Forwarded from Friedemann Däblitz
Es gibt eine hervorragende Besprechung der OVG-Bestätigung zum #Verdachtsfall #AfD von Dietrich Murswiek auf Kontrafunk.
Die Entscheidung hat ihn im Ergebnis nicht so sehr überrascht, weil die Schwelle zur Einstufung zum Verdachtsfall ziemlich niedrig ist. Es genügen hierfür einzelne Äußerungen einzelner Politiker. Ob sie überschritten wird, hängt zudem von konturenlosen Kriterien ab.
Als Problem macht Murswiek aus, dass das OVG gar nicht richtig die Wahrheit ermitteln kann, welche Aussagen nun der AfD zuzurechnen seien und welche den Informellen Mitarbeitern des Verfassungsschutzes. Der VS kann durch die Einstufung als Verdachtsfall eigene Leute dort unterbringen, die dann die Anhaltspunkte für die Einstufung selbst produzieren.
Dem ist das OVG nicht auf den Grund gegangen.
Anmerkung: Wer die AfD unterstützt, weiß nicht, ob er eigentlich die AfD oder den Verfassungsschutz unterstützt. Er entscheidet sich dafür, im Zweifel auch die Regierung zu unterstützen, wenn er die geheimen Regierungsaktivitäten des Verfassungsschutzes unter dem Label „AfD“ mitträgt.
Wer das nicht möchte und deshalb die AfD nicht unterstützt, lässt sich in seiner demokratischen Grundrechtsbetätigung zur Unterstützung einer Opposition von einer regierungsabhängigen Institution abschrecken. Auch das ist eine (indirekte) Unterstützung der Regierung (!).
Dieses Machtspiel ist so konstruiert, dass man als Oppositionswilliger, der in Teilen mit Positionen der AfD sympathisiert, nur verlieren kann.
Die Regierung indes gewinnt immer. Nützliche Idioten auf allen Seiten nehmen dieses Theater ernst.
Frei nach Merkel sage ich dazu: Nehmen Sie es nicht auch ernst!
Zur Sendung: https://kontrafunk.radio///de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-15-mai-2024
Es handelt sich um den ersten Beitrag.
Mögliche Auswege:
Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes oder Abschaffung des Verfassungsschutzes oder Abschaffung seiner Befugnisse zur Unterwanderung von Oppositionsparteien. (X🔗) @RA_Friede
Die Entscheidung hat ihn im Ergebnis nicht so sehr überrascht, weil die Schwelle zur Einstufung zum Verdachtsfall ziemlich niedrig ist. Es genügen hierfür einzelne Äußerungen einzelner Politiker. Ob sie überschritten wird, hängt zudem von konturenlosen Kriterien ab.
Als Problem macht Murswiek aus, dass das OVG gar nicht richtig die Wahrheit ermitteln kann, welche Aussagen nun der AfD zuzurechnen seien und welche den Informellen Mitarbeitern des Verfassungsschutzes. Der VS kann durch die Einstufung als Verdachtsfall eigene Leute dort unterbringen, die dann die Anhaltspunkte für die Einstufung selbst produzieren.
Dem ist das OVG nicht auf den Grund gegangen.
Anmerkung: Wer die AfD unterstützt, weiß nicht, ob er eigentlich die AfD oder den Verfassungsschutz unterstützt. Er entscheidet sich dafür, im Zweifel auch die Regierung zu unterstützen, wenn er die geheimen Regierungsaktivitäten des Verfassungsschutzes unter dem Label „AfD“ mitträgt.
Wer das nicht möchte und deshalb die AfD nicht unterstützt, lässt sich in seiner demokratischen Grundrechtsbetätigung zur Unterstützung einer Opposition von einer regierungsabhängigen Institution abschrecken. Auch das ist eine (indirekte) Unterstützung der Regierung (!).
Dieses Machtspiel ist so konstruiert, dass man als Oppositionswilliger, der in Teilen mit Positionen der AfD sympathisiert, nur verlieren kann.
Die Regierung indes gewinnt immer. Nützliche Idioten auf allen Seiten nehmen dieses Theater ernst.
Frei nach Merkel sage ich dazu: Nehmen Sie es nicht auch ernst!
Zur Sendung: https://kontrafunk.radio///de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-15-mai-2024
Es handelt sich um den ersten Beitrag.
Mögliche Auswege:
Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes oder Abschaffung des Verfassungsschutzes oder Abschaffung seiner Befugnisse zur Unterwanderung von Oppositionsparteien. (X🔗) @RA_Friede
kontrafunk.radio
Kontrafunk aktuell vom 15. Mai 2024
Am Montag entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die AfD weiterhin als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden kann. Das Ergebnis analysiert für uns der Jurist Dietrich Murswiek. Über die Schwierigkeiten, den Film „Corona – Die große Irreführung“…