Forwarded from HanabilahDE
#Hanbali_Fiqh #Hanbali_Rechtsschule #Hanbali_Madhhab #Zad_Al_Mustaqni #Siyam #Fasten
📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 2
Was bricht das Fasten?
Es gibt zwei verschiedene Arten, welche das Fasten brechen. Bei der ersten Art muss der ungültige Tag nachgefastet werden. Bei der zweiten Art muss der Tag nachgefastet werden und eine weitere Sühne (Kaffarah) wird fällig.
Die erste Art 👇🏻
1. Wer absichtlich isst oder trinkt
2. eine Injektion, die einen ernährt
3. Kuhl in die Augen reiben, bis es in den Hals gelangt
4. etwas, dass in den Bauch eingeführt wird, egal durch welchen Eingang (nasal, oral..)
5. absichtliches sich Übergeben
6. Selbstbefriedigung
7. „Kuschelein“ mit der Frau, bei denen bspw. Lusttropfen austreten (dies ist die Ansicht in Zād Al-Mustaqni, es gibt in diesem Bereich eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten)
8. Blutschröpfung
Falls durch eine dieser Handlungen das Fasten absichtlich gebrochen wird, so muss dieser Tag nachgeholt werden. Sollte die Person es aber vergessen haben, gezwungen worden sein oder es ausversehen gemacht haben, so ist das Fasten weiter gültig.
Weitere Dinge, die das Fasten ungültig machen:
- die Niyyāh fassen sein Fasten zu brechen, auch wenn man es nicht tut
- Schleim, welcher schon in den Mund gelangt ist herunterschlucken
- wenn man sich die Zähne putzt, Essen kostet oder Kaugummi kaut und der Geschmack bis in den Hals kommt, ist das Fasten auch gebrochen und der Tag muss nachgeholt werden.
Die zweite Art 👇🏻
Die einzige Handlung, welche eine Kaffarah erfordert, ist der Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner.
Was ist die Kaffarah?
Wenn zwei Personen gewollt Geschlechtsverkehr haben, so müssten sie Sklaven freikaufen. Da es dies heute nicht gibt wäre die Alternative zwei Monate am Stück zu fasten. Wer dies nicht schafft muss 60 bedürftige Menschen speisen. Ist die Person dazu nicht im Stande, so fällt die Kaffarah weg.
Zweifel darin, ob Fajr eingetreten ist
Wer daran zweifelt, ob die Morgendämmerung eingetreten ist und er hat gegessen, so ist die Regelung, dass sein Fasten gültig ist, denn die Gewissheit (Yaqin) ist, dass es noch Nacht ist.
Zweifel darin, ob Maghrib eingetreten ist
Wer daran zweifelt, ob Maghrib (Iftar) ist, muss nachfasten, wenn er sein Fasten zu früh gebrochen hat. Denn der Yaqin ist, dass es noch Tag ist.
📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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Was bricht das Fasten?
Es gibt zwei verschiedene Arten, welche das Fasten brechen. Bei der ersten Art muss der ungültige Tag nachgefastet werden. Bei der zweiten Art muss der Tag nachgefastet werden und eine weitere Sühne (Kaffarah) wird fällig.
Die erste Art 👇🏻
1. Wer absichtlich isst oder trinkt
2. eine Injektion, die einen ernährt
3. Kuhl in die Augen reiben, bis es in den Hals gelangt
4. etwas, dass in den Bauch eingeführt wird, egal durch welchen Eingang (nasal, oral..)
5. absichtliches sich Übergeben
6. Selbstbefriedigung
7. „Kuschelein“ mit der Frau, bei denen bspw. Lusttropfen austreten (dies ist die Ansicht in Zād Al-Mustaqni, es gibt in diesem Bereich eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten)
8. Blutschröpfung
Falls durch eine dieser Handlungen das Fasten absichtlich gebrochen wird, so muss dieser Tag nachgeholt werden. Sollte die Person es aber vergessen haben, gezwungen worden sein oder es ausversehen gemacht haben, so ist das Fasten weiter gültig.
Weitere Dinge, die das Fasten ungültig machen:
- die Niyyāh fassen sein Fasten zu brechen, auch wenn man es nicht tut
- Schleim, welcher schon in den Mund gelangt ist herunterschlucken
- wenn man sich die Zähne putzt, Essen kostet oder Kaugummi kaut und der Geschmack bis in den Hals kommt, ist das Fasten auch gebrochen und der Tag muss nachgeholt werden.
Die zweite Art 👇🏻
Die einzige Handlung, welche eine Kaffarah erfordert, ist der Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner.
Was ist die Kaffarah?
Wenn zwei Personen gewollt Geschlechtsverkehr haben, so müssten sie Sklaven freikaufen. Da es dies heute nicht gibt wäre die Alternative zwei Monate am Stück zu fasten. Wer dies nicht schafft muss 60 bedürftige Menschen speisen. Ist die Person dazu nicht im Stande, so fällt die Kaffarah weg.
Zweifel darin, ob Fajr eingetreten ist
Wer daran zweifelt, ob die Morgendämmerung eingetreten ist und er hat gegessen, so ist die Regelung, dass sein Fasten gültig ist, denn die Gewissheit (Yaqin) ist, dass es noch Nacht ist.
Zweifel darin, ob Maghrib eingetreten ist
Wer daran zweifelt, ob Maghrib (Iftar) ist, muss nachfasten, wenn er sein Fasten zu früh gebrochen hat. Denn der Yaqin ist, dass es noch Tag ist.
📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 3
Erwünschte (mustahhab) Handlungen beim Fasten 👇🏻
Es ist erwünscht:
- wenn man beleidigt wird „inni saa’im“ (ich faste) zu sagen
- das Fasten direkt, wenn Iftar eintritt, zu brechen und nicht zu warten
- das Fasten mit einer Rutab-Dattel (eine frische/saftige Dattel) zu brechen, wenn man keine hat, dann mit einer trockenen Dattel, wenn man keine hat, dann mit ein paar Schlücken Wasser
- den Sahur (die Mahlzeit vor Sonnenaufgang) kurz vor das Fajrgebet zu legen
- die authentische Dua beim Fastenbrechen aufzusagen:
Ibn 'Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ für gewöhnlich, wenn er das Fasten brach, sagte: (ذَهَبَ الظَّمَأُ وابْتَلَّتْ العُروقُ وثَبَتَ الأجْرُ إنْ شاءَ اللَّهُ.) „Dhahaba Adh-Dhamau wabtallat Al-'Uruq wa Thabata Al-Ajru, in scha Allah.“ (Der Durst ist gegangen, die Adern feucht geworden, und die Belohnung steht fest, so Allah will.)
Weiter erwünscht ist es, wenn man Tage nachzufasten hat, diese am Stück nachzufasten.
📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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Erwünschte (mustahhab) Handlungen beim Fasten 👇🏻
Es ist erwünscht:
- wenn man beleidigt wird „inni saa’im“ (ich faste) zu sagen
- das Fasten direkt, wenn Iftar eintritt, zu brechen und nicht zu warten
- das Fasten mit einer Rutab-Dattel (eine frische/saftige Dattel) zu brechen, wenn man keine hat, dann mit einer trockenen Dattel, wenn man keine hat, dann mit ein paar Schlücken Wasser
- den Sahur (die Mahlzeit vor Sonnenaufgang) kurz vor das Fajrgebet zu legen
- die authentische Dua beim Fastenbrechen aufzusagen:
Ibn 'Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ für gewöhnlich, wenn er das Fasten brach, sagte: (ذَهَبَ الظَّمَأُ وابْتَلَّتْ العُروقُ وثَبَتَ الأجْرُ إنْ شاءَ اللَّهُ.) „Dhahaba Adh-Dhamau wabtallat Al-'Uruq wa Thabata Al-Ajru, in scha Allah.“ (Der Durst ist gegangen, die Adern feucht geworden, und die Belohnung steht fest, so Allah will.)
