Aktion Leere Stühle verdeutlicht die Situation im Gastgewerbe - Initative der Gastronomen, Veranstalter und Hoteliers
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Die Aktion Leere Stühle möchte auf die Notlage der Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter mit stillem Protest und ohne Demo aufmerksam machen.

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Wir wollen wieder volle Stühle. Je eher, je besser!

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Die steigenden Infektionszahlen machen es schwer, an ein Leben nach der Pandemie zu denken. Vor allem für Gastronomen erscheint die Lage aussichtslos. Umso bewundernswerter ist es, dass sie jetzt zusätzlich mit anpacken.

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Der Bundestag hat eine bundesweit einheitliche Corona-Notbremse beschlossen. Durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz erhält der Bund die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen. Die Änderungen sollen am Donnerstag in den Bundesrat und rasch in Kraft treten.

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Lieber Herr Bodo Ramelow , unsere Thüringer Gastronomen fragen, was hier für Sonderrechte gelten. Wir bitten um zeitnahe Erklärung!

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Ich bin mehr als Sprachlos...
Ist das fair?
Buga darf Tische und Stühle stellen und wir dürfen nun schon seit 6 Monaten nichts machen außer Togo/Abholung

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Wie sieht es bei euch aus?

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Vor einem Jahr nutzten wir jede Möglichkeit, um auf die schwierige Situation der Gastronomie- und Veranstaltungsbranche hinzuweisen. Am 1. Mai im Fokus: Unsere Mitarbeiter.

Ein Jahr später sind die Aussichten trüber als zuvor. Zwar wurden die Hilfen an unsere Unternehmen gezahlt, doch gearbeitet wurde nur bedingt. Unsere Häuser stehen leer, bzw. sind Testzentren. Foodtrucks, to go und Lieferservice lösen die Innengastronomie ab. Mitarbeiter sind in andere Branchen gewechselt...

In der Branche selbst ist Stille. Resignation, Zufriedenheit... keine Ahnung.



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Eine berechtigte Forderung: Geimpfte, Genesene und Getestete in Innenräume.

#leerestühle #ohneunsiststille

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Madjid Djamegari, Geschäftsführer des Gibson Clubs und Vorstand der Dehoga, blickt auf ein schwieriges Jahr zurück. Wegen der Corona-Krise hat seit mehr als einem Jahr niemand mehr auf den Tanzflächen gefeiert.

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Rene Redo stellte im Mai 2020 Leere Stühle in Potsdam auf. Sein Ziel: Öffnung der Gastronomie. Ein Jahr später entschließt sich der Unternehmer, seine Restaurants weiter geschlossen zu halten, OBWOHL geöffnet werden kann.

Warum? Lest selbst ⬇️

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#WIRMACHENDANICHTMIT

Seit 7 Monaten vermissen und warten wir so sehnsüchtig auf euch!!! Dennoch liebe Gäste haben wir uns bewusst dazu entschieden , ab Pfingsten NICHT zu öffnen .
Nicht, weil ich wir es nicht nötig hätten!!!Ganz im Gegenteil ! Natürlich haben auch wir es bitter nötig! Natürlich wollen auch wir endlich wieder los legen, unserer Leidenschaft nachgehen und fiebern sehnlichst eine Wiedereröffnung herbei .

Wir haben uns aber dagegen entschieden, weil wir von der Regierung sehr enttäuscht sind! Wir finden, das ist einfach Augenwischerei. Es wird alles so schön dargestellt: “Ab Pfingsten dürfen Sie wieder raus auf die Terrasse.“ Konkret sieht das für uns Gastronomen aber ganz anders aus !!!
Die Regierung fordert viele verschiedene Regeln und Restriktionen.
Die Kontaktbeschränkung, Vorreservierung, Datenerfassung, Hygienekonzept – haben wir alles, wie im letzten Frühjahr auch, zu 100 Prozent umgesetzt. Aber das Schlimmste ist:
Der Gast -IHR - alle müsst einen negativen Corona-Test vorzeigen, der nur 24 Stunden alt sein darf. Er muss in einem Testzentrum gemacht werden oder ihr könnt euch vor Ort selbst mit einem Schnelltest testen.
Wir als Gastgeber müssen das aber alles kontrollieren, absegnen, dokumentieren und übernehmen dafür auch noch die Verantwortung. Und dann dürft ihr nicht mal bei schlechten Wetter in unser Restaurant eintreten ? Auch wenn ihr negativ getestet seid?!
Das ist eine absolute Frechheit und ein Aufwand, den wir nicht stemmen können und auch nicht WOLLEN! Wir wollen GASTGEBER sein und jeden einzelnen von Anfang an „HERZLICH WILLKOMMEN“ heißen!
Wir wollen keinen NACHWEIS verlangen , dass sie bei uns auf der Terrasse im Freien(!) mit 1,50m Abstand(!) wo der Kellner eine Maske trägt und sie ihre Kontaktdaten preisgeben müssen (!) ein Plätzchen aussuchen dürfen und dann noch vielleicht bei Regen und 10 grad am Abend ihr wohlverdientes Steak oder Schnitzel genießen können. NEIN! Das ist alles noch schlimmer als geschlossen zu haben! Es ist ein Schnellschuss der unüberlegt und unausgegoren ist ! Hauptsache ein Krümel hingeschmissen . Wir fühlen uns einfach nur verarscht! Eine komplette Öffnung mit Innenbereich wäre nur ansatzweise angebracht!
Wir wollen aufmachen , aber definitiv nicht unter diesen Bedingungen!
Wir wollen von der ersten Begrüßung an POSITIVE Glücksmomente und Emotionen versprühen und euch auch IN(NEN!) unserem Restaurant herzlich willkommen heißen !
Deshalb hoffen wir sehr auf euer Verständnis ihr Lieben und freuen uns auf ein hoffentlich baldiges Wiedersehen❣️indem wir auf eine echte Chance warten, bei der unsere Herzen wieder voller Leidenschaft schlagen können - weil wir l(i)eben was wir tun!

