EinsamerWanderer - Hausfriedensbruch fürs Klima geht in Ordnung - Skandalurteil gesprochen!
Faktische Eigentumsbesetzung geht für unsere Gerichte in Ordnung, wenns fürs Klima ist.
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https://www.bitchute.com/video/o9GC3E2lanHm/ 6:51
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Es wird eng für Rainer Maria Woelki: Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Ermittlungsverfahren gegen den umstrittenen Kirchenmann eingeleitet.
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Ermittlungen gegen Kardinal Woelki - Ruf nach Konsequenzen. Nun wird der Ruf laut, dass er sein Amt
Vermieter verbietet Tierhaltung - Darf er das? — Nicole Mutschke - Anwältin & TV-Rechtsexpertin
https://youtu.be/mpmxULnCJm8 0:40
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Info that matters. - Alex Thomson in support of Public Child Protection Wales' Court Case
We are under 2 weeks away from the court case & we MUST raise £100.000.00 for legal fees. Please donate anything you can spare here https://fundrazr.com/625M8a?ref=ab_1BYwp1_ab_59mJ4YvF6So59mJ4YvF6So
https://www.bitchute.com/video/JiQrNonb2qrY/ 44:31
Informationen, die wichtig sind. - Alex Thomson zur Unterstützung des Gerichtsverfahrens von Public Child Protection Wales
Es sind weniger als 2 Wochen bis zur Gerichtsverhandlung und wir MÜSSEN £100.000.00 für die Anwaltskosten aufbringen.
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Neufassung des § 130 StGB: verfassungswidrig und unanwendbar
Zwei Analysen von Anwaltskollegen der AfA kommen unabhängig zum selben Schluß
▪️ Der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist um einen neuen Absatz ergänzt worden, der explizit die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellt.
▪️ Dabei stellt sich die Frage, wer denn festlegen darf, was ein Völkermord und was ein Kriegsverbrechen ist. Hier besteht die große Gefahr, daß ein Amtsrichter sich auf Aussagen in den Medien oder das aktuell jeweils vorherrschende Narrativ bezieht und dies ungeprüft zu Grunde legt. Juristisch gesehen muß das Vorliegen eines Völkermords aber nach dem internationalen Völkerstrafrecht geprüft werden.
▪️ Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier und Rechtsanwalt Edgar Siemund, beide AfA-Mitglieder, haben sich eingehend mit dem neugefassten 130 StGB befaßt und kommen jeweils zu einem eindeutigen Schluß: die Neufassung ist in der Praxis voraussichtlich unanwendbares Recht und sie dürfte verfassungswidrig sein.
▪️ RA Dirk Sattelmaier geht noch einen Schritt weiter, er meint, jeder Amtsrichter, der einen solchen Fall auf den Tisch bekommt, sollte eigenständig die Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit berücksichtigen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.
▪️ Die Änderung des Strafgesetzes über Volksverhetzung berge bedeutende Gefahren für die Meinungsfreiheit. Aber wenn man sich das geänderte Gesetz genau anschaue, beinhaltete es zwar auch vom Gesetzgeber eingebaute Hürden, die einer mißbräuchlichen Auslegung und damit der Behinderung der Meinungsfreiheit eigentlich im Wege stünden, so Sattelmaier. Dies bedinge aber, daß ein Amtsgericht nicht blind einer politischen Vorgabe, was gut/was falsch sei, folge, sondern diese "Hürden" auch sehen wolle.
