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Correctiv: Staatsrechtler Vosgerau lässt Rechercheportal abmahnen – Bericht
Mehrere Teilnehmer des „Geheimtreffens“ in Potsdam bestreiten Teile der Berichterstattung von Correctiv. Jetzt kommt die erste Abmahnung. Berliner Zeitung
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🇫🇷 #BauernProteste Frankreich
31.01.2024

Bauern und Polizeipanzer stehen sich direkt gegenüber

Farmers and police tanks are directly opposite each other

Agricoltori e carri armati della polizia sono uno di fronte all'altro

Les agriculteurs et les chars de police se font face

Los agricultores y los tanques de la policía están uno frente al otro.

#FarmersProtest #AgriculteursEnColere #ProtesteAgricole

31.01.2024 @ 20 : 45 hrs
@ehrlichalexander
🇫🇷 #BauernProteste Frankreich
31.01.2024 - nachgetragener Liveticker

👀 Fortsetzung von diesem Beitrag

Update 08 : 00 Uhr - 300 Traktoren haben sich auf den Weg gemacht, den Großmarkt #Rungis, größter Großmarkt der Welt, zu blockieren

Update 09 : 34 Uhr - in der Nähe von Marseille wird eine Blockade der Fernstraße D7 ab Mittag angekündigt

Update 09 : 34 Uhr - auf der Autobahn A8 finden seit 09 : 00 Uhr Schneckenoperationen der Bauern in der Nähe von Fréjus statt

Update 10 : 03 Uhr - auf der A8 blockieren Taxis die Mautstelle "la Barque"

Update 10 : 06 Uhr - aus Amiens, der Heimatstadt von Macron, brechen mehrere Traktorenkolonnen nach Paris auf

Update 10 : 09 Uhr - Erstkontakt zwischen Bauern und Polizeipanzern auf der A6 bei Chilly-Mazarin

Update 10 : 19 Uhr - Blockade der A71 bei Montluçon mit brennenden Altreifen-Barrikaden

Update 11 : 46 Uhr - 18 Bauern werden beim Großmarkt #Rungis wegen Verkehrsbehinderung verhaftet

Update 12 : 02 Uhr - A89 bei Périgueux teilweise durch eine Demo blockiert

Update 12 : 55 Uhr - Bauernsprecher fordern sofortige Freilassung der 18 Verhafteten

Update 13 : 36 Uhr - bei Angers durchbrechen Bauern mit Traktoren gewaltsam eine chancenlose Polizeisperre

Update 13 : 46 Uhr - Blockierte Autobahnen: alle Autobahnen rund um Paris, dazu A7 beim Knoten mit der A450, Mautstelle Villefranche-sur-Saône, A46 bei Quincieux, A6 bei Anse, A89 bei l'Arbresles, Knoten A89/A6, A43 bei Saint-Quentin-Fallavier, A7 bei Vienne, A7 bei Givors, A42 beim "Inselknoten", M35 bei Straßburg, A7 beim Knoten mit der A450, A36 bei Mulhouse, Bessoncourt, Brebotte und d'Argiésans, Kreisverkehr Saint-Sauveur, RN12 bei Quimper und Ploudaniel, RN164 bei Carhaix und Pleyben, RN157 bei Châteaubourg, RN137 bei Bain-de-Bretagne, RN24 bei Le Rheu, D177 bei Rennes-Redon, RN176 bei Saint-Malo, RN165 bei Morbihan und Kerignac, A30 bei Ville-en-Vermois, A31 bei Atton, RN57 im Raum Vosges, A89 und A29 in der Normandie, A63 bei Marcheprime, A89 beim "pont du Cerf", A63 bei Bordeaux, A28 bei Mautstelle Écommoy und Maresché, A81 bei Rennes-Le Mans, A11 bei Connerré, Mautstelle Puget/Argens, D7 bei Saint-Cannat, A8 im Gebiet Bouches-du-Rhone

Update 14 : 03 Uhr - bei Orléans hält eine massive Polizeisperre die Traktorkolonnen aus Agen vom Vordringen Richtung Paris ab

Update 15 : 23 Uhr - die ersten Traktoren aus Agen treffen beim Großmarkt #Rungis ein. Polizeisprecher bestätigt, dass 30 Traktoren die Sperren umfahren konnten.

