer juristisch vollkommen unvertretbaren Argumentation erstmals offen zu Tage.
Ein weiterer trauriger Höhepunkt vor Gericht
👇👇👇👇👇👇
Näheres hierzu und wie das Verfahren ausgegangen ist wie immer 👉 hier im Video
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Politisch motivierte Staatsanwaltschaft ?
Mittwoch, 6.September 2023
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Landgericht Koblenz
Im Rahmen einer Berufungsverhandlung, welche allein durch die Staatsanwaltschaft eingelegt wurde, weil sie die Strafe des erstinstanzlichen Gerichtes für zu milde erachtete, kam es im Rahmen des Plädoyers des Staatsanwaltes zu einer neuen Strafzumessungsbewertu g. Die Angeklagte habe sich wegen der Verwendung eines gefälschten Impfausweises „unsolidarisch“ verhalten.
Die Politisierung der Verfahren gegen Maßnahmenkritiker war ja schon immer vermutet worden. Heute trat sie in einer juristisch vollkommen unvertretbaren Argumentation erstmals offen zu Tage.
Ein weiterer trauriger Höhepunkt vor Gericht
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🏛 NEUES AUS DEM GERICHTSAAL 🏛
mit 👨⚖️ RA Dirk Sattelmaier 👈
➡️ Thema: Zusammenfassung und Analysen aktueller Gerichtsentscheide
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📆 Freitag, 08.09.2023
⏰ Einlass: ab 17.00 Uhr
🚨 Vortragsbeginn: 19.00 Uhr
Dirks Kanäle:
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DER EINTRITT IST FREI
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s´Reiwerle in Annweiler (Pfalz) ist seit 2020
Begegnungsstätte für die Friedens- und Freiheitsbewegung
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Danke Toby, Meli und Team
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Restaurant s'Reiwerle
Flitschberg 7
76855 Annweiler
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Tel: 0 6346 929 362
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❗️Hörtipp:
„Der Rechtsstaat“ auf Kontrafunk
Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität
Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Abendessen des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt werfen diesbezüglich aber Fragen auf.
Carlos Gebauer berichtet (ab 3:20 Min) über eine fundierte Kritik an den Entscheidungen des höchsten Gerichts.
Mit Ulrich Fischer (ab 14:13 Min) beleuchtet Besonderheiten der „Bundespressekonferenz“ und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Journalisten Florian Warweg doch noch Zutritt in diesen Kreis von Journalisten gewährt. Immer wieder stellen sich Fragen der Einflussnahme der Regierenden und Behörden auf gerichtliche Verfahren und behördliche Entscheidungen.
Prof. Jan Bockemühl (ab 28:24 Min) bespricht sogenannte Strickfehler im Gesetz. Diese zu schließen würde die Möglichkeiten politischer Einflussnahme reduzieren.
Dirk Sattelmaier (ab 45:11 Min) ermöglicht einen Blick in den Justizalltag und berichtet von einem neuen Tatbestand der Strafzumessung: „unterlassene gesellschaftliche Solidarität“.
Moderation:
Michael R. Moser
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-politische-justiz-und-gesellschaftliche-solidaritaet
Meine Kanäle:
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„Der Rechtsstaat“ auf Kontrafunk
Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität
Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Abendessen des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt werfen diesbezüglich aber Fragen auf.
Carlos Gebauer berichtet (ab 3:20 Min) über eine fundierte Kritik an den Entscheidungen des höchsten Gerichts.
Mit Ulrich Fischer (ab 14:13 Min) beleuchtet Besonderheiten der „Bundespressekonferenz“ und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Journalisten Florian Warweg doch noch Zutritt in diesen Kreis von Journalisten gewährt. Immer wieder stellen sich Fragen der Einflussnahme der Regierenden und Behörden auf gerichtliche Verfahren und behördliche Entscheidungen.
Prof. Jan Bockemühl (ab 28:24 Min) bespricht sogenannte Strickfehler im Gesetz. Diese zu schließen würde die Möglichkeiten politischer Einflussnahme reduzieren.
Dirk Sattelmaier (ab 45:11 Min) ermöglicht einen Blick in den Justizalltag und berichtet von einem neuen Tatbestand der Strafzumessung: „unterlassene gesellschaftliche Solidarität“.
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Michael R. Moser
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kontrafunk.radio
Der Rechtsstaat: Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität
Das Radio des gesunden Menschenverstands
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Freispruch in Darmstadt
Freitag, 8. September 2023
Heute:
Amtsgericht Darmstadt
„In dubio pro reo“ - Im Zweifel FÜR den Angeklagten !