▪️ Erste "Hürde" Störung des öffentlichen Friedens: “Das Leugnen muß unter anderem geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.” Hierbei handele es sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das heißt, daß nicht jede Verharmlosung oder Leugnung eines Kriegsverbrechens – so denn ein Kriegsverbrechen vorliegt – bestraft würde. Eine Staatsanwaltschaft müsse belegen, daß das konkrete Leugnen im Einzelfall geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
▪️ Zweite "Hürde" Inland: Die zweite Hürde bestehe in der etwas unübersichtlichen Einschränkung im Absatz 5 des § 130 StGB. Demnach “muß sich die geleugnete Tat gegen eine Gruppe, Person oder einen Bevölkerungsteil richten, die oder der im Absatz 1 genannt ist”. Laut ständiger Rechtssprechung unter anderem auch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Absatz 1 des § 130 StGB sind damit aber nur Personen, die in Deutschland leben, oder inländische Bevölkerungsteile gemeint. Konkret heißt das: Wenn jemand etwa ein mutmaßliches Kriegsverbrechen leugnet, von dem angeblich Ukrainer betroffen sind, könnte das nach § 130 Absatz 5 nicht verurteilt werden, denn in diesem Fall wäre von der vorgeworfenen Leugnung eines Kriegsverbrechens keine inländische Bevölkerungsgruppe betroffen.
▪️ RA Edgar Siemund weist darauf hin, daß die kurzfristige Änderung dazu dienen sollte, den Schutz von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft umzusetzen. Im 10. Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses finde sich aber eine Formulierung, wonach die EU-Staaten nicht gehindert seien, auch den Schutz vor „politischer Überzeugung“ zu verstärken. Damit könne man nun – durch die EU angeblich abgesegnet – die politische Überzeugung der Menschen und damit die Meinungsfreiheit massiv angreifen, so Siemund.
👉 Zum Interview mit Dirk Sattelmaier
👉 Zum Beitrag von Edgar Siemund
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ jetzt auf Twitter folgen:
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DIE ROTE LINIE
IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT...
🔺
Dr. Alexander Christ, Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
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Zwei Analysen von Anwaltskollegen der AfA kommen unabhängig zum selben Schluß
▪️ Der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist um einen neuen Absatz ergänzt worden, der explizit die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellt.
▪️ Dabei stellt sich die Frage, wer denn festlegen darf, was ein Völkermord und was ein Kriegsverbrechen ist. Hier besteht die große Gefahr, daß ein Amtsrichter sich auf Aussagen in den Medien oder das aktuell jeweils vorherrschende Narrativ bezieht und dies ungeprüft zu Grunde legt. Juristisch gesehen muß das Vorliegen eines Völkermords aber nach dem internationalen Völkerstrafrecht geprüft werden.
▪️ Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier und Rechtsanwalt Edgar Siemund, beide AfA-Mitglieder, haben sich eingehend mit dem neugefassten 130 StGB befaßt und kommen jeweils zu einem eindeutigen Schluß: die Neufassung ist in der Praxis voraussichtlich unanwendbares Recht und sie dürfte verfassungswidrig sein.
▪️ RA Dirk Sattelmaier geht noch einen Schritt weiter, er meint, jeder Amtsrichter, der einen solchen Fall auf den Tisch bekommt, sollte eigenständig die Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit berücksichtigen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.
▪️ Die Änderung des Strafgesetzes über Volksverhetzung berge bedeutende Gefahren für die Meinungsfreiheit. Aber wenn man sich das geänderte Gesetz genau anschaue, beinhaltete es zwar auch vom Gesetzgeber eingebaute Hürden, die einer mißbräuchlichen Auslegung und damit der Behinderung der Meinungsfreiheit eigentlich im Wege stünden, so Sattelmaier. Dies bedinge aber, daß ein Amtsgericht nicht blind einer politischen Vorgabe, was gut/was falsch sei, folge, sondern diese "Hürden" auch sehen wolle.