Update 16 : 03 Uhr - belgische und französische Bauern blockieren die Landesgrenze zwischen beiden Ländern, ihre Sprecher sagen es sei "ein Signal an die EU"

Update 17 : 39 Uhr - 20 Bauern aus la Creuse brechen Richtung Großmarkt #Rungis auf, um die Kollegen aus Agen zu verstärken

Update 18 : 47 Uhr - A20 bei Cahors-sud blockiert, zwei Kreisverkehre in Figeac blockiert, nackte Bauern demonstrieren in Supermärkten

🐣 Auf Twitter hier

Mein Kommentar: ob es den Bauern gelingt, #Rungis zu blockieren oder nicht, wird vermutlich den Ausgang der #BauernProteste in Frankreich entscheiden. Rungis wird der "Kühlschrank der Nation" genannt und ist der weltgrößte Großmarkt. Eine Blockade dieser Einrichtung könnte die Lebensmittelversorgung von Paris sehr rasch zum Erliegen bringen. Deshalb scheint die französische Polizei sich stark darauf zu konzentrieren, eine Blockade von Rungis um jeden Preis zu verhindern.

P.S.: danke an mein Team für's Augen-Offenhalten während ich heute im österreichischen Nationalrat beschäftigt war 🙏

31.01.2024 @ 21 : 07 hrs CET
@ehrlichalexander
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#FreeAssangeNow #DayX
Am 20. und 21. Februar wird in London darüber entschieden, ob es #Meinungsfreiheit und #Pressefreiheit in der westlichen Welt gibt oder nicht. Es gibt keine Freiheit in der westlichen Welt, solange Julian Assange im Gefängnis sitzt.
https://www.stellaassange.com/
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Stella Assange: PRESSEMITTEILUNG
Die letzte Berufung von Julian Assange findet vom 20. bis 21.02.2024 vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs statt
Aktionsgruppen rufen an diesen Tagen sofort zum außergerichtlichen und weltweiten Protest auf.
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat bestätigt, dass am 20. und 21. Februar 2024 eine öffentliche Anhörung stattfinden wird. Die zweitägige Anhörung könnte die letzte Chance für Julian Assange sein, seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten zu verhindern. Im Falle einer Auslieferung droht Assange eine Haftstrafe von 175 Jahren, weil er Kriegsverbrechen der USA im Afghanistan- und Irak-Krieg aufgedeckt hat.
Unmittelbar nach der Bekanntgabe des Gerichtstermins riefen die Demonstranten zu einem Massenprotest vor dem Gericht an den Tagen der Anhörung um 8:30 Uhr auf. Sie heißen alle, die sich für die Pressefreiheit einsetzen, herzlich willkommen, sich ihnen in London und auf der ganzen Welt anzuschließen. #FreeAssange #DayX (X-Link)
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
#FreeAssange #DayX
Für alle, die nicht zur letzten Berufungsverhandlung für Julian Assange nach London fliegen können, gibt es an beiden Tagen in Berlin vor der amerikanischen Botschaft eine Mahnwache.
Ich rege dringend an, Mahnwachen für Julian #FreeAssangeNow vor allem Botschaften und Konsulaten der USA im deutschsprachigen Raum durchzuführen. In der Schweiz in Bern, in Österreich in Wien, in Deutschland in Berlin (bereits angemeldet), Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München.

Da Großbritannien Julian Assange seit Jahren rechtswidrig und unter menschenunwürdigen Bedingungen im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh festhält, sollten Mahnwachen auch an den britischen Botschaften in Bern, Wien, Berlin und den Generalkonsulaten in Düsseldorf und München angemeldet werden. Flyer zur angemeldeten Versammlungen werde ich hier teilen, bitte Nachweis der Anmeldung an: Telegram@haintz.de

Ich selbst werde am 20. und 21. Februar voraussichtlich in London sein. (Fotomontage: JayProPax, X-Link zum retweet.)
Forwarded from IDA informiert
"Ich mache das, weil ich nicht anders kann"

Dirk Sattelmaier
beim IDA-Symposium am 12.5.2023 in Bensheim

Am 12.5.2023 veranstaltete IDA ein Symposium in Bensheim (👉hier), bei dem neben Dr. Gunter Frank und Dr. Kay Klapproth auch Dirk Sattelmaier über die Aufarbeitung der Corona-Jahre sprach.

👉 zur Rede

Er sagte sofort zu und verzichtete auf eine Gage. Wir revanchieren uns heute dafür sehr gerne und reichen die Gage als Schenkung nach.

