Forwarded from Jessica Hamed
#sachsen #2G #neueeskalationsstufe #bahnfahrt3G #bahnfahrtnurfürgeimpfte
Heute tritt in Sachsen eine neue #Coronaverordnung in Kraft. Das Besondere: es gilt ab einer Inzidenz von 35 #3G sowie #Kontakterfassung in nahezu jedem öffentlich zugänglichen Innenraum. Darunter auch ( § 7 Abs. 1 Nr. 8):
„die Teilnahme an touristischen #Bahn- und #Busfahrten, auch im Gelegenheits- und
Linienverkehr.“
Damit wird der Zugang zum #ÖPNV massiv erschwert. Denn bei jeder privaten Bahn/Busfahrt ist für #Ungeimpfte ein #test vorzuweisen. Das ist ein neuer #Tiefpunkt in der staatlicherseits angeordneten #Schikane Ungeimpfter.
Bei Eintritt der „Überlastungsstufe“ gilt überall dort, wo #3G galt, sogar #2G - mithin werden sodann Ungeimpfte von der nicht beruflichen Nutzung des ÖPNV gänzlich abgeschnitten.
Wohl denenen, die auf ein Kfz (#Klimawandel) zurückgreifen können. Mal wieder eine zutiefst #klassistische Regelung, die letztlich nichts anders als eine #Impfpflicht ist. Nur will das Kind niemand beim Namen nennen.
Nachdem ua #Tschentscher das „Argument“ bemüht, dass die Inzidenz bei Ungeimpften höher sei als bei #Geimpften dazu ein Wort:
Natürlich ist die #Inzdenz dort höher, denn gesunde Ungeimpfte müssen sich allenthalb testen lassen, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu dürfen, etwa um in die Schule oder ins Fitnessstudio zu gehen, während Geimpfte so gut wie keiner Testpflicht unterliegen.
Dh es ist davon auszugehen, dass sich gesunde Geimpfte äußerst selten testen lassen. Ob sie in Wahrheit - wofür durchaus einiges spricht - für die steigenden Infektionszahlen bei Ungeimpften verantwortlich sind, scheint die politischen Entscheidungsträger*innen nicht zu interessieren. Denn sie haben sich darauf festgelegt, dass die Impfung die einzige Lösung ist. Eine kritische, sehr lesenswerte Betrachtung dazu #NZZ vor wenigen Tagen:
„Die Pharmabranche sieht sich trotz allem mit der unangenehmen Frage konfrontiert, ob sie im Kampf gegen die Pandemie eine Waffe anpries, deren Wirksamkeit limitiert oder die gar kontraproduktiv ist. Wie sich zunehmend herausstellt, sind es nämlich nicht nur Personen ohne Impfschutz, die, frisch infiziert, andere anstecken, sondern auch solche, die das Pech haben, geimpft zu sein und dennoch zu erkranken.
Ein solches Szenario war der Weltöffentlichkeit noch vor wenigen Monaten nicht in Aussicht gestellt worden. Es hiess vielmehr, dass Geimpfte entscheidend dazu beitragen würden, eine stärkere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dass die Impfung in erster Linie gegen schwere Krankheitsverläufe bzw. gegen den Tod schützen würde…
…weisen darauf hin, dass viele Geimpfte schon jetzt nicht mehr über genügend Antikörper verfügten, damit ein ausreichender Impfschutz gewährleistet sei.“
https://lnkd.in/g_jYZBJp
#whatsnext?
https://lnkd.in/gG3adMNW
Heute tritt in Sachsen eine neue #Coronaverordnung in Kraft. Das Besondere: es gilt ab einer Inzidenz von 35 #3G sowie #Kontakterfassung in nahezu jedem öffentlich zugänglichen Innenraum. Darunter auch ( § 7 Abs. 1 Nr. 8):
„die Teilnahme an touristischen #Bahn- und #Busfahrten, auch im Gelegenheits- und
Linienverkehr.“
Damit wird der Zugang zum #ÖPNV massiv erschwert. Denn bei jeder privaten Bahn/Busfahrt ist für #Ungeimpfte ein #test vorzuweisen. Das ist ein neuer #Tiefpunkt in der staatlicherseits angeordneten #Schikane Ungeimpfter.
Bei Eintritt der „Überlastungsstufe“ gilt überall dort, wo #3G galt, sogar #2G - mithin werden sodann Ungeimpfte von der nicht beruflichen Nutzung des ÖPNV gänzlich abgeschnitten.
Wohl denenen, die auf ein Kfz (#Klimawandel) zurückgreifen können. Mal wieder eine zutiefst #klassistische Regelung, die letztlich nichts anders als eine #Impfpflicht ist. Nur will das Kind niemand beim Namen nennen.
Nachdem ua #Tschentscher das „Argument“ bemüht, dass die Inzidenz bei Ungeimpften höher sei als bei #Geimpften dazu ein Wort:
Natürlich ist die #Inzdenz dort höher, denn gesunde Ungeimpfte müssen sich allenthalb testen lassen, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu dürfen, etwa um in die Schule oder ins Fitnessstudio zu gehen, während Geimpfte so gut wie keiner Testpflicht unterliegen.
Dh es ist davon auszugehen, dass sich gesunde Geimpfte äußerst selten testen lassen. Ob sie in Wahrheit - wofür durchaus einiges spricht - für die steigenden Infektionszahlen bei Ungeimpften verantwortlich sind, scheint die politischen Entscheidungsträger*innen nicht zu interessieren. Denn sie haben sich darauf festgelegt, dass die Impfung die einzige Lösung ist. Eine kritische, sehr lesenswerte Betrachtung dazu #NZZ vor wenigen Tagen:
„Die Pharmabranche sieht sich trotz allem mit der unangenehmen Frage konfrontiert, ob sie im Kampf gegen die Pandemie eine Waffe anpries, deren Wirksamkeit limitiert oder die gar kontraproduktiv ist. Wie sich zunehmend herausstellt, sind es nämlich nicht nur Personen ohne Impfschutz, die, frisch infiziert, andere anstecken, sondern auch solche, die das Pech haben, geimpft zu sein und dennoch zu erkranken.
Ein solches Szenario war der Weltöffentlichkeit noch vor wenigen Monaten nicht in Aussicht gestellt worden. Es hiess vielmehr, dass Geimpfte entscheidend dazu beitragen würden, eine stärkere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dass die Impfung in erster Linie gegen schwere Krankheitsverläufe bzw. gegen den Tod schützen würde…
…weisen darauf hin, dass viele Geimpfte schon jetzt nicht mehr über genügend Antikörper verfügten, damit ein ausreichender Impfschutz gewährleistet sei.“
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Forwarded from Jessica Hamed
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
SWR Aktuell
Keine Einigung zu Selbsttests an Hochschule in Bingen
Ein Student der TH Bingen klagt gegen die 3G-Regeln an Hochschulen in RLP. Sein Vorschlag, sich selbst auf Corona zu testen, wurde vom Land abgelehnt.
Forwarded from Jessica Hamed
#Impfdruck #rechtswidrig #Drosten #Lauterbach
Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM):
„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“
Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:
„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…
Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.
[…]
Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf
Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet.
Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden.
Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:
„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“
https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/
Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei.
So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).
Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.
Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM):
„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“
Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:
„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…
Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.
[…]
Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf
Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet.
Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden.
Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:
„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“
https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/
Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei.
So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).
Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.
Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.