#Jun #Haintz #NightMareKeks - Zur Kenntnis, inklusive unserer Stellungnahme
Haintz vor Gericht. #HaintzIstKeinWixxer, aber Meinungsfreiheit gilt für Kritiker - You Tube Anwalt Jun
Über diese Klage wurde jetzt verhandelt: https://youtu.be/8R00Z2riBtQ
Kollege Haintz hatte wegen verschiedener Äußerungen /1 auf Twitter durch den User Nightmarekeks Schmerzensgeld eingeklagt. Das Gericht äußerte sich zu der Frage, was es davon hielt und war erstaunlich nah an unserer Einschätzung aus dem früheren Video.
Antwort meines Kanzleikollegen:
Sehr geehrter Herr Kollege Jun,
ich habe Ihr neues Video auf youtube gesehen.
Nachdem ich die Verhandlung, die Sie dort thematisieren, wahrgenommen habe, wollte ich Sie hiermit klarstellend darauf hinweisen, dass das LG ganz klar zwischen den Unterlassungsansprüchen und etwaigen Geldentschädigungsansprüchen differenziert hat, sodass Ihre Ausführungen, wonach die Abmahnung unberechtigt gewesen sei und trotzdem deren Kosten zu tragen seien, nicht ganz korrekt sind.
Die Unterlassungsansprüche waren zwar nicht mehr streitgegenständlich, da strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben wurden. Das Gericht hielt diese Unterlassungsansprüche aber für begründet und hat daher den Vergleichsvorschlag an diesen Abmahnkosten orientiert zuzüglich einer kleinen Geldentschädigung für die verbreiteten hashtags.
Twitter: Markus Haintz
Anmerkung: Kollege Jun hat den Prozess nicht selbst geführt und wurde nur vom Gegneranwalt informiert.
Haintz vor Gericht. #HaintzIstKeinWixxer, aber Meinungsfreiheit gilt für Kritiker - You Tube Anwalt Jun
Über diese Klage wurde jetzt verhandelt: https://youtu.be/8R00Z2riBtQ
Kollege Haintz hatte wegen verschiedener Äußerungen /1 auf Twitter durch den User Nightmarekeks Schmerzensgeld eingeklagt. Das Gericht äußerte sich zu der Frage, was es davon hielt und war erstaunlich nah an unserer Einschätzung aus dem früheren Video.
Antwort meines Kanzleikollegen:
Sehr geehrter Herr Kollege Jun,
ich habe Ihr neues Video auf youtube gesehen.
Nachdem ich die Verhandlung, die Sie dort thematisieren, wahrgenommen habe, wollte ich Sie hiermit klarstellend darauf hinweisen, dass das LG ganz klar zwischen den Unterlassungsansprüchen und etwaigen Geldentschädigungsansprüchen differenziert hat, sodass Ihre Ausführungen, wonach die Abmahnung unberechtigt gewesen sei und trotzdem deren Kosten zu tragen seien, nicht ganz korrekt sind.
Die Unterlassungsansprüche waren zwar nicht mehr streitgegenständlich, da strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben wurden. Das Gericht hielt diese Unterlassungsansprüche aber für begründet und hat daher den Vergleichsvorschlag an diesen Abmahnkosten orientiert zuzüglich einer kleinen Geldentschädigung für die verbreiteten hashtags.
Twitter: Markus Haintz
Anmerkung: Kollege Jun hat den Prozess nicht selbst geführt und wurde nur vom Gegneranwalt informiert.
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Website: https://www.junit.de/
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Forwarded from Martin Lejeune
Rechtsanwalt Markus #Haintz über seinen Ausstieg aus dem «Demokratischen Widerstand», dessen Sprache ihm aus taktischen Gründen zu radikal sei, die Klage «Das Volk gegen #Corona» und wie er Brasiliens Präsident Jair #Bolsonaro & Bobby #Kennedy kennenlernte https://youtu.be/JYHjWw6nsmY
YouTube
06.10.2022 Markus #Haintz: Ausstieg aus «Demokratischer #Widerstand»/Update «Das Volk gegen #Corona»
Rechtsanwalt Markus Haintz über die «Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand» #KDW, #KlagePATEN, Anwälte für Aufklärung #AfA und Bolsonaro sowie Bobby Kennedy.
