Haintz_MediaLaw auf X: Angst vor der #Aufarbeitung und den #RKIFiles?
Das @ZDF legt offenbar seinen X-Account mit 1,4 Mio Followern still. Da heute noch nicht der 01.04. ist, halte ich das zunächst nicht für einen Scherz. Zu begrüßen wäre dieser Schritt nicht, da X keine einseitige Bubble werden soll.
Das @ZDF legt offenbar seinen X-Account mit 1,4 Mio Followern still. Da heute noch nicht der 01.04. ist, halte ich das zunächst nicht für einen Scherz. Zu begrüßen wäre dieser Schritt nicht, da X keine einseitige Bubble werden soll.
Forwarded from Friedemann Däblitz
TheRealTom (tm): „Ich beurteile die damals verantwortlichen Figuren insofern danach, ob sie stets ganz vorne im Chor der Maßnahmenplärrer dabei sein mussten wie Söder oder Palmer, oder ob sie überwiegend eine maßvolle Haltung wie Laschet oder Bouffier einnahmen.“
Anmerkung: Das ist ein sehr diplomatischer Ansatz, den ich im Ergebnis (auf gesellschaftlich-politischer Ebene) für eine praktisch sinnvolle Herangehensweise halte. Jedoch nur aus der Einsicht, dass es eine vollständige #Aufarbeitung und Gerechtigkeit mE nicht geben wird.
Dafür fehlt es den Allermeisten, die ja mitgemacht haben, am Vermögen oder dem Willen zur Einsicht in den eigenen Anteil am #Unrecht.
Die strafrechtliche Ausermittlung aller „Täter“ wird zudem a) kapazitätsmäßig, b) wegen der Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte und am Wichtigsten c): wegen der inneren Widerstände von Staatsanwälten und Richtern nicht kommen. Diese müssten fast alle auch gegen sich selbst ermitteln und sich selbst verurteilen.
Es gibt überdies keine Alliierten, die die Gesellschaft an die Hand nehmen würden und uns schonungslos vor Augen führen, was geschehen ist.
Das „höchste der Gefühle“ im Sinne von auch juristischer Aufarbeitung und Sühne könnte die Aburteilung einzelner besonders hervorstehender Treiber des zurückliegenden Wahnsinns sein. Denn hierfür brauchen sich nicht alle Mitmacher ehrlich zu machen. Sie können ihre Schuld auf einen Sündenbock abwälzen.
Das ist unbefriedigend. Frieden mit diesem Ergebnis wird am Ende aber - mE unausweichlich - nur jeder mit sich selbst machen können.
Denn die Vorstellung, es würde noch zu einer vollständigen Aufarbeitung aller Unrechtmäßigkeiten aus der Corona-Zeit kommen, ist mE ebenfalls eine auf Sand gebaute Hoffnung, wiederum Resultat einer #Kontrollillusion.
Allerdings finde ich es ungünstig, sich aus der Einsicht in die Notwendigkeit, was das (nur sehr beschränkt gesellschaftlich-politisch) Machbare angeht, den Blick auf die realen Verhältnisse verklären zu lassen: Auch die Anteile, die auf die #Wirhabenmitgemacht Fraktion entfallen, müssen benannt werden.
Nicht nur um des klaren Blickes willen, sondern auch zum Erhalt der Chance, dass wenigstens einzelne der Täter noch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. (X🔗) @RA_Friede
Anmerkung: Das ist ein sehr diplomatischer Ansatz, den ich im Ergebnis (auf gesellschaftlich-politischer Ebene) für eine praktisch sinnvolle Herangehensweise halte. Jedoch nur aus der Einsicht, dass es eine vollständige #Aufarbeitung und Gerechtigkeit mE nicht geben wird.
Dafür fehlt es den Allermeisten, die ja mitgemacht haben, am Vermögen oder dem Willen zur Einsicht in den eigenen Anteil am #Unrecht.
Die strafrechtliche Ausermittlung aller „Täter“ wird zudem a) kapazitätsmäßig, b) wegen der Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte und am Wichtigsten c): wegen der inneren Widerstände von Staatsanwälten und Richtern nicht kommen. Diese müssten fast alle auch gegen sich selbst ermitteln und sich selbst verurteilen.
Es gibt überdies keine Alliierten, die die Gesellschaft an die Hand nehmen würden und uns schonungslos vor Augen führen, was geschehen ist.