In einer Fortsetzungsverhandlung wegen Anstiftung zur einer Urkundenfälschung - hier ein Impfpass - konnte ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen erwirkt werden.
Dabei ist das Gericht am Ende sogar noch über den Grundsatz „in dubio pro reo“ hinaus gegangen und glaubte der Einlassung der Angeklagten vollumfänglich.
Somit erfolgte der Freispruch am Ende sogar wegen erwiesener Unschuld.
Heute war der Rechtsstaat und die Anwendung seiner Grundsätze endlich mal wieder klar erkennbar.
Ein Verfahren, das Hoffnung macht.
Alle Details 👉 hier im Video
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Freispruch in Darmstadt
Freitag, 8. September 2023
Heute:
Amtsgericht Darmstadt
„In dubio pro reo“ - Im Zweifel FÜR den Angeklagten !
In einer Fortsetzungsverhandlung wegen Anstiftung zur einer Urkundenfälschung - hier ein Impfpass - konnte ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen erwirkt werden.
Dabei ist das Gericht am Ende sogar noch über den Grundsatz „in dubio pro reo“ hinaus gegangen und glaubte der Einlassung der Angeklagten vollumfänglich.
Somit erfolgte der Freispruch am Ende sogar wegen erwiesener Unschuld.
Heute war der Rechtsstaat und die Anwendung seiner Grundsätze endlich mal wieder klar erkennbar.
Ein Verfahren, das Hoffnung macht.
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❗️OLG Braunschweig: „Ungeimpft-Stern“ keine Volksverhetzung❗️
https://t.me/RASattelmaier
Das OLG Braunschweig hat in einem Urteil einen Mann von dem Vorwurf der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB freigesprochen, der einen sog. „Ungeimpft-Stern“ bei FB gepostet hatte.
Das Gericht sah hier offenbar zwei der drei Tatbestandsmerkmale des § 130 Abs. 3 StGB als nicht erfüllt an:
„§ 130 Abs. 3 StGB verlange ausdrücklich, dass sich die Verharmlosung auf eine konkrete Völkermordhandlung beziehe. Die mit dem "Judenstern" von den Nazis bezweckte Ausgrenzung als Vorbereitungshandlung für die Vernichtung der Juden könne jedoch nicht mit einer im Gesetz bezeichneten Völkermordhandlung gleichgesetzt werden.“
Zudem sieht das Gericht den Post nicht als geeignet an, den öffentlichen Frieden zu stören.
(Quelle 👉 rsw.beck.de)
Damit verfestigt sich die OLG-Rechtsprechung in derartigen Fällen immer weiter. So steht es mittlerweile - sportlich ausgedrückt - 4:1 für eine nichtstrafbare Handlungsweise.
Die OLGe Saarbrücken, Frankfurt, Berlin (dort KG genannt) und nun auch Braunschweig stellen dabei z.T. bereits auf das Fehlen des zweiten Tatbestandsmerkmales (Bezugnahme auf eine in 6 Abs.1 VStGB) ab und verneinen am Ende alle das Vorliegen der Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens, dem Schutzgut der Strafnorm.
Lediglich das BayOBLG in München sah dies in einem Fall als erfüllt an. Allerdings war der zugrundeliegende Sachverhalt ein spezieller, weshalb er nicht gleichzusetzen war.
Es empfiehlt sich daher, all diese Urteile im Falle einer ähnlichen Anklage vor den Amtsgerichten der dortigen Richterschaft zur Verfügung zu stellen.
Denn nur die Kenntnis dieser Urteile stellt am Ende sicher, das sich die Richterschaft auf den Prozess ausreichend vorbereitet (so wie zuletzt am 4.September vor dem LG Stuttgart 👉 siehe mein Video hierzu) und seine „Hausaufgaben“ macht.
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https://t.me/RASattelmaier
Das OLG Braunschweig hat in einem Urteil einen Mann von dem Vorwurf der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB freigesprochen, der einen sog. „Ungeimpft-Stern“ bei FB gepostet hatte.
Das Gericht sah hier offenbar zwei der drei Tatbestandsmerkmale des § 130 Abs. 3 StGB als nicht erfüllt an:
„§ 130 Abs. 3 StGB verlange ausdrücklich, dass sich die Verharmlosung auf eine konkrete Völkermordhandlung beziehe. Die mit dem "Judenstern" von den Nazis bezweckte Ausgrenzung als Vorbereitungshandlung für die Vernichtung der Juden könne jedoch nicht mit einer im Gesetz bezeichneten Völkermordhandlung gleichgesetzt werden.“
Zudem sieht das Gericht den Post nicht als geeignet an, den öffentlichen Frieden zu stören.
