OffGes - Offene Gesellschaft Kurpfalz
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Offenen Gesellschaft nach Karl Popper, örtlicher Schwerpunkt Karlsruhe. Für freiheitlichen, demokratischen Austausch, 2021-2022 Organisator Corona-maßnahmenkritischer Demos in MA, HD, KA. Seit 2023 Interviews und Berichte. Kontakt: achim@offges.de
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Forwarded from IndikativJetzt
Kollektiver Wahnsinn - Beispiel Kimmich

In einer aktuellen ZDF-Doku schildert Joshua Kimmich, wie es ihm seinerzeit ergangen ist, als er sich nicht impfen lassen wollte. Es ging Millionen Menschen in diesem Land ähnlich. Sie verloren Freunde oder gar ihre Existenz. Kimmich verursachte wegen seiner Bekanntheit Stellungnahmen vieler Nichtmediziner zu seiner Impfung.

Paul Breitner, der bereits mit seiner 1G-Regelung für die Ärmsten der Armen bei der Münchner Tafel seinen großartigen Charakter und seine Folgebereitschaft unter Beweis gestellt hat zu Joshua Kimmich im ersten Video.

Alena Buyx nicht das erste und einzige Mal mit einer Salve an Desinformation über die Pandemie der Ungeimpften, den eleganten Impfstoff, der ach so schnell abgebaut wird und so weiter.

Hanni Hüsch - warum auch immer - mit einem Kommentar in den Tagesthemen

Virologin Brinkmann neben #FakeNews mit einem der gruseligsten Videos aus ihrem Horrorkabinett und dem Angebot, dem erwachsenen Kimmich das Händchen beim "Pieks" zu halten.
Tod nach COVID-Impfung – neue Studie mit erschreckenden Zahlen!

Ein Wissenschaftlerteam überprüfte 44 medizinische Artikel über insgesamt 325 Obduktionsfälle von Geimpften. Die Autoren fanden heraus, dass 73,9% der untersuchten Todesfälle direkt durch die COVID-19-Impfung verursacht wurden.

👉Studie

Die Studie war im vergangenen Jahr vom angesehenen Journal „The Lancet“ aus ihrem Preprint-Angebot zurückgezogen worden. Die Schlussfolgerungen der Studie wären nicht durch die Methodik der Studie gestützt gewesen, hieß es zur Begründung.

Nicht wenige warfen „The Lancet“ Zensur kritischer Ergebnisse vor. Nun haben die Autoren ihre Arbeit in einem anderen peer-reviewed Journal veröffentlichen können.

Gute Möglichkeit, sich selbst ein Urteil zu bilden!

@DrKayKlapproth
Chemiker Dr. Christian Steidl spricht über den Ursprung der Kohlenwasserstoff-Energieträger in der Erdkruste. Der momentan bekannteste Entstehungsmechanismus ist die biotische Entstehung. Danach sollen riesige Urwälder verschüttet worden sein und dann aerob abgebaut worden sein. Daher auch "fossile" Energieträger.

Weltweit (Schweden, USA, etc.) untersuchen Forscher aber auch einen anderen Entstehungsmechanismus: die abiotische Entstehung von Kohlenwasserstoffen im Erdkern und das anschließende Diffundieren in Hohlräume in der Erdkruste.

Dr. Steidl gibt einen kurzen Einblick in diese Theorie und reist die Diskussion für die juristischen Konsequenzen in Deutschland an.

https://youtu.be/TkpeeOjXUdo

t.me/OffGes
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Überall wird von Spaltung gesprochen. Doch was ist die Spaltung und woher kommt sie? Der Philosoph und Publizist Dr. Michael Andrick befasst sich mit dieser Frage und mit der Frage in welche Abgründe Spaltung am Ende führt in seinem neuen Buch.