Das „höchste der Gefühle“ im Sinne von auch juristischer Aufarbeitung und Sühne könnte die Aburteilung einzelner besonders hervorstehender Treiber des zurückliegenden Wahnsinns sein. Denn hierfür brauchen sich nicht alle Mitmacher ehrlich zu machen. Sie können ihre Schuld auf einen Sündenbock abwälzen.
Das ist unbefriedigend. Frieden mit diesem Ergebnis wird am Ende aber - mE unausweichlich - nur jeder mit sich selbst machen können.
Denn die Vorstellung, es würde noch zu einer vollständigen Aufarbeitung aller Unrechtmäßigkeiten aus der Corona-Zeit kommen, ist mE ebenfalls eine auf Sand gebaute Hoffnung, wiederum Resultat einer #Kontrollillusion.
Allerdings finde ich es ungünstig, sich aus der Einsicht in die Notwendigkeit, was das (nur sehr beschränkt gesellschaftlich-politisch) Machbare angeht, den Blick auf die realen Verhältnisse verklären zu lassen: Auch die Anteile, die auf die #Wirhabenmitgemacht Fraktion entfallen, müssen benannt werden.
Nicht nur um des klaren Blickes willen, sondern auch zum Erhalt der Chance, dass wenigstens einzelne der Täter noch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. (X🔗) @RA_Friede
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TheRealTom (tm)
Bei der Aufarbeitung, so sie denn stattfindet, sollte man ein tragisches Missverständnis zwischen Maßnahmenkritikern (Schwurblern) und Maßnahmenbefürwortern (Coronisten) klären. Während die Kritiker glaubten, man könne auf Faktenebene mit Zahlen und Daten…
Heute, exakt 4 Jahre nachdem die Münchner Polizei mitgeteilt hat, dass es verboten sei, ein Buch auf einer Parkbank zu lesen und 2 Jahre nach der gescheiterten Impfpflicht, fordert eine Tagesschau-Kommentar die #Aufarbeitung der sog. Corona-Pandemie, welche in Wahrheit eine Corona-Maßnahmen-Krise war.
tagesschau
Verlorene Jahre
Bundesweit wird eine Enquete-Kommission gefordert, um aufzuarbeiten, welche Schlüsse aus der Corona-Krise gezogen werden müssen. Besonders mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen ist das bitter nötig, meint Nina Amin.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)
Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.
Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.
Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.
Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.
Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.
Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.
Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.
Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.“
Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.
Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.
Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).
In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.
Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.
Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.
Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.
Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.
Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.
In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:
Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.
Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.
Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.
Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.
Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.
Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.
Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.
Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.“
Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.
Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.
Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).
In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.
Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.
Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.
Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.
Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.
Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.
In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:
Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Beneder.Media⚖️
https://report24.news/vergebt-mir-malayischer-doktor-und-influencer-entschuldigt-sich-fuer-covid-impfbefuerwortung/
Kommentar:
Wann erfolgen endlich ähnliche Entschuldigungen der österreichischen und deutschen Politiker Systemexperten und Systemmedien?!
Ohne Einsicht ist keine Verbesserung für die Zukunft zu erwarten!
#rkiprotokolle #aufarbeitung #impfschäden
Kommentar:
Wann erfolgen endlich ähnliche Entschuldigungen der österreichischen und deutschen Politiker Systemexperten und Systemmedien?!
Ohne Einsicht ist keine Verbesserung für die Zukunft zu erwarten!
#rkiprotokolle #aufarbeitung #impfschäden
Report24
Vergebt mir! Malaysischer Doktor und Influencer entschuldigt sich für Covid-Impfbefürwortung
Die Entschuldigung des Arztes und die Diskussion dazu zeigt, dass die Menschen in Malaysia identisch belogen und betrogen wurden.
#RichtigErinnern #RKIFiles #RKIProtokolle
Heute vor 4 Jahren – Offener Brief von Rechtsanwalt Markus Haintz zu den Corona-Maßnahmen
Die Verantwortlichen der Corona-Maßnahmen-Krise behaupten unablässig, dass sie im Frühjahr 2020 nicht wissen konnten, wie gefährlich das Coronavirus war und ob, bzw. welche grundrechtseinschränkenden Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig waren. Das ist eine Lüge, die ständig wiederholt wird. Viele Kritiker haben dokumentiert und belegt, dass dieses Wissen von Anfang an bestand.
Von Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZ.media
Unsere Arbeit unterstützen, geht hier sowie über den Kauf von Produkten des Kopp-Verlags über diesen Link. Danke für euren Beitrag!