Vielen Dank, lieber Dirk und gute Genesung wünscht Dir

Deine IDA

www.ida-hd.de
https://t.me/initiative_demokratie
Media is too big
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Ich unterschreibe jedes Wort von @Alice_Weidel. Vor allem, dass die Ampelregierung Deutschland hasst.
Die große Täuschung (Anzeige)
John F. Kennedys Mahnung und die Bedrohung unserer Freiheit

Nie zuvor hat ein Buch die heißesten Eisen der Geschichte und Gegenwart so schonungslos angefasst. Die drei Motive für die Ermordung John F. Kennedys werden von den Medien der Weltöffentlichkeit bis heute verheimlicht, jedoch in diesem Werk für jeden zugänglich und überprüfbar gemacht. Drei Mordmotive zu besitzen, macht jemanden selbstverständlich noch nicht zum Mörder. Beschrieben wird jedoch überzeugend, dass die Kreise, die sie hatten, auch alles unternahmen zur Vertuschung und Vernebelung.

Kennedy warnte uns in seiner Rede vom 27. April 1961: »Denn wir stehen rund um die Welt einer monolithischen und ruchlosen Verschwörung gegenüber.«
Die Mainstream-Medien schweigen über diese Rede und wenn es sich nicht vermeiden lässt, behaupten sie, Kennedy habe den Kommunismus gemeint. Dieses Buch zeigt, worum es wirklich ging.

Das neue Buch von Thorsten Schulte und Dr. H.C Michael Hesemann jetzt vorbestellen beim Kopp-Verlag.
Media is too big
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Auch bei Sahra Wagenknecht kann ich jedes Wort unterschreiben, genauso wie bei Alice Weidel. Wenngleich Sahra Wagenknecht und ich eine etwas andere Haltung zur AfD haben.
EXKLUSIVINTERVIEW
Paris könnte den „Trick mit den Gelbwesten“ wiederholen, um die Proteste umzudrehen
(EpochTimes.de)
Man hat das Gefühl, dass die Behörden die Protestbewegung immer größer werden lässt. Gestern haben Landwirte in Agen im Departement Lot-et-Garonne vor der Präfektur Feuer gelegt, und die Polizei hat nicht reagiert. Warum?

Ich denke, dass die öffentliche Hand, wer auch immer sie ist, der Staat, die Regierung, alle, die eine Form von Macht darstellen, Zeit gewinnen wollen.

Und dahinter steckt eine clevere Idee, nämlich zu versuchen, den Trick mit den Gelbwesten zu wiederholen. Das heißt, zu warten, bis es zu Ausschreitungen kommt, um die öffentliche Meinung umzudrehen und so die Bewegung zu schwächen. Ich denke, dass dies das Ziel ist.
FRANKREICH: Bauern dringen in Pariser Großmarkt Rungis ein: 79 Verhaftungen
Der linksgerichtete Bauernverband Coordination rurale hatte den Pariser Großmarkt Rungis zum Ziel von Protesten erklärt. Nun drangen Bauern in den Großmarkt ein. Es kam zu Verhaftungen. EpochTimes.de
ÜBERRASCHENDES GESTÄNDNIS BEI „HART ABER FAIR"
Ampelminister gesteht: „Wir haben einfach kein Geld mehr!“

Mit diesem Offenbarungseid hatte bei der ARD-Talkshow „Hart aber fair“ am letzten Montag niemand gerechnet: Staatsminister Carsten Schneider (SPD) gibt unumwunden zu, dass der Staat pleite ist. EpochTimes.de

Kommentar: wir sind nicht pleite, wir können nur unsere Rechnungen nicht mehr bezahlen.
Gratulation an die deutschen Behörden und Medien. Martin Sellner wird durch die #Einreisesperre zum Bestsellerautor bei Amazon. Dummheit oder Absicht? #Remigration
X-Link: Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilt die TAZ zur Zahlung von Schadensersatz an Rechtsanwalt Markus Haintz von Haintz-legal.de

Hintergrund
: darf man eigentlich jeden als Rechtsextremisten bezeichnen? Die TAZ hat es bei mir versucht, ich habe die TAZ abgemahnt, der Beitrag wurde geändert, aber meine Rechnung nicht bezahlt. Ich habe die TAZ daraufhin verklagt und gewonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tatbestand: Die Beklagte behauptet, der Kläger sei infolge seines intensiven politischen Engagements im Zusammenhang mit der sog. Querdenkerbewegung und seiner Corona-Leugnereien als Rechtsextremist zu bezeichnen.