Zum kompletten Video des Netzwerks KRiStA geht es hier:
https://youtu.be/M3jOY86TNBE

Für weitere Kurzvideos folgt
t.me/OffGes
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Der Philosoph Dr. Michael Andrick beschreibt, wie die Demokratie in der Bundesrepublik formal zwar noch bestehen mag, jedoch nicht mehr praktiziert werde. Dies erkenne man an der zunehmenden Zögerlichkeit und Ängstlichkeit in breiten Teilen der Bevölkerung ihre Ansichten frei zu äußern.

Die einst offene Gesellschaft habe sich bereits gefährlich geschlossen.

Wenn es uns als Bürgern der Bundesrepublik nicht gelinge zu einer angstfreien Diskussionskultur zurück zu kehren, so könnten wir in einen korrupten repressiven Parteienkartellstaat geraten.

Zum kompletten Video des Netzwerks KRiStA geht es hier:
https://youtu.be/M3jOY86TNBE

Für weitere Kurzvideos folgt
t.me/OffGes
Gerichtshof der EU verurteilt Gemauschel der Kommission mit AstraZeneca und Pfizer in Teilen als illegal.

Totgeglaubte leben länger? Nach dem katastrophalen Versagen während der Corona-Hysterie, zuckt die Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union nun auf: Am gestrigen Mittwoch, den 17.07.2024 hat der Gerichtshof der EU (CURIA) ein Urteil gegen das Gemauschel der Kommission mit den Pharmakonzernen Pfizer und AstraZeneca veröffentlicht. Die 5. Kammer des CURIA erklärt Beschlüsse der Kommission wesentliche Bestandteile der Vertäge geheim zu halten für nichtig. Gleichzeitig hielt das Gericht aber die Passagen zur Entschädigung der Pharmaunternehmen für rechtens (Punkt 151 – 156). Das bedeutet, dass wenn Opfer der Gentherapeutika ihre Schadensansprüche gegen ein Unternehmen durchsetzen, das Unternehmen zwar haftet, aber der Staat diese Ansprüche für das Unternehmen bezahlt. Das Gericht befand allerdings, „dass die weitergehende Offenlegung des Mechanismus zur Entschädigung der betroffenen Unternehmen“ notwendig sei. Des Weiteren müssen die Definitionen von Begriffen wie „vorsätzliches Fehlverhalten“ und „bestmögliche Anstrengungen“ aus den Vorabkauf- und den Kaufverträgen veröffentlicht werden Der Schuldspruch gegen die Kommission wird durch die Aufbürdung der gesamten Kosten des Verfahrens auf die Kommission bekräftigt.

Zum kompletten Urteil geht es hier.

Zur deutschen Pressemitteilung des Gerichts geht es hier.

Zum Video der Urteilsverkündigung geht es hier.

Die Veurteilung der Kommission ist im Angesicht des gegen Ursula von der Leyen derzeit in Lüttich anhängigen Verfahrens interessant, welches am 6. Dezember fortgesetzt werden soll. Gegenstand sind dort unter anderem Vorwürfe des Amtsmissbrauchs. Der Kläger war im Eilverfahren gescheitert, die erneute Kandidatur der mutmaßlich korrupten Ursula von der Leyen zu vehindern, das Hauptsacheverfahren läuft weiter.

Folgt t.me/OffGes
Joe Biden schmeißt hin.

Der Kaiser ist nackt. Und jetzt wissen es alle. Joe Biden kündigt soeben an, doch nicht für die Präsidentschaftswahl anzutreten. Er will noch bis Ende der Amtszeit im Amt bleiben.

Es ist noch offen wen die Demokraten nun als Kandidaten aufstellen werden. Das ganze ist wohl als vorweggenommenes Eingeständnis des sich abzeichnenden Verlustes der Wahl im November 2024 zu werten.

Quelle: https://x.com/JoeBiden/status/1815080881981190320

Folgt t.me/OffGes
Das RKI wusste es: Impfungen schützten nicht vor Infektionen!