Kommentar zum Kommentar:
#RichtigErinnern am Tag der Arbeit, dem #1Mai. Ich wünsche euch einen schönen Feiertag. Es ist Zeit für eine echte #Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen-Krise, nicht zuletzt aufgrund der #RKIFiles / #RKIProtokolle.
Die Aufarbeitung darf nicht den Verantwortlichen und schon gar nicht den Tätern überlassen werden. X-Link
Heute vor 4 Jahren – Offener Brief von Rechtsanwalt Markus Haintz zu den Corona-Maßnahmen
Die Verantwortlichen der Corona-Maßnahmen-Krise behaupten unablässig, dass sie im Frühjahr 2020 nicht wissen konnten, wie gefährlich das Coronavirus war und ob, bzw. welche grundrechtseinschränkenden Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig waren. Das ist eine Lüge, die ständig wiederholt wird. Viele Kritiker haben dokumentiert und belegt, dass dieses Wissen von Anfang an bestand.
Von Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZ.media
Unsere Arbeit unterstützen, geht hier sowie über den Kauf von Produkten des Kopp-Verlags über diesen Link. Danke für euren Beitrag!
Kommentar zum Kommentar:
#RichtigErinnern am Tag der Arbeit, dem #1Mai. Ich wünsche euch einen schönen Feiertag. Es ist Zeit für eine echte #Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen-Krise, nicht zuletzt aufgrund der #RKIFiles / #RKIProtokolle.
Die Aufarbeitung darf nicht den Verantwortlichen und schon gar nicht den Tätern überlassen werden. X-Link
Haintz.Media
Heute vor 4 Jahren - Offener Brief von Rechtsanwalt Markus Haintz zu den Corona-Maßnahmen
Die Verantwortlichen der Corona-Maßnahmen-Krise behaupten unablässig, dass sie im Frühjahr 2020 nicht wissen konnten, wie gefährlich das Coronavirus war und ob, bzw. welche grundrechtseinschränkenden Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig waren. Das ist…
Forwarded from Friedemann Däblitz
Unbedingte Leseempfehlung: Lauterbach wollte 1G für Gastronomie und Handel (@berlinerzeitung).
Anmerkung: Was hier unzweifelhaft erkennbar wird, ist eine kriminelle Energie, die sich nach Art und Umfang mit Nichts vergleichen lässt, was heutzutage sonst so strafrechtlich verfolgt wird. Formell war aber alles irgendwie demokratisch legitimiert. Verfassungsrechtlich drang keine Beanstandung durch.
Es dürfte deshalb sehr sehr unwahrscheinlich sein, dass sich irgendjemand für das Unrecht im Großen strafrechtlich verantworten muss.
Zweifelhaft ist bereits, ob wegen der Verantwortungsdiffusion über die demokratischen und (formal) rechtsstaatlichen Institutionen überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt.
Evtl gem. § 7 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 3 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Mindestmaß 3 bzw 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Ob und wer sich hiernach strafbar gemacht hat, wäre aber erst aufwändig zu prüfen. Dass das von kompetenter Stelle in einem fairen Strafprozess geschieht, ist in Deutschland quasi ausgeschlossen. Anderswo ist es - zurückhaltend ausgedrückt - auch nicht wahrscheinlich.
Mein Schluss lautet daher:
Das Corona-Unrecht ist das perfekte Verbrechen.
Dank an @Aufdecker für Ihre erfolgreichen Mühen um #Aufarbeitung! (X🔗) @RA_Friede
Anmerkung: Was hier unzweifelhaft erkennbar wird, ist eine kriminelle Energie, die sich nach Art und Umfang mit Nichts vergleichen lässt, was heutzutage sonst so strafrechtlich verfolgt wird. Formell war aber alles irgendwie demokratisch legitimiert. Verfassungsrechtlich drang keine Beanstandung durch.
Es dürfte deshalb sehr sehr unwahrscheinlich sein, dass sich irgendjemand für das Unrecht im Großen strafrechtlich verantworten muss.
Zweifelhaft ist bereits, ob wegen der Verantwortungsdiffusion über die demokratischen und (formal) rechtsstaatlichen Institutionen überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt.
