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Felix Perrefort auf X: #AnwaltJun räumt rufschädigende Falschbehauptung ein!

Im Video unten sehen Sie die wissenschaftliche Modellierung eines Tweets, der am 1. März in den Linkskomplex krachte. Mein Tweet traf Anwalt Jun, der mit seiner Mitwirkung bei „Hate-Aid“ in den Steuergeld-finanzierten digitalen Zensurkomplex verstrickt und sogar Richter am Bayerischen Verfassungshof ist. Gestern gestand Herr Jun auf X: „Rechtsextremisten in Potsdam nicht vom III. Weg“. Er „wurde auf einen Irrtum in einem Tweet hingewiesen“, dem unten modellierten nämlich.

Ich hatte ihm darin

1. eine falsche Tatsachenbehauptung nachgewiesen: Die von ihm nun ohne Schuldbewusstsein eingeräumte Falschbehauptung bezüglich der Anwesenheit der Neonazipartei III. Weg beim Potsdamtreffen entfaltete vor über 150.000 Views ihre rufschädigende Wirkung, explizit auf den von Herrn Jun angeprangerten Herrn Limmer und implizit auf alle anderen Teilnehmer des privaten Treffens.

2. hatte ich an Zitaten von ihm diverse Propaganda- und Manipulationstechniken aufgezeigt, darunter falsche Suggestionen/Irreführungen, Täter-Opfer-Umkehr sowie bewusst falsches Framing, nämlich Holocaust-Instrumentalisierung. Derer machen sich zwar alle Kolporteure der #Correctiv-Legende schuldig, doch bei Anwalt Jun kommt erschwerend hinzu, dass er die perfide ausgeklügelte Konstruktion des Correctiv-Textes (kaum Tatsachenbehauptungen, dafür vor allem Wertung) analytisch von Anfang an durchdrungen hatte. Am Anfang seiner Propaganda und Hetze gegen die Teilnehmer stand also nicht Naivität, sondern Vorsatz.

Er wusste nachweislich, dass unter Remigration auf dem Potsdamtreffen keineswegs rechtswidrige Abschiebungen deutscher Staatsbürger diskutiert wurden, sondern vielmehr Rechtsdruck auf migrantische (gesetzwidrig handelnde) Problemgruppen (also Härte des Rechtsstaats). Trotzdem rahmte er das Thema „Remigration“ in ein Holocaust-Szenario: Er sprach in seinem am 11.01. veröffentlichten Video von „Deportationen“, „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, nannte das Treffen eine „Wannseekonferenz“, er nutzte damit – offenkundig vorsätzlich – unpassende Begriffe. Auch Anwalt Jun weiß schließlich: Auf der Wannseekonferenz 1942 planten die Nationalsozialisten nicht, die deutschen Juden unter Druck zu setzen, auf dass sie freiwillig gehen, sondern die Deportation der europäischen Juden, um sie in Osteuropa einem industriellen Massenmord zuzuführen. Wer den Unterschied zwischen Law-and-Order und Deportation nicht sieht, ist politisch ein hoffnungsloser Fall. Wer es tut und aus strategischen Gründen über ihn hinweggeht, hat seine Seele an die Lüge verkauft.

Laut den Correctiv-Anwälten ging es Herrn Sellner in seinen Ausführungen darum, „vor allem Islamisten und Clanmitglieder dazu [zu] motivieren, das Land zu verlassen.“ Es wurde explizit nicht über die „rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen“.

Anstatt sich bei Herrn Limmer für seine monströse Falschbehauptung zu entschuldigen, schickt er ihm die nächste Ungeheuerlichkeit hinterher. Er twitterte gestern: „Hans-Christian Limmer (Hans im Glück, Pottsalat) möchte nicht mit diesen Rechtsextremen, sondern allenfalls mit den tatsächlich eingeladenen Extremisten in Verbindung gebracht werden.“ Schon wieder sagt Anwalt Jun offenkundig die Unwahrheit, da Herr Limmer als Teilnehmer eines privaten Treffens dessentwegen natürlich mit niemandem öffentlich in Verbindung gebracht werden will!

Es ist jetzt schon ein Treppenwitz der Geschichte, dass dieser nicht nur charakterlich ungeeignete Mann Richter am bayerischen Verfassungsgerichtshof ist.* Meine aufrichtige, ernste Einschätzung ist: Irgendwas stimmt mit dem Herrn nicht. Ich halte ihn für einen gefährlichen Mann.