▪️ Erste "Hürde" Störung des öffentlichen Friedens: “Das Leugnen muß unter anderem geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.” Hierbei handele es sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das heißt, daß nicht jede Verharmlosung oder Leugnung eines Kriegsverbrechens – so denn ein Kriegsverbrechen vorliegt – bestraft würde. Eine Staatsanwaltschaft müsse belegen, daß das konkrete Leugnen im Einzelfall geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
▪️ Zweite "Hürde" Inland: Die zweite Hürde bestehe in der etwas unübersichtlichen Einschränkung im Absatz 5 des § 130 StGB. Demnach “muß sich die geleugnete Tat gegen eine Gruppe, Person oder einen Bevölkerungsteil richten, die oder der im Absatz 1 genannt ist”. Laut ständiger Rechtssprechung unter anderem auch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Absatz 1 des § 130 StGB sind damit aber nur Personen, die in Deutschland leben, oder inländische Bevölkerungsteile gemeint. Konkret heißt das: Wenn jemand etwa ein mutmaßliches Kriegsverbrechen leugnet, von dem angeblich Ukrainer betroffen sind, könnte das nach § 130 Absatz 5 nicht verurteilt werden, denn in diesem Fall wäre von der vorgeworfenen Leugnung eines Kriegsverbrechens keine inländische Bevölkerungsgruppe betroffen.
▪️ RA Edgar Siemund weist darauf hin, daß die kurzfristige Änderung dazu dienen sollte, den Schutz von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft umzusetzen. Im 10. Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses finde sich aber eine Formulierung, wonach die EU-Staaten nicht gehindert seien, auch den Schutz vor „politischer Überzeugung“ zu verstärken. Damit könne man nun – durch die EU angeblich abgesegnet – die politische Überzeugung der Menschen und damit die Meinungsfreiheit massiv angreifen, so Siemund.
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Aktuell
Rechtsausschuss beschließt Ergänzung des Straftatbestands der Volksverhetzung
Ein neuer Absatz soll explizit die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellen.
Der Fall von Jerome Boateng ⚖ — Mingers. Rechtsanwälte
https://youtu.be/cTeu1HQK5t4 0:15
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Der Fall Markus Haintz aka "der Einhaintzer?"
Markus Haintz hatte in der Vergangenheit so ziemlich jede Kundgebung mitgenommen, die gerade noch in seinen Terminkalender passte. Gerne auch lautstark mit Megaphon. Egal ob in Berlin, Salzburg oder München. Auf den Haintz war Verlass.
Gestern (am 9.11.) fand in München eine von dem Rechtsanwalt Markus Haintz organisierte Kundgebung mit Demo statt.
In einschlägigen Kanälen ging zuvor der Banner herum, auf dem Janich und Ballweg abgebildet waren. So werden Märtyrer aufgebaut.
Im Vorfeld gab es bereits vorgestern (also am Dienstag) von ihm (auf seinem Telegram Kanal) bereits ein schriftliches Statement zur Berichterstattung der Süddeutschen.
Wer sich selbst ein Bild von den Ereignissen machen möchten, dem sei folgendes Video empfohlen:
Ab Minute 30 ungefähr spricht er etwa 20 Minuten lang sehr sachlich über die Auflagenbescheide, die vielen Gedenktage (die auf den gestrigen 09.11. fielen) und über die Süddeutsche Zeitung. Kein Wort allerdings zu WEF-Plänen, Schwab, Bargeldabschaffung, Chemtrails usw. (was aber zu erwarten war)
Etwa bei 01:30 wird er verkünden, dass er die Versammlung abbricht.
→ https://youtu.be/Jf3KT_VEBQg?t=1911
Was auch immer man davon halten mag: Es führt uns immer wieder zu der Ausgangsfrage "brauchst Du einen Leithammel oder bist Du schon alt genug und schaffst Du es auch alleine PayPal, Nestlé, Amazon, Microsoft und wie die WEF-Partner noch alle heißen, zu meiden?"
Wie gesagt: Haintz hatte das WEF und dessen Agenda 2030 nicht thematisiert!
Flyer, Emails usw. sind auch Medien.
Infos zur Agenda etc. können wir also alle bei uns vor Ort selbst unter die Leute bringen. Dazu braucht man weder die Süddeutsche noch eine Kundgebung in München zu bereisen. Schon gar nicht, wenn man dort überhaupt nicht wohnt. Haintz wohnt übrigens in Ulm.