Evtl gem. § 7 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 3 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Mindestmaß 3 bzw 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Ob und wer sich hiernach strafbar gemacht hat, wäre aber erst aufwändig zu prüfen. Dass das von kompetenter Stelle in einem fairen Strafprozess geschieht, ist in Deutschland quasi ausgeschlossen. Anderswo ist es - zurückhaltend ausgedrückt - auch nicht wahrscheinlich.
Mein Schluss lautet daher:
Das Corona-Unrecht ist das perfekte Verbrechen.
Dank an @Aufdecker für Ihre erfolgreichen Mühen um #Aufarbeitung! (X🔗) @RA_Friede
Berliner Zeitung
Corona-Maßnahmen: Lauterbach wollte 1G für Gastronomie und Handel
Die Bundesregierung hat die Protokolle des Corona-Expertenrats weiter entschwärzt. Die Ergebnisse, die der Berliner Zeitung vorliegen, sind bemerkenswert.
GGI auf X: "#Aufarbeitung versus #Vergeltung:
Im Rahmen unseres Events zu den #RKIFiles wurde in der Fragerunde nach der ersten Podiumsdiskussion die nachvollziehbare Kränkung einiger Anwesender ersichtlich. Nach Jahren der Spaltung, Demütigung und Ausgrenzung, die von politischer Seite aktiv betrieben wurden, können die Emotionen vieler Opfer nicht überraschen.
Nachdem zu Beginn des Events betont worden war, dass die Veranstalter auf Dialog setzen, kam in der ersten Publikumsrunde die Forderung zur Sprache, dass es umfangreiche rechtliche Konsequenzen für die Verursacher des Pandemie-Desasters geben müsse.
Einen zentralen Hintergrund für diese Forderung bildet die Wahrnehmung, dass im Pandemie-Debakel mit rechtsstaatlichen und demokratiepolitischen Tabubrüchen nicht nur Überforderung, sondern auch finanzielle Interessen und Machtansprüche eine zentrale Rolle spielten. Hinzu kommt der Gedanke, dass es für Mächtige und Machtlose nicht zwei auseinanderklaffende Maßstäbe geben dürfe, nach denen rechtliche Konsequenzen nur für zweitere existieren.
In der zweiten Podiumsdiskussion wurde allerdings auch sehr nachdrücklich für Versöhnung und Zurückhaltung plädiert. Die Statements der ehemalige Klubobfrau und Bundessprecherin der Grünen in Österreich, Madeleine Petrovic, waren von einer Zukunftsorientierung gekennzeichnet: Es gehe vor allem darum, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Zur hierfür notwendigen Verantwortungsübernahme gehöre allerdings schon, dass zentrale Weichensteller des desaströsen Pandemie-Managements nicht einfach in ihren Positionen verbleiben.
Der Rechtsanwalt Markus Haintz trat explizit für eine „Amnestie“ ein. Hierfür wurden auch pragmatische Überlegungen ins Treffen geführt: Die Anzahl der Mitläufer sei so groß, dass eine rechtliche Verfolgung aller gar nicht umsetzbar wäre und die Gesellschaft zum Stillstand brächte.
Für eine #Aufarbeitung müsse man auch viele Ärzte, Juristen, Unternehmer, Journalisten etc. gewinnen, die zumindest geschwiegen, sich gebeugt und mitgespielt hätten. Dies werde nicht gelingen, wenn man all diesen Personen vermittle, dass man ihnen nicht verzeihen wolle. Wer den Wunsch nach Bestrafung ins Zentrum stelle, müsse mit umso erbitterterem Widerstand rechnen, der eine gesellschaftliche Heilung verhindere.
Dieser Ansatz bedeutet nicht die Etablierung unterschiedlicher Maßstäbe, sondern stellt für alle in Rechnung, dass das Ausmaß der Propaganda und des Konformitätsdrucks enorm war. Es muss nicht jeder Mensch, der nicht zum Heldentum fähig ist, im Gefängnis landen. So große Gefängnisse gibt es auch gar nicht.
Es sei außerdem erwähnt, dass sich jemand, der eine Amnestie aussprechen will, in einer Macht-Position befinden muss. So gesehen, ist die Verwendung des Begriffs vielleicht noch etwas hochtrabend und es stellt sich die Frage, wie man überhaupt realistisch dort hin kommen kann.
Weitestgehend einig war man sich darin, dass Versöhnung ein aufeinander Zugehen von beiden Seiten erfordere. Das Fortführen der Strategie, Kritikern mit Diffamierung, Verachtung und Verweigerung des Dialogs zu begegnen, verhindere die Auflösung der Spaltung, Entschuldigungen seien wünschenswert und hilfreich. Als unverzichtbar wurde eine ehrliche und transparente inhaltlich orientierte #AufarbeitungJetzt angesehen, die Lerneffekte für die Zukunft ermöglicht. Diese Lerneffekte sind wohl für die meisten Kritiker das wichtigste Ziel."
Im Rahmen unseres Events zu den #RKIFiles wurde in der Fragerunde nach der ersten Podiumsdiskussion die nachvollziehbare Kränkung einiger Anwesender ersichtlich. Nach Jahren der Spaltung, Demütigung und Ausgrenzung, die von politischer Seite aktiv betrieben wurden, können die Emotionen vieler Opfer nicht überraschen.
Nachdem zu Beginn des Events betont worden war, dass die Veranstalter auf Dialog setzen, kam in der ersten Publikumsrunde die Forderung zur Sprache, dass es umfangreiche rechtliche Konsequenzen für die Verursacher des Pandemie-Desasters geben müsse.
Einen zentralen Hintergrund für diese Forderung bildet die Wahrnehmung, dass im Pandemie-Debakel mit rechtsstaatlichen und demokratiepolitischen Tabubrüchen nicht nur Überforderung, sondern auch finanzielle Interessen und Machtansprüche eine zentrale Rolle spielten. Hinzu kommt der Gedanke, dass es für Mächtige und Machtlose nicht zwei auseinanderklaffende Maßstäbe geben dürfe, nach denen rechtliche Konsequenzen nur für zweitere existieren.
In der zweiten Podiumsdiskussion wurde allerdings auch sehr nachdrücklich für Versöhnung und Zurückhaltung plädiert. Die Statements der ehemalige Klubobfrau und Bundessprecherin der Grünen in Österreich, Madeleine Petrovic, waren von einer Zukunftsorientierung gekennzeichnet: Es gehe vor allem darum, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Zur hierfür notwendigen Verantwortungsübernahme gehöre allerdings schon, dass zentrale Weichensteller des desaströsen Pandemie-Managements nicht einfach in ihren Positionen verbleiben.
Der Rechtsanwalt Markus Haintz trat explizit für eine „Amnestie“ ein. Hierfür wurden auch pragmatische Überlegungen ins Treffen geführt: Die Anzahl der Mitläufer sei so groß, dass eine rechtliche Verfolgung aller gar nicht umsetzbar wäre und die Gesellschaft zum Stillstand brächte.
Für eine #Aufarbeitung müsse man auch viele Ärzte, Juristen, Unternehmer, Journalisten etc. gewinnen, die zumindest geschwiegen, sich gebeugt und mitgespielt hätten. Dies werde nicht gelingen, wenn man all diesen Personen vermittle, dass man ihnen nicht verzeihen wolle. Wer den Wunsch nach Bestrafung ins Zentrum stelle, müsse mit umso erbitterterem Widerstand rechnen, der eine gesellschaftliche Heilung verhindere.
Dieser Ansatz bedeutet nicht die Etablierung unterschiedlicher Maßstäbe, sondern stellt für alle in Rechnung, dass das Ausmaß der Propaganda und des Konformitätsdrucks enorm war. Es muss nicht jeder Mensch, der nicht zum Heldentum fähig ist, im Gefängnis landen. So große Gefängnisse gibt es auch gar nicht.
Es sei außerdem erwähnt, dass sich jemand, der eine Amnestie aussprechen will, in einer Macht-Position befinden muss. So gesehen, ist die Verwendung des Begriffs vielleicht noch etwas hochtrabend und es stellt sich die Frage, wie man überhaupt realistisch dort hin kommen kann.
Weitestgehend einig war man sich darin, dass Versöhnung ein aufeinander Zugehen von beiden Seiten erfordere. Das Fortführen der Strategie, Kritikern mit Diffamierung, Verachtung und Verweigerung des Dialogs zu begegnen, verhindere die Auflösung der Spaltung, Entschuldigungen seien wünschenswert und hilfreich. Als unverzichtbar wurde eine ehrliche und transparente inhaltlich orientierte #AufarbeitungJetzt angesehen, die Lerneffekte für die Zukunft ermöglicht. Diese Lerneffekte sind wohl für die meisten Kritiker das wichtigste Ziel."