Weiter erwünscht ist es, wenn man Tage nachzufasten hat, diese am Stück nachzufasten.
📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 4
Unerwünschte (makruh) Handlungen beim Fasten 👇🏻
Es ist unerwünscht:
- Speichel zu sammeln, um diesen gesammelt herunterzuschlucken (Schleim muss ausgespuckt werden)
- zu küssen, wenn es Gelüste hervorruft
- zu lügen, zu beleidigen oder üble Nachrede zu führen (was ohnehin haram ist)
- zu fasten, wenn man krank ist, oder sich auf einer Reise befindet, auf der man die Gebete kürzt
- Essen zu kosten (wenn keine Notwendigkeit besteht), oder einen festen Kaugummi zu kauen (sollte der Geschmack des Essens/Kaugummis bis in den Hals gelangen, so ist das Fasten gebrochen und der Tag muss nachgeholt werden)
📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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Unerwünschte (makruh) Handlungen beim Fasten 👇🏻
Es ist unerwünscht:
- Speichel zu sammeln, um diesen gesammelt herunterzuschlucken (Schleim muss ausgespuckt werden)
- zu küssen, wenn es Gelüste hervorruft
- zu lügen, zu beleidigen oder üble Nachrede zu führen (was ohnehin haram ist)
- zu fasten, wenn man krank ist, oder sich auf einer Reise befindet, auf der man die Gebete kürzt
- Essen zu kosten (wenn keine Notwendigkeit besteht), oder einen festen Kaugummi zu kauen (sollte der Geschmack des Essens/Kaugummis bis in den Hals gelangen, so ist das Fasten gebrochen und der Tag muss nachgeholt werden)
📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 5
Einiges über das Nachfasten 🖊
Sollte der Sesshafte beabsichtigen, einen Tag zu fasten, währenddessen aber verreisen, dann darf er sein Fasten brechen.
Und sollten die Schwangere oder Stillende ihr Fasten brechen (und nicht fasten), aus Angst um sich selbst, dann müssen sie lediglich die Anzahl an Tagen, an denen sie nicht gefastet haben, nachholen.
Sollten sie aber aus Angst um ihr Kind nicht fasten, müssen sie diese Tage nachholen und für jeden nicht gefasteten Tag einen Bedürftigen speisen.
Wer das Fasten beabsichtigt, dann aber geisteskrank wird, oder den ganzen Tag ohnmächtig ist und erst zu einem späteren Augenblick des Tages zu sich kommt, so muss er den Tag nachfasten. Jedoch gilt das nicht, wenn jemand den ganzen Tag schläft, dieses Fasten ist gültig.
Folgende Personen müssen verpasste Fastentage ebenfalls nachholen: derjenige, der während des Tages verpflichtet war zu fasten, die Menstruierende und Wöchenbettnerin, die rein wurden, und der Reisende, der an seinem Zielort ankam.
Und es ist nicht erlaubt das Nachfasten bis zum nächsten Ramaḍān hinauszuschieben. Sollte man dies tun, dann muss man neben dem Nachfasten auch einen Bedürftigen für jeden nicht gefasteten Tag speisen. Und sollte derjenige (der nachfasten muss) sterben, selbst wenn es nach Ramaḍān ist, dann speist jemand anders für ihn.
Sollte eine Person sterben, während diese noch zu fasten hat, oder die Pilgerfahrt durchführen muss, oder einen Iʿtikāf, oder ein Gebet aufgrund eines Gelübdes verrichten muss, so ist es erwünscht, dies (stellvertretend) für ihn zu vollziehen.
📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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Einiges über das Nachfasten 🖊
Sollte der Sesshafte beabsichtigen, einen Tag zu fasten, währenddessen aber verreisen, dann darf er sein Fasten brechen.
Und sollten die Schwangere oder Stillende ihr Fasten brechen (und nicht fasten), aus Angst um sich selbst, dann müssen sie lediglich die Anzahl an Tagen, an denen sie nicht gefastet haben, nachholen.
Sollten sie aber aus Angst um ihr Kind nicht fasten, müssen sie diese Tage nachholen und für jeden nicht gefasteten Tag einen Bedürftigen speisen.
Wer das Fasten beabsichtigt, dann aber geisteskrank wird, oder den ganzen Tag ohnmächtig ist und erst zu einem späteren Augenblick des Tages zu sich kommt, so muss er den Tag nachfasten. Jedoch gilt das nicht, wenn jemand den ganzen Tag schläft, dieses Fasten ist gültig.
Folgende Personen müssen verpasste Fastentage ebenfalls nachholen: derjenige, der während des Tages verpflichtet war zu fasten, die Menstruierende und Wöchenbettnerin, die rein wurden, und der Reisende, der an seinem Zielort ankam.
Und es ist nicht erlaubt das Nachfasten bis zum nächsten Ramaḍān hinauszuschieben. Sollte man dies tun, dann muss man neben dem Nachfasten auch einen Bedürftigen für jeden nicht gefasteten Tag speisen. Und sollte derjenige (der nachfasten muss) sterben, selbst wenn es nach Ramaḍān ist, dann speist jemand anders für ihn.
Sollte eine Person sterben, während diese noch zu fasten hat, oder die Pilgerfahrt durchführen muss, oder einen Iʿtikāf, oder ein Gebet aufgrund eines Gelübdes verrichten muss, so ist es erwünscht, dies (stellvertretend) für ihn zu vollziehen.
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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 6
Das freiwillige Fasten 🖊
Es ist erwünscht zu fasten 👇🏻
- an den weißen Tagen eines jeden Monats
- Montags und Donnerstags
- an sechs Tagen im Schawwāl
- im Monat Al-Muḥarram, am ehesten den zehnten Tag
- an den ersten neun Tagen von Dhul-Ḥijjah
- am Tag von ʿArafah (für denjenigen, der nicht die Pilgerfahrt vollzieht)
- Am besten ist das Fasten von Dawud aleyhi salam, einen Tag zu fasten und einen Tag nicht zu fasten.
Es ist verpönt 👇🏻
- absichtlich nur den Monat Rajab zu fasten
- nur den Freitag oder nur den Samstag zu fasten
- am Tag des Zweifelns zu fasten
- am Feiertag der Ungläubigen zu fasten
Und es ist verboten, an den beiden Feiertagen zu fasten und an den Taschrīq-Tagen (die drei Tage nach dem Eid ul-Adha), selbst wenn es ein Pflicht(fasten) sein sollte. Ausgenommen ist derjenige, der schlachten müsste für (die Pilgerform von) Mutʿah oder Qirān.
Derjenige, der ein Pflichtfasten begonnen hat, dessen Zeitspanne noch länger wäre, darf es nicht abbrechen. Dies zählt aber nicht beim freiwilligen Fasten.
Und das gilt auch nicht für denjenigen, der (beim freiwilligen Fasten) sein Fasten ungültig gemacht hat, ausgenommen dies geschieht bei der Pilgerfahrt.
📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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Das freiwillige Fasten 🖊
Es ist erwünscht zu fasten 👇🏻
- an den weißen Tagen eines jeden Monats
- Montags und Donnerstags
- an sechs Tagen im Schawwāl
- im Monat Al-Muḥarram, am ehesten den zehnten Tag
- an den ersten neun Tagen von Dhul-Ḥijjah
- am Tag von ʿArafah (für denjenigen, der nicht die Pilgerfahrt vollzieht)
- Am besten ist das Fasten von Dawud aleyhi salam, einen Tag zu fasten und einen Tag nicht zu fasten.
