🇦🇹🤰 Schwangerschaft und "Impfpflicht"
25.03.2022 um 18 : 16 Uhr
Wichtig: Das "Impfplichtgesetz" fordert, keine Schwangeren zu "impfen"
1️⃣ Als Schwangere genießt eine Frau in Österreich besonderen Kündigungsschutz. Damit dieser wirksam wird, muss sie die Schwangerschaft "so rasch wie möglich" dem Arbeitgeber mitteilen.
2️⃣ "Impfpflichtgesetz" § 3 (1): Die "Impfpflicht" besteht nicht für Schwangere.
Wenn Du also den leisesten Verdacht hast, dass Du vielleicht schwanger sein könntest, solltest Du spätestens wenn das "Impfpflichtgesetz" oder eine "berufsbezogene Impfpflicht" scharf gestellt wird, nicht zögern, es Deinem Arbeitgeber mitzuteilen. Natürlich ist es in der Frühphase der Schwangerschaft schwierig, sicher zu sein. Ein Irrtum hinsichtlich der Frage "schwanger oder nicht" kommt vor und ist meines Erachtens nicht strafbar. Im Gegenteil: wenn die Möglichkeit bestünde, dass Du schwanger bist und Du es dem Dienstgeber nicht mitteilst, kann das negative Folgen haben (siehe OGH 9 ObA 82/98v).
Es kann daher nicht schaden, dem Dienstgeber auch schon SEHR früh die Schwangerschaft (bzw. den Verdacht darauf) mitzuteilen, falls Du eines der Frühsymptome einer Schwangerschaft bei Dir bemerken solltest, z.B. leichte Krämpfe, Müdigkeit und Erschöpfung, Übelkeit, Blähungen, häufiges Pinkeln (siehe hier). Ab diesem Zeitpunkt besteht
🅰️ Kündigungsschutz und
🅱️ KEINE "Impfpflicht".
Hat der Dienstgeber Zweifel an der Richtigkeit der Mitteilung über die Schwangerschaft, kann er (muss er aber nicht!!) gemäß § 3 Abs. 4 MuttSchG eine kassenärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Schwangerschaft und den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entbindung verlangen. Das kostet natürlich Zeit - es ist, wie es ist.
Was, wenn Du dann doch nicht schwanger bist oder wenn es zu einem ungewollten Abgang kommt?
➡️ viele Schwangerschaften enden (manchmal ganz unbemerkt) in einem sehr frühen Stadium. Das ist sehr schade und muss nach ausführlicher, zeitintensiver Abklärung (allenfalls auch durch ärztliche Zweitmeinung, auf die Du ein Recht hast!) ebenfalls unverzüglich dem Dienstgeber bekanntgegeben werden
DISCLAIMER:
1️⃣ Dies ist keine Aufforderung zum Vortäuschen von Schwangerschaften, sondern eine Ermahnung, schon den leisesten Verdacht unverzüglich bekanntzugeben bzw. abzuklären, wie dies auch die ständige arbeitsrechtliche Rechtsprechung des OGH fordert - vor allem auch, um das "Impfpflichtgesetz" buchstabengetreu einzuhalten und auszuschließen, dass etwa eine Schwangere durch unbemerkte Schwangerschaft bei ihrer "Impfung" gegen das Gesetz (siehe hier) verstößt. Sicher ist sicher - besser einmal zu viel "Schwangerschaftsverdacht" als einmal zu wenig.
2️⃣ Dies ist keine anwaltliche Auskunft, sondern ausschließlich die Privatmeinung eines Arbeitgebers. Ich übernehme keine Haftung für Deine Handlungen. Zu Risiken und Nebenwirkungen frage Deinen Dienstgeber, Anwalt oder Gesundheitsminister.
#Papierkrieg #SandInsGetriebe #Schwangerschaft #KenneDeineRechte #KenneDeinePflichten #SicherIstSicher
🇩🇪 P.S.: ich habe Markus Haintz um ein Statement zu diesem Thema bezüglich der Rechtslage in Deutschland gebeten und hoffe, dass er bald dazu kommt, sich dazu zu äußern.
🇦🇹 P.P.S.: warum dieser Beitrag? Auf dringende Bitten einer "vielleicht schwangeren" Abonnentin, die schon seit Anfang Februar darauf drängt, dass ich diesen Gedankengang einmal aufbereite. Es ging sich heute gut aus und passt gut zum Beitrag https://t.me/ehrlichalexander/1585.
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
25.03.2022 um 18 : 16 Uhr
Wichtig: Das "Impfplichtgesetz" fordert, keine Schwangeren zu "impfen"
1️⃣ Als Schwangere genießt eine Frau in Österreich besonderen Kündigungsschutz. Damit dieser wirksam wird, muss sie die Schwangerschaft "so rasch wie möglich" dem Arbeitgeber mitteilen.
2️⃣ "Impfpflichtgesetz" § 3 (1): Die "Impfpflicht" besteht nicht für Schwangere.
Wenn Du also den leisesten Verdacht hast, dass Du vielleicht schwanger sein könntest, solltest Du spätestens wenn das "Impfpflichtgesetz" oder eine "berufsbezogene Impfpflicht" scharf gestellt wird, nicht zögern, es Deinem Arbeitgeber mitzuteilen. Natürlich ist es in der Frühphase der Schwangerschaft schwierig, sicher zu sein. Ein Irrtum hinsichtlich der Frage "schwanger oder nicht" kommt vor und ist meines Erachtens nicht strafbar. Im Gegenteil: wenn die Möglichkeit bestünde, dass Du schwanger bist und Du es dem Dienstgeber nicht mitteilst, kann das negative Folgen haben (siehe OGH 9 ObA 82/98v).
Es kann daher nicht schaden, dem Dienstgeber auch schon SEHR früh die Schwangerschaft (bzw. den Verdacht darauf) mitzuteilen, falls Du eines der Frühsymptome einer Schwangerschaft bei Dir bemerken solltest, z.B. leichte Krämpfe, Müdigkeit und Erschöpfung, Übelkeit, Blähungen, häufiges Pinkeln (siehe hier). Ab diesem Zeitpunkt besteht
🅰️ Kündigungsschutz und
🅱️ KEINE "Impfpflicht".
Hat der Dienstgeber Zweifel an der Richtigkeit der Mitteilung über die Schwangerschaft, kann er (muss er aber nicht!!) gemäß § 3 Abs. 4 MuttSchG eine kassenärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Schwangerschaft und den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entbindung verlangen. Das kostet natürlich Zeit - es ist, wie es ist.
Was, wenn Du dann doch nicht schwanger bist oder wenn es zu einem ungewollten Abgang kommt?
➡️ viele Schwangerschaften enden (manchmal ganz unbemerkt) in einem sehr frühen Stadium. Das ist sehr schade und muss nach ausführlicher, zeitintensiver Abklärung (allenfalls auch durch ärztliche Zweitmeinung, auf die Du ein Recht hast!) ebenfalls unverzüglich dem Dienstgeber bekanntgegeben werden
DISCLAIMER:
1️⃣ Dies ist keine Aufforderung zum Vortäuschen von Schwangerschaften, sondern eine Ermahnung, schon den leisesten Verdacht unverzüglich bekanntzugeben bzw. abzuklären, wie dies auch die ständige arbeitsrechtliche Rechtsprechung des OGH fordert - vor allem auch, um das "Impfpflichtgesetz" buchstabengetreu einzuhalten und auszuschließen, dass etwa eine Schwangere durch unbemerkte Schwangerschaft bei ihrer "Impfung" gegen das Gesetz (siehe hier) verstößt. Sicher ist sicher - besser einmal zu viel "Schwangerschaftsverdacht" als einmal zu wenig.
2️⃣ Dies ist keine anwaltliche Auskunft, sondern ausschließlich die Privatmeinung eines Arbeitgebers. Ich übernehme keine Haftung für Deine Handlungen. Zu Risiken und Nebenwirkungen frage Deinen Dienstgeber, Anwalt oder Gesundheitsminister.
#Papierkrieg #SandInsGetriebe #Schwangerschaft #KenneDeineRechte #KenneDeinePflichten #SicherIstSicher
🇩🇪 P.S.: ich habe Markus Haintz um ein Statement zu diesem Thema bezüglich der Rechtslage in Deutschland gebeten und hoffe, dass er bald dazu kommt, sich dazu zu äußern.
🇦🇹 P.P.S.: warum dieser Beitrag? Auf dringende Bitten einer "vielleicht schwangeren" Abonnentin, die schon seit Anfang Februar darauf drängt, dass ich diesen Gedankengang einmal aufbereite. Es ging sich heute gut aus und passt gut zum Beitrag https://t.me/ehrlichalexander/1585.
Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
Arbeiterkammer
Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen nicht einfach gekündigt werden. Welche Rechte Sie haben und wie Sie gegen eine rechtswidrige Entlassung vorgehen.