Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
4.8K subscribers
8.46K photos
1.8K videos
177 files
14.4K links
Aktuelle Ladungen zu Gerichtsverhandlungen bitte @Terminverteiler_Bot senden.

Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.

Chatgruppe @Gerichtsbarkeit
Download Telegram
Gericht entscheidet: Keine Lüge – Karl Lauterbach darf weiter „nebenwirkungsfrei“ behaupten. Klage von Anwalt Markus Haintz abgewiesen: Rechtsprofessor Martin Schwab nimmt Gerichtsurteil auseinander: https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/gericht-entscheidet-keine-luege-karl-lauterbach-darf-weiter-nebenwirkungsfrei-behaupten

https://www.alexander-wallasch.de/unterstuetzen

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
Heranziehungsbescheide für Zensus-Unwillige: Was tun?!

In diesen Tagen erhalten viele Bürger ungebetene Post vom Statistischen Landesamt: In einem gelben Brief wird ein Heranziehungsbescheid mit der Überschrift "Aufforderung zur Auskunftserteilung" zugestellt, in dem der Empäfunger aufgefordert wird, innerhalb von zwei Wochen an der Informationssammlung des Zensus mitzuwirken. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfbelehrung versehen, es wird jedoch die sofortige Vollziehung angeordnet, ein Widerspruch hat deshalb keine aufschiebende Wirkung.

Viele Empfänger fragen sich: Wie soll nun vorgegangen werden?

Zunächst ist durch den Versand per Einschreiben die erste Zustellung des Zensus nachweisbar, bisher hat es sich empfohlen, einfach nicht auf diese Schreiben zu reagieren.

Innerhalb eines Monats ab Empfang des Schreibens (es gilt das auf dem Briefumschlag vermerkte Datum) kann zudem Widerspruch eingeegt werden.

Es gibt bisher wenige (aussichtsreiche) Möglichkeiten, den Zensus-Bescheid in Gänze zu kippen, allerdings lohnt sich für Zensus-Unwillige auch hier ein "Spiel auf Zeit", denn die Regierung möchte die Zensus-Erhebung schließlich irgendwann einmal abschließen.

Ein einzelner Widerspruch gegen den Bescheid, der formlos mit einem Einzeiler ("Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Heranziehungsbescheid vom XX.XX.2022 mit dem Aktenzeichen XXX ein") eingelegt werden kann, hat keine aufschiebende Wirkung. Über ihn muss jedoch entschieden werden. Parallel zum eingereichten Widerspruch ist aber ein Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht (in Sachsen wäre dafür das Verwaltungsgericht Dresden zuständig) möglich, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruches angeordnet wird. Hier liegen bisher keine Erfahrungswerte vor, jedoch dürften die Empfänger, zumindest bis zu einer gerichtlichen Entscheidung, erst einmal vor weiteren Maßnahmen durch den Zensus Ruhe haben.

Wer den Heranziehungsbescheid einfach ignoriert (auch das ist eine Möglichkeit), wird ggf. später mit einem Zwangsgeld konfrontiert (parallel dazu ist auch die Einleitung eines regulären Bußgeldverfahrens möglich), gegen das er im konkreten Einzelfall dann ebenfalls Widerspruch und, im Falle einer Ablehnung des Widerspruchs, Anfechtungsklage erheben kann.

Es gibt also verschiedene Herangehensweisen, das Zeitspiel zu betreiben. Wie erfolgreich diese sind, hängt auch damit zusammen, wie hoch die Zahl derjenigen ist, die nicht aktiv zuarbeiten: Bereits bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die sich faktisch nicht durchsetzen ließ, hat sich gezeigt, dass die Behörden ab einer gewissen Zahl von "Verweigerern" eher einen Gang zurückschalten, als die Betroffenen mit dem gesamten Maßnahmenkatalog zu überziehen.

Wir informieren euch auch zukünftig weiter über die Entwicklungen zum Thema Zensus, was uns vermutlich noch einige Zeit beschäftigen dürfte.

FREIE SACHSEN: Folgt unserem Kanal bei Telegram, um keine Information zu verpassen! --> @freiesachsen

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
Mindesturlaub - Was steht Dir zu? — Nicole Mutschke - Anwältin & TV-Rechtsexpertin
https://youtu.be/Ypi9WVeZveo 0:47

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
In der Bewegung gibt es keinen Röstigraben! Wir unterstützen unsere mutigen Mitstreiter in der Romandie und leisten Raphaël von Actions Suisse Beistand! Einer für ALLE, ALLE für einen: 14.11.22, ab 13:00 Uhr, Kasernenstrasse 19, Bern! ✊🏻💜

https://t.me/ActionsSuisse/1039

#CH #Mo1411 #Bern

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
💥Die Stunde der Wahrheit💥

Der Journalist Milosz Matuschek fordert eine "brutalstmögliche Aufklärung" der Corona-Maßnahmen und ihrer Hintergründe.

