Ullrich Vosgerau auf X:
„Es gibt eigentlich gar kein subjektives Recht auf Asyl. Dies aus zwei Gründen:
(1) Das Asylrecht ist im Völkerrecht, auf das das Grundgesetz sich bezieht, ein Recht der Staaten, nicht von Individuen. Grundsätzlich gilt im Völkerrecht das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten. Dieses wird aber durch das Asylrecht durchbrochen, das es bereits völkergewohnheitsrechtlich erlaubt, fremde Staatsbürger, die zu Hause als Verbrecher oder Verräter betrachtet werden, bei sich aufzunehmen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben das Asylrecht nicht neu erfunden, sondern sich positiv auf das Asylrecht im Völkerrecht bezogen. (Dies hatte, anders als gern behauptet, übrigens nichts mit dem Dritten Reich und den deutschen Emigranten zu tun, sondern mit der Verfolgung von Dissidenten im Ostblock). Deshalb steht im GG: "politisch verfolgte genießen Asylrecht" – nicht, daß sie es verlangen oder einklagen könnten!
(2) Nachdem das BVerfG das Asylrecht dennoch als subjektives Individualrecht behandelte (und mithin letztlich Milliarden von Menschen ein potentielles Recht auf Durchführung eines kostenlosen Verwaltungsverfahrens in Deutschland einräumte, das dessen Ergebnis ein Einwanderungs- und Versorgungsanspruch sein konnte!) änderten CDU/CSU, SPD und FDP 1993 das GG und stellten klar, daß niemand, der auf dem Landweg einreist, in Deutschland Asyl finden kann (da er mehrere sichere Drittstaaten durchquert haben muß). Entsprechend sind solche Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen (§ 18 Asylgesetz).
Die Änderung des GG, die eigentlich zu einem sofortigen Zusammenbruch der "Asylindustrie" hätte führen müssen, wurde aber im Zeichen der Europäisierung und des Schengen-Systems ignoriert. Schon lange vor 2015 wurde die massenhafte Einreise von Asylbewerbern, die z.B. in Italien oder Griechenland Europa betreten hatten, stillschweigend geduldet und in Deutschland Asylverfahren durchgeführt. Dabei folgte man dem – ungeschriebenen und mentalitätsmäßigen – Grundsatz des Europarechts, "Sinn der EU ist, daß Deutschland anderen Mitgliedsstaaten ihre Lasten abnimmt, nicht umgekehrt".
Die deutsche Rechtslage – Abweisung an der Grenze! – widerspricht nicht dem Europarecht, da dieses von der Zuständigkeit des Ersteinreisestaats ausgeht; dieses Prinzip kann aber nicht durchgeführt werden, wenn Asylbewerber nach Deutschland durchreisen dürften und hier auch eingelassen werden. Dennoch wird inzwischen jedenfalls im Ausländerrecht herrschend behauptet, das Unionsrecht gebiete die Einlassung jedes Asylbewerbers nach Deutschland, allein schon weil geprüft werden müsse, welches Ersteinreiseland zuständig sei.
Nirgends ist so klar wie im Asylrecht zu beobachten, daß nicht die Politik rechtlichen Vorgaben folgt (sonst müßte die Grenze bereits seit 1993 zu sein!), sondern die Rechtsauslegung beinah schrankenlos dem Ziel dient, das faktische Regierungshandeln jeweils zu rechtfertigen.
#Solingen
#Islamismus
#EsReicht“
„Es gibt eigentlich gar kein subjektives Recht auf Asyl. Dies aus zwei Gründen:
(1) Das Asylrecht ist im Völkerrecht, auf das das Grundgesetz sich bezieht, ein Recht der Staaten, nicht von Individuen. Grundsätzlich gilt im Völkerrecht das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten. Dieses wird aber durch das Asylrecht durchbrochen, das es bereits völkergewohnheitsrechtlich erlaubt, fremde Staatsbürger, die zu Hause als Verbrecher oder Verräter betrachtet werden, bei sich aufzunehmen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben das Asylrecht nicht neu erfunden, sondern sich positiv auf das Asylrecht im Völkerrecht bezogen. (Dies hatte, anders als gern behauptet, übrigens nichts mit dem Dritten Reich und den deutschen Emigranten zu tun, sondern mit der Verfolgung von Dissidenten im Ostblock). Deshalb steht im GG: "politisch verfolgte genießen Asylrecht" – nicht, daß sie es verlangen oder einklagen könnten!
(2) Nachdem das BVerfG das Asylrecht dennoch als subjektives Individualrecht behandelte (und mithin letztlich Milliarden von Menschen ein potentielles Recht auf Durchführung eines kostenlosen Verwaltungsverfahrens in Deutschland einräumte, das dessen Ergebnis ein Einwanderungs- und Versorgungsanspruch sein konnte!) änderten CDU/CSU, SPD und FDP 1993 das GG und stellten klar, daß niemand, der auf dem Landweg einreist, in Deutschland Asyl finden kann (da er mehrere sichere Drittstaaten durchquert haben muß). Entsprechend sind solche Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen (§ 18 Asylgesetz).