X (formerly Twitter)
GGI - Grüne für Grundrechte & Informationsfreiheit (@GGIund2G) on X
#Aufarbeitung versus #Vergeltung:
Im Rahmen unseres Events zu den #RKIFiles wurde in der Fragerunde nach der ersten Podiumsdiskussion die nachvollziehbare Kränkung einiger Anwesender ersichtlich. Nach Jahren der Spaltung, Demütigung und Ausgrenzung, die…
Im Rahmen unseres Events zu den #RKIFiles wurde in der Fragerunde nach der ersten Podiumsdiskussion die nachvollziehbare Kränkung einiger Anwesender ersichtlich. Nach Jahren der Spaltung, Demütigung und Ausgrenzung, die…
HAINTZ.media
Rechtsanwältin Jessica Hamed auf X: "Joshua #Kimmich steht stellvertretend für Millionen von Menschen in Deutschland. die sich gegen eine Covid-19-Impfung entschieden haben und dafür ausgegrenzt, beleidigt und verächtlich gemacht wurden. In der @ ZDF-Doku…
Dr. Friedrich Pürner auf meinen #Kimmich Post auf X: Ich würde hier nicht zu hart urteilen. Jeder Mensch hat seine Gründe. Einen Vergleich zwischen Kimmich und Djokovic halte ich für unsauber. Niemand kennt alle Hintergründe.
Mein Kommentar: Mein Urteil mag hart sein, aber es ist trotzdem berechtigt. Gerade weil sich Millionen Menschen gegen ihren Willen (was nicht stimmt, @ Karl_Lauterbach hatte recht: Sie machen es am Ende freiwillig) haben "impfen" lassen, hat die gesellschaftliche Hetzjagd und die Errichtung eines Teils totalitären Maßnahmenstaates im #CovidRegime funktioniert.
Wer weiß, dass er etwas nicht möchte, wer weiß, dass er genötigt oder erpresst wird, der muss Standhalten, wenn wir dauerhaft in einer freien Gesellschaft leben wollen. Ansonsten wird Deutschland eine Diktatur werden. Das sind meine harten, klaren und deutlichen Worte.
Natürlich hat Joshua #Kimmich mehr Mut bewiesen als viele andere und verdient unsere Anerkennung und Verständnis für seine damalige Situation. Aber er war durchaus in einer Position, in der er den Lauf der Geschichte für Millionen Menschen hätte beeinflussen können. Diejenigen, die auf die Impfpropaganda hereingefallen sind, konnten das nicht.
Jeder Einzelne möge sich in der nächsten vergleichbaren Krise entscheiden, und diese bekommen, egal ob medizinisch, gesellschaftlich oder militärisch, ob er etwas „gegen seinen Willen“ macht oder seinem Gewissen und seiner Überzeugung folgt.
Wenn ihr alle weiter in Freiheit leben wollt, sagt Nein, wenn ein Nein die richtige Antwort ist.
PS: @ JoshuaKimmich, ich wünsche dir, dass du diese schwere Zeit verarbeitest und einen besseren Arbeitgeber findest als den @ FCBayern München, der bei dieser menschenverachtenden Ausgrenzung von Ungeimpften mitgemacht hat, was ich @ OliverKahn gestern schon mitgeteilt habe.
PPS: Am Mittwoch hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Diskriminierung und Ausgrenzung von ungeimpften Pflegekräften „rechtmäßig“ war. Wir sind noch weit von einer #Aufarbeitung entfernt. Hierzu möchte ich noch anmerken, dass jede Pflegekraft, die von uns vertreten wurde, ihren Job behalten hat, inklusive Gehaltszahlungen. Was ich damit sagen möchte: Wehrt euch und macht den Mund auf, wenn es an der Zeit dafür ist.
Mein Kommentar: Mein Urteil mag hart sein, aber es ist trotzdem berechtigt. Gerade weil sich Millionen Menschen gegen ihren Willen (was nicht stimmt, @ Karl_Lauterbach hatte recht: Sie machen es am Ende freiwillig) haben "impfen" lassen, hat die gesellschaftliche Hetzjagd und die Errichtung eines Teils totalitären Maßnahmenstaates im #CovidRegime funktioniert.
Wer weiß, dass er etwas nicht möchte, wer weiß, dass er genötigt oder erpresst wird, der muss Standhalten, wenn wir dauerhaft in einer freien Gesellschaft leben wollen. Ansonsten wird Deutschland eine Diktatur werden. Das sind meine harten, klaren und deutlichen Worte.