«Man liest nicht die Zeitung, für die man schreibt!», sagt Haintz über den «Demokratischen…
«Man liest nicht die Zeitung, für die man schreibt!», sagt Haintz über den «Demokratischen…
Ich brauche in den nächsten 2 Stunden Unterstützung auf Twitter! #Haintz
Media is too big
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#HaintzSagtSorry
Entschuldigung von @ haintz_markus zur gestrigen Weiterleitung eines Telegram Beitrags zur Kinderpraxis Wedel.
Der Ersteller des ursprünglichen Beitrags hat diesen, auf Hinweis von #Haintz, inzwischen gelöscht.
#HaintzSagtSorry
Entschuldigung von @ haintz_markus zur gestrigen Weiterleitung eines Telegram Beitrags zur Kinderpraxis Wedel.
Der Ersteller des ursprünglichen Beitrags hat diesen, auf Hinweis von #Haintz, inzwischen gelöscht.
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https://twitter.com/haintz_markus/status/1585014974337777664
https://twitter.com/haintz_markus/status/1585014974337777664
🔥Markus Haintz an Amadeu Antonio Stiftung (#Haintz)🔥
Bitte auf Twitter liken und retweeten, wenn euch meine Antwort gefällt.
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#FreeJanich #FreeBallweg #Haintz
😂😂😂
Lieber ein politischer Gefangener mit Rückgrat, als ein feiger Mitläufer der „nur seine Befehle ausführt“!
#IchHabeNichtMitgemacht
Twitter: Markus Haintz
😂😂😂
Lieber ein politischer Gefangener mit Rückgrat, als ein feiger Mitläufer der „nur seine Befehle ausführt“!
#IchHabeNichtMitgemacht
Twitter: Markus Haintz
221020_von_LG_Ellwangen,_wegen_Urteil_+_Verkündungsvermerk,_244.pdf
359 KB
Urteil des LG Ellwangen in Sachen #Haintz ./. Lauterbach
HAINTZ.media
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Land Schleswig-Holstein wegen X-Tweet (ehemals Twitter) zur Zahlung von Schadenersatz an Rechtsanwalt Haintz verurteilt (Blog Haintz-legal.de, 17.10.23)
Am 26.10.2022 veröffentlichte die Landespolizei Schleswig-Holstein einen Tweet der lautete: „vielen Dank für den Hinweis - ein Strafverfahren wurde bereits eingeleitet“.
Dabei handelte es sich um eine Antwort auf den Tweet:
Markus #Haintz lässt seine Telegram Querdenker Armee auf eine Praxis in Wedel los - mit dem Ziel, wirtschaftlichen Schaden zufügen. Hunderte negative Bewertungen sind mittlerweile bei der Praxis eingegangen. Was tun? @SH_Polizei @PP_Stuttgart“
Nachdem das Land Schleswig-Holstein von Haintz legal zur Unterlassung aufgefordert wurde, löschte es den Tweet. Den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten verweigerte das Land jedoch, da es der Ansicht war, nicht gegen Gesetze verstoßen zu haben. Da wir anderer Auffassung waren musste ein Gericht entscheiden. Das Landgericht Ellwangen hat nun entschieden, dass der Tweet der „Polizei Schleswig-Holstein“ rechtswidrig war und das Land Schleswig-Holstein als Rechtsträger verpflichtet war, die Rechtsanwaltskosten zu tragen.
Das Land habe schuldhaft gegen seine Amtspflicht auf Richtig- bzw. Verständlichkeit der gewährten Informationen verstoßen.
Amtliche Äußerungen haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren. Dies erfordert es, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten sowie auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen (Richtigkeits- und Sachlichkeitsgebot). Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit der Äußerung verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zu den Grundrechtspositionen, in die eingegriffen wird, nicht unverhältnismäßig sein und müssen sich daher auf das zur Informationsgewährung Erforderliche beschränken. (OVG Münster, Urteil vom 28.11.2022 - 5 A 2808/19 - NJW 2023, 1146, Rn. 56)
Das Land habe den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass gegen den Kläger wegen eines Telegram-Beitrags strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Im Laufe das Gerichtsverfahren gab es einen Vergleichsvorschlag welcher eine Geheimhaltungsvereinbarung enthalten hatte. Diesem hat Haintz legal zugestimmt, allerdings hat das Land Schleswig-Holstein den Vergleich abgelehnt, weshalb wir die Öffentlichkeit nun gerne darüber informieren, dass eben nicht jeder Tweet zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Am 26.10.2022 veröffentlichte die Landespolizei Schleswig-Holstein einen Tweet der lautete: „vielen Dank für den Hinweis - ein Strafverfahren wurde bereits eingeleitet“.