Es ist verpönt 👇🏻
- absichtlich nur den Monat Rajab zu fasten
- nur den Freitag oder nur den Samstag zu fasten
- am Tag des Zweifelns zu fasten
- am Feiertag der Ungläubigen zu fasten
Und es ist verboten, an den beiden Feiertagen zu fasten und an den Taschrīq-Tagen (die drei Tage nach dem Eid ul-Adha), selbst wenn es ein Pflicht(fasten) sein sollte. Ausgenommen ist derjenige, der schlachten müsste für (die Pilgerform von) Mutʿah oder Qirān.
Derjenige, der ein Pflichtfasten begonnen hat, dessen Zeitspanne noch länger wäre, darf es nicht abbrechen. Dies zählt aber nicht beim freiwilligen Fasten.
Und das gilt auch nicht für denjenigen, der (beim freiwilligen Fasten) sein Fasten ungültig gemacht hat, ausgenommen dies geschieht bei der Pilgerfahrt.
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Wissenssitzung über die Reue von Abul-Wafa Ibn ‘Aqil 📚
Heute Abend wird unser ‘Ustadh Abu Suleyman, mit Allahs Erlaubnis, eine kurze Wissenssitzung abhalten. Thematisch handelt diese Sitzung von dem hanbalitischen Fiqh-Gelehrten Abul-Wafa Ibn ‘Aqil. Es wird von seiner Abweichung vom geraden Weg und seiner einzigartigen Reue und seiner Rückkehr zum Weg der Wahrheit berichtet.
Übertragungsort: 👇 Live im Kanal
https://t.me/HanabilahDE
Zeit: Heute um 23:15 Uhr
Heute Abend wird unser ‘Ustadh Abu Suleyman, mit Allahs Erlaubnis, eine kurze Wissenssitzung abhalten. Thematisch handelt diese Sitzung von dem hanbalitischen Fiqh-Gelehrten Abul-Wafa Ibn ‘Aqil. Es wird von seiner Abweichung vom geraden Weg und seiner einzigartigen Reue und seiner Rückkehr zum Weg der Wahrheit berichtet.
Übertragungsort: 👇 Live im Kanal
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Zeit: Heute um 23:15 Uhr
👍20❤15
Die Wissensssitzung startet bald, dann spricht unser Ustadh Abu Suleyman über das erwähnte Thema, inSchaAllah.
👍5❤3
Wir bedanken uns bei Ustadh Abu Suleyman -möge Allah ihn bewahren- für seine Zeit und freuen uns auf weitere zukünftige Wissenssitzungen, inSchaAllah. Möge Allah diese Wissenssitzungen segnen und auch mehren.
👍42❤17
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#Hanbali_Fiqh #Hanbali_Rechtsschule #Hanbali_Madhhab #Zad_Al_Mustaqni #Siyam #Fasten
📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 7
Das Sich-Zurückziehen in die Moschee - Al Iʿtikāf
- Der Iʿtikāf ist das Sich-Zurückziehen in eine Moschee, um Aḷḷāh - erhaben ist Er zu dienen und ihm zu gedenken
- Er ist erwünscht und eine Sunnah
- Er ist richtig, auch ohne zu fasten
- Der Iʿtikāf und das Fasten werden bei einem Gelübde zur Pflicht
- Er ist nur richtig in einer Moschee, in der auch das Freitagsgebet verrichtet wird (ausgenommen ist die Frau, die dies in jeder Moschee durchführen kann, außer in der Moschee/Gebetsstelle ihres Hauses)
- Wer ein Gelübde (beim Iʿtikāf) abgelegt hat, oder beim Gebet in einer Moschee (ausgenommen die drei Moscheen – und die beste Moschee ist Al-Haram, dann die Prophetenmoschee und dann die Aqṣāmoschee) so muss er es nicht darin durchführen
- Sollte man beim Gelübde jedoch die bessere Moschee bestimmen, darf man es nicht in einer durchführen, die unter ihr ist. Das Gegenteil ist jedoch erlaubt.
- Wer ein Gelübde für eine bestimmte Zeit abgelegt hat, der soll den Ort für seinen Iʿtikāf vor der ersten Nacht betreten und nach der letzten (Nacht) rausgehen
- Der Muʿtakif darf nur aus dringenden und nötigen Gründen rausgehen. Er darf aber keinen Kranken besuchen und an keinem Totengebet teilnehmen, es sei denn, dass er es vorausgesetzt hat.
- Sollte er den Beischlaf durchführen, wird dadurch sein Iʿtikāf ungültig
- Es ist erwünscht sich während dem Iʿtikāf mit Annäherungen zu Aḷḷāh zu beschäftigen und das zu meiden, was ihn nicht betrifft.
📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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Das Sich-Zurückziehen in die Moschee - Al Iʿtikāf
- Der Iʿtikāf ist das Sich-Zurückziehen in eine Moschee, um Aḷḷāh - erhaben ist Er zu dienen und ihm zu gedenken
- Er ist erwünscht und eine Sunnah
- Er ist richtig, auch ohne zu fasten
- Der Iʿtikāf und das Fasten werden bei einem Gelübde zur Pflicht
- Er ist nur richtig in einer Moschee, in der auch das Freitagsgebet verrichtet wird (ausgenommen ist die Frau, die dies in jeder Moschee durchführen kann, außer in der Moschee/Gebetsstelle ihres Hauses)
- Wer ein Gelübde (beim Iʿtikāf) abgelegt hat, oder beim Gebet in einer Moschee (ausgenommen die drei Moscheen – und die beste Moschee ist Al-Haram, dann die Prophetenmoschee und dann die Aqṣāmoschee) so muss er es nicht darin durchführen
- Sollte man beim Gelübde jedoch die bessere Moschee bestimmen, darf man es nicht in einer durchführen, die unter ihr ist. Das Gegenteil ist jedoch erlaubt.
- Wer ein Gelübde für eine bestimmte Zeit abgelegt hat, der soll den Ort für seinen Iʿtikāf vor der ersten Nacht betreten und nach der letzten (Nacht) rausgehen
- Der Muʿtakif darf nur aus dringenden und nötigen Gründen rausgehen. Er darf aber keinen Kranken besuchen und an keinem Totengebet teilnehmen, es sei denn, dass er es vorausgesetzt hat.
- Sollte er den Beischlaf durchführen, wird dadurch sein Iʿtikāf ungültig
- Es ist erwünscht sich während dem Iʿtikāf mit Annäherungen zu Aḷḷāh zu beschäftigen und das zu meiden, was ihn nicht betrifft.
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📚 Zusammenfassung - Wissenssitzung
Unser Ustadh Abu Suleyman Al Kurdi - möge Aḷḷāh ihn bewahren - sprach in der letzten Wissenssitzung auf unserem Kanal, über den hanbalitischen Faqih Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl. Hierfür führte er das Werk Dhayl 'ala Tabaqat al-Hanabilah von Ibn Rajab al-Hanbalī (736 - 795 n. H.) an, welches eine Fortführung des großartigen Werkes Tabaqat al-Hanabilah ist, und von Ibn Abī Ya'lā (451 - 526 n. H.) verfasst wurde.
Diese Bücher enthalten die Geschichte unserer hanbalitischen Madhhab und Biografien ihrer Gelehrten, angefangen bei unserem Imām Ahmad Ibn Hanbal - möge Aḷḷāh mit ihm Barmherzig sein -.
▶️ Einiges zu seiner Person
Seine Name ist:
Abul-Wafā 'Ali Ibn 'Aqīl Ibn Muhammad Al-Baġdādi (431 - 513 n. H.)
Zu seinen Lehrern gehörten:
⁃ Al-Qāḍī Abū Ya'lā Al-Farrā' Al-Baġdādi (380 - 458 n. H.)
⁃ Al-Khatīb Al-Baġdādi (392-463 n. H.)
Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl ist eine bekannte und große Persönlichkeit in der hanbalitischen Madhhab und gehört zu Ashab Al-Wujuh.
Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl hatte eine Phase in seinem Leben in der seine Angelegenheit durcheinander war. Er neigte zu der irregeleiteten üblen Sekte der Mu'tazilah und pflegte heimlich bei Köpfen der Mu'tazilah die Kalam-Lehre zu lernen. Darüberhinaus pflegte er den Tarahhum (= das Bitten um Barmherzigkeit für eine Person) auf Anhänger der Mu'tazilah zu sprechen. Er wurde hierbei von Ash-Sharīf Abu Ja'far al-Hāshimī (zu seiner Persönlichkeit mit Aḷḷāhs Erlaubnis in Zukunft mehr…) erwischt. Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl spürte den Druck der Hanabilah und versteckte sich bevor er die Konsequenzen seines Fehlverhaltens tragen musste, da er wusste wie die Hanabilah solch eine Angelegenheit handhaben.
Diese Phase seines Lebens im Alter von 30 Jahren dauerte insgesamt 4 Jahre an (von 461-465 n. H.).
▶️ Seine Reue
Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl kehrte nach diesen 4 Jahren zurück. Er rief Ash-Sharīf Abū Ja'far zu sich um seine Reue zu bekunden. Dieser kam in Begleitung von mehreren hunderten Hanabilah und sie wohnten der Verkündung, welche in aller Öffentlichkeit stattfand, bei.
Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl schrieb seine Reue in Anwesenheit der Hanabilah nieder.
In seiner Reue verkündete er:
⁃ Die Lossagung von den Anhängern der Mu'tazilah/Neuerungsträger
⁃ Die Lossagung von ihren Lehren und ihrer Verhaltensweisen
- Die Lossagung von seinen verfassten Schriften , die die Lehren der Mu’tazilah beinhalten und das Verbot diese zu lesen, abzuschreiben oder daran zu glauben
⁃ Die Reue davon sie verherrlicht zu haben
⁃ Die Reue auf ihre Anhänger den Tarahhum gesprochen zu haben
⁃ Die Bestätigung, dass seine Verfolgung und das Verhalten der Hanabilah ihm gegenüber zu Recht war
- Die Klarstellung, dass er all das was er tat als Haram ansieht
⁃ 4 mal bat er im Laufe seiner Verkündung, Aḷḷāh um Vergebung für das was er zu tun pflegte
Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl - möge Aḷḷāh mit ihm Barmherzig sein - veranschaulichte mit seiner einzigartigen Reue, wie eine Reue und Rückkehr zur Wahrheit zustande kommen sollte, insbesondere dann, wenn man eine Stellung wie seine innehat und zuvor (falsches) Wissen weitergegeben hat.
Möge uns Aḷḷāh - erhaben ist Er - ein Beispiel an dieser Aufrichtigkeit nehmen und uns auf der Sunnah enden lassen.
👇 Zur Audioaufnahme:
https://t.me/audios_durus/1211
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Unser Ustadh Abu Suleyman Al Kurdi - möge Aḷḷāh ihn bewahren - sprach in der letzten Wissenssitzung auf unserem Kanal, über den hanbalitischen Faqih Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl. Hierfür führte er das Werk Dhayl 'ala Tabaqat al-Hanabilah von Ibn Rajab al-Hanbalī (736 - 795 n. H.) an, welches eine Fortführung des großartigen Werkes Tabaqat al-Hanabilah ist, und von Ibn Abī Ya'lā (451 - 526 n. H.) verfasst wurde.
Diese Bücher enthalten die Geschichte unserer hanbalitischen Madhhab und Biografien ihrer Gelehrten, angefangen bei unserem Imām Ahmad Ibn Hanbal - möge Aḷḷāh mit ihm Barmherzig sein -.
▶️ Einiges zu seiner Person
Seine Name ist:
Abul-Wafā 'Ali Ibn 'Aqīl Ibn Muhammad Al-Baġdādi (431 - 513 n. H.)
Zu seinen Lehrern gehörten:
⁃ Al-Qāḍī Abū Ya'lā Al-Farrā' Al-Baġdādi (380 - 458 n. H.)
⁃ Al-Khatīb Al-Baġdādi (392-463 n. H.)
Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl ist eine bekannte und große Persönlichkeit in der hanbalitischen Madhhab und gehört zu Ashab Al-Wujuh.
Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl hatte eine Phase in seinem Leben in der seine Angelegenheit durcheinander war. Er neigte zu der irregeleiteten üblen Sekte der Mu'tazilah und pflegte heimlich bei Köpfen der Mu'tazilah die Kalam-Lehre zu lernen. Darüberhinaus pflegte er den Tarahhum (= das Bitten um Barmherzigkeit für eine Person) auf Anhänger der Mu'tazilah zu sprechen. Er wurde hierbei von Ash-Sharīf Abu Ja'far al-Hāshimī (zu seiner Persönlichkeit mit Aḷḷāhs Erlaubnis in Zukunft mehr…) erwischt. Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl spürte den Druck der Hanabilah und versteckte sich bevor er die Konsequenzen seines Fehlverhaltens tragen musste, da er wusste wie die Hanabilah solch eine Angelegenheit handhaben.
Diese Phase seines Lebens im Alter von 30 Jahren dauerte insgesamt 4 Jahre an (von 461-465 n. H.).
▶️ Seine Reue
Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl kehrte nach diesen 4 Jahren zurück. Er rief Ash-Sharīf Abū Ja'far zu sich um seine Reue zu bekunden. Dieser kam in Begleitung von mehreren hunderten Hanabilah und sie wohnten der Verkündung, welche in aller Öffentlichkeit stattfand, bei.
Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl schrieb seine Reue in Anwesenheit der Hanabilah nieder.
In seiner Reue verkündete er:
⁃ Die Lossagung von den Anhängern der Mu'tazilah/Neuerungsträger
⁃ Die Lossagung von ihren Lehren und ihrer Verhaltensweisen
- Die Lossagung von seinen verfassten Schriften , die die Lehren der Mu’tazilah beinhalten und das Verbot diese zu lesen, abzuschreiben oder daran zu glauben
⁃ Die Reue davon sie verherrlicht zu haben
⁃ Die Reue auf ihre Anhänger den Tarahhum gesprochen zu haben
⁃ Die Bestätigung, dass seine Verfolgung und das Verhalten der Hanabilah ihm gegenüber zu Recht war
- Die Klarstellung, dass er all das was er tat als Haram ansieht
⁃ 4 mal bat er im Laufe seiner Verkündung, Aḷḷāh um Vergebung für das was er zu tun pflegte
Abul-Wafā' Ibn 'Aqīl - möge Aḷḷāh mit ihm Barmherzig sein - veranschaulichte mit seiner einzigartigen Reue, wie eine Reue und Rückkehr zur Wahrheit zustande kommen sollte, insbesondere dann, wenn man eine Stellung wie seine innehat und zuvor (falsches) Wissen weitergegeben hat.
Möge uns Aḷḷāh - erhaben ist Er - ein Beispiel an dieser Aufrichtigkeit nehmen und uns auf der Sunnah enden lassen.
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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 8
Einige Themen, die mit dem ʿĪd zu tun haben 👇🏻
1. Die Zeit für die rituelle Ganzkörperwaschung (Al-Ġusl) am ʿĪd
Es wurden diesbezüglich einige Ḥadīthe überliefert, diese sind aber - und Aḷḷāh weiß es am besten - nicht authentisch.
Imām Ibn Al-Qayyim (691 - 751 n. H.) sagte: „Diesbezüglich gibt es zwei schwache Überlieferungen... Es ist jedoch über Ibn ʿUmar bestätigt, der für seine strenge Befolgung der Sunnah bekannt war, dass er es pflegte am Tag vom ʿĪd die rituelle Ganzkörperwaschung (Al-Ġusl) zu vollziehen, bevor er (zum Gebet) hinausging.“
Somit wurde über einen Prophetengefährten (Ṣaḥābī) berichtet, dass man dieser Handlung nachkommen kann.
