HanabilahDE
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Der Kanal beschäftigt sich mit der hanbalitischen Rechtsschule und soll in kleineren Beiträgen Wissen über diese vermitteln. Alle Beiträge stammen von Abu Suleyman und werden von seinen Schülern lediglich veröffentlicht.
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#Frage_Telegram #Islam #Fiqh #Hanbali_Fiqh #Fiqh_Werke #Werke #Fiqh_Matn #Fiqh_Mutun #Mutun #Zad_Al_Mustaqni #Umdatul_Fiqh #Dalil_At_Talib #Akhsar_Al_Mukhtasarat

📚 Frage-Nr. 426

➡️ Frage im Telegram-Account:

Welche Fiqh-Werke sind für Anfänger empfehlenswert und welchen kleineren Fiqh-Matn sollte man lernen?

➡️ Die Antwort von Abu Suleyman:


Bei den kleineren reinen Fiqh-Werken („Mutun“), die man lernen will, sind mehrere Punkte zu beachten:

• a) Wer der Autor ist und wie seine 'Aqidah und seine Stellung innerhalb der Madhhab zu bewerten ist. Wenn man z. B. den Autor von „Zad Al-Mustaqni'“ - Musa Al-Hajjawi (895 - 968 n. H.) - mit dem Autor von „Akhsar Al-Mukhtasarat“ - Ibn Balban (1006 - 1083 n. H.) - vergleicht, stellt man fest, dass Al-Hajjawi eine höhere Stellung innerhalb der Madhhab beansprucht.

• b) Wie wurde das jeweilige Werk von den späteren Gelehrten angesehen und wie viele Erläuterungen gibt es, die den Schüler des Wissens unterstützen werden. Was diesen Punkt betrifft, ist „Zad Al-Mustaqni'“ klar vorzuziehen.

• c) Der Schüler des Wissens sollte einen festen Fiqh-Matn haben, auf den er sich stützt, das er lernt und zu dem er immer wieder zurückkehrt beim Fiqh. Zu viele unterschiedliche Werke können einen durcheinander bringen.

Ich persönlich habe die vier bekanntesten kürzeren Fiqh-Mutun in der hanbalitischen Madhhab allesamt gelernt, empfehle an erster Stelle:
- „Zad Al-Mustaqni'“,
- dann „'Umdatul-Fiqh“ von Ibn Qudamah,
- dann „Dalil At-Talib“ oder „Akhsar Al-Mukhtasarat“.

Und Allah weiß es am besten.


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#Hanbali_Fiqh #Hanbali_Rechtsschule #Hanbali_Madhhab #Zad_Al_Mustaqni #Siyam #Fasten

📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 3

Erwünschte (mustahhab) Handlungen beim Fasten 👇🏻

Es ist erwünscht:

- wenn man beleidigt wird „inni saa’im“ (ich faste) zu sagen
- das Fasten direkt, wenn Iftar eintritt, zu brechen und nicht zu warten
- das Fasten mit einer Rutab-Dattel (eine frische/saftige Dattel) zu brechen, wenn man keine hat, dann mit einer trockenen Dattel, wenn man keine hat, dann mit ein paar Schlücken Wasser
- den Sahur (die Mahlzeit vor Sonnenaufgang) kurz vor das Fajrgebet zu legen
- die authentische Dua beim Fastenbrechen aufzusagen:
Ibn 'Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ für gewöhnlich, wenn er das Fasten brach, sagte: (ذَهَبَ الظَّمَأُ وابْتَلَّتْ العُروقُ وثَبَتَ الأجْرُ إنْ شاءَ اللَّهُ.) „Dhahaba Adh-Dhamau wabtallat Al-'Uruq wa Thabata Al-Ajru, in scha Allah.“ (Der Durst ist gegangen, die Adern feucht geworden, und die Belohnung steht fest, so Allah will.)

Weiter erwünscht ist es, wenn man Tage nachzufasten hat, diese am Stück nachzufasten.

📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]

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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 4

Unerwünschte (makruh) Handlungen beim Fasten 👇🏻

Es ist unerwünscht:

- Speichel zu sammeln, um diesen gesammelt herunterzuschlucken (Schleim muss ausgespuckt werden)
- zu küssen, wenn es Gelüste hervorruft
- zu lügen, zu beleidigen oder üble Nachrede zu führen (was ohnehin haram ist)
- zu fasten, wenn man krank ist, oder sich auf einer Reise befindet, auf der man die Gebete kürzt
- Essen zu kosten (wenn keine Notwendigkeit besteht), oder einen festen Kaugummi zu kauen (sollte der Geschmack des Essens/Kaugummis bis in den Hals gelangen, so ist das Fasten gebrochen und der Tag muss nachgeholt werden)

📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]

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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 5

Einiges über das Nachfasten
🖊

Sollte der Sesshafte beabsichtigen, einen Tag zu fasten, währenddessen aber verreisen, dann darf er sein Fasten brechen.
Und sollten die Schwangere oder Stillende ihr Fasten brechen (und nicht fasten), aus Angst um sich selbst, dann müssen sie lediglich die Anzahl an Tagen, an denen sie nicht gefastet haben, nachholen.
Sollten sie aber aus Angst um ihr Kind nicht fasten, müssen sie diese Tage nachholen und für jeden nicht gefasteten Tag einen Bedürftigen speisen.

Wer das Fasten beabsichtigt, dann aber geisteskrank wird, oder den ganzen Tag ohnmächtig ist und erst zu einem späteren Augenblick des Tages zu sich kommt, so muss er den Tag nachfasten. Jedoch gilt das nicht, wenn jemand den ganzen Tag schläft, dieses Fasten ist gültig.

Folgende Personen müssen verpasste Fastentage ebenfalls nachholen: derjenige, der während des Tages verpflichtet war zu fasten, die Menstruierende und Wöchenbettnerin, die rein wurden, und der Reisende, der an seinem Zielort ankam.

Und es ist nicht erlaubt das Nachfasten bis zum nächsten Ramaḍān hinauszuschieben. Sollte man dies tun, dann muss man neben dem Nachfasten auch einen Bedürftigen für jeden nicht gefasteten Tag speisen. Und sollte derjenige (der nachfasten muss) sterben, selbst wenn es nach Ramaḍān ist, dann speist jemand anders für ihn.

Sollte eine Person sterben, während diese noch zu fasten hat, oder die Pilgerfahrt durchführen muss, oder einen Iʿtikāf, oder ein Gebet aufgrund eines Gelübdes verrichten muss, so ist es erwünscht, dies (stellvertretend) für ihn zu vollziehen.

📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]

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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 6

Das freiwillige Fasten 🖊

Es ist erwünscht zu fasten 👇🏻
- an den weißen Tagen eines jeden Monats
- Montags und Donnerstags
- an sechs Tagen im Schawwāl
- im Monat Al-Muḥarram, am ehesten den zehnten Tag
- an den ersten neun Tagen von Dhul-Ḥijjah
- am Tag von ʿArafah (für denjenigen, der nicht die Pilgerfahrt vollzieht)

- Am besten ist das Fasten von Dawud aleyhi salam, einen Tag zu fasten und einen Tag nicht zu fasten.

Es ist verpönt 👇🏻
- absichtlich nur den Monat Rajab zu fasten
- nur den Freitag oder nur den Samstag zu fasten
- am Tag des Zweifelns zu fasten
- am Feiertag der Ungläubigen zu fasten

Und es ist verboten, an den beiden Feiertagen zu fasten und an den Taschrīq-Tagen (die drei Tage nach dem Eid ul-Adha), selbst wenn es ein Pflicht(fasten) sein sollte. Ausgenommen ist derjenige, der schlachten müsste für (die Pilgerform von) Mutʿah oder Qirān.

Derjenige, der ein Pflichtfasten begonnen hat, dessen Zeitspanne noch länger wäre, darf es nicht abbrechen. Dies zählt aber nicht beim freiwilligen Fasten.
Und das gilt auch nicht für denjenigen, der (beim freiwilligen Fasten) sein Fasten ungültig gemacht hat, ausgenommen dies geschieht bei der Pilgerfahrt.

📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]

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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 7

Das Sich-Zurückziehen in die Moschee - Al Iʿtikāf

- Der Iʿtikāf ist das Sich-Zurückziehen in eine Moschee, um Aḷḷāh - erhaben ist Er zu dienen und ihm zu gedenken
- Er ist erwünscht und eine Sunnah
- Er ist richtig, auch ohne zu fasten

- Der Iʿtikāf und das Fasten werden bei einem Gelübde zur Pflicht
- Er ist nur richtig in einer Moschee, in der auch das Freitagsgebet verrichtet wird (ausgenommen ist die Frau, die dies in jeder Moschee durchführen kann, außer in der Moschee/Gebetsstelle ihres Hauses)
- Wer ein Gelübde (beim Iʿtikāf) abgelegt hat, oder beim Gebet in einer Moschee (ausgenommen die drei Moscheen – und die beste Moschee ist Al-Haram, dann die Prophetenmoschee und dann die Aqṣāmoschee) so muss er es nicht darin durchführen
- Sollte man beim Gelübde jedoch die bessere Moschee bestimmen, darf man es nicht in einer durchführen, die unter ihr ist. Das Gegenteil ist jedoch erlaubt.
- Wer ein Gelübde für eine bestimmte Zeit abgelegt hat, der soll den Ort für seinen Iʿtikāf vor der ersten Nacht betreten und nach der letzten (Nacht) rausgehen

- Der Muʿtakif darf nur aus dringenden und nötigen Gründen rausgehen. Er darf aber keinen Kranken besuchen und an keinem Totengebet teilnehmen, es sei denn, dass er es vorausgesetzt hat.
- Sollte er den Beischlaf durchführen, wird dadurch sein Iʿtikāf ungültig
- Es ist erwünscht sich während dem Iʿtikāf mit Annäherungen zu Aḷḷāh zu beschäftigen und das zu meiden, was ihn nicht betrifft.

📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]

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#Ramadaniat #Allgemeiner_Vortrag

📜 „At-Taʿqīb“ (التعقيب) in den letzten zehn Nächten des Ramaḍān in den Moscheen

🎙️Mamosta Abū Suleymān Al-Kurdī

▪️Damit ist gemeint: Man betet das Tarāwīḥ-Gebet direkt nach dem ʿIschāʾ-Gebet und steht dann am Ende der Nacht ein weiteres Mal zum sogenannten Qiyām auf.

(So wie es heutzutage in vielen Moscheen üblich ist, wie u. a. in der Prophetenmoschee usw.)
__
#Reels

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Forwarded from Islam Study | Hadith
📚 Sujūd At-Tilāwah laut unserer #Hanbali_Rechtsschule


▪️ Schaykh Manṣūr Al-Buhūtī (1000 - 1051 n. H.) sagte: „Und wenn er sich (bei der Sujūd At-Tilāwah) niederwerfen will, spricht er den Takbīr (insgesamt) zwei Mal; ein Takbīr, wenn er sich niederwirft, und einen (weiteren) Takbīr, wenn er wieder (von der Niederwerfung) hochkommt. Dies gilt, wenn man sich im Gebet befindet oder außerhalb (des Gebets). Und er sitzt, falls er sich nicht im Gebet befinden sollte, und spricht den Taslīm, was eine Pflicht ist, und es reicht hierbei ein (Taslīm). Und er spricht nicht den Taschahhud, so wie beim Janazah-Gebet. Und er hebt die Hände, wenn er sich niederwerfen will, und dies ist erwünscht, selbst wenn im Gebet. Und es ist besser, im Stehen in die Niederwerfung zu gehen.“
📗 [Siehe: „Ar-Rauḍ Al-Murbiʿ“]

➡️ Zusammenfassung:
Wenn man außerhalb des Gebets den Qurʾān liest und an eine der 14 bzw. 15 Verse gelangt, an denen man sich niederwerfen sollte, geht man (laut manchen späteren Ḥanābilah) wie folgt vor:
1. Man spricht den Takbīr und hebt dabei die Hände und wirft sich nieder. Besser ist es, wenn man (auf)steht und sich dann niederwirft. Man kann sich aber auch im Sitzen niederwerfen.
2. In der Niederwerfung sagt man dann z. B.: „Subḥāna Rabbī Al-Aʿlā“ oder ein anderes Bittgebet.
3. Dann spricht man wieder den Takbīr und kommt hoch und setzt sich hin, so wie im Gebet.
4. Danach spricht man ein Mal den Taslīm auf seine rechte Seite.

