Der Bundestag berät über die von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am Mittwoch, 8. Februar 2023. Nach 40-minütiger Debatte soll der „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (20/4845) an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernehmen.
Wie sie in der Begründung ferner darlegt, soll lediglich solchen im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern in Zukunft „ein Anspruch auf Einbürgerung gewährt werden, die bei Geburt staatenlos waren und staatenlos geblieben sind“. Erhalten bleiben soll der Fraktion zufolge der Einbürgerungsanspruch für Personen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben.
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Gesetzlich Interessierte aus nah und fern finden sich ab 18 Uhr vor dem Bundestag.
#BLN #Mi0802 #Berlin #Bundestag
Wie sie in der Begründung ferner darlegt, soll lediglich solchen im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern in Zukunft „ein Anspruch auf Einbürgerung gewährt werden, die bei Geburt staatenlos waren und staatenlos geblieben sind“. Erhalten bleiben soll der Fraktion zufolge der Einbürgerungsanspruch für Personen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben.
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