Die meisten Fiqh-Gelehrten (Fuqahāʾ) sagten, dass es hierbei einen gewissen Spielraum gibt. Man sollte - wenn möglich - die Ganzkörperwaschung erst nach dem Morgengebet vollziehen. Jedoch kann sie auch vor dem Morgengebet vollzogen werden.
Dies wurde u. a. von den Imāmen Mālik, Asch-Schāfiʿī und Aḥmad überliefert. [„Zād Al-Maʿād“ S. 426]
2. Man soll vor dem ʿĪd Al-Fiṭr eine ungerade Anzahl an Datteln essen, bevor man zum ʿĪd-Gebet hinausgeht
In einem Ḥadīth, der vom edlen Ṣaḥābī Anas Ibn Mālik (gest. 93 n. H.) - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - überliefert wurde, heißt es:
(كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم لاَ يَغْدُو يَوْمَ الْفِطْرِ حَتَّى يَأْكُلَ تَمَرَاتٍ. وَيَأْكُلُهُنَّ وِتْرًا.)
„Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - pflegte erst zum ʿĪd Al-Fiṭr hinauszugehen, nachdem er einige (trockene) Datteln gegessen hat. Und er aß sie in ungerader Anzahl.“ [Überliefert von Al-Bukhārī (953)]
Imām Aḥmad Ibn Ḥanbal (164 - 241 n. H.) - möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn er morgens, am Tag von Al-Fiṭr, zur Gebetsstelle hinausgeht, soll er nicht rausgehen, bis er (etwas) gegessen hat.“ [Aus „Zād Al-Musāfir“ (798) von Ġulām Al-Khallāl (285 - 363 n. H.), welches eines der wichtigsten Werke ist, dass die Aussagen von Aḥmad gesammelt hat]
3. Die Takbīrāt vor und beim ʿĪd-Gebet
Der edle Ṣaḥābī ʿAmr Ibn ʿAwf (gest. 59 n. H.) - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - in den zwei Festgebeten in der ersten Gebetseinheit vor der Rezitation sieben Mal den Takbīr sprach, und in der letzten Gebetseinheit fünf Takbīr vor der Rezitation.
Imām At-Tirmidhī (209 - 279 n. H.) sagte, nachdem er diesen Ḥadīth überlieferte: „Das ist das Beste, was in diesem Kapitel über den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - überliefert wurde... Und das ist die Ansicht von Mālik Ibn Anas, Asch-Schāfiʿī, Aḥmad und Isḥāq.“
Imām Aḥmad sagte: „Und er spricht in der ersten (Gebetseinheit) sieben Takbīrāt, einschließlich dem Takbīratu Al-Iḥrām... und in der zweiten Gebetseinheit spricht er fünf Takbīrāt, ohne den Takbīr des Aufstehens mitzuzählen.“ [Überliefert von At-Tirmidhī (536), der sagte: „Das ist ein guter (ḥasan) Ḥadīth.“]
Imam Aḥmad sagte auch: „In der ersten (Gebetseinheit) sind es sieben Takbīrāt und fünf in der zweiten. Und die Gefährten des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - waren sich (hierbei) uneinig und alles (was überliefert wurde) ist erlaubt.“ [„Zād Al-Musāfir“ (807, 808)]
Und Aḷḷāh weiß es am besten.
📗 Aus der Kurzabhandlung: „Einige Themen, die mit dem ʿĪd zutun haben“, geschrieben von Abu Suleyman Al-Kurdi (1440/8/10 - 15.04.2019)
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Einige Themen, die mit dem ʿĪd zu tun haben 👇🏻
1. Die Zeit für die rituelle Ganzkörperwaschung (Al-Ġusl) am ʿĪd
Es wurden diesbezüglich einige Ḥadīthe überliefert, diese sind aber - und Aḷḷāh weiß es am besten - nicht authentisch.
Imām Ibn Al-Qayyim (691 - 751 n. H.) sagte: „Diesbezüglich gibt es zwei schwache Überlieferungen... Es ist jedoch über Ibn ʿUmar bestätigt, der für seine strenge Befolgung der Sunnah bekannt war, dass er es pflegte am Tag vom ʿĪd die rituelle Ganzkörperwaschung (Al-Ġusl) zu vollziehen, bevor er (zum Gebet) hinausging.“
Somit wurde über einen Prophetengefährten (Ṣaḥābī) berichtet, dass man dieser Handlung nachkommen kann.
Die meisten Fiqh-Gelehrten (Fuqahāʾ) sagten, dass es hierbei einen gewissen Spielraum gibt. Man sollte - wenn möglich - die Ganzkörperwaschung erst nach dem Morgengebet vollziehen. Jedoch kann sie auch vor dem Morgengebet vollzogen werden.
Dies wurde u. a. von den Imāmen Mālik, Asch-Schāfiʿī und Aḥmad überliefert. [„Zād Al-Maʿād“ S. 426]
2. Man soll vor dem ʿĪd Al-Fiṭr eine ungerade Anzahl an Datteln essen, bevor man zum ʿĪd-Gebet hinausgeht
In einem Ḥadīth, der vom edlen Ṣaḥābī Anas Ibn Mālik (gest. 93 n. H.) - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - überliefert wurde, heißt es:
(كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم لاَ يَغْدُو يَوْمَ الْفِطْرِ حَتَّى يَأْكُلَ تَمَرَاتٍ. وَيَأْكُلُهُنَّ وِتْرًا.)
„Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - pflegte erst zum ʿĪd Al-Fiṭr hinauszugehen, nachdem er einige (trockene) Datteln gegessen hat. Und er aß sie in ungerader Anzahl.“ [Überliefert von Al-Bukhārī (953)]
Imām Aḥmad Ibn Ḥanbal (164 - 241 n. H.) - möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn er morgens, am Tag von Al-Fiṭr, zur Gebetsstelle hinausgeht, soll er nicht rausgehen, bis er (etwas) gegessen hat.“ [Aus „Zād Al-Musāfir“ (798) von Ġulām Al-Khallāl (285 - 363 n. H.), welches eines der wichtigsten Werke ist, dass die Aussagen von Aḥmad gesammelt hat]
3. Die Takbīrāt vor und beim ʿĪd-Gebet
Der edle Ṣaḥābī ʿAmr Ibn ʿAwf (gest. 59 n. H.) - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - in den zwei Festgebeten in der ersten Gebetseinheit vor der Rezitation sieben Mal den Takbīr sprach, und in der letzten Gebetseinheit fünf Takbīr vor der Rezitation.
Imām At-Tirmidhī (209 - 279 n. H.) sagte, nachdem er diesen Ḥadīth überlieferte: „Das ist das Beste, was in diesem Kapitel über den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - überliefert wurde... Und das ist die Ansicht von Mālik Ibn Anas, Asch-Schāfiʿī, Aḥmad und Isḥāq.“
Imām Aḥmad sagte: „Und er spricht in der ersten (Gebetseinheit) sieben Takbīrāt, einschließlich dem Takbīratu Al-Iḥrām... und in der zweiten Gebetseinheit spricht er fünf Takbīrāt, ohne den Takbīr des Aufstehens mitzuzählen.“ [Überliefert von At-Tirmidhī (536), der sagte: „Das ist ein guter (ḥasan) Ḥadīth.“]
Imam Aḥmad sagte auch: „In der ersten (Gebetseinheit) sind es sieben Takbīrāt und fünf in der zweiten. Und die Gefährten des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - waren sich (hierbei) uneinig und alles (was überliefert wurde) ist erlaubt.“ [„Zād Al-Musāfir“ (807, 808)]
Und Aḷḷāh weiß es am besten.