Die „Experten“ beim RKI wussten, dass die Covid-19-Impfung keinen verlässlichen oder anhaltenden Schutz vor Infektionen bietet. Zudem war bereits bekannt, dass die Schutzwirkung in der Bevölkerung weiter abnehmen würde, weil das Virus sich anpassen wird:

Man sollte dementsprechend sehr vorsichtig mit der Aussage sein, dass Impfungen jegliche (auch asymptomatische) Infektionen verhindern. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Impfung trifft dies immer weniger zu. Dies gilt umso mehr, weil eine fortlaufende Anpassung des Virus an den Immunselektionsdruck in der Bevölkerung anzunehmen ist, welche zukünftig ebenfalls die Schutzwirkung der Impfung gegen Infektionen herabsetzen könnte.
👉Quelle: RKI-Protokoll vom 5.11.2021

Das war übrigens einen Monat bevor die bereichsbezogene Impfpflicht im Bundestag beschlossen wurde, bei der diese Erkenntnisse komplett ignoriert wurden, um die Bevölkerung zu belügen.

@DrKayKlapproth
Die unfreiwillig entschwärzten RKI-Protokolle erhärten was einige vermutet haben:

Christian Drosten ist ein korrupter Propagandist, der sich mutmaßlich wissentlich an Volksverhetzung und der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten beteiligt hat und sich wissenschaftlichen Grundsätzen widersetzt.

"Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (Protokoll vom 29.07.2020)

Folgt t.me/OffGes
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV, englisch IHR) sind völkerrechtliche Regelungen. Sie wurden 1969 verabschiedet und mehrfach angepasst. Im Mai 2024 wurde eine weitere Anpassung beschlossen. Diese beschlossene Änderung und der gescheiterte Pandemievertrag sind zwei unterschiedliche Vorhaben.

Die IGV machen genaue Vorgaben, wie Änderungen der IGV beschlossen werden können.

Jürg Vollenweider ist ehemaliger Leitender Staatsanwalt aus der Schweiz und beschreibt in seinem Vortrag wie die WHO bei der Revision der IGV gegen die IGV selbst verstoßen hat und damit Völkerrecht gebrochen habe. 

In Artikel 55 Abs. 2 IGV ist definiert, dass Änderungsanträge den Delegierten 4 Monate vor der Beschlussfassung vorliegen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Grundsatz von Treu und Glauben gewahrt bleibt: Alle Vertragsstaaten sollen genügend Zeit haben, um die Änderungen vor der Beschlussfassung ausreichend prüfen zu können. Dies ist auch wichtig, um die Vereinbarkeit der IGV mit den international vereinbarten Menschenrechten überprüfen zu können.

Bis zum 17. April 2024 lag lediglich eine unübersichtliche Sammlung von 308 teilweise widersprüchlichen Änderungsvorschlägen vor. Vollenweider hält es für unrealistisch, dass sich die in die WHO entsandten Vertreter auf dieser Datenbasis nach bestem Wissen und Gewissen eine fundierte Meinung hätten bilden können. Erst am 17. April 2024 sei eine quasikonsolidierte Fassung im Hinblick auf eine Sitzung vom 22. bis 27. April in Umlauf gebracht worden. Diese konsolidierte Fassung hätte laut IGV bereits am 27. Januar 2024, also 4 Monate vor der Entscheidung, veröffentlicht werden müssen. Der endgültige Entwurf der am 27. Mai 2024 beschlossenen Revision der IGV stammt sogar erst vom 20. Mai 2024! Auch dieser Entwurf, der den Vertretern erst eine Woche vor dem Beschluss zugänglich gemacht wurde, enthielt diverse Änderungen gegenüber dem Entwurf vom 17. April 2024.
Die Rechtfertigungen der WHO, die Fristen dennoch eingehalten zu haben, hält Vollenweider für nicht stichhaltig.

https://youtu.be/0httZrAsZVM

Folgt t.me/OffGes
#RKIProtokolle am 10.08.2022.

