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BVG positioniert sich gegen AfD: „Danke, dass du den Zug sauber hältst!“ In einem Post auf den Social-Media-Kanälen der Berliner Verkehrsbetriebe zeigt der landeseigene Betrieb ein AfD-Verbotsschild. Eine heikle Parteinahme? Berliner Zