Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
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Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.

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Angeklagter im Fall der mordeten Cottbuser Rentnerin Gerda Krüger erneut vor Gericht

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Am 23. August 2022 beginnt in Halle der Prozess gegen Ahmed A. wegen eines schweren sexuellen Übergriffs und Körperverletzung. Laut Anklage soll der Syrer eine Prostituierte bedrängt, geschlagen und mit einem Messer bedroht haben, ehe sie flüchten konnte.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - und es bleibt zu hoffen, dass sich das Urteil nicht in die bisherige Serie von Justizpossen einreiht, die schier unglaublich wirken.


Denn Ahmed A., der 2015 als Minderjähriger in Begleitung eines Bruders nach Deutschland gekommen sein soll, ist ebenfalls verdächtigt, im Jahr 2016 die Cottbuser Rentnerin Gerda Krüger in ihrer Wohnung ermordet zu haben.

Die Tat ist bis heute ungesühnt. Ein erster Prozess vor dem Landgericht Cottbus endete nach mehr als zweieinhalb Jahren im Mai 2020 mit einem Freispruch.

Weil der Syrer im selben Mehrfamilienhaus wie Gerda Krüger lebte, hätte nicht ausgeschlossen werden können, dass seine DNA-Spuren auf anderen Wegen an den Tatort gekommen wären. Ein eigens eingeholtes Gutachten hatte diese Möglichkeit allerdings als „unwahrscheinlich“ eingestuft.

Nachdem die Staatsanwaltschaft in Revision ging, hob der Bundesgerichtshof das Urteil der Cottbuser Richter im Mai 2022 auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an die Jugendstrafkammer des Landgerichtes Neuruppin.

Das Cottbuser Urteil lasse „eine umfassende Gewichtung der vorhandenen Beweise vermissen“, schrieb das BGH in seiner Begründung.

So habe das Cottbuser Landgericht Spuren an der Hose des Opfers „überhaupt keinen Beweiswert beigemessen“, obwohl ein Sachverständiger darauf hingewiesen habe, dass diese nur vom Angeklagten oder von dessen „männlichen Verwandten“ aus „derselben väterlichen Linie“ stammen können.

Auch ein DNA-Merkmalsgemisch von zwei Personen am Oberarm von Gerda Krüger wäre mit einer Wahrscheinlichkeit von 257 Trilliarden dem Opfer und dem Syrer zuzuordnen.

Mit der schriftlichen Begründung des BGH sind nun erstmals auch Details der Tat öffentlich geworden. Demzufolge hätte der Täter der damals 82-jährigen mehrere Rippen gebrochen, wodurch die Herzaußenwand verletzt worden sei.

„Die Rippenbrüche können durch ein Knien oder Sitzen des Täters auf ihrem Brustkorb entstanden sein“, so die Richter am BGH. Zudem sei ihr anschließend noch eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt worden.

Abgesehen hatte es der Täter offenbar auf Geld. Aus der Brieftasche der ermordeten Rentner nahm er 80 Euro mit.

Das passt zu einem anderen Fall. Wegen schweren Raub wurde Ahmed A. bereits verurteilt. Vor zwei Jahren, nur neun Tage nach dem Freispruch im Mordprozess, hatte der Syrer ein Ladengeschäft in Cottbus überfallen.

Mit einem Messer bewaffnet bedrohte er der Verkäuferin, stieß sie zu Boden und raubte 110 Euro aus der Ladenkasse. Nach seiner Festnahme am darauffolgenden Tag leistete er „heftigen Widerstand“ und griff die Beamten während seiner erkennungsdienstlichen Behandlung an.

Das Landgericht Cottbus verurteilte ihn wegen schweren Raubes, Körperverletzung, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zur Ableistung von 200 Sozialstunden.

Weil das Gericht die geringe Summe, die Ahmed A. erbeutete hatte und dass er die Verkäuferin mit dem Messer nicht verletzte, zu seinen Gunsten wertete, blieb er auf weiterhin auf freiem Fuß.

Dass verurteilte Gewalttäter wie Ahmed A. überhaupt in unserem Land aufhalten und immer neue Straftaten begehen können, ist nicht nur eine Folge der vergangenen Regierung unter Angela Merkel, sondern auch der aktuellen Landesregierung.

Zwar hatte Brandenburgs Innenminister Stübgen (CDU) Ende 2020 angekündigt, mit einer "Task Force Abschiebung“den Druck auf abgelehnte und straffällig gewordene Asylbewerber zu erhöhen. Daraus geworden ist jedoch nicht viel.

👉 Fortsetzung

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am 17. September 2022 von 10:00 bis 19:00 Uhr
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Matthias Guericke ist Gründungsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) und einer der Organisatoren des diesjährigen KRiStA-Symposiums, das am 21.10.2023 in Halle (Saale) stattfindet. Achim, Vorstandsmitglied der Initiative 1bis19, hat sich mit ihm unterhalten.

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