Optionen für Ausrichtung auf den Herbst:
1: dramatisierend oder
2: faktenbasiert, sachliche Kommunikation.

Entscheidung BMG: Option 1.

https://www.rkileak.com/view?f=Sitzungsprotokolle/2022/Ergebnisprotokoll_Lage-AG-Sitzung_2022-08-10.docx

t.me/Rosenbusch
Bundesverwaltungsgericht gibt Eilantrag des verbotenen Magazins Compact statt. Das Magazin darf damit wieder publizieren. Die Entscheidung über das Verbot muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Das Gericht hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots, ob "die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen."

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39
Das Bunte Reich trägt seine Verachtung für die demokratische Grundordnung immer stärker zur Schau. Für die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg startete vorgestern die Initiative „taktisch-waehlen.de“.  Die Kampagne läuft ganz im Einklang mit dem antidemokratischen, autoritären, moralisierenden Zeitgeist. Es geht um keine Inhalte, kein Für- und Wider. Es geht darum ein guter Mensch gegen das Böse zu sein.  Die Botschaft im Video lautet:

Es geht uns nicht „um die politischen Inhalte der jeweiligen Parteien“. „Wir wollen [das Parteikartellsystem] stützen, indem wir diesen wichtigen Sieg der AfD verhindern“.

Die Aussicht, dass die Linke, die SPD und die Grünen jeweils knapp unter 5% kommen und damit knapp 15% der Sitze an andere Parteien gehen, wird im Video grafisch dargestellt und als schlimm bewertet. Der Betrachter wird dann aufgefordert, seine Erst- und Zweitstimme entsprechend der auf der Website errechneten Empfehlung abzugeben. Die Webseite empfiehlt natürlich ausschließlich die Wahl der Blockparteien CDU, Grüne, SPD, Linke.

Hinter der Kampagne steht laut Impressum Tristan Raphael Carsten Runge aus Dresden, ein 19-Jähriger, der bisher als Klimajünger bei Fridays For Future und als Verfassungsbeschwerdeführer in Erscheinung getreten ist.

Die angepriesenen Parteien haben sich in den letzten 20 Jahren und insbesondere während der Corona-Krise als Verächter der Rechtsstaatlichkeit und als mutmaßliche Straftäter gegen Menschenrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung hervorgetan. OffGes befindet: Fool me once shame on you. Fool me twice shame on me. Bitte keine Täter wählen.

t.me/OffGes
Terminhinweis: diesen Mittwoch den 28.08.2024 findet um 10:00 im Sitzungssaal in der Rintheimer Querallee 11 in 76131 Karlsruhe vor dem Bundesgerichtshof die Revisionshauptverhandlung in der Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagungvon Coronaschutzmaßnahmen statt.

Es geht um die Entscheidung eines Familienrichters den Schulen die Anordnung der Maskenpflicht zu untersagen.

Dabei wurde es nicht bei der Aufhebung durch die Oberinstanz belassen, sondern es wurden diverse Verfahren darunter ein Strafverfahren gegen den Familienrichter angestrengt.

Das Verfahren ist öffentlich.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/2StR54-24.html;jsessionid=0E9B221CBBEF51D2A3FD65C624C33689.internet981?nn=10660434
Am 28.08.2024 fand vor dem BGH die Revisionsverhandlung gegen die Verurteilung des Familienrichters D. statt. Das Landgericht Erfurt hatte D. wegen Rechtsbeugung verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Am 28.08.2024 fand die Hauptverhandlung vor dem 2. Strafsenat in der Außenstelle des Bundesgerichtshofs in der Karlsruher Oststadt statt. Die Gerichtsverwaltung war mit dem Besucherandrang überfordert. In Verkennung der gesellschaftlichen Relevanz der Verhandlung im Rahmen der Aufarbeitung der Corona-Verbrechen begann die Gerichtsverwaltung trotz des geplanten Verhandlungsbeginns um 10:00 Uhr erst um 9:55 Uhr mit dem Einlass durch die Außenschleuse des Geländes des Bundesgerichtshofs. Alle Besucher mussten einen gültigen Personalausweis vorzeigen, eine Sicherheitskontrolle passieren und alle Gegenstände außer Schreibutensilien abgeben. Der Prozess begann erst um 11:45 Uhr. Der Pressesprecher des Bundesgerichtshofs, Dr. Kai Hamdorf, antwortete auf Fragen nach Gründen der schlechten Organisation zuverlässig mit „Das kann ich Ihnen nicht sagen“ und zeigte sich unwissend, wie die Gerichtsverwaltung die Besucherzahlen plant und wer die Einlasskontrollen plant.