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Der Oberbürgermeister der Stadt DresdenDirk Hilbert und jetzt auch Sven Krüger, Oberbürgermeister von Freiberg, setzen auf Pass4all . Kathleen Parma und ihre Mitstreiter haben bereits seit September 2020 die App in den Stores und ständige weiterentwickelt, um den Gastronomen eine einfache Lösung zu bieten. Zettel ade!

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Die Rückkehr ins normale Leben ist nur unter Auflagen möglich. Wo letzten Sommer noch Zettelwirtschaft angesagt war, geht vieles jetzt leichter.

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‼️Was für uns schon im letzten Jahr ein großes Thema war (Leere Stühle zwang Lidl dazu, eine Job-Anzeige vom Markt zu nehmen!), ist heute Thema der Tagesschau, inkl. Bezug auf unsere Aktion.

#betreutesfeiern #leerestühle #gastrojobs

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Die Corona-Krise hat das Gastgewerbe hart getroffen. In die Hoffnung auf die Wiedereröffnung mischen sich nun neue Sorgen. Viele Mitarbeiter haben sich Jobs in anderen Branchen gesucht und fehlen nun. Von Axel John.

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Wir sprachen gerade das Thema Personal an. Die VODKARIA machte frühzeitig bei der Aktion "Leere Stühle" - Gastro braucht Hilfe in Leipzig mit. Nun hat der Gastwirt einen Teil der Mitarbeiter in andere Branchen verloren. Per Video werden jetzt neue Mitarbeiter gesucht, nicht ganz so, wie wir es gewohnt sind. Doch seht selbst:



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Alfons Schubeck wir drücken die Daumen!

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Der Gastronomieunternehmer Alfons Schuhbeck hat die Reißleine gezogen: Insolvenzverwalter Max Liebig übernimmt das Kommando bei dem Starkoch.

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War irgendwie zu erwarten.

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In Hamburg findet ab dem 28.8. die "2G"-Regel Anwendung. Bayern ist in der Überlegung. Die Verantwortung wird an die Veranstalter, Gastronomen etc. delegiert. Wie geschickt. Doch was sind die Szenarien?

1. Veranstalter A macht weiter wie bisher. Mit Test für innen. Die soll der Kunde zukünftig selber zahlen. Also werden weniger kommen. Wer zahlt die Zeche? Veranstalter A!

2. Veranstalter B macht auf 2-G. Ihm werden wieder andere Möglichkeiten offeriert. Im Lokal sitzen jetzt Geimpfte und Genesene. Mancherorts sind max. 60% der Bevölkerung "gg". Bekommt Veranstalter B sein Haus voll? Und wer zahlt dann die Zeche?

Und jetzt die Frage, wo ist der Denkfehler?

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Wir sind gespannt.

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Das „Panorama Tower“ fordert vom Land Sachsen wegen des ersten Corona-Lockdowns Schadenersatz.

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Sachsens Ministerpräsident verkündete soeben die neuen CORONA-Regeln. U.a. Öffnung der Gastro von 6-20 Uhr mit 2G‼️Bars, Clubs, Diskotheken dicht. Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte etc. werden abgesagt.

Mit einem Teil der Initiatorengruppe Leere Stühle waren wir gestern abend noch beim MP.