(Quelle 👉 rsw.beck.de)
Damit verfestigt sich die OLG-Rechtsprechung in derartigen Fällen immer weiter. So steht es mittlerweile - sportlich ausgedrückt - 4:1 für eine nichtstrafbare Handlungsweise.
Die OLGe Saarbrücken, Frankfurt, Berlin (dort KG genannt) und nun auch Braunschweig stellen dabei z.T. bereits auf das Fehlen des zweiten Tatbestandsmerkmales (Bezugnahme auf eine in 6 Abs.1 VStGB) ab und verneinen am Ende alle das Vorliegen der Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens, dem Schutzgut der Strafnorm.
Lediglich das BayOBLG in München sah dies in einem Fall als erfüllt an. Allerdings war der zugrundeliegende Sachverhalt ein spezieller, weshalb er nicht gleichzusetzen war.
Es empfiehlt sich daher, all diese Urteile im Falle einer ähnlichen Anklage vor den Amtsgerichten der dortigen Richterschaft zur Verfügung zu stellen.
Denn nur die Kenntnis dieser Urteile stellt am Ende sicher, das sich die Richterschaft auf den Prozess ausreichend vorbereitet (so wie zuletzt am 4.September vor dem LG Stuttgart 👉 siehe mein Video hierzu) und seine „Hausaufgaben“ macht.
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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
❗️Hörtipp: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk
Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
RA Carlos A. Gebauer in hochspannenden Interviews mit
👉 RA Herbert P. Schons (ehemaliger Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf) u.a. zum schwindenden Respekt der Politik gegenüber der Anwaltschaft (ab Min. 2:53)
👉 RA Ralf Ludwig über ein Bußgeldverfahren gegen einen Pfarrer, der in der Coronazeit unter freiem Himmel einen Gottesdienst abgehalten hat und dessen Verfahren nun dem EGMR zur Entscheidung vorgelegt wird (ab Min. 24:32)
Zum Abschluss ein Kommentar über die „Qualität der Rechtssprechung“ von RA Ulrich Fischer (ab Min. 44:42)
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-respektansprueche-gegen-den-gewaltmonopolisten
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Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
RA Carlos A. Gebauer in hochspannenden Interviews mit
👉 RA Herbert P. Schons (ehemaliger Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf) u.a. zum schwindenden Respekt der Politik gegenüber der Anwaltschaft (ab Min. 2:53)
👉 RA Ralf Ludwig über ein Bußgeldverfahren gegen einen Pfarrer, der in der Coronazeit unter freiem Himmel einen Gottesdienst abgehalten hat und dessen Verfahren nun dem EGMR zur Entscheidung vorgelegt wird (ab Min. 24:32)
Zum Abschluss ein Kommentar über die „Qualität der Rechtssprechung“ von RA Ulrich Fischer (ab Min. 44:42)
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Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation.…
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Mittwoch, 13.09.2023
Amtsgericht Karlsruhe
Erhöhtes Beförderungsentgelt für Maskenverstoss ?
Durfte ein kommunaler Verkehrsbetrieb für sog. Maskenverstösse ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen ?
Diese Grundsatzfrage habe ich im Rahmen eines Zivilverfahrens vor dem AG Karlsruhe verhandelt.
Die örtlichen Verkehrsbetriebe hatten den Mandanten auf Zahlung von 100,00 EUR verklagt und sich hierzu auf ihre allgemeinen Beförderungsbedingungen berufen.
Hiergegen habe ich rechtliche Einwände geltend gemacht, die ihre Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch haben (BGB).
Die Richterin konnte diese Einwände nicht von der Hand weisen.
Eine Entscheidung steht noch aus.
Mehr zu meinem (durchaus gewagten) Ausflug in das Zivilrecht 👉 hier im Video
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Mittwoch, 13.09.2023
Amtsgericht Karlsruhe
Erhöhtes Beförderungsentgelt für Maskenverstoss ?
Durfte ein kommunaler Verkehrsbetrieb für sog. Maskenverstösse ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen ?
Diese Grundsatzfrage habe ich im Rahmen eines Zivilverfahrens vor dem AG Karlsruhe verhandelt.
Die örtlichen Verkehrsbetriebe hatten den Mandanten auf Zahlung von 100,00 EUR verklagt und sich hierzu auf ihre allgemeinen Beförderungsbedingungen berufen.
Hiergegen habe ich rechtliche Einwände geltend gemacht, die ihre Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch haben (BGB).