Um 11:45 Uhr begann schließlich die Verhandlung. Nach der Verhandlung sprach Achim mit Karin Hark, Vorsitzende Richterin am Landgericht und Mitglied im Vorstand Netzwerks Kritischer Richter und Staatsanwälte (Netzwerk KRiStA).

https://youtu.be/NMLIKt_B0Kk
Die Junge Union Brandenburg greift die Aktion #richtigplakatieren der Offges auf ;-) und plakatiert im Landtagswahlkampf für die SPD (Sprunghafte Politik für Dich). Die SPD in Brandenburg möchte jede Assoziation mit der Bundes-SPD und dem mutmaßlich korrupten Kanzler vermeiden und findet das deshalb gar nicht lustig. Der Landesverband Brandenburgischen der SPD forderte eine Unterlassungserklärung und die Plakate wurden gewaltsam von Unbekannten zerstört.

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/potsdam-spd-wahlplakat-scholz

t.me/OffGes
🔴 Einladung zum KRiStA-Symposium 2024

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte lädt herzlich zu seinem dritten Symposium am 16.11.2024 in Halle (Saale) unter dem Thema „Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr“ ein.


Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist laut Bundesverfassungsgericht eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für die freiheitliche Demokratie „schlechthin konstituierend“. Aber es steht nicht gut um die Meinungsfreiheit. Cancel Culture, Löschungen im Netz, Digital Services Act, „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, Faktenchecking, Eingriffe in die Pressefreiheit über das Vereinsrecht und den Medienstaatsvertrag und Framing – das sind Stichworte dazu und es sind nicht alle. Nur noch 40 Prozent der Befragten gaben 2023 bei einer Studie des Allensbach Instituts an, dass sie ihre politische Meinung frei äußern können – der niedrigste Wert seit Beginn der Befragungen zum Meinungsklima. Wem die freiheitliche Demokratie am Herzen liegt, der sollte jetzt für die Meinungsfreiheit streiten. Das diesjährige KRiStA-Symposium will dazu einen Beitrag leisten.

Wir freuen uns, folgende Referenten ankündigen zu können:

Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Oldenburg,

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.,
Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg,

Prof. Dr. Bernd Stegemann, Professor für Theatergeschichte und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Berlin und

Dr. Jonas Tögel,
Amerikanist und Propagandaforscher, Universität Regensburg. Die abschließende Podiumsdiskussion wird moderiert von Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main.
Das Symposium ist keine Fachtagung für Juristen, sondern richtet sich an alle Interessierten.

Weitere Informationen auf https://netzwerkkrista.de/symposium2024-meinungsfreiheit/

Wir empfehlen, den Kartenvorverkauf zu nutzen. Das Symposium war im letzten Jahr ausgebucht.
Wir freuen uns auf die Begegnung und den Austausch mit allen Teilnehmern und den Referenten!
Herzlich, das Netzwerk KRiStA

Hier geht es direkt zum Ticketverkauf über Eventfrog:
https://eventfrog.de/de/p/fuehrungen-vortraege/symposium/meinungsfreiheit-ein-grundrecht-in-gefahr-krista-symposium-7240603967037587477.html