🇦🇹 NS-Prozess in Linz
20.05.2022 um 13 : 48 Uhr
Der Linzer Demo-Organisator, der bereits zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, ist nun von der Staatsanwaltschaft auch wegen "Wiederbetätigung" angeklagt worden. Grund: er habe Corona-Maßnahmen mit NS-Verbrechen verglichen.
👀 https://volksblatt.at/corona-massnahmengegner-neuerlich-angeklagt/
Ich kann über den Fall nichts Konkretes sagen, da ich weder den Fall noch den Mann näher kenne, aber ich wiederhole zum gefühlt tausendsten Mal: wenn ihr Vergleiche anstellen müsst, dann vergleicht mit DDR, Sowjetunion, China, Erstem Weltkrieg, Spanischer Grippe, Inquisition, Hexenverbrennungen, den napoleonischen Kriegen, biblischen Zeiten oder was auch immer ihr möchtet, bloß nicht mit der NS-Zeit. Es gibt genug "Vorlagen" für totalitäre Maßnahmen in der Menschheitsgeschichte.
‼️‼️ Lasst die NS-Vergleiche bleiben!
NS-Vergleiche bringen nichts außer schlechte Presse, Probleme und Strafen. Darauf herumzureiten mit "ja, aber!" nützt niemandem - außer dem Regime. In der Neuen Normalität gilt (für Regimekritiker): jeder Vergleich mit der NS-Zeit ist per se eine Verharmlosung, weil nichts so furchtbar sein kann wie die NS-Verbrechen. Folglich ist jeder Vergleich ("genauso schlimm wie" / "ähnlich zu" / "schlimmer als" / "fast so schlimm wie" / "artverwandt",...) eine Verharmlosung und damit eine strafbare "Wiederbetätigung".
Und passt auf, was ihr teilt bzw. zulasst: Chatgruppeninhaber und Kanalinhaber können für die Inhalte ihrer Chats / Kanäle auch dann gestraft werden, wenn der Inhalt nicht von ihnen selbst gepostet wurde.
#NSFalle #Wiederbetätigung #Verharmlosung #Verbotsgesetz #Warnung
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
20.05.2022 um 13 : 48 Uhr
Der Linzer Demo-Organisator, der bereits zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, ist nun von der Staatsanwaltschaft auch wegen "Wiederbetätigung" angeklagt worden. Grund: er habe Corona-Maßnahmen mit NS-Verbrechen verglichen.
👀 https://volksblatt.at/corona-massnahmengegner-neuerlich-angeklagt/
Ich kann über den Fall nichts Konkretes sagen, da ich weder den Fall noch den Mann näher kenne, aber ich wiederhole zum gefühlt tausendsten Mal: wenn ihr Vergleiche anstellen müsst, dann vergleicht mit DDR, Sowjetunion, China, Erstem Weltkrieg, Spanischer Grippe, Inquisition, Hexenverbrennungen, den napoleonischen Kriegen, biblischen Zeiten oder was auch immer ihr möchtet, bloß nicht mit der NS-Zeit. Es gibt genug "Vorlagen" für totalitäre Maßnahmen in der Menschheitsgeschichte.
‼️‼️ Lasst die NS-Vergleiche bleiben!
NS-Vergleiche bringen nichts außer schlechte Presse, Probleme und Strafen. Darauf herumzureiten mit "ja, aber!" nützt niemandem - außer dem Regime. In der Neuen Normalität gilt (für Regimekritiker): jeder Vergleich mit der NS-Zeit ist per se eine Verharmlosung, weil nichts so furchtbar sein kann wie die NS-Verbrechen. Folglich ist jeder Vergleich ("genauso schlimm wie" / "ähnlich zu" / "schlimmer als" / "fast so schlimm wie" / "artverwandt",...) eine Verharmlosung und damit eine strafbare "Wiederbetätigung".
Und passt auf, was ihr teilt bzw. zulasst: Chatgruppeninhaber und Kanalinhaber können für die Inhalte ihrer Chats / Kanäle auch dann gestraft werden, wenn der Inhalt nicht von ihnen selbst gepostet wurde.
#NSFalle #Wiederbetätigung #Verharmlosung #Verbotsgesetz #Warnung
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
Oberösterreichisches Volksblatt
Corona-Maßnahmengegner neuerlich angeklagt
Ein 38-Jähriger, der im März am Landesgericht Linz wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels acht Monate bedingte Haft ausgefasst hatte, wurde nun von der Staatsanwaltschaft nach dem Verbotsgesetz…
Forwarded from Manuel Müllner (Info-Kanal) (Manuel Müllner)
⚖️Sieg auf halbem Wege - Spontanversammlung in Mauthausen🇦🇹
betreffend #MauthausenSkandal
08.07.2023, 13:15 Uhr
Bezüglich meiner außerordentlichen Revision vor dem VwGH, die ich mit Rechtsanwalt Dr. Martin Pfeil gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes initiiert habe, gibt es tolle Neuigkeiten!
