Neumünster / Kiel - Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) von Landeskriminalamt Schleswig-Holstein und Zollfahndungsamt Hamburg hat Ende Oktober in Neumünster 44 Kilogramm Marihuana sichergestellt.
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Neumünster / Kiel - Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) von Landeskriminalamt Schlesw
ZOLL-HH: Kiloweise Marihuana sichergestellt - Zoll und Polizei zerschlagen Drogenbande / Gemeinsame
Frankfurt/Main - Bundespolizei bekämpft Schleusungskriminalität - fünf Haftbefehle vollstreckt und zahlreiche Objekte durchsucht
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BPOLD FRA: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main, der S
Es wird eng für Kardinal Woelki: Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen den umstrittenen Kirchenmann eingeleitet.
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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kardinal Woelki
Zweimal schon haben Münchner Gerichte Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng für eine gewalttätige Attacke auf seine Ex-Freundin verurteilt.
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Boateng legt nach zweiter Verurteilung Revision ein. Doch damit ist die Sache noch immer nicht vorbe
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⚠️Bundestag trifft krasse Entscheidung für gesetzlich Versicherten⚠️
Die Hinweispflicht der Krankenkassen nach § 175 Absatz 4 Satz 7 besteht nicht für eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 wirksam wird.
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Symposium „20 Jahre Völkerstrafgesetzbuch“ — Bundesministerium der Justiz
https://youtu.be/3JEdODTDF3Y 1:49:21
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Am Dienstag, den 22.11.2022 um 13:00 Uhr beginnt die öffentliche Hauptverhandlung im Saal a122, 1 Stock, gegen mich von vorne vor dem Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16.
Zur Erinnerung:
Im Januar 2021 musste ich an meinem damaligen Wohnort in Brandenburg eine Hausdurchsuchung über mich ergehen lassen.
Dabei wurden meine Wohnungstür aufgebrochen, Computer und Telefone beschlagnahmt.
Dies alles erfolgte nur wegen des Vorwurfs des angeblichen Titelmissbrauchs gemäß § 132 a StGB auf einer Versammlung in München.
Es ist wichtig, dass über diesen Prozess in der Öffentlichkeit berichtet wird, auch um alles für die Nachwelt zu dokumentieren.
👉 Vom Wirtschaftsjuristen zum Staatsterroristen
👉 Behördenwillkür gegen Unliebsame
👉 Erster Verhandlungstag gegen den Wirtschaftsjuristen Janko Williams vor dem Amtsgericht Muenchen
Folgen Sie unserem Kanal, um sich über die neuesten Datenschutzthemen und Formulare zur informieren
@datenschuetzerstehenauf
@freiheitsjurist
#BY #Di2211 #München
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Im Januar 2021 musste ich an meinem damaligen Wohnort in Brandenburg eine Hausdurchsuchung über mich ergehen lassen.
Dabei wurden meine Wohnungstür aufgebrochen, Computer und Telefone beschlagnahmt.
Dies alles erfolgte nur wegen des Vorwurfs des angeblichen Titelmissbrauchs gemäß § 132 a StGB auf einer Versammlung in München.
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EinsamerWanderer - Hausfriedensbruch fürs Klima geht in Ordnung - Skandalurteil gesprochen!
Faktische Eigentumsbesetzung geht für unsere Gerichte in Ordnung, wenns fürs Klima ist.
Meine Webinargruppe: t.me/wandererswebinare
Spenden: Wenn ihr meine Arbeit per paypal unterstützten möchtet, freue ich mich sehr. Spendenadresse: paypal.me/einsamerwanderer
https://www.bitchute.com/video/o9GC3E2lanHm/ 6:51
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Es wird eng für Rainer Maria Woelki: Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Ermittlungsverfahren gegen den umstrittenen Kirchenmann eingeleitet.