Entscheidungsgründe: Die streitbefangene Aussage der Beklagten in ihrem Online-Artikel stellt als Schmähkritik eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers dar. Eine Schmähkritik ist da durch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.
#LauterbachLügt: falsche Tatsachenbehauptungen können im politischen Meinungskampf zulässig sein
https://haintz-legal.de/blog/detail/lauterbachluegt-falsche-tatsachenbehauptungen-im-politischen-meinungskampf-zulaessig

Mein Fazit vorweg: Ein Gesundheitsminister in Deutschland darf also lügen und damit auch Menschenleben durch Impfschäden gefährden, selbst dann, wenn er Arzt ist und weiß, dass er lügt. Ich wusste vorher, dass die Klage höchstwahrscheinlich abgewiesen werden wird. Dennoch sind solche Prozesse zur historischen Dokumentation nötig.
Der Lügner Lauterbach ist noch immer Gesundheitsminister und ich werde ihn so lange einen Lügner nennen, bis er sich für seine Lügen entschuldigt und den streitgegenständlichen Tweet löscht. #LauterbachLügt (X-Link)

Hier mein Artikel:
Lügen (falsche Tatsachenbehauptungen) können in einem politischen Diskurs von der freien Meinungsäußerung gedeckt sein. Bei der Frage, ob Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Äußerungen bestehen ist stets zu unterscheiden, ob man sich gegen Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen wendet. Das Landgericht Ellwangen hat am 19.10.2022 zu Gunsten des Gesundheitsminsters Karl Lauterbach (SPD) insoweit festgestellt, dass auch Lügen (falsche Tatsachenbehauptungen) in einem politischen Diskurs von der freien Meinungsäußerung gedeckt sind.

Über viele Jahre hat sich der Grundsatz verfestigt, dass falsche Tatsachenbehauptungen grundsätzlich keinen Grundrechtsschutz genießen und – insoweit sie einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen begründen – zu unterlassen sind. Denn nach Ansicht des Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts besteht kein legitimes und schützenswertes Interesse an der Verbreitung unwahrer Fakten.

Hingegen gilt es bei Meinungsäußerungen grundsätzlich die wechselseitigen Rechte des Äußernden (insbesondere das Recht auf freie Äußerung der Meinung) mit den Rechten des Betroffenen (Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrecht) abzuwägen.

Überwiegt die Meinungsfreiheit dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, besteht kein Unterlassungsanspruch, vice versa besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Meinungsfreiheit überwiegt. Formalbeleidigungen und Schmähungen sind – wie falsche Tatsachenbehauptungen – dabei stets unzulässig.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach führte in einem Tweet auf Twitter vom August 2021 aus, dass eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht wolle, obwohl sie gratis sei und ihr Leben und das vieler anderer retten könne. Dieser Tweet ist, Stand heute, noch immer auf X (vormals Twitter) abrufbar, Lauterbach hat den Tweet nicht gelöscht.

Der Kläger (und Verfasser dieses Artikels) erblickte hierin Tatsachenbehauptungen. Denn die Frage, ob die Impfung gegen COVID-19 nebenwirkungsfrei ist, ist dem Beweis zugänglich und daher eine Tatsachenbehauptung. Es ist inzwischen hinreichend bekannt, dass die sog. Corona-Impfung zu unzähligen #Impfschäden und auch zu Todesfällen führte. Auch die Fragen, ob die Impfung „gratis“ ist und „das Leben vieler anderer retten kann“ sind dem Beweis zugänglich und nach Auffassung des Klägers offensichtlich unwahr.

Dementsprechend wurde Karl Lauterbach von mir auf Unterlassung dieser Aussage in Anspruch genommen. Denn Karl Lauterbach behauptet mit dem Tweet, jedem – also auch mir - sei es möglich das Leben anderer zu retten, wenn ich mich einer "nebenwirkungsfreien" Impfung (medizinisch: Gentherapie) unterziehen würde, sog. "Corona-Impfung".