Auch aus meiner Sicht führt daran kein Weg vorbei. Die notwendigen Schritte hierzu müssen jetzt eingeleitet werden.

Ab dem 17. November sitzt eine Gruppe von Ermittlern, Psychologen, Soziologen, Politologen und Juristen zusammen, um im und mit dem Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) die systematische Aufklärungsarbeit zu starten.

Weiterlesen auf meinem Blog

Abonniere meine Kanäle:
Telegram | Twitter | Facebook | YouTube | LinkedIn | Web

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Mit diesem Urteil hat das Landgericht Ellwangen, nach meinem Rechtsverständnis, die Zensur von bisher als „medizinische Fehlinformationen gekennzeichneten Inhalten“ ausdrücklich untersagt.

Das Urteil ist super: Es erlaubt ausdrücklich auch eine Verbreitung von medizinischen Fehlinformationen!!

Daraus folgt: Präzedenzfall gegen Zensur. Auch die meisten - Volksverhetzungsnummern gegen Querdenker kann man damit in die Tonne kloppen 🙂

Danke an Karl Lauterbach.

Danke an die klugen Richter aus Ellwangen.

Dr. Bodo Schiffmann 8.11.22

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
Unglaublich! Das hätte ich gerne früher gewusst! 😲 — Mingers. Rechtsanwälte
https://youtu.be/-a6V4RndnSA 0:08

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
Neumünster / Kiel - Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) von Landeskriminalamt Schleswig-Holstein und Zollfahndungsamt Hamburg hat Ende Oktober in Neumünster 44 Kilogramm Marihuana sichergestellt.

👉🏻 Neuer Beitrag

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
⚠️Bundestag trifft krasse Entscheidung für gesetzlich Versicherten⚠️

Die Hinweispflicht der Krankenkassen nach § 175 Absatz 4 Satz 7 besteht nicht für eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 wirksam wird.

👉🏼QUELLE
—————————————
PS: Das und viele weitere gut recherchierte und tagesaktuelle Informationen bekommst du auf unserem offiziellen Telegram-Kanal: t.me/freiheitdergedanken 👈 klick

Weil
auch Telegram bereits zensiert wird bekommst du jetzt noch die vielleicht letzte Möglichkeit dich kostenlos für unseren unzensierten Newsletter anzumelden und wirklich aufgeklärt zu bleiben. Also jetzt oder nie unseren Newsletter sichern: https://www.freiheitdergedanken.de/ 👈 Du kannst dich unter jeder Mail in Sekunden vom Newsletter abmelden.

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
Symposium „20 Jahre Völkerstrafgesetzbuch“ — Bundesministerium der Justiz
https://youtu.be/3JEdODTDF3Y 1:49:21

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
Am Dienstag, den 22.11.2022 um 13:00 Uhr beginnt die öffentliche Hauptverhandlung im Saal a122, 1 Stock, gegen mich von vorne vor dem Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16.
Zur Erinnerung:
Im Januar 2021 musste ich an meinem damaligen Wohnort in Brandenburg eine Hausdurchsuchung über mich ergehen lassen.
Dabei wurden meine Wohnungstür aufgebrochen, Computer und Telefone beschlagnahmt.
Dies alles erfolgte nur wegen des Vorwurfs des angeblichen Titelmissbrauchs gemäß § 132 a StGB auf einer Versammlung in München.
Es ist wichtig, dass über diesen Prozess in der Öffentlichkeit berichtet wird, auch um alles für die Nachwelt zu dokumentieren.

👉 Vom Wirtschaftsjuristen zum Staatsterroristen

👉 Behördenwillkür gegen Unliebsame

👉 Erster Verhandlungstag gegen den Wirtschaftsjuristen Janko Williams vor dem Amtsgericht Muenchen

Folgen Sie unserem Kanal, um sich über die neuesten Datenschutzthemen und Formulare zur informieren
@datenschuetzerstehenauf
@freiheitsjurist

#BY #Di2211 #München

@Prozessbeobachter
EinsamerWanderer - Hausfriedensbruch fürs Klima geht in Ordnung - Skandalurteil gesprochen!

Faktische Eigentumsbesetzung geht für unsere Gerichte in Ordnung, wenns fürs Klima ist.
Meine Webinargruppe: t.me/wandererswebinare
Spenden: Wenn ihr meine Arbeit per paypal unterstützten möchtet, freue ich mich sehr. Spendenadresse: paypal.me/einsamerwanderer

https://www.bitchute.com/video/o9GC3E2lanHm/ 6:51

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
Vermieter verbietet Tierhaltung - Darf er das? — Nicole Mutschke - Anwältin & TV-Rechtsexpertin
https://youtu.be/mpmxULnCJm8 0:40

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
Info that matters. - Alex Thomson in support of Public Child Protection Wales' Court Case

We are under 2 weeks away from the court case & we MUST raise £100.000.00 for legal fees. Please donate anything you can spare here https://fundrazr.com/625M8a?ref=ab_1BYwp1_ab_59mJ4YvF6So59mJ4YvF6So

https://www.bitchute.com/video/JiQrNonb2qrY/ 44:31

Informationen, die wichtig sind. - Alex Thomson zur Unterstützung des Gerichtsverfahrens von Public Child Protection Wales

Es sind weniger als 2 Wochen bis zur Gerichtsverhandlung und wir MÜSSEN £100.000.00 für die Anwaltskosten aufbringen.