Der Tweet von mir: https://twitter.com/FPerrefort/status/1763671034920611960
* https://bayern.verfassungsgerichtshof.de/bayverfgh/richterinnen-und-richter/verzeichnis_der_richterinnen_und_richter.php
Felix Perrefort auf X: "Ein gerupftes Jühnchen verlässt X

#AnwaltJun wird zur Kasse gebeten, weil er einen Lügen-Tweet absetzte, in dem der gerichtliche Beschluss, den er wiederzugeben vorgibt, nicht wiederzuerkennen ist: lupenreine Desinformation eines im linken NGO-Komplex beheimateten Ideologen und, dank der Grünen: Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (!). Grundsätzliche Dinge kann man gar nicht oft genug richtigstellen.

1. Unter „Aufklärung betreiben“ verstand @ Anwalt_Jun, die Pressemitteilung (!) des Landgerichts Hamburg grob falsch wiederzugeben. Das Gericht betonte darin ausdrücklich, dass das Thema „Remigration“ und das, was in Potsdam darunter verstanden wurde, „nicht Gegenstand der Verhandlung war.“ Jun tweetete das glatte Gegenteil, wittert aber nun böse „SLAPP“-Machenschaften gegen ihn.

2. @ UlrichVosgerau unterlag seinerzeit in zwei von drei Punkten, die ihn betreffende Tatsachenbehauptungen berührten. Die Kernbotschaft der sorgfältig konstruierten Verschwörungserzählung Correctivs griff er juristisch nicht an, weil sie auf Meinungsurteilen beruhte. Fakten interpretatorisch zu verzerren, was Correctiv im großen Stil tat, ist rechtlich etwas anderes, als falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Das eine ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, das andere nicht.

3. Die eidesstattlichen Erklärungen waren nicht „belanglos“, wie Jun (im Tweet unten nicht mehr zu sehen) behauptet, sondern brachten die Correctiv-Anwälte dazu, das Deportationsmärchen zurückzunehmen, das die Pseudojournalisten nach allen Regeln der Propaganda inszeniert hatten, doch inzwischen selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entzaubert wurde: Kein Geringerer als @ Markus__Lanz konfrontierte vor laufenden Kameras Saskia Esken damit, dass @ Martin_Sellner nie von „Deportation“ gesprochen hatte. Sie wusste gar nicht, wie ihr geschah. Hatte Lanz #NIUS gelesen? Oder nur Correctiv-Vizechefredakteurin @ antennedowideit im WDR-Presseclub gesehen? Oder beides?

4. Wer aus Texten das Gegenteil ihrer Inhalte heraus deuten will, muss ihnen Gewalt antun. Das gröbste Mittel ist die Zitatfälschung. Im Beschluss des Landgerichts steht: „DIESE Darstellung entspricht…“ und nicht „DIE Darstellung entspricht…“ – ein Unterschied, der alles verändert: Anwalt Jun ersetzte das Demonstrativpronomen „diese“ durch den Artikel „die“, um falsch behaupten zu können, die Gesamterzählung und nicht nur vorgenannte Teilaspekte, auf die sich das „diese“ bezog, hätte das Gericht als wahr bekräftigt. Zitatfälschungen sind nie ohne, bei einem Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sind sie skandalös.

5. Es ist nicht das erste Mal, dass Anwalt Jun bei gröbsten Falschbehauptungen ertappt wird: dass der „Dritte Weg“ in Potsdam zugegen waren, stimmte genauso wenig wie der Rest Juns Propaganda, die von Anfang an geplanter Teil der Correctiv-Kampagne gewesen zu sein scheint. Ich wies ihn auf seine rufschädigende „Nazi“-Falschbehauptung hin, die er schließlich einräumte. Zuvor drohte er mir jedoch öffentlich: „Ich habe Herrn P. geblockt und seine Ausführungen bisher nicht gelesen; ich überlasse es meinem begonnenen und qualifizierten Team. Hat jemand eine ladungsfähige inländische Adresse?“ Er hätte meine Ausführungen besser lesen sollen, bevor er seine Anwaltsmuskeln spielen ließ. Es kam nie etwas.

Anwalt Jun scheiterte genauso wie #Correctiv-Chef @ David_Schraven damit, den Beschluss des Landgerichts in einen Gesamtsieg Correctivs umzulügen, ein Scheitern, das bei Schraven vor einer Woche rechtskräftig wurde.

Sie haben seit Beginn ihrer in der Bundesrepublik einmaligen Desinformationskampagne alle ordentlich Federn lassen müssen. Daniel Schraven, Anette Dowideit, Chan-jo Jun, viele mehr. Die Lüge gewinnt den Sprint, die Wahrheit den Marathon."