Die Richterin konnte diese Einwände nicht von der Hand weisen.
Eine Entscheidung steht noch aus.
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Mittwoch, 13.09.2023
Amtsgericht Karlsruhe
Durfte ein #kommunaler #Verkehrsbetrieb für sog. #Maskenverstösse ein #erhöhtes #Beförderungsentgelt verlangen?
Diese #Grundsatzfrage habe ich im Rahmen eines #Zivilverfahrens vor…
Mittwoch, 13.09.2023
Amtsgericht Karlsruhe
Durfte ein #kommunaler #Verkehrsbetrieb für sog. #Maskenverstösse ein #erhöhtes #Beförderungsentgelt verlangen?
Diese #Grundsatzfrage habe ich im Rahmen eines #Zivilverfahrens vor…
❗️Der Wegscheider ist zurück❗️
Das Warten hat ein Ende:
Gut gelaunt, erholt und gewohnt angriffslustig kommentiert der Intendant von Servus-TV zurück aus der „Sommerhitze“ den weiterhin reichlich vorhandenen Irrsinn in Politik und Gesellschaft.
Schön, dass Sie wieder da sind 🙏🏻
👉 Zum Wochenkommentar
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Das Warten hat ein Ende:
Gut gelaunt, erholt und gewohnt angriffslustig kommentiert der Intendant von Servus-TV zurück aus der „Sommerhitze“ den weiterhin reichlich vorhandenen Irrsinn in Politik und Gesellschaft.
Schön, dass Sie wieder da sind 🙏🏻
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16. September - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
„Eine heiße Sommer-Bilanz!“ - Im neuen Wochenkommentar ziehen wir heute eine Bilanz dieses Sommers, die natürlich ganz wesentlich vom Klimanotstand geprägt war!
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.
Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.
Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.
👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Mehr zu diesem Fall hier im Video
Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit
👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)
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Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.
Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.
Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
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Landgericht Ulm
In der heutigen #Berufungsverhandlung bestätigte die kleine #Strafkammer die #Verurteilung der #Mandantin durch das #AG #Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein #Video einer #polizeilichen…
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📍🔜 24. September in Frankfurt am Main
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📍🔜 26. September in der Nähe von Pforzheim/Stuttgart
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Protest trotz Ausgangsperre legitim
Donnerstag, 21. September 2023
Amtsgericht Köln
In einem Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kölner Ausgangssperre stellte das Gericht heute das Verfahren ein.
Denn die Betroffene hatte im April 2021 genau gegen diese örtliche Ausgangssperre protestiert, indem sie mit anderen eine Art öffentliches Dinner abhielt.
Ein derartiger (charmanter) Protest ist von der Ausübung des im Art. 8 Grundgesetz normierten Versammlungsrechts auch im Falle von Ausgangssperren legal. Leider scherte sich die Stadt Köln, welche durch eine Allgemeinverfügung dieses so wichtige Grundrecht beschneiden wollte, sei seinerzeit offenbar nicht um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Immerhin konnte heute das Gericht davon überzeugt werden, die Mandantin nicht zu sanktionieren.
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Mehr dazu im Video
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Protest trotz Ausgangsperre legitim
Donnerstag, 21. September 2023
Amtsgericht Köln
In einem Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kölner Ausgangssperre stellte das Gericht heute das Verfahren ein.
Denn die Betroffene hatte im April 2021 genau gegen diese örtliche Ausgangssperre protestiert, indem sie mit anderen eine Art öffentliches Dinner abhielt.
Ein derartiger (charmanter) Protest ist von der Ausübung des im Art. 8 Grundgesetz normierten Versammlungsrechts auch im Falle von Ausgangssperren legal. Leider scherte sich die Stadt Köln, welche durch eine Allgemeinverfügung dieses so wichtige Grundrecht beschneiden wollte, sei seinerzeit offenbar nicht um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Immerhin konnte heute das Gericht davon überzeugt werden, die Mandantin nicht zu sanktionieren.
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Donnerstag, 21.09.2023
Amtsgericht Köln
In einem #Bußgeldverfahren wegen des #Verstoßes gegen die #Kölner #Ausgangssperre stellte das #Gericht heute das #Verfahren ein.
Denn die #Betroffene hatte im April #2021 genau gegen…
Donnerstag, 21.09.2023
Amtsgericht Köln
In einem #Bußgeldverfahren wegen des #Verstoßes gegen die #Kölner #Ausgangssperre stellte das #Gericht heute das #Verfahren ein.
Denn die #Betroffene hatte im April #2021 genau gegen…