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Ermittlungen gegen Kardinal Woelki - Ruf nach Konsequenzen. Nun wird der Ruf laut, dass er sein Amt
Vermieter verbietet Tierhaltung - Darf er das? — Nicole Mutschke - Anwältin & TV-Rechtsexpertin
https://youtu.be/mpmxULnCJm8 0:40
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Info that matters. - Alex Thomson in support of Public Child Protection Wales' Court Case
We are under 2 weeks away from the court case & we MUST raise £100.000.00 for legal fees. Please donate anything you can spare here https://fundrazr.com/625M8a?ref=ab_1BYwp1_ab_59mJ4YvF6So59mJ4YvF6So
https://www.bitchute.com/video/JiQrNonb2qrY/ 44:31
Informationen, die wichtig sind. - Alex Thomson zur Unterstützung des Gerichtsverfahrens von Public Child Protection Wales
Es sind weniger als 2 Wochen bis zur Gerichtsverhandlung und wir MÜSSEN £100.000.00 für die Anwaltskosten aufbringen.
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Neufassung des § 130 StGB: verfassungswidrig und unanwendbar
Zwei Analysen von Anwaltskollegen der AfA kommen unabhängig zum selben Schluß
▪️ Der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist um einen neuen Absatz ergänzt worden, der explizit die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellt.
▪️ Dabei stellt sich die Frage, wer denn festlegen darf, was ein Völkermord und was ein Kriegsverbrechen ist. Hier besteht die große Gefahr, daß ein Amtsrichter sich auf Aussagen in den Medien oder das aktuell jeweils vorherrschende Narrativ bezieht und dies ungeprüft zu Grunde legt. Juristisch gesehen muß das Vorliegen eines Völkermords aber nach dem internationalen Völkerstrafrecht geprüft werden.
▪️ Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier und Rechtsanwalt Edgar Siemund, beide AfA-Mitglieder, haben sich eingehend mit dem neugefassten 130 StGB befaßt und kommen jeweils zu einem eindeutigen Schluß: die Neufassung ist in der Praxis voraussichtlich unanwendbares Recht und sie dürfte verfassungswidrig sein.
▪️ RA Dirk Sattelmaier geht noch einen Schritt weiter, er meint, jeder Amtsrichter, der einen solchen Fall auf den Tisch bekommt, sollte eigenständig die Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit berücksichtigen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.
▪️ Die Änderung des Strafgesetzes über Volksverhetzung berge bedeutende Gefahren für die Meinungsfreiheit. Aber wenn man sich das geänderte Gesetz genau anschaue, beinhaltete es zwar auch vom Gesetzgeber eingebaute Hürden, die einer mißbräuchlichen Auslegung und damit der Behinderung der Meinungsfreiheit eigentlich im Wege stünden, so Sattelmaier. Dies bedinge aber, daß ein Amtsgericht nicht blind einer politischen Vorgabe, was gut/was falsch sei, folge, sondern diese "Hürden" auch sehen wolle.
▪️ Erste "Hürde" Störung des öffentlichen Friedens: “Das Leugnen muß unter anderem geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.” Hierbei handele es sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das heißt, daß nicht jede Verharmlosung oder Leugnung eines Kriegsverbrechens – so denn ein Kriegsverbrechen vorliegt – bestraft würde. Eine Staatsanwaltschaft müsse belegen, daß das konkrete Leugnen im Einzelfall geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
▪️ Zweite "Hürde" Inland: Die zweite Hürde bestehe in der etwas unübersichtlichen Einschränkung im Absatz 5 des § 130 StGB. Demnach “muß sich die geleugnete Tat gegen eine Gruppe, Person oder einen Bevölkerungsteil richten, die oder der im Absatz 1 genannt ist”. Laut ständiger Rechtssprechung unter anderem auch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Absatz 1 des § 130 StGB sind damit aber nur Personen, die in Deutschland leben, oder inländische Bevölkerungsteile gemeint. Konkret heißt das: Wenn jemand etwa ein mutmaßliches Kriegsverbrechen leugnet, von dem angeblich Ukrainer betroffen sind, könnte das nach § 130 Absatz 5 nicht verurteilt werden, denn in diesem Fall wäre von der vorgeworfenen Leugnung eines Kriegsverbrechens keine inländische Bevölkerungsgruppe betroffen.
