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📢 #ZAAVV setzt sich für Gerechtigkeit ein! Am 10. Dezember präsentieren wir Strafanzeigen in Karlsruhe – ein starkes Zeichen für die Würde aller.
📅 Notiert 10.12.2023 und seid Teil des Wandels!
🔍 Mehr in unserer Pressemitteilung
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#Menschenrechte #Gerechtigkeit #ZAAVV #KA1012
#BW #So1012 #Karlsruhe
@Veranstaltungen
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💥Das Aktenzeichen ist da!💥
Am 10/11. Dezember 2023 haben wir 592 Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim Generalbundesanwalt eingereicht.
Gestern ist uns tatsächlich das Aktenzeichen übermittelt worden.
Wie geht es jetzt weiter?
▪️Wir werden weitere Informationen zum Vorsatz der angezeigten Personen nachreichen.
▪️Wir werden weitere Nachweise zu bereits dokumentierten Nebenwirkungen nachreichen.
▪️Wir werden Kontakte zu europäischen und außereuropäischen Regierungen vertiefen, damit diese uns in Den Haag unterstützen und der Strafanzeige beitreten, sollte das Verfahren in Deutschland eingestellt werden.
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#GemeinsamStärker #ZAAVV #Initiative #Menschlichkeit
Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit
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@Terminverteiler_Bot
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Pflegerinnen und Pfleger, die sich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht während der Coronapandemie verweigerten und deswegen freigestellt wurden, haben keinen Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen oder Urlaub. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in zwei Fällen entschieden.
Pflegepersonal musste bis zum 16. März 2022 eine Coronaimpfung, eine Immunität durch Genesung oder eine Impfunverträglichkeit nachweisen. Andernfalls konnten Gesundheitsämter ein »Betretungsverbot« für die jeweilige Einrichtung aussprechen.
Zu Recht, wie das BAG nun entschied. Gesundheitsämter und die Einrichtungen durften den Nachweis verlangen, um Bewohner zu schützen sowie die »Funktionsfähigkeit der Einrichtungen aufrechtzuerhalten«. Dass es im Nachhinein Streit um die Effektivität dieser Maßnahmegab, stehe ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht entgegen.
#GegenDasVergessen
#SocialEgineering
#BioNtech
#ZAAVV
Artikel 👈
@Zeitzeugen_Archiv
@Prozessbeobachter
Pflegepersonal musste bis zum 16. März 2022 eine Coronaimpfung, eine Immunität durch Genesung oder eine Impfunverträglichkeit nachweisen. Andernfalls konnten Gesundheitsämter ein »Betretungsverbot« für die jeweilige Einrichtung aussprechen.
Zu Recht, wie das BAG nun entschied. Gesundheitsämter und die Einrichtungen durften den Nachweis verlangen, um Bewohner zu schützen sowie die »Funktionsfähigkeit der Einrichtungen aufrechtzuerhalten«. Dass es im Nachhinein Streit um die Effektivität dieser Maßnahmegab, stehe ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht entgegen.
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