Dabei handelte es sich um eine Antwort auf den Tweet:
Markus #Haintz lässt seine Telegram Querdenker Armee auf eine Praxis in Wedel los - mit dem Ziel, wirtschaftlichen Schaden zufügen. Hunderte negative Bewertungen sind mittlerweile bei der Praxis eingegangen. Was tun? @SH_Polizei @PP_Stuttgart“
Nachdem das Land Schleswig-Holstein von Haintz legal zur Unterlassung aufgefordert wurde, löschte es den Tweet. Den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten verweigerte das Land jedoch, da es der Ansicht war, nicht gegen Gesetze verstoßen zu haben. Da wir anderer Auffassung waren musste ein Gericht entscheiden. Das Landgericht Ellwangen hat nun entschieden, dass der Tweet der „Polizei Schleswig-Holstein“ rechtswidrig war und das Land Schleswig-Holstein als Rechtsträger verpflichtet war, die Rechtsanwaltskosten zu tragen.
Das Land habe schuldhaft gegen seine Amtspflicht auf Richtig- bzw. Verständlichkeit der gewährten Informationen verstoßen.
Amtliche Äußerungen haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren. Dies erfordert es, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten sowie auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen (Richtigkeits- und Sachlichkeitsgebot). Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit der Äußerung verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zu den Grundrechtspositionen, in die eingegriffen wird, nicht unverhältnismäßig sein und müssen sich daher auf das zur Informationsgewährung Erforderliche beschränken. (OVG Münster, Urteil vom 28.11.2022 - 5 A 2808/19 - NJW 2023, 1146, Rn. 56)
Das Land habe den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass gegen den Kläger wegen eines Telegram-Beitrags strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Im Laufe das Gerichtsverfahren gab es einen Vergleichsvorschlag welcher eine Geheimhaltungsvereinbarung enthalten hatte. Diesem hat Haintz legal zugestimmt, allerdings hat das Land Schleswig-Holstein den Vergleich abgelehnt, weshalb wir die Öffentlichkeit nun gerne darüber informieren, dass eben nicht jeder Tweet zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
www.haintz-legal.de
Land Schleswig-Holstein wegen X-Tweet (ehemals Twitter) zur Zahlung von Schadenersatz an Rechtsanwalt Haintz verurteilt
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Land Schleswig-Holstein wegen X-Tweet (ehemals Twitter) zur Zahlung von Schadenersatz an Rechtsanwalt Haintz verurteilt (Blog Haintz-legal.de, 17.10.23)
Am 26.10.2022 veröffentlichte die Landespolizei Schleswig-Holstein einen Tweet der lautete: „vielen Dank für den Hinweis - ein Strafverfahren wurde bereits eingeleitet“.
Dabei handelte es sich um eine Antwort auf den Tweet:
Markus #Haintz lässt seine Telegram Querdenker Armee auf eine Praxis in Wedel los - mit dem Ziel, wirtschaftlichen Schaden zufügen. Hunderte negative Bewertungen sind mittlerweile bei der Praxis eingegangen. Was tun? @SH_Polizei @PP_Stuttgart“
Nachdem das Land Schleswig-Holstein von Haintz legal zur Unterlassung aufgefordert wurde, löschte es den Tweet. Den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten verweigerte das Land jedoch, da es der Ansicht war, nicht gegen Gesetze verstoßen zu haben. Da wir anderer Auffassung waren musste ein Gericht entscheiden. Das Landgericht Ellwangen hat nun entschieden, dass der Tweet der „Polizei Schleswig-Holstein“ rechtswidrig war und das Land Schleswig-Holstein als Rechtsträger verpflichtet war, die Rechtsanwaltskosten zu tragen.
Das Land habe schuldhaft gegen seine Amtspflicht auf Richtig- bzw. Verständlichkeit der gewährten Informationen verstoßen.
Amtliche Äußerungen haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren. Dies erfordert es, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten sowie auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen (Richtigkeits- und Sachlichkeitsgebot). Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit der Äußerung verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zu den Grundrechtspositionen, in die eingegriffen wird, nicht unverhältnismäßig sein und müssen sich daher auf das zur Informationsgewährung Erforderliche beschränken. (OVG Münster, Urteil vom 28.11.2022 - 5 A 2808/19 - NJW 2023, 1146, Rn. 56)
Das Land habe den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass gegen den Kläger wegen eines Telegram-Beitrags strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Im Laufe das Gerichtsverfahren gab es einen Vergleichsvorschlag welcher eine Geheimhaltungsvereinbarung enthalten hatte. Diesem hat Haintz legal zugestimmt, allerdings hat das Land Schleswig-Holstein den Vergleich abgelehnt, weshalb wir die Öffentlichkeit nun gerne darüber informieren, dass eben nicht jeder Tweet zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Am 26.10.2022 veröffentlichte die Landespolizei Schleswig-Holstein einen Tweet der lautete: „vielen Dank für den Hinweis - ein Strafverfahren wurde bereits eingeleitet“.
Dabei handelte es sich um eine Antwort auf den Tweet:
Markus #Haintz lässt seine Telegram Querdenker Armee auf eine Praxis in Wedel los - mit dem Ziel, wirtschaftlichen Schaden zufügen. Hunderte negative Bewertungen sind mittlerweile bei der Praxis eingegangen. Was tun? @SH_Polizei @PP_Stuttgart“
Nachdem das Land Schleswig-Holstein von Haintz legal zur Unterlassung aufgefordert wurde, löschte es den Tweet. Den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten verweigerte das Land jedoch, da es der Ansicht war, nicht gegen Gesetze verstoßen zu haben. Da wir anderer Auffassung waren musste ein Gericht entscheiden. Das Landgericht Ellwangen hat nun entschieden, dass der Tweet der „Polizei Schleswig-Holstein“ rechtswidrig war und das Land Schleswig-Holstein als Rechtsträger verpflichtet war, die Rechtsanwaltskosten zu tragen.
Das Land habe schuldhaft gegen seine Amtspflicht auf Richtig- bzw. Verständlichkeit der gewährten Informationen verstoßen.
Amtliche Äußerungen haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren. Dies erfordert es, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten sowie auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen (Richtigkeits- und Sachlichkeitsgebot). Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit der Äußerung verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zu den Grundrechtspositionen, in die eingegriffen wird, nicht unverhältnismäßig sein und müssen sich daher auf das zur Informationsgewährung Erforderliche beschränken. (OVG Münster, Urteil vom 28.11.2022 - 5 A 2808/19 - NJW 2023, 1146, Rn. 56)
Das Land habe den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass gegen den Kläger wegen eines Telegram-Beitrags strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Im Laufe das Gerichtsverfahren gab es einen Vergleichsvorschlag welcher eine Geheimhaltungsvereinbarung enthalten hatte. Diesem hat Haintz legal zugestimmt, allerdings hat das Land Schleswig-Holstein den Vergleich abgelehnt, weshalb wir die Öffentlichkeit nun gerne darüber informieren, dass eben nicht jeder Tweet zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
www.haintz-legal.de
Land Schleswig-Holstein wegen X-Tweet (ehemals Twitter) zur Zahlung von Schadenersatz an Rechtsanwalt Haintz verurteilt
HAINTZ.media
Land Schleswig-Holstein wegen X-Tweet (ehemals Twitter) zur Zahlung von Schadenersatz an Rechtsanwalt Haintz verurteilt (Blog Haintz-legal.de, 17.10.23) Am 26.10.2022 veröffentlichte die Landespolizei Schleswig-Holstein einen Tweet der lautete: „vielen Dank…
Das Land Schleswig-Holstein akzeptiert das Urteil, welches ich in eigenem Namen gegen das Bundesland erstritten habe:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Haintz,
zu obiger Angelegenheit darf ich Ihnen namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft mitteilen, dass keine Berufung gegen das Urteil eingelegt wurde. Der Urteilsbetrag wird kurzfristig angewiesen.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Haintz,
zu obiger Angelegenheit darf ich Ihnen namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft mitteilen, dass keine Berufung gegen das Urteil eingelegt wurde. Der Urteilsbetrag wird kurzfristig angewiesen.
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Haintz.Media 🕊️ #FreeAssange
Land Schleswig-Holstein wegen X-Tweet (ehemals Twitter) zur Zahlung von Schadenersatz an Rechtsanwalt Haintz verurteilt (Blog Haintz-legal.de, 17.10.23)
Am 26.10.2022 veröffentlichte die Landespolizei Schleswig-Holstein einen Tweet der lautete: „vielen…
Am 26.10.2022 veröffentlichte die Landespolizei Schleswig-Holstein einen Tweet der lautete: „vielen…