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Kinderkrankenschwester Heidi wurde jetzt von dem Amtsgericht Karlsruhe zu einer Bußstrafe von 100,- Euro und dem Tragen der Verfahrenskosten verurteilt. Grundlage dafür war Paragraph 20a IfSG. Das Gesetzt lief am 31.12.2022 aus. Trotzdem werden jetzt noch Mitarbeiter des Gesundheitswesens in einzelnen (!!!) Landkreisen dafür bestraft, das sie im vergangenen Jahr mit Duldung der Gesundheitsämter ungeimpft gearbeitet haben. Wir sehen das als Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes: "Gebot der gleichen Rechtsanwendung" #2023 #bussgeld #einrichtungsbezogeneimpfpflicht #klinikpersonalstehtauf #krankenschwester
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