#Eilantrag #Hochschule #abgelehnt #RLP
Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“
Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht?
In der AZ heißt es:
„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“
Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips:
„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“
Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“
Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed:
„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“
https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717
Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach.
https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende
Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit
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@Terminverteiler_Bot
Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“
Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht?
In der AZ heißt es:
„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“
Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips:
„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“
Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“
Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed:
„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“
https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717
Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach.
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Allgemeine Zeitung
Student scheitert mit Klage gegen 3G an Hochschulen
Ein Student der TH Bingen hatte per Eilantrag gegen die 3G-Regel an Hochschulen geklagt. Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag nun abgelehnt. Mit ausführlicher Begründung.
ThomMaxx.TV - MWGFD e.V. Pressekonferenz 16.11.22 nach Masken-Attest-Urtel vs Ronny Weikl - Die Referate
Im Mittelpunkt der #Konferenz standen die #MaskenProzesse in Verbindung mit den #politisch motivierten #Strafverfolgungen von #kritischeÄrzten, sowie die fehlende wissenschaftliche #Evidenz der #Maskenpflicht, kombiniert mit den erheblichen #Gesundheitsgefahren, die mit dem #Maskentragen einhergehen.
Im Hauptteil der #Pressekonferenz referierten jedoch folgende #Doktoren und Mitglieder des #MWGFD e.V. wissenschaftlich über die unnötigen und äußerst gefährlichen sogenannten #COVIDImpfungen, die jetzt unseren leinkindern (nach kürzlicher Freigabe durch die #EMA für #Babys #ab6Monaten!) angetan werden sollen.
Folgende hochdekorierte Referenten sprachen :
https://www.bitchute.com/video/qXvLwH2jU5wk/ 1:20:05
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Im Mittelpunkt der #Konferenz standen die #MaskenProzesse in Verbindung mit den #politisch motivierten #Strafverfolgungen von #kritischeÄrzten, sowie die fehlende wissenschaftliche #Evidenz der #Maskenpflicht, kombiniert mit den erheblichen #Gesundheitsgefahren, die mit dem #Maskentragen einhergehen.
Im Hauptteil der #Pressekonferenz referierten jedoch folgende #Doktoren und Mitglieder des #MWGFD e.V. wissenschaftlich über die unnötigen und äußerst gefährlichen sogenannten #COVIDImpfungen, die jetzt unseren leinkindern (nach kürzlicher Freigabe durch die #EMA für #Babys #ab6Monaten!) angetan werden sollen.
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#maskenpflicht in ÖPNV und Arztpraxen ist rechtswidrig! — Mingers. Rechtsanwälte
https://youtu.be/sKu7G4_QNlM 2:47
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"Ich sag es mal so, sollte der Richter aus #Weimar wegen der Aufhebung der #Maskenpflicht in zwei Schulen tatsächlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, während ein Richter Mohammad M. nach einer Vergewaltigung laufen lässt, da er ja gut integriert sei, kann man von keinem einzigen Bürger mehr verlangen, dass er noch Vertrauen in die Justiz im Deutschland hat. Aus, vorbei. Viele blicken schon jetzt entsetzt auf unsere Richter und auf die weisungsgebundenen Staatsanwälte. Ein Urteil gegen den Richter wäre ein Fanal!"
Zitat von JoanaCotar
Mitglied des Deutschen Bundestages, fraktions- und parteilos
Bekunde auch Du Solidarität und komm zur Urteilsverkündung im Fall des Familienrichters Dettmar am
Mittwoch, den 23.08.23,
um 9 Uhr zum
Landgericht Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 105-107
99084 Erfurt
#TH #Mi2308 #Erfurt
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