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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 9
Das Gratulieren zum ʿĪd 👇🏻
Es ist nicht von der Sunnah und erwünscht - und Aḷḷāh weiß es am besten -, sich (gezielt) zum ʿĪd zu gratulieren, jedoch kann man dies erwidern, wenn der andere einem gratuliert.
Imām Aḥmad sagte: „Meine Haut erschauert (und ich mag es nicht), dass ich damit anfange zu dem Mann zu sagen: ‚Möge Aḷḷāh von uns und dir annehmen.‘ Wenn er jedoch damit beginnt, antworte ich ihm. Es wurde hierbei etwas überliefert, dass dies in Ordnung sei und der Ḥadīth von Abū Umāmah.“ [„Zād Al-Musāfir“ (802)]
Imām Abū Dāwūd As-Sijistānī (202 - 275 n. H.) sagte: „Ich hörte wie Aḥmad über Leute befragt wurde, zu denen am ʿĪd gesagt wird: ‚Möge Aḷḷāh von uns und euch annehmen‘, er sagte: ‚Ich hoffe, dass dies nicht schlimm (und in Ordnung) ist.“ [„Masāʾil Al-Imām Aḥmad“ (S. 61), überliefert von Abū Dāwūd]
Und Aḷḷāh weiß es am besten.
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Das Gratulieren zum ʿĪd 👇🏻
Es ist nicht von der Sunnah und erwünscht - und Aḷḷāh weiß es am besten -, sich (gezielt) zum ʿĪd zu gratulieren, jedoch kann man dies erwidern, wenn der andere einem gratuliert.
Imām Aḥmad sagte: „Meine Haut erschauert (und ich mag es nicht), dass ich damit anfange zu dem Mann zu sagen: ‚Möge Aḷḷāh von uns und dir annehmen.‘ Wenn er jedoch damit beginnt, antworte ich ihm. Es wurde hierbei etwas überliefert, dass dies in Ordnung sei und der Ḥadīth von Abū Umāmah.“ [„Zād Al-Musāfir“ (802)]
Imām Abū Dāwūd As-Sijistānī (202 - 275 n. H.) sagte: „Ich hörte wie Aḥmad über Leute befragt wurde, zu denen am ʿĪd gesagt wird: ‚Möge Aḷḷāh von uns und euch annehmen‘, er sagte: ‚Ich hoffe, dass dies nicht schlimm (und in Ordnung) ist.“ [„Masāʾil Al-Imām Aḥmad“ (S. 61), überliefert von Abū Dāwūd]
Und Aḷḷāh weiß es am besten.
📗 Aus der Kurzabhandlung: „Einige Themen, die mit dem ʿĪd zutun haben“, geschrieben von Abu Suleyman Al-Kurdi (1440/8/10 - 15.04.2019)
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📚 Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah - Nr. 28
📖 Kapitel: Die rituelle Ganzkörperwaschung - Teil 5
Wie viele Sunnah-Handlungen gibt es bei der rituellen Ganzkörperwaschung und welche sind diese?
Antwort:
Ihre Sunnah-Handlungen sind sieben, und diese sind:
(1.) Die Gebetswaschung davor.
(2.) Die Behebung dessen, was sich auf dem Geschlechtsteil oder Körper befindet, an Samenflüssigkeit und Unreinheit. ¹
(3.) Das Wasser drei Mal über den Kopf schütten und drei Mal auf den Rest des Körpers.
(4.) Mit der rechten Seite beginnen.
(5.) Dies schleunigst und ohne große zeitliche Unterbrechung duchführen.
(6.) Mit der Hand über den Körper gehen/streichen.²
(7.) Die Waschung der Füße nochmal an einer anderen Stelle durchführen.
▶️ Anmerkung:
Es ist zu erwähnen, dass die Ganzkörperwaschung auf zwei Art und Weisen vollzogen werden kann.
Im letzten Beitrag erwähnten wir die (ausreichende) Ganzkörperwaschung, in welcher die Pflichthandlungen, die mindestens zur Erfüllung der Richtig-/Gültigkeit ausgeführt werden müssen.
In diesem Beitrag erwähnen wir die Sunnah-Handlungen, welche zur Vollständigkeit der Ganzkörperwaschung gehören und führen.
_________
¹ Es wäre besser, wenn die Reihenfolge von Nr. 1 und Nr. 2. vertauscht werden.
² Es ist keine Pflicht bei der Ganzkörperwaschung über den Körper nochmal mit den Händen zu gehen/streichen, Wasser welches von oben runterkommt und den Körper umfasst, wäre zum Beispiel ausreichend. Jedoch ist dies eine Sunnah-Handlung und wird bei den Malikiyah "Dalk" genannt.
[Entnommen aus dem Unterricht zum hanbalitischen Fiqh-Werk: „Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah“, Buch der Reinigung (At-Ṭahārah), Kapitel: „Die rituelle Ganzkörperwaschung“, verfasst vom Schaykh und Faqīh Mūsā Ibn ʿĪsā Ṣūfān Al-Qaddūmī An-Nābulsī Al-Ḥanbalī (1265 - 1336 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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📖 Kapitel: Die rituelle Ganzkörperwaschung - Teil 5
Wie viele Sunnah-Handlungen gibt es bei der rituellen Ganzkörperwaschung und welche sind diese?
Antwort:
Ihre Sunnah-Handlungen sind sieben, und diese sind:
(1.) Die Gebetswaschung davor.
(2.) Die Behebung dessen, was sich auf dem Geschlechtsteil oder Körper befindet, an Samenflüssigkeit und Unreinheit. ¹
(3.) Das Wasser drei Mal über den Kopf schütten und drei Mal auf den Rest des Körpers.
(4.) Mit der rechten Seite beginnen.
(5.) Dies schleunigst und ohne große zeitliche Unterbrechung duchführen.
(6.) Mit der Hand über den Körper gehen/streichen.²
(7.) Die Waschung der Füße nochmal an einer anderen Stelle durchführen.
▶️ Anmerkung:
Es ist zu erwähnen, dass die Ganzkörperwaschung auf zwei Art und Weisen vollzogen werden kann.
Im letzten Beitrag erwähnten wir die (ausreichende) Ganzkörperwaschung, in welcher die Pflichthandlungen, die mindestens zur Erfüllung der Richtig-/Gültigkeit ausgeführt werden müssen.
In diesem Beitrag erwähnen wir die Sunnah-Handlungen, welche zur Vollständigkeit der Ganzkörperwaschung gehören und führen.
_________
¹ Es wäre besser, wenn die Reihenfolge von Nr. 1 und Nr. 2. vertauscht werden.
² Es ist keine Pflicht bei der Ganzkörperwaschung über den Körper nochmal mit den Händen zu gehen/streichen, Wasser welches von oben runterkommt und den Körper umfasst, wäre zum Beispiel ausreichend. Jedoch ist dies eine Sunnah-Handlung und wird bei den Malikiyah "Dalk" genannt.
[Entnommen aus dem Unterricht zum hanbalitischen Fiqh-Werk: „Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah“, Buch der Reinigung (At-Ṭahārah), Kapitel: „Die rituelle Ganzkörperwaschung“, verfasst vom Schaykh und Faqīh Mūsā Ibn ʿĪsā Ṣūfān Al-Qaddūmī An-Nābulsī Al-Ḥanbalī (1265 - 1336 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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📚 Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah - Nr. 29
📖 Kapitel: Die rituelle Ganzkörperwaschung - Teil 6
Wie viele erwünschte rituelle Ganzkörperwaschung gibt es, und welche sind diese?
Antwort:
Es gibt 16 erwünschte rituelle Ganzkörperwaschungen, und diese sind:
• (1.) Die rituelle Ganzkörperwaschungen für das Freitagsgebet, und dies am Tag davon und für den sesshaften Mann.¹
• (2.) Für die Waschung des Toten.
• (3.) Für das Festgebet.
• (4.) Für das Gebet bei Mondfinsternis.
• (5.) Für das Gebet bei Bitten um Regen.
• (6.) Bei Geisteskrankheit.
• (7.) Bei Ohmmacht.
• (8.) Diejenige, die an nicht-menstrueller Blutung leidet, und zwar für jedes Gebet.²
• (9.) Beim Iḥrām.
• (10.) Beim Eintreten nach Makkah, selbst wenn sie ihre Menstruation
haben sollte.
• (11.) Beim Eintreten in den Ḥaram.
• (12.) Beim Stehen in ʿArafah.³
• (13.) Bei der Eintritts-Ṭawāf.
• (14.) Beim Abschieds-Ṭawāf.
• (15.) Bei der Übernachtung in Muzdalifah.
• (16.) Beim Werfen der Steine.
Und man führt den Tayammum durch, wenn es (das Waschen) nicht möglich ist.
_____
¹ Mit Tag ist hier ab der Morgendämmerung (Fajr) gemeint
² Die Mustahada = Die Frau bei der ständig nicht-menstruelles Blut austritt
³ Punkt 12.-16. während der Hajj
[Entnommen aus dem Unterricht zum hanbalitischen Fiqh-Werk: „Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah“, Buch der Reinigung (At-Ṭahārah), Kapitel: „Die rituelle Ganzkörperwaschung“, verfasst vom Schaykh und Faqīh Mūsā Ibn ʿĪsā Ṣūfān Al-Qaddūmī An-Nābulsī Al-Ḥanbalī (1265 - 1336 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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Wie viele erwünschte rituelle Ganzkörperwaschung gibt es, und welche sind diese?
Antwort:
Es gibt 16 erwünschte rituelle Ganzkörperwaschungen, und diese sind:
• (1.) Die rituelle Ganzkörperwaschungen für das Freitagsgebet, und dies am Tag davon und für den sesshaften Mann.¹
• (2.) Für die Waschung des Toten.
• (3.) Für das Festgebet.
• (4.) Für das Gebet bei Mondfinsternis.
• (5.) Für das Gebet bei Bitten um Regen.
• (6.) Bei Geisteskrankheit.
• (7.) Bei Ohmmacht.
• (8.) Diejenige, die an nicht-menstrueller Blutung leidet, und zwar für jedes Gebet.²
• (9.) Beim Iḥrām.
• (10.) Beim Eintreten nach Makkah, selbst wenn sie ihre Menstruation
haben sollte.
• (11.) Beim Eintreten in den Ḥaram.
• (12.) Beim Stehen in ʿArafah.³
• (13.) Bei der Eintritts-Ṭawāf.
• (14.) Beim Abschieds-Ṭawāf.
• (15.) Bei der Übernachtung in Muzdalifah.
• (16.) Beim Werfen der Steine.
Und man führt den Tayammum durch, wenn es (das Waschen) nicht möglich ist.
_____
¹ Mit Tag ist hier ab der Morgendämmerung (Fajr) gemeint
² Die Mustahada = Die Frau bei der ständig nicht-menstruelles Blut austritt
³ Punkt 12.-16. während der Hajj
[Entnommen aus dem Unterricht zum hanbalitischen Fiqh-Werk: „Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah“, Buch der Reinigung (At-Ṭahārah), Kapitel: „Die rituelle Ganzkörperwaschung“, verfasst vom Schaykh und Faqīh Mūsā Ibn ʿĪsā Ṣūfān Al-Qaddūmī An-Nābulsī Al-Ḥanbalī (1265 - 1336 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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📚Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah - Nr. 30
📖 Kapitel: At-Tayammum - Teil 1
Wie viele Bedingungen gibt es für die Richtigkeit des Tayammums, und welche sind diese?
Antwort:
Die Bedingungen für die Richtigkeit des Tayammums sind acht, und diese sind:
• (1.) Die Absicht.
• (2.) Der Islam.
• (3.) Der Verstand.
• (4.) Der „Tamyīz“.
• (5.) Der Istinjāʾ oder Istijmār.
• (6.) Der Eintritt der Gebetszeit für den, der den Tayammum durchführen möchte.
• (7.) Nicht in der Lage zu sein, Wasser zu benutzen.
• (8.) Dass dies durchgeführt wird mit:
- Erde,
- welche erlaubt ist,
- die nicht benutzt wurde
- und auch nicht verbrannt ist,
- und sich Staub darauf befindet, welcher an der Hand haftet.
Was ist mit Tayammum gemeint?
Tayammum ist die Ersatzwaschung mit reiner Erde, falls man nicht die Möglichkeit hat, für die rituelle Gebetswaschung Wasser zu benutzen. Und dies beispielsweise aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit des Wassers, der Krankheit oder einer Verletzung.
___
[Entnommen aus dem Unterricht zum hanbalitischen Fiqh-Werk: „Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah“, Buch der Reinigung (At-Ṭahārah), Kapitel: „At-Tayammum“, verfasst vom Schaykh und Faqīh Mūsā Ibn ʿĪsā Ṣūfān Al-Qaddūmī An-Nābulsī Al-Ḥanbalī (1265 - 1336 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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Wie viele Bedingungen gibt es für die Richtigkeit des Tayammums, und welche sind diese?
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Die Bedingungen für die Richtigkeit des Tayammums sind acht, und diese sind:
• (1.) Die Absicht.
• (2.) Der Islam.
• (3.) Der Verstand.
• (4.) Der „Tamyīz“.
• (5.) Der Istinjāʾ oder Istijmār.
• (6.) Der Eintritt der Gebetszeit für den, der den Tayammum durchführen möchte.
• (7.) Nicht in der Lage zu sein, Wasser zu benutzen.
• (8.) Dass dies durchgeführt wird mit:
- Erde,
- welche erlaubt ist,
- die nicht benutzt wurde
- und auch nicht verbrannt ist,
- und sich Staub darauf befindet, welcher an der Hand haftet.
Was ist mit Tayammum gemeint?
Tayammum ist die Ersatzwaschung mit reiner Erde, falls man nicht die Möglichkeit hat, für die rituelle Gebetswaschung Wasser zu benutzen. Und dies beispielsweise aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit des Wassers, der Krankheit oder einer Verletzung.
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[Entnommen aus dem Unterricht zum hanbalitischen Fiqh-Werk: „Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah“, Buch der Reinigung (At-Ṭahārah), Kapitel: „At-Tayammum“, verfasst vom Schaykh und Faqīh Mūsā Ibn ʿĪsā Ṣūfān Al-Qaddūmī An-Nābulsī Al-Ḥanbalī (1265 - 1336 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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Al-Isti'ādha / الْإِسْتِعَاذَة / Die Zufluchtnahme
💡Das Suchen von Zuflucht bedeutet, dass man sich an Allah vor jedem Übel wendet. Es gibt drei Formen der Zufluchtsuche:
1⃣
أَعُوذُ بِاللّٰهِ مِنَ الشَّيْطَانِ الرَّجِيم
[A'ūdhu Billāhi minasch-Schaytānir-Rajīm.]
👉„Ich suche Zuflucht bei Allah vor dem verfluchten Satan.“
2⃣
أَعُوذُ بِاللَّهِ السَّمِيعِ الْعَلِيمِ مِنَ الشَّيْطَانِ الرَّجِيمِ
[A'ūdhu Billāhis-Samī'il 'Alīmi minasch-Schaytānir-Rajīm.]
👉„Ich suche Zuflucht bei Allah, Dem Allhörenden, Dem Allwissenden, vor dem verfluchten Satan.“
3⃣
أَعُوذُ بِاللَّهِ السَّمِيعِ الْعَلِيمِ مِنَ الشَّيْطَانِ الرَّجِيمِ مِنْ هَمْزِهِ وَنَفْخِهِ وَنَفْثِهِ
[A'ūdhu Billāhis-Samī'il 'Alīmi minasch-Schaytānir-Rajīm min Hamzihi wa Nafkhihi wa Nafthihi.]
👉„Ich suche Zuflucht bei Allah, Dem Allhörenden, Dem Allwissenden, vor dem verfluchten Satan, vor seinem Ersticken, seinem Hochmut und seiner Dichtung.“
Quran und Isti'ādha
Gebet und Isti'ādha
#Begriffserklärung #Zuflucht
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💡Das Suchen von Zuflucht bedeutet, dass man sich an Allah vor jedem Übel wendet. Es gibt drei Formen der Zufluchtsuche:
1⃣
أَعُوذُ بِاللّٰهِ مِنَ الشَّيْطَانِ الرَّجِيم
[A'ūdhu Billāhi minasch-Schaytānir-Rajīm.]
👉„Ich suche Zuflucht bei Allah vor dem verfluchten Satan.“
2⃣
أَعُوذُ بِاللَّهِ السَّمِيعِ الْعَلِيمِ مِنَ الشَّيْطَانِ الرَّجِيمِ
[A'ūdhu Billāhis-Samī'il 'Alīmi minasch-Schaytānir-Rajīm.]
👉„Ich suche Zuflucht bei Allah, Dem Allhörenden, Dem Allwissenden, vor dem verfluchten Satan.“
3⃣
أَعُوذُ بِاللَّهِ السَّمِيعِ الْعَلِيمِ مِنَ الشَّيْطَانِ الرَّجِيمِ مِنْ هَمْزِهِ وَنَفْخِهِ وَنَفْثِهِ
[A'ūdhu Billāhis-Samī'il 'Alīmi minasch-Schaytānir-Rajīm min Hamzihi wa Nafkhihi wa Nafthihi.]
👉„Ich suche Zuflucht bei Allah, Dem Allhörenden, Dem Allwissenden, vor dem verfluchten Satan, vor seinem Ersticken, seinem Hochmut und seiner Dichtung.“
Siehe auch:Quran und Isti'ādha
Gebet und Isti'ādha
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#Madhhab_Rechtsschule #Hanbali_Rechtsschule #Imame_der_Sunnah #Imam_Ahmad
📚Die Tugenden des Imām Ahmad ibn Hanbal
📖 Erstes Kapitel: Seine Geburt und Herkunft
Sālih ibn Ahmad sagte:
„Er - also sein Vater - wurde geboren im Jahr 164 (Hijrī) im (Monat) Rabī' al-Awwal und (seine Mutter) kam mit ihm schwanger aus Marw (heutiges Nordostiran).“
Abdullāh ibn Ahmad sagte:
„Ich hörte meinen Vater sagen: Ich wurde geboren im Monat Rabī' al-Awwal im Jahr 164.“
Ahmad ibn Abdullāh al-'Ijlī sagte:
„Ahmad ibn Muhammad ibn Hanbal wird mit Kunyā genannt: Abū Abdillāh (?), (seine Familie) kam aus al-Basrah und war von Leuten aus Khorasān, er wurde geboren in Baghdād und ist dort aufgewachsen. Vertrauenswürdig und bestätigt in (der Wissenschaft des) Hadīth, ein Jurist im Hadīth, Befolger der Überlieferungen, Gefährte der Sunnah und des Guten, eine redliche Seele.“
Sālih ibn Ahmad sagte:
„Und der Vater Ahmad ibn Hanbals starb als dieser 30 Jahre alt war, so übernahm seine Mutter die Verantwortung für ihn.“
Abū Bakr al-Marrūdhī sagte, dass Abū Abdillāh (Ahmad ibn Hanbal) zu ihm sagte:
„... Und ich sah meinen Großvater oder Vater nie.“
Muhammad ibn Hātim sagte:
„... Und sein Großvater Hanbal ibn Hilāl war der Gouverneur von Sarkhas (heutiges Nordostiran) und gehörte zu den Anhängern der Aufrufer (zur Dynastie der Abbasiden).“
📘[Manāqib al-Imām Ahmad ibn Hanbal von ibn al-Jawzī]
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📚Die Tugenden des Imām Ahmad ibn Hanbal
📖 Erstes Kapitel: Seine Geburt und Herkunft
Sālih ibn Ahmad sagte:
„Er - also sein Vater - wurde geboren im Jahr 164 (Hijrī) im (Monat) Rabī' al-Awwal und (seine Mutter) kam mit ihm schwanger aus Marw (heutiges Nordostiran).“
Abdullāh ibn Ahmad sagte:
„Ich hörte meinen Vater sagen: Ich wurde geboren im Monat Rabī' al-Awwal im Jahr 164.“
Ahmad ibn Abdullāh al-'Ijlī sagte:
„Ahmad ibn Muhammad ibn Hanbal wird mit Kunyā genannt: Abū Abdillāh (?), (seine Familie) kam aus al-Basrah und war von Leuten aus Khorasān, er wurde geboren in Baghdād und ist dort aufgewachsen. Vertrauenswürdig und bestätigt in (der Wissenschaft des) Hadīth, ein Jurist im Hadīth, Befolger der Überlieferungen, Gefährte der Sunnah und des Guten, eine redliche Seele.“
Sālih ibn Ahmad sagte:
„Und der Vater Ahmad ibn Hanbals starb als dieser 30 Jahre alt war, so übernahm seine Mutter die Verantwortung für ihn.“
Abū Bakr al-Marrūdhī sagte, dass Abū Abdillāh (Ahmad ibn Hanbal) zu ihm sagte:
„... Und ich sah meinen Großvater oder Vater nie.“
Muhammad ibn Hātim sagte:
„... Und sein Großvater Hanbal ibn Hilāl war der Gouverneur von Sarkhas (heutiges Nordostiran) und gehörte zu den Anhängern der Aufrufer (zur Dynastie der Abbasiden).“
📘[Manāqib al-Imām Ahmad ibn Hanbal von ibn al-Jawzī]
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#Hanbali_Fiqh #Hanbali_Rechtsschule #Hanbali_Madhhab #Reinigung #Taharah #Tayammum
📚Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah - Nr. 31
📖 Kapitel: At-Tayammum - Teil 2
Was ist die Pflicht beim Tayammum?
Antwort:
Die Tasmiyah muss ausgesprochen werden. Sie fällt weg, wenn man es vergessen hat, oder unwissend war, jedoch nicht, wenn es absichtlich war.
_____
[Entnommen aus dem Unterricht zum hanbalitischen Fiqh-Werk: „Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah“, Buch der Reinigung (At-Ṭahārah), Kapitel: „At-Tayammum“, verfasst vom Schaykh und Faqīh Mūsā Ibn ʿĪsā Ṣūfān Al-Qaddūmī An-Nābulsī Al-Ḥanbalī (1265 - 1336 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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Was ist die Pflicht beim Tayammum?
Antwort:
Die Tasmiyah muss ausgesprochen werden. Sie fällt weg, wenn man es vergessen hat, oder unwissend war, jedoch nicht, wenn es absichtlich war.
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[Entnommen aus dem Unterricht zum hanbalitischen Fiqh-Werk: „Al-Ajwibah Al-Jaliyyah fī Al-Aḥkām Al Ḥanbaliyyah“, Buch der Reinigung (At-Ṭahārah), Kapitel: „At-Tayammum“, verfasst vom Schaykh und Faqīh Mūsā Ibn ʿĪsā Ṣūfān Al-Qaddūmī An-Nābulsī Al-Ḥanbalī (1265 - 1336 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]
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