Die Änderung des GG, die eigentlich zu einem sofortigen Zusammenbruch der "Asylindustrie" hätte führen müssen, wurde aber im Zeichen der Europäisierung und des Schengen-Systems ignoriert. Schon lange vor 2015 wurde die massenhafte Einreise von Asylbewerbern, die z.B. in Italien oder Griechenland Europa betreten hatten, stillschweigend geduldet und in Deutschland Asylverfahren durchgeführt. Dabei folgte man dem – ungeschriebenen und mentalitätsmäßigen – Grundsatz des Europarechts, "Sinn der EU ist, daß Deutschland anderen Mitgliedsstaaten ihre Lasten abnimmt, nicht umgekehrt".
Die deutsche Rechtslage – Abweisung an der Grenze! – widerspricht nicht dem Europarecht, da dieses von der Zuständigkeit des Ersteinreisestaats ausgeht; dieses Prinzip kann aber nicht durchgeführt werden, wenn Asylbewerber nach Deutschland durchreisen dürften und hier auch eingelassen werden. Dennoch wird inzwischen jedenfalls im Ausländerrecht herrschend behauptet, das Unionsrecht gebiete die Einlassung jedes Asylbewerbers nach Deutschland, allein schon weil geprüft werden müsse, welches Ersteinreiseland zuständig sei.
Nirgends ist so klar wie im Asylrecht zu beobachten, daß nicht die Politik rechtlichen Vorgaben folgt (sonst müßte die Grenze bereits seit 1993 zu sein!), sondern die Rechtsauslegung beinah schrankenlos dem Ziel dient, das faktische Regierungshandeln jeweils zu rechtfertigen.
#Solingen
#Islamismus
#EsReicht“
#Solingen, Migrationspolitik, Islamismus und AfD - Im Gespräch mit Ali Utlu (Premiere, heute um 18 Uhr)
Nach dem schockierenden Messerangriff in Solingen, bei dem drei Menschen getötet und acht verletzt wurden, bleiben die Wunden tief – nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch in der deutschen Gesellschaft. In diesem Interview spricht Annika Hoberg für HAINTZ.media mit Ali Utlu, einem Aktivisten und ehemaligen Muslim, über die gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen dieser Tat.
Gemeinsam werfen sie einen Blick auf die Reaktionen vor Ort, die Demonstrationen und Spannungen, die das Ereignis ausgelöst hat. Wie beeinflussen solche Tragödien die ohnehin schon tiefe Spaltung in der Gesellschaft?
Ali teilt seine Perspektiven zu Migration, Islamismus und der AfD, von deren Seite er angefeindet wurde, als er den Beitritt erwog.
Seid gespannt auf ein intensives und ehrliches Gespräch, das die drängenden Fragen unserer Zeit auf den Punkt bringt und differenziert behandelt.
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#Solingen #Migration #Islamismus #AfD #AliUtlu #HAINTZmedia #Deutschland #Politik #Debatte
Link zur Webseite: www.HAINTZ.media
Nach dem schockierenden Messerangriff in Solingen, bei dem drei Menschen getötet und acht verletzt wurden, bleiben die Wunden tief – nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch in der deutschen Gesellschaft. In diesem Interview spricht Annika Hoberg für HAINTZ.media mit Ali Utlu, einem Aktivisten und ehemaligen Muslim, über die gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen dieser Tat.
Gemeinsam werfen sie einen Blick auf die Reaktionen vor Ort, die Demonstrationen und Spannungen, die das Ereignis ausgelöst hat. Wie beeinflussen solche Tragödien die ohnehin schon tiefe Spaltung in der Gesellschaft?
Ali teilt seine Perspektiven zu Migration, Islamismus und der AfD, von deren Seite er angefeindet wurde, als er den Beitritt erwog.
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Nach dem schockierenden Messerangriff in Solingen, bei dem drei Menschen getötet und acht verletzt wurden, bleiben die Wunden tief – nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch in der deutschen Gesellschaft. In diesem Interview spricht Annika Hoberg für HAINTZ.media…
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Nach dem schockierenden Messerangriff in Solingen, bei dem drei Menschen getötet und acht verletzt wurden, bleiben die Wunden tief – nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch in der deutschen Gesellschaft. In diesem Interview spricht Annika Hoberg für HAINTZ.media mit Ali Utlu, einem Aktivisten und ehemaligen Muslim, über die gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen dieser Tat.
Gemeinsam werfen sie einen Blick auf die Reaktionen vor Ort, die Demonstrationen und Spannungen, die das Ereignis ausgelöst hat. Wie beeinflussen solche Tragödien die ohnehin schon tiefe Spaltung in der Gesellschaft?
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