Wie oben ausgeführt, ist dies unzutreffend: die „Impfungen“ bieten keinerlei Fremdschutz und auch keinen nachweisbaren Eigenschutz, denklogisch sind sie nicht geeignet, das Leben anderer zu retten. Mit dem Tweet beabsichtigt der Beklagte Teile der Bevölkerung, die als „Geimpfte“ bezeichnet werden gegen andere Teile der Bevölkerung, die als „Ungeimpfte“ bezeichnet werden untereinander aufzuhetzen und entsprechend „Stimmung“ gegen den „ungeimpften“ Teil der Bevölkerung zu machen.
Er macht jedermann, der zum „ungeimpften“ Teil der Bevölkerung zählt – wie es von ihm auch beabsichtigt gewesen sein dürfte – gegenüber dem als „geimpft“ bezeichneten Teil der Bevölkerung verächtlich und würdigt die als „Ungeimpfte“ bezeichneten Menschen in der öffentlichen Meinung herab, indem er behauptet, diese seien nicht bereit ohne jedwedes Risiko und ohne jedweden Aufwand das Leben „vieler anderer zu retten“.

Im Umkehrschluss bedeutet die Äußerung von Lauterbach: Wer sich nicht einer Impfung unterzieht, gefährdet oder tötet andere.

Würde der Beklagte (Lauterbach) eine solch massiv falsche Tatsachenbehauptung nicht tätigen, wäre der Hass gegenüber dem Kläger (und anderen sog. Ungeimpften) nicht derart massiv, wie er teils immer noch ist und vor allem in den Jahren 2021 und 2022 war.

Die Äußerung des Beklagten ist auch geeignet, das berufliche und gewerbsmäßige Ansehen des Klägers als Rechtsanwalt zu beschädigen, da eine Vielzahl von Menschen die falsche Behauptung des Beklagten zum Anlass nimmt, zutreffende Behauptungen und Quellenteilungen des Klägers ins Lächerliche zu ziehen und den Kläger somit zu diffamieren. Der angegriffene Tweet des Beklagten ist jedenfalls geeignet, dies weiter zu verschärfen.

Der Kläger vertrat daher rechtlich die Auffassung, dass ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB (analog) i.V.m. §§ 823 Abs. 1 BGB, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 186f. StGB bestünde. Denn die durch den Beklagten in der Öffentlichkeit behaupteten und über die Plattform Twitter (nunmehr X) auch öffentlich verbreiteten Tatsachenbehauptungen waren damals geeignet, den Kläger verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Die Behauptungen des Beklagten waren – wie dargelegt - auch unwahr, jedenfalls nicht erweislich wahr.

Da die Beweisregel der §§ 186, 187 StGB in das Deliktsrecht transformiert wird, trägt der auf Unterlassung in Anspruch genommene Äußernde die Beweislast für die Wahrheit der Tatsachenbehauptung (BGH, Urt. v. 11. 12. 2012-VI ZR 314/10).

Der Beklagte hat also darzulegen und zu beweisen, dass die in seinem „Tweet“ vom 14.08.2021 gemachten Äußerungen

„Stimmt. Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann. Daher bin ich pessimistisch was freiwillige Opfer für den Klimaschutz betrifft“

der Wahrheit entsprechen.

Mit seiner Aussage unterstellt der Beklagte pauschal allen „Ungeimpften“ – also auch dem Kläger, das Leben anderer zu gefährden und macht ihn damit verächtlich. Durch die Behauptung wird dem Kläger öffentlich unterstellt, dass er sich an der „Tötung“ vieler anderer beteiligt, respektive die „Rettung“ vieler anderer mutwillig unterlassen würde.

Dies stellt eine Verleumdung dar, denn der Beklagte tätigt die Aussage wider besseren Wissens. Er weiß, dass die sogenannten „Impfungen“ weder einen Eigen- noch einen Fremdschutz bieten und es ohne jegliches Belang für sich und andere ist, ob man nun mit den sogenannten „Schutzimpfungen“ geimpft ist oder nicht. Natürlich weiß Lauterbach auch, dass die sog. Impfungen nicht "nebenwirkungsfrei" sind.

Das Landgericht Ellwangen schloss sich dem mit Urteil vom 19.10.2022 nicht an. Es stufte die Äußerung des Gesundheitsministers als Meinungsäußerung ein, die im politischen Meinungskampf zulässig sei.

Das Gericht verkenne hierbei nicht, dass die angegriffene Äußerung im zweiten der insgesamt drei Sätze tatächliche Elemte enthalte (nebenwirkungsfreie impfung, gratis, ihr Leben und das vieler anderer retten kann“). Eine Verkürzung des Sinngehalts der Äußerungen auf den zweiten von drei Sätzen ohne Berücksichtigung der Umstände, unter denen die Äußerung gefallen ist, würde indes den Sinngehalt der einheitlich zu wertenden Äußerung nicht hinreichend erfassen und daher den Schutz des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG verkennen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
http://Haintz-legal.de