Das Kanzlei-Logo hat er inzwischen geändert: Man sieht jetzt nicht mehr einen in einer Waage stilisierten Baphomet, sondern jetzt trägt es die Symbole Alpha (Α) and Omega (Ω). Was auch immer uns damit sagen möchte - darüber spricht er ja nicht.
Haintz / Die Basis:
→ https://www.youtube.com/watch?v=NShjj07Nr0s
Das Spiel heißt Medien gegen Medien.
https://t.me/wefgreatreset
Abbruch der Veranstaltung
https://t.me/Demotermine/81764
Kurzversion
https://t.me/Demotermine/81771
Zum Logo
https://t.me/Prozessbeobachter/2834
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Markus Haintz hatte in der Vergangenheit so ziemlich jede Kundgebung mitgenommen, die gerade noch in seinen Terminkalender passte. Gerne auch lautstark mit Megaphon. Egal ob in Berlin, Salzburg oder München. Auf den Haintz war Verlass.
Gestern (am 9.11.) fand in München eine von dem Rechtsanwalt Markus Haintz organisierte Kundgebung mit Demo statt.
In einschlägigen Kanälen ging zuvor der Banner herum, auf dem Janich und Ballweg abgebildet waren. So werden Märtyrer aufgebaut.
Im Vorfeld gab es bereits vorgestern (also am Dienstag) von ihm (auf seinem Telegram Kanal) bereits ein schriftliches Statement zur Berichterstattung der Süddeutschen.
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Ab Minute 30 ungefähr spricht er etwa 20 Minuten lang sehr sachlich über die Auflagenbescheide, die vielen Gedenktage (die auf den gestrigen 09.11. fielen) und über die Süddeutsche Zeitung. Kein Wort allerdings zu WEF-Plänen, Schwab, Bargeldabschaffung, Chemtrails usw. (was aber zu erwarten war)
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Live aus München
Markus Haintz Logos im Mai 2021 und im November 2022. Wenn Du genau hinschaust, dann kannst Du links einen Baphomet erkennen.
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Infos zur Personalie
https://t.me/Metapedia_Deutsch/902
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Stuttgart - Ermittlungen gegen Pflegedienst
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Nach der mündlichen Verhandlung und einer Entscheidung des EuGH schien ziemlich sicher, dass der BGH beim Thema Datenschutz die Klagerechte von Verbraucherschützern stärkt.
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Nach der mündlichen Verhandlung und einer Entscheidung des EuGH schien ziemlich sicher, dass der BG
Datenschutz-Klagerecht von Verbraucherschützern weiter offen. Doch mit seiner jetzigen Entscheidung
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Der Bundestag hat das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht.
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Der Bundestag hat das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht.
Bundestag beschließt Inflationsausgleich
Banned Youtube Videos - Attorney Suddenly Collapses In Middle Of Canadian Emergencies Act Inquiry
Gabriel Poliquin, lawyer for the Public Order Emergency Commission, was leading an Ontario bureaucrat through his evidence when he suddenly fell down from the podium where he stood." - Tonda MacCharles, Alex Ballingall
https://www.bitchute.com/video/d7MD8mTVqlan/ 0:26
Verbotene Youtube-Videos - Anwalt bricht plötzlich mitten in der Untersuchung zum kanadischen Notstandsgesetz zusammen
Gabriel Poliquin, Anwalt der Kommission für den Notstand der öffentlichen Ordnung, führte gerade einen Beamten aus Ontario durch seine Beweisführung, als er plötzlich vom Podium, auf dem er stand, herunterfiel. - Tonda MacCharles, Alex Ballingall
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Gabriel Poliquin, lawyer for the Public Order Emergency Commission, was leading an Ontario bureaucrat through his evidence when he suddenly fell down from the podium where he stood." - Tonda MacCharles, Alex Ballingall
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FSD Pharma berichtet ?ber Abweisung der Klage des fr?heren CEO Dr. Raza Bokhari
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FSD Pharma berichtet ?ber Abweisung der Klage des fr?heren CEO Dr. Raza Bokhari
FSD Pharma berichtet ?ber Abweisung der Klage des fr?heren CEO Dr. Raza Bokhari. Toronto, 10. Novemb
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Wenn Ideologie die Justiz beherrscht, ist es das Ende der unabhängigen Justiz — FREE-PEOPLE.ONLINE
https://youtu.be/a97YQ2XuMlc 14:14
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Bundestag beschließt (heimlich) neuen Paragraphen! Nur wegen Putin? — Mingers. Rechtsanwälte
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‼️‼️‼️Solidaritätsaufruf für
Dr. Ronny Weikl ‼️‼️‼️
Ich habe gerade mit Ronny Weikl telefoniert,
am 15.11.22 findet um 10 Uhr am Landgericht Passau, Zengergasse 1, die "Urteilsverkündung" statt!!