𝗗𝗶𝗲𝘀𝗲 𝗙𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗿 𝘂̈𝗯𝗲𝗿𝗯𝗿𝗮𝗰𝗵𝘁:

Klarstellung zum Thema „coronabedingter Umsatzrückgang“

1. Voraussetzung für einen Förderanspruch ist der Nachweis eines coronabedingten Umsatzrückgangs. In den FAQ zur ÜH III+ heißt es in Tz. 1.2 u.a.:

„Der Nachweis der oder des Antragstellenden, individuell von einem coronabedingten Umsatzeinbruch betroffen zu sein, kann zum Beispiel geführt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller in einer Branche tätig ist, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen ist. Als von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen gelten Unternehmen, deren Branche oder deren Geschäftsfeld in den Schließungsanordnungen des betreffenden Bundeslandes genannt sind.“ sowie

„Ebenso sind Umsatzeinbrüche, die sich aufgrund von Schwierigkeiten in der Mitarbeiterrekrutierung ergeben, nicht coronabedingt. Im Falle von Betriebsferien sind die Umsatzausfälle nicht coronabedingt.“

Zur Vermeidung von Unklarheiten und zur Klarstellung gegenüber der SAB als Bewilligungsstelle für Sachsen wird unsererseits vorgeschlagen, dass in die neue SächsCoronaSchVO eine Passage aufgenommen wird, dass auch Umsatzrückgänge durch Betriebsschließungen aufgrund betriebswirtschaftlicher Zwänge im Zusammenhang mit Vorgaben aus der (neuen) SächsCoronaSchVO, insbesondere wegen 2G, oder Betriebsschließungen aufgrund Mitarbeiterausfällen wegen Quarantäne oder COVID-Infektionen als „coronabedingter Umsatzrückgang“ im Sinne von ÜHIII+ durch die SAB anerkannt werden.

➡️ Änderung der FAQ zu ÜHIII+

In Punkt 2.4 „welche Kosten sind förderfähig“ ist in Unterpunkt 1. folgender Ausschluß geregelt:

„Variable Miet- und Pachtkosten (zum Beispiel nach dem 01. Juli begründete Standmieten)“

Aufgrund dieses Ausschlusses ist anzunehmen, dass viele Standbetreiber trotz hoher Fallzahlen mangels Ersatz/Ausgleich an den Märkten festhalten. Es wird um Prüfung gebeten, ob Sachsen hier seinen Einfluss beim BMWi geltend machen kann, dass derartige Kosten für Standmieten explizit unter die Förderfähigkeit von Tz. 2.4. Unterpunkt 1. aufgenommen werden.

➡️ In Punkt 2.6 „Welche Sonderregelungen gelten für die Veranstaltungs- und Kulturbranche“ heißt es:

„Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von Januar bis August 2021 erstattet.“

Aufgrund des Umstands, dass nur Ausfallkosten für Veranstaltungen bis einschließlich August 2021 gefördert werden, ist anzunehmen, dass die Veranstalter trotz hoher Fallzahlen mangels Ersatzanspruch an den Märkten festhalten. Es wird um Prüfung gebeten, ob Sachsen auch hier seinen Einfluss beim BMWi geltend machen kann, dass der Monat „August“ durch den Monat „Dezember“ ersetzt wird. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass derartige Märkte/Veranstaltungen nicht antragsberechtigt für den „Sonderfonds Kulturveranstaltungen“ des Bundes sind, da über diesen nur Veranstaltungen gefördert werden, die Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets erzielen.

➡️ ermäßigter Steu­er­satz von 7 % auf Re­stau­rant- und Ver­pfle­gungs­leis­tun­gen

Mit dem 3. Corona-Steuerhilfegesetz vom 10.03.2021 wurde die Steuersatzsenkung bis 31.12.2022 verlängert. Zahlreiche Stimmen haben sich bereits für ein Entfristung ausgesprochen. Als Signal in die Branche wäre es zu begrüßen, wenn diese…
Aus aktuellem Anlass‼️Wichtig: die Steuerberaterkammer weist erneut darauf hin, dass bei einer freiwilligen Schließung die Überbrückungshilfen nicht gewährleistet sind. Der Unternehmer hat regelmässig für die Coronabeihilfen sowie für das Kurzarbeitergeld einen Schadensminderungspflicht. Er darf den Betrieb nicht einfach schließen, in der Behauptung, die Gäste würden nicht gekommen sein. Dies wird bei der Abschlussprüfung regelmäßig ein sehr schwer anzutretender Beweis sein. In jedem Fall sollten alle Reservierungstornierungen möglich schriftlich erfolgen. Sagt ein Gast also telefonisch ab, bittet um eine schriftliche Absage mit dem Absagegrund.

Dasselbe gilt auch für die Kurzarbeit. Auch sie muss vermieden werden. Schließt der Betrieb also freiwillig hätte der Arbeitsausfall verlien werden können. Dies bedeutet im schlimmsten Fall, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld nicht wieder erstattet bekommt, seine Mitarbeiter rückwirkend voll bezahlen muss und auch die kompletten Sozialversicherungskosten während der freiwilligen Schließung trägt.

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Steuerberaterkammer München Körperschaft des öffentlichen Rechts, Nederlinger Straße 9, 80638 München, Deutschland, Telefon 089 157902-0, Fax 089 157902-19

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Hotels und Gaststätten im Erzgebirge befürchten, dass Wintersportler in andere Regionen abwandern. Mit der neuen Verordnung habe man auf größere Lockerungen gehofft, sagte Heiko Schmidt von Köhlerhütte in Waschleithe.

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