▪️ RA Edgar Siemund weist darauf hin, daß die kurzfristige Änderung dazu dienen sollte, den Schutz von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft umzusetzen. Im 10. Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses finde sich aber eine Formulierung, wonach die EU-Staaten nicht gehindert seien, auch den Schutz vor „politischer Überzeugung“ zu verstärken. Damit könne man nun – durch die EU angeblich abgesegnet – die politische Überzeugung der Menschen und damit die Meinungsfreiheit massiv angreifen, so Siemund.
👉 Zum Interview mit Dirk Sattelmaier
👉 Zum Beitrag von Edgar Siemund
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ jetzt auf Twitter folgen:
🔻
DIE ROTE LINIE
IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT...
🔺
Dr. Alexander Christ, Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
Telegram: @RA_Christ
Twitter: https://twitter.com/acundp
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Zwei Analysen von Anwaltskollegen der AfA kommen unabhängig zum selben Schluß
▪️ Der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist um einen neuen Absatz ergänzt worden, der explizit die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellt.
▪️ Dabei stellt sich die Frage, wer denn festlegen darf, was ein Völkermord und was ein Kriegsverbrechen ist. Hier besteht die große Gefahr, daß ein Amtsrichter sich auf Aussagen in den Medien oder das aktuell jeweils vorherrschende Narrativ bezieht und dies ungeprüft zu Grunde legt. Juristisch gesehen muß das Vorliegen eines Völkermords aber nach dem internationalen Völkerstrafrecht geprüft werden.
▪️ Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier und Rechtsanwalt Edgar Siemund, beide AfA-Mitglieder, haben sich eingehend mit dem neugefassten 130 StGB befaßt und kommen jeweils zu einem eindeutigen Schluß: die Neufassung ist in der Praxis voraussichtlich unanwendbares Recht und sie dürfte verfassungswidrig sein.
▪️ RA Dirk Sattelmaier geht noch einen Schritt weiter, er meint, jeder Amtsrichter, der einen solchen Fall auf den Tisch bekommt, sollte eigenständig die Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit berücksichtigen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.
▪️ Die Änderung des Strafgesetzes über Volksverhetzung berge bedeutende Gefahren für die Meinungsfreiheit. Aber wenn man sich das geänderte Gesetz genau anschaue, beinhaltete es zwar auch vom Gesetzgeber eingebaute Hürden, die einer mißbräuchlichen Auslegung und damit der Behinderung der Meinungsfreiheit eigentlich im Wege stünden, so Sattelmaier. Dies bedinge aber, daß ein Amtsgericht nicht blind einer politischen Vorgabe, was gut/was falsch sei, folge, sondern diese "Hürden" auch sehen wolle.
▪️ Erste "Hürde" Störung des öffentlichen Friedens: “Das Leugnen muß unter anderem geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.” Hierbei handele es sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das heißt, daß nicht jede Verharmlosung oder Leugnung eines Kriegsverbrechens – so denn ein Kriegsverbrechen vorliegt – bestraft würde. Eine Staatsanwaltschaft müsse belegen, daß das konkrete Leugnen im Einzelfall geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
▪️ Zweite "Hürde" Inland: Die zweite Hürde bestehe in der etwas unübersichtlichen Einschränkung im Absatz 5 des § 130 StGB. Demnach “muß sich die geleugnete Tat gegen eine Gruppe, Person oder einen Bevölkerungsteil richten, die oder der im Absatz 1 genannt ist”. Laut ständiger Rechtssprechung unter anderem auch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Absatz 1 des § 130 StGB sind damit aber nur Personen, die in Deutschland leben, oder inländische Bevölkerungsteile gemeint. Konkret heißt das: Wenn jemand etwa ein mutmaßliches Kriegsverbrechen leugnet, von dem angeblich Ukrainer betroffen sind, könnte das nach § 130 Absatz 5 nicht verurteilt werden, denn in diesem Fall wäre von der vorgeworfenen Leugnung eines Kriegsverbrechens keine inländische Bevölkerungsgruppe betroffen.
