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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Dirk Sattelmaier)
❗️Merkels „Krawall-Virologin“❗️

Die No-Covid Befürworterin Brinkmann bekommt nach ihrem Ausfall, Forderungen von Kinderärzten nach dem Ende der Maskenpflicht als „dumm“ zu bezeichnen, jetzt zu Recht ordentlich Gegenwind.

Man kann nur hoffen, dass diese Verfechterin einer gescheiterten Ideologie (s.Australien/Neuseeland) nach dem Abgang Merkels endlich in ihr Labor zurückkehrt und diese Arroganz nicht mehr medial verbreiten kann.

Im übrigen haben Sie, sehr geehrte Frau Brinkmann, offenbar überhaupt keine Ahnung von Recht. Denn wie ich schon des Öfteren ausführte, verstößt die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in Schulen bei gleichzeitigem Wegfall von Beschränkungen in anderen Bereichen für Erwachsene gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG.

Und das ist nicht „dumm“

@RASattelmaier

https://youtu.be/g2XHf5DctDM
Forwarded from ElternnetzwerkfürunsereKinder (Jenny)
"Ich bin Impfopfer" - Lehrerin erleidet schwere Nebenwirkungen und bricht an Schule zusammen!❗️


Eine in Deutschland tätige Lehrerin berichtet im Oktober 2021 von schweren Impf-Nebenwirkungen bei sich und in ihrem persönlichen Umfeld sowie über Auffälligkeiten bei Ihren Schülerinnen und Schülern. Sie geht auch auf sozialen Druck für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie psychische Folgen der Lockdowns ein.


⬇️
https://www.youtube.com/watch?v=jJkMj_KG1oU

#Lehrer #Schule #Impfungen #Druck #Nebenwirkungen #Schüler #Erfahrungsbericht #Auffälligkeiten #Folgen #Maßnahmen #Fernlernen
Weiterer Gegenwind für die Regierung aus Justiz (Richter am Bundesverwaltungsgericht) und von Juraprofessoren.

Vorschlag: setzt euch endlich mit #Russland und der #Ukraine an einen Tisch, ohne die Amerikaner, beendet diesen sinnlosen Krieg und beendet die #Maßnahmen. #GesetzderSchande #Infektionsschutzgesetz #Esistvorbei

Twitter: Markus Haintz
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Maskenkontrolle auf Versammlungen rechtswidrig

Freitag, 3. November 2023
Amtsgericht Düsseldorf

Heute erging ein Teilfreispruch nach vermeintlich tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Dabei erklärte das Gericht die „Maskenkontrolle“ von Mitarbeitern des Ordnungsamtes während einer Versammlung für rechtswidrig.

Es verblieb eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung gegen den Mandanten.

Warum diese Entscheidung gut für das Versammlungsrecht und im Rahmen einer Aufarbeitung der Maßnahmen auf Versammlungen von Bedeutung ist,

👇👇👇👇👇👇
erkläre ich hier im Video.

Leider ist das Ergebnis für den Mandanten persönlich am Ende nicht vollends zurfriedenstellend.

Immerhin: Ca. 2/3 der Kosten des Verfahrens sind der Staatskasse aufzuerlegen.

Ob hier Rechtsmittel eingelegt werden, wird noch geprüft.

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