Der VwGH (Verwaltungsgerichtshof) hat der ao. Revision stattgegeben!
Somit geht es in absehbarer Zeit in die nächste Runde vor dem Verwaltungsgericht, wo nun INHALTLICH entschieden werden muss, und nicht pauschal aufgrund von Regelungen, die in meinem Fall nur bedingt anwendbar sind.
Weiters wird mir ein Teil der Prozesskosten zurückerstattet - in Summe 1346,40€ (und damit ungefähr genauso viel, wie ich selbst zum Prozesse beitragen habe müssen - *Danke an die Community)
Wie es weiter gehen wird:
Wie das Gerichtsverfahren verlaufen wird, kann ich nicht mit Gewissheit sagen, allerdings gibt es ein paar Punkte, die klar für mich sprechen. Die Spontanversammlung habe ich auf einem Versammlungsort einberufen, der bereits Versammlung war. Diese wurde "aufgelöst", weil Alexander Ehrlich #Wiederbetätigung begangen haben soll. Das Verfahren wurde aber inzwischen eingestellt. Ein umfassendes Video hierzu findet ihr HIER (Schluss mit dem Framing). Da diese Versammlung also "rechtswidriger Weise" aufgelöst wurde, erweist sich meine "Spontanversammlung" nicht per se als solche, sondern stellt bloß eine Weiterführung der Ursprünglichen Versammlung als stellvertretender Versammlungsleiter dar.
Eine Auflösung einer Versammlung aufgrund einer vermeintlichen Rechtswidrigkeit, die keine ist, stellt eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art 12 StGG sowie Art 11 EMRK) aller Beteiligten dar.
Wir werden also sehen... Ich halte euch auf dem Laufenden 😉
@ManuelMuellner
Für Menschenrechte, Menschlichkeit und ein lebendiges Miteinander! 🕊
betreffend #MauthausenSkandal
08.07.2023, 13:15 Uhr
Bezüglich meiner außerordentlichen Revision vor dem VwGH, die ich mit Rechtsanwalt Dr. Martin Pfeil gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes initiiert habe, gibt es tolle Neuigkeiten!
Der VwGH (Verwaltungsgerichtshof) hat der ao. Revision stattgegeben!
Somit geht es in absehbarer Zeit in die nächste Runde vor dem Verwaltungsgericht, wo nun INHALTLICH entschieden werden muss, und nicht pauschal aufgrund von Regelungen, die in meinem Fall nur bedingt anwendbar sind.
Weiters wird mir ein Teil der Prozesskosten zurückerstattet - in Summe 1346,40€ (und damit ungefähr genauso viel, wie ich selbst zum Prozesse beitragen habe müssen - *Danke an die Community)
Wie es weiter gehen wird:
Wie das Gerichtsverfahren verlaufen wird, kann ich nicht mit Gewissheit sagen, allerdings gibt es ein paar Punkte, die klar für mich sprechen. Die Spontanversammlung habe ich auf einem Versammlungsort einberufen, der bereits Versammlung war. Diese wurde "aufgelöst", weil Alexander Ehrlich #Wiederbetätigung begangen haben soll. Das Verfahren wurde aber inzwischen eingestellt. Ein umfassendes Video hierzu findet ihr HIER (Schluss mit dem Framing). Da diese Versammlung also "rechtswidriger Weise" aufgelöst wurde, erweist sich meine "Spontanversammlung" nicht per se als solche, sondern stellt bloß eine Weiterführung der Ursprünglichen Versammlung als stellvertretender Versammlungsleiter dar.
Eine Auflösung einer Versammlung aufgrund einer vermeintlichen Rechtswidrigkeit, die keine ist, stellt eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art 12 StGG sowie Art 11 EMRK) aller Beteiligten dar.
Wir werden also sehen... Ich halte euch auf dem Laufenden 😉
@ManuelMuellner
Für Menschenrechte, Menschlichkeit und ein lebendiges Miteinander! 🕊
Telegram
Manuel Müllner (Info-Kanal)
📄 ao. Revision vor dem VwGH ⚖️🇦🇹
betreffend der Beschwerde zur "Spontanversammlung" in Mauthausen
10.05.2022 um 16:38 Uhr
👉 Bescheidbeschwerde
👉 Warum sie zurückgewiesen wurde
Zur Veranschaulichung, warum der Richter in seinem Urteil Unrecht gesprochen…
betreffend der Beschwerde zur "Spontanversammlung" in Mauthausen
10.05.2022 um 16:38 Uhr
👉 Bescheidbeschwerde
👉 Warum sie zurückgewiesen wurde
Zur Veranschaulichung, warum der Richter in seinem Urteil Unrecht gesprochen…