▪️ RA Edgar Siemund weist darauf hin, daß die kurzfristige Änderung dazu dienen sollte, den Schutz von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft umzusetzen. Im 10. Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses finde sich aber eine Formulierung, wonach die EU-Staaten nicht gehindert seien, auch den Schutz vor „politischer Überzeugung“ zu verstärken. Damit könne man nun – durch die EU angeblich abgesegnet – die politische Überzeugung der Menschen und damit die Meinungsfreiheit massiv angreifen, so Siemund.
👉 Zum Interview mit Dirk Sattelmaier
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Aktuell
Rechtsausschuss beschließt Ergänzung des Straftatbestands der Volksverhetzung
Ein neuer Absatz soll explizit die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellen.
Der Fall von Jerome Boateng ⚖ — Mingers. Rechtsanwälte
https://youtu.be/cTeu1HQK5t4 0:15
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Der Fall Markus Haintz aka "der Einhaintzer?"
Markus Haintz hatte in der Vergangenheit so ziemlich jede Kundgebung mitgenommen, die gerade noch in seinen Terminkalender passte. Gerne auch lautstark mit Megaphon. Egal ob in Berlin, Salzburg oder München. Auf den Haintz war Verlass.
Gestern (am 9.11.) fand in München eine von dem Rechtsanwalt Markus Haintz organisierte Kundgebung mit Demo statt.
In einschlägigen Kanälen ging zuvor der Banner herum, auf dem Janich und Ballweg abgebildet waren. So werden Märtyrer aufgebaut.
Im Vorfeld gab es bereits vorgestern (also am Dienstag) von ihm (auf seinem Telegram Kanal) bereits ein schriftliches Statement zur Berichterstattung der Süddeutschen.
Wer sich selbst ein Bild von den Ereignissen machen möchten, dem sei folgendes Video empfohlen:
Ab Minute 30 ungefähr spricht er etwa 20 Minuten lang sehr sachlich über die Auflagenbescheide, die vielen Gedenktage (die auf den gestrigen 09.11. fielen) und über die Süddeutsche Zeitung. Kein Wort allerdings zu WEF-Plänen, Schwab, Bargeldabschaffung, Chemtrails usw. (was aber zu erwarten war)
Etwa bei 01:30 wird er verkünden, dass er die Versammlung abbricht.
→ https://youtu.be/Jf3KT_VEBQg?t=1911
Was auch immer man davon halten mag: Es führt uns immer wieder zu der Ausgangsfrage "brauchst Du einen Leithammel oder bist Du schon alt genug und schaffst Du es auch alleine PayPal, Nestlé, Amazon, Microsoft und wie die WEF-Partner noch alle heißen, zu meiden?"
Wie gesagt: Haintz hatte das WEF und dessen Agenda 2030 nicht thematisiert!
Flyer, Emails usw. sind auch Medien.
Infos zur Agenda etc. können wir also alle bei uns vor Ort selbst unter die Leute bringen. Dazu braucht man weder die Süddeutsche noch eine Kundgebung in München zu bereisen. Schon gar nicht, wenn man dort überhaupt nicht wohnt. Haintz wohnt übrigens in Ulm.
Das Kanzlei-Logo hat er inzwischen geändert: Man sieht jetzt nicht mehr einen in einer Waage stilisierten Baphomet, sondern jetzt trägt es die Symbole Alpha (Α) and Omega (Ω). Was auch immer uns damit sagen möchte - darüber spricht er ja nicht.
Haintz / Die Basis:
→ https://www.youtube.com/watch?v=NShjj07Nr0s
Das Spiel heißt Medien gegen Medien.
https://t.me/wefgreatreset
Abbruch der Veranstaltung
https://t.me/Demotermine/81764
Kurzversion
https://t.me/Demotermine/81771
Zum Logo
https://t.me/Prozessbeobachter/2834
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Markus Haintz hatte in der Vergangenheit so ziemlich jede Kundgebung mitgenommen, die gerade noch in seinen Terminkalender passte. Gerne auch lautstark mit Megaphon. Egal ob in Berlin, Salzburg oder München. Auf den Haintz war Verlass.