➡️ Einige #Anmerkungen und Istidrākāt (leichte Kritikpunkte):
- (1.) Schaykh ʿAbdur-Raḥmān Ibn Qāsim (1312 - 1392 n. H.) sagte: „Der erste Takbīr und die Niederwerfung sind die beiden Säulen. Der Tasbīḥ in der Niederwerfung ist eine Pflicht.“
- (2.) Imām Ibn Al-Qayyim sagte hinweisend: „Es wurde über ihn ﷺ nicht erwähnt, dass er beim Hochkommen von dieser Niederwerfung den Takbīr gesprochen hat. Deshalb haben dies Al-Khiraqī und die früheren Gefährten nicht erwähnt.“
- (3.) Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Und es ist nicht vorgeschrieben, den Taḥrīm (also Takbīratu Al-Iḥrām) und Taḥlīl (also Taslīm) zu sprechen. Und dies ist die bekannte Sunnah über den Propheten ﷺ und die Ansicht der allermeisten Salaf. Aḥmad sagte: ‚Was den Taslīm angeht, so weiß ich nicht, was das ist/sein soll.‘“
- (4.) Ibn Al-Qayyim sagte: „Und das ist die einzig richtige Ansicht, sonst nichts anderes! Und es wurde darin weder der Taschahhud, noch der Salām (Taslīm), noch das Sitzen berichtet.“
📗 [Siehe: „Al-Ḥāschiyah von Ibn Qāsim zu Ar-Rauḍ Al-Murbiʿ (2/240)]

Geschrieben von Abu Suleyman, 13. Ramadan 1443 n. H.


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📚 Zakātu Al-Fiṭr


▪️ Der edle Ṣaḥābī ʿAbduḷḷāh Ibn ʿUmar (gest. 73 n. H.) berichtete: „Der Prophet ﷺ ordnete die Ṣadaqah Al-Fiṭr – oder er sagte: für Ramaḍān – an, für den Mann und die Frau, den Freien und Sklaven; (jeweils) ein Ṣāʿ Datteln oder ein Ṣāʿ Gerste.“
📗 [Überliefert von Al-Bukhārī und Muslim]

Ṣāʿ: Ein Hohlmaß zur Zeit des Propheten ﷺ. Ein Ṣāʿ ist ein Volumen und gleicht ca. 4-5 Hände voll.
Umgerechnet wäre ein Ṣāʿ heute ca. 2 kg.

Anmerkung:
- Laut unserem Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd ist ein Ṣāʿ etwas mehr als 2 kg.
- Laut Schaykh ʿAbdul-Muḥsin Al-Qāsim dagegen ist ein Ṣāʿ etwas weniger als 2 kg.

• Imām Aḥmad sagte: „Und er darf sie (also Zakāh Al-Fiṭr) nicht als Betrag entrichten. Der Gesandte Aḷḷāhs ﷺ hat diese fünf auferlegt: Ein Ṣāʿ Datteln, ein Ṣāʿ Weizen, ein Ṣāʿ Rosinen, ein Ṣāʿ getrocknete Milch und ein Ṣāʿ Nahrungsmittel... Wenn er nun etwas anderes als diese fünf Sorten entrichtet, da diese fünf nicht vorhanden sind, wie z. B. Reis, Körner usw., dann entrichtet er ein Ṣāʿ davon. Brot dagegen ist nicht erlaubt, weil es feucht ist.“
📗 [„Zād Al-Musāfir“ (1314)]

Beispiel: Eine Familie, bestehend aus Vater, Mutter und zwei Kindern, müsste somit z. B. ca. 8 - 10 kg Reis, Datteln etc. als Zakātu Al-Fiṭr entrichten.


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Auf dem Bild ist ein Ṣāʿ-Gefäß abgebildet mit der Überlieferungskette bis zum edlen Ṣaḥābī Zayd Ibn Thābit (gest. 78 n. H), der einen Ṣāʿ bestimmte.
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