Natürlich hat Joshua #Kimmich mehr Mut bewiesen als viele andere und verdient unsere Anerkennung und Verständnis für seine damalige Situation. Aber er war durchaus in einer Position, in der er den Lauf der Geschichte für Millionen Menschen hätte beeinflussen können. Diejenigen, die auf die Impfpropaganda hereingefallen sind, konnten das nicht.
Jeder Einzelne möge sich in der nächsten vergleichbaren Krise entscheiden, und diese bekommen, egal ob medizinisch, gesellschaftlich oder militärisch, ob er etwas „gegen seinen Willen“ macht oder seinem Gewissen und seiner Überzeugung folgt.
Wenn ihr alle weiter in Freiheit leben wollt, sagt Nein, wenn ein Nein die richtige Antwort ist.
PS: @ JoshuaKimmich, ich wünsche dir, dass du diese schwere Zeit verarbeitest und einen besseren Arbeitgeber findest als den @ FCBayern München, der bei dieser menschenverachtenden Ausgrenzung von Ungeimpften mitgemacht hat, was ich @ OliverKahn gestern schon mitgeteilt habe.
PPS: Am Mittwoch hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Diskriminierung und Ausgrenzung von ungeimpften Pflegekräften „rechtmäßig“ war. Wir sind noch weit von einer #Aufarbeitung entfernt. Hierzu möchte ich noch anmerken, dass jede Pflegekraft, die von uns vertreten wurde, ihren Job behalten hat, inklusive Gehaltszahlungen. Was ich damit sagen möchte: Wehrt euch und macht den Mund auf, wenn es an der Zeit dafür ist.
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Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) on X
@DrPuerner @jeha2019 @ZDF @JoshuaKimmich Mein Urteil mag hart sein, aber es ist trotzdem berechtigt. Gerade weil sich Millionen Menschen gegen ihren Willen (was nicht stimmt, @Karl_Lauterbach hatte recht: Sie machen es am Ende freiwillig) haben "impfen" lassen…
Media is too big
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Auszug aus meinem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten vom 1. Mai 2020:
Wurden im Deutschen Bundestag die möglichen massiven Folgen eines Lockdowns und daraus möglicherweise resultierende Todesfälle in der Bevölkerung diskutiert? Gab es eine Güterabwägung?
• Ein möglicher Anstieg der Selbstmordrate?
• Ein möglicher Anstieg der häuslichen Gewalt?
• Ein möglicher Anstieg des Alkohol- und Drogenkonsums?
• Ein möglicher Anstieg von Depressionen und anderen psychischen Krankheiten?
• Die gesundheitlichen Auswirkungen durch die gezielten Schocks (...), auf die Psyche der Bevölkerung, durch die Berichterstattung der Leitmedien und der Bundesregierung sowie der Landesregierungen?
• Die Folgen sozialer Isolation, insbesondere von Alleinstehenden, Alleinerziehenden oder älterer Menschen?
Wurde angesichts dessen überhaupt diskutiert, wie viele Menschen durch den Lockdown und die Verängstigung der Bevölkerung sterben könnten?
PS: Ich warte noch auf eine Einladung der Verantwortlichen zum Thema #Aufarbeitung.
Wurden im Deutschen Bundestag die möglichen massiven Folgen eines Lockdowns und daraus möglicherweise resultierende Todesfälle in der Bevölkerung diskutiert? Gab es eine Güterabwägung?
• Ein möglicher Anstieg der Selbstmordrate?
• Ein möglicher Anstieg der häuslichen Gewalt?
• Ein möglicher Anstieg des Alkohol- und Drogenkonsums?
• Ein möglicher Anstieg von Depressionen und anderen psychischen Krankheiten?
• Die gesundheitlichen Auswirkungen durch die gezielten Schocks (...), auf die Psyche der Bevölkerung, durch die Berichterstattung der Leitmedien und der Bundesregierung sowie der Landesregierungen?
• Die Folgen sozialer Isolation, insbesondere von Alleinstehenden, Alleinerziehenden oder älterer Menschen?
Wurde angesichts dessen überhaupt diskutiert, wie viele Menschen durch den Lockdown und die Verängstigung der Bevölkerung sterben könnten?
PS: Ich warte noch auf eine Einladung der Verantwortlichen zum Thema #Aufarbeitung.