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

Termin mitteilen
@Terminverteiler_Bot
Neufassung des § 130 StGB: verfassungswidrig und unanwendbar
Zwei Analysen von Anwaltskollegen der AfA kommen unabhängig zum selben Schluß

▪️ Der Straf­tat­be­stand der Volksverhet­zung (§ 130 StGB) ist um einen neuen Ab­satz er­gänzt wor­den, der ex­pli­zit die öf­fent­li­che Bil­li­gung, Leug­nung und gröb­li­che Verharmlosung von Völ­ker­mor­den, Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit und Kriegs­ver­bre­chen unter Stra­fe stellt.

▪️ Dabei stellt sich die Frage, wer denn festlegen darf, was ein Völkermord und was ein Kriegsverbrechen ist. Hier besteht die große Gefahr, daß ein Amtsrichter sich auf Aussagen in den Medien oder das aktuell jeweils vorherrschende Narrativ bezieht und dies ungeprüft zu Grunde legt. Juristisch gesehen muß das Vorliegen eines Völkermords aber nach dem internationalen Völkerstrafrecht geprüft werden.

▪️ Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier und Rechtsanwalt Edgar Siemund, beide AfA-Mitglieder, haben sich eingehend mit dem neugefassten 130 StGB befaßt und kommen jeweils zu einem eindeutigen Schluß: die Neufassung ist in der Praxis voraussichtlich unanwendbares Recht und sie dürfte verfassungswidrig sein.

▪️ RA Dirk Sattelmaier geht noch einen Schritt weiter, er meint, jeder Amtsrichter, der einen solchen Fall auf den Tisch bekommt, sollte eigenständig die Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit berücksichtigen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.

▪️ Die Änderung des Strafgesetzes über Volksverhetzung berge bedeutende Gefahren für die Meinungsfreiheit. Aber wenn man sich das geänderte Gesetz genau anschaue, beinhaltete es zwar auch vom Gesetzgeber eingebaute Hürden, die einer mißbräuchlichen Auslegung und damit der Behinderung der Meinungsfreiheit eigentlich im Wege stünden, so Sattelmaier. Dies bedinge aber, daß ein Amtsgericht nicht blind einer politischen Vorgabe, was gut/was falsch sei, folge, sondern diese "Hürden" auch sehen wolle.

▪️ Erste "Hürde" Störung des öffentlichen Friedens: “Das Leugnen muß unter anderem geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.” Hierbei handele es sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Das heißt, daß nicht jede Verharmlosung oder Leugnung eines Kriegsverbrechens – so denn ein Kriegsverbrechen vorliegt – bestraft würde. Eine Staatsanwaltschaft müsse belegen, daß das konkrete Leugnen im Einzelfall geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

▪️ Zweite "Hürde" Inland: Die zweite Hürde bestehe in der etwas unübersichtlichen Einschränkung im Absatz 5 des § 130 StGB. Demnach “muß sich die geleugnete Tat gegen eine Gruppe, Person oder einen Bevölkerungsteil richten, die oder der im Absatz 1 genannt ist”. Laut ständiger Rechtssprechung unter anderem auch des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Absatz 1 des § 130 StGB sind damit aber nur Personen, die in Deutschland leben, oder inländische Bevölkerungsteile gemeint. Konkret heißt das: Wenn jemand etwa ein mutmaßliches Kriegsverbrechen leugnet, von dem angeblich Ukrainer betroffen sind, könnte das nach § 130 Absatz 5 nicht verurteilt werden, denn in diesem Fall wäre von der vorgeworfenen Leugnung eines Kriegsverbrechens keine inländische Bevölkerungsgruppe betroffen.

▪️ RA Edgar Siemund weist darauf hin, daß die kurzfristige Änderung dazu dienen sollte, den Schutz von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft umzusetzen. Im 10. Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses finde sich aber eine Formulierung, wonach die EU-Staaten nicht gehindert seien, auch den Schutz vor „politischer Überzeugung“ zu verstärken. Damit könne man nun – durch die EU angeblich abgesegnet – die politische Überzeugung der Menschen und damit die Meinungsfreiheit massiv angreifen, so Siemund.

👉 Zum Interview mit Dirk Sattelmaier

👉 Zum Beitrag von Edgar Siemund

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ jetzt auf Twitter folgen:
https://twitter.com/acundp

🔻
DIE ROTE LINIE
IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT...
🔺
Dr. Alexander Christ, Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie

Telegram: @RA_Christ
Twitter: https://twitter.com/acundp
Gettr: https://gettr.com/user/

@Prozessbeobachter