Gestern (am 9.11.) fand in München eine von dem Rechtsanwalt Markus Haintz organisierte Kundgebung mit Demo statt.
In einschlägigen Kanälen ging zuvor der Banner herum, auf dem Janich und Ballweg abgebildet waren. So werden Märtyrer aufgebaut.
Im Vorfeld gab es bereits vorgestern (also am Dienstag) von ihm (auf seinem Telegram Kanal) bereits ein schriftliches Statement zur Berichterstattung der Süddeutschen.
Wer sich selbst ein Bild von den Ereignissen machen möchten, dem sei folgendes Video empfohlen:
Ab Minute 30 ungefähr spricht er etwa 20 Minuten lang sehr sachlich über die Auflagenbescheide, die vielen Gedenktage (die auf den gestrigen 09.11. fielen) und über die Süddeutsche Zeitung. Kein Wort allerdings zu WEF-Plänen, Schwab, Bargeldabschaffung, Chemtrails usw. (was aber zu erwarten war)
Etwa bei 01:30 wird er verkünden, dass er die Versammlung abbricht.
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Was auch immer man davon halten mag: Es führt uns immer wieder zu der Ausgangsfrage "brauchst Du einen Leithammel oder bist Du schon alt genug und schaffst Du es auch alleine PayPal, Nestlé, Amazon, Microsoft und wie die WEF-Partner noch alle heißen, zu meiden?"
Wie gesagt: Haintz hatte das WEF und dessen Agenda 2030 nicht thematisiert!
Flyer, Emails usw. sind auch Medien.
Infos zur Agenda etc. können wir also alle bei uns vor Ort selbst unter die Leute bringen. Dazu braucht man weder die Süddeutsche noch eine Kundgebung in München zu bereisen. Schon gar nicht, wenn man dort überhaupt nicht wohnt. Haintz wohnt übrigens in Ulm.
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Haintz / Die Basis:
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Live aus München
Markus Haintz Logos im Mai 2021 und im November 2022. Wenn Du genau hinschaust, dann kannst Du links einen Baphomet erkennen.
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Infos zur Personalie
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Stuttgart - Ermittlungen gegen Pflegedienst
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Nach der mündlichen Verhandlung und einer Entscheidung des EuGH schien ziemlich sicher, dass der BGH beim Thema Datenschutz die Klagerechte von Verbraucherschützern stärkt.
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Nach der mündlichen Verhandlung und einer Entscheidung des EuGH schien ziemlich sicher, dass der BG
Datenschutz-Klagerecht von Verbraucherschützern weiter offen. Doch mit seiner jetzigen Entscheidung
Forwarded from Demo-Termine & Kontakte, Gleichgesinnte treffen - Demokalender, Spaziergänge, Mahnwachen, Meditation *Rücktritt Bundesregierung!
Der Bundestag hat das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht.
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Der Bundestag hat das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht.
Bundestag beschließt Inflationsausgleich
Banned Youtube Videos - Attorney Suddenly Collapses In Middle Of Canadian Emergencies Act Inquiry
Gabriel Poliquin, lawyer for the Public Order Emergency Commission, was leading an Ontario bureaucrat through his evidence when he suddenly fell down from the podium where he stood." - Tonda MacCharles, Alex Ballingall
https://www.bitchute.com/video/d7MD8mTVqlan/ 0:26
Verbotene Youtube-Videos - Anwalt bricht plötzlich mitten in der Untersuchung zum kanadischen Notstandsgesetz zusammen
Gabriel Poliquin, Anwalt der Kommission für den Notstand der öffentlichen Ordnung, führte gerade einen Beamten aus Ontario durch seine Beweisführung, als er plötzlich vom Podium, auf dem er stand, herunterfiel. - Tonda MacCharles, Alex Ballingall
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FSD Pharma berichtet ?ber Abweisung der Klage des fr?heren CEO Dr. Raza Bokhari
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FSD Pharma berichtet ?ber Abweisung der Klage des fr?heren CEO Dr. Raza Bokhari
FSD Pharma berichtet ?ber Abweisung der Klage des fr?heren CEO Dr. Raza Bokhari. Toronto, 10. Novemb