Bitte seid wieder zahlreich dabei und unterstützt diesen Arzt 🙏🙏🙏
Staatsanwaltschaft fordert nach wie vor 2 Jahre Haft!:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/zwei-jahre-haft-fuer-passauer-maskenarzt-gefordert,TMaRCrE
Hier nochmal mein Interview mit Ronny!↘️↘️↘️
https://t.me/zwanzig4/2098
https://t.me/bettinagorzolla
#BY #Di1511 #Passau
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Rebel News - Coutts protester facing 10 years in prison testifies | Recapping Trucker Commission Day 19
FULL REPORT by William Diaz-Berthiaume: https://rebelne.ws/3Tl0saQ
Rebel News' William Diaz-Berthiaume recounts the highlights from day 19 of the Public Order Emergency Commission in Ottawa.
https://www.bitchute.com/video/4_jYbsczMqQ/ 9:15
Rebel News - Coutts-Protestler, dem 10 Jahre Gefängnis drohen, sagt aus | Zusammenfassung von Tag 19 der Trucker-Kommission
VOLLER BERICHT von William Diaz-Berthiaume: https://rebelne.ws/3Tl0saQ
William Diaz-Berthiaume von Rebel News berichtet über die Höhepunkte des 19. Tages der Kommission für den Ausnahmezustand der öffentlichen Ordnung in Ottawa.
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https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/freispruch-fuer-besetzer-des-flensburger-bahnhofswaldes-18443239.html
Schon interessant, dass eine Richterin den Bruch des Gesetzes (Hier Hausfriedensbruch) mit einem rechtfertigender Notstand begründet. Das bedeutet im Klartext: Der Einsatz für das Klima kann in bestimmten Fällen gleichwertig zur Selbstverteidigung bei unmittelbarer persönlicher Bedrohung ( Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit) gesehen werden und deshalb ist das höhere Gut( hier Klimaschutz) wichtiger ist als nachrangige Rechte wie das Recht auf Eigentum.
Welche Fälle in der Anwendung sich daraus konstruieren lassen bleibt der Fantasie überlassen.
https://t.me/flensburgfuergrundrechte
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Schon interessant, dass eine Richterin den Bruch des Gesetzes (Hier Hausfriedensbruch) mit einem rechtfertigender Notstand begründet. Das bedeutet im Klartext: Der Einsatz für das Klima kann in bestimmten Fällen gleichwertig zur Selbstverteidigung bei unmittelbarer persönlicher Bedrohung ( Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit) gesehen werden und deshalb ist das höhere Gut( hier Klimaschutz) wichtiger ist als nachrangige Rechte wie das Recht auf Eigentum.
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Freispruch für Besetzer des Flensburger Bahnhofswaldes
Ein im Zusammenhang mit der Besetzung des Flensburger Bahnhofswaldes wegen Hausfriedensbruchs angeklagter 42-Jähriger ist vom Amtsgericht Flensburg am Montag freigesprochen worden. Laut Richterin habe ein sogenannter rechtfertigender Notstand für die Tat…