Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
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Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.

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Morgen, Dienstag 19. Oktober 2021 findet ab 11 Uhr eine weitere Justizposse vor dem Amtsgericht Karlsruhe statt.
Was war passiert?
Letzte Jahr gab es die medial begleitede Frauenbus-Tour. Da zu diesem Zeitpunkt in Baden-Württemberg durch die grün-schwarze Landesregierung eine verfassungsfeindliche Ausgangssperre wie zu Kriegszeiten angeordnet war, hatten sich die Teilnehmer der Frauenbus-Tour dazu entschieden das gastunfreundliche Baden-Württemberg bis spätestens 20 Uhr zu verlassen. Der Frauenbus verließ mithin gegen 19:30 Uhr das Apartheidsland Baden-Württemberg.
Gegen 23 Uhr wurde von den Teilnehmern der Tour ein Livestream Video ins Netz gestellt, welcher geselliges Zusammensein zeigte.
Da zu diesem Zeitpunkt, nach Meinung der Karlsruher Polizei, friedliches Zusammensein eine Ordnungswidrigkeit darstellte, ganz so wie das auch die Taliban in Afghanistan handhaben, wurde ein Verfahren gegen alle Teilnehmer eingeleitet.
Ein Polizeibeamter sah das Video gegen Mitternacht und schloss messerscharf: der Bus war um 18 Uhr noch in Karlsruhe, da wird er 5 Stunden später auch immer noch hier sein.
Es ist unbegreiflich wie wirklich miserabel die Polizeibeamten in Karlsruhe ausgebildet sind. Es erfolgte keine Verifizierung wo sich denn der Bus befindet, der Polizist ging einfach davon aus, dass wenn der Bus um 18 Uhr in Karlsruhe war, dann wird er um 23 Uhr auch in Karlsruhe sein.
Nun ist es einem Bus mit Rädern unter dem Fahrwerk und zudem mit einem Motor versehen, systemimmanent, dass er für die Fortbewegung erdacht, gebaut und verwendet wird. Diese Erkenntnis hatte sich unter der Karlsruher Polizei noch nicht herumgesprochen und so ging der Polizeibeamte davon aus: der Bus befindet sich in Karlsruhe und Zusammensein ist nach 20 Uhr strafbar, ich mache eine Anzeige.
Grundrechte_jetzt fordert an dieser Stelle mindestens eine Verdoppelung der Gehälter für Polizisten, damit nicht nur diejenigen zur Polizei gehen, für die auf dem freien Arbeitsmarkt sonst nichts übrig bleibt. Mit einer Verdoppelung der Gehälter könnte man dafür sorgen qualifiziertes Personal bei der Polizei zu bekommen. Das jetzige, ganz offensichtlich völlig unqualifizierte Personal bei der Karlsruher Polizei könnte man vielleicht in der Karlsruher Stadtreinigung einsetzen, damit diese armen Menschen nicht auf Hartz 4 angewiesen sind.
Damit aber nicht genug.
Alle Teilnehmer hatten einen Bussgeldbescheid bekommen, so weit so gut. Dies ist für einen verständigen Dritten nachvollziehbar.
Die bussgeldbewehrten Teilnehmer legten gegen den Busdgeldbescheid Einspruch ein und begründeten ihren Einspruch damit, dass der Bus und damit das Video mit dem geselligen Zusammensein sich zum fraglichen Zeitpunkt in Rheinland-Pfalz befunden hatte und somit weder ein Bussgeldtatbestand vorliegt noch überhaupt die Zuständigkeit von Karlsruhe gegeben ist.
Daraufhin hätten alle Verfahren eingestellt werden müssen.
Nicht beim Ordnungsamt in Karlsruhe, dort wurden die Teilnehmer weiterhin unrechtmäßig verfolgt.
Was für die Karlsruher Polizei gilt, müsste offensichtlich auch im Ordnungsamt durchgeführt werden: alle Beamten mit einem Besen ausrüsten und in die Stadtreinigung versetzen. Beamte die so offensichtlich rechtswidrig handeln gehören einfach nicht in eine Bussgeldstelle.
Damit hört die kafkateste Geschichte aber noch nicht auf. Im Sommer wurde der erste Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid verhandelt. Grundrechte_jetzt berichtete darüber. Nach dem ersten Verhandlungstag war klar: es gibt überhaupt keine Grundlage für einen Bussgeldbescheid. Der "Tatort" war nicht in Karlsruhe und in Rheinland-Pfalz gab es keine Ausgangssperre. Damit war dem Bussgeldbescheid die rechtliche Grundlage entzogen. Die Richterin wollte ganz, ganz gründlich verfahren und beließ es nicht bei einem Verhandlungstag an dem ein Polizeizeuge aussagte, er wisse überhaupt nicht wo der Bus zum fraglichen Zeitpunkt war und er die Anzeige gefertigt hatte. Damit wäre nach den Regeln, wie es jeder Jurastudent im 2ten Semester weiß, ganz einfach freizusprechen gewesen.

#BW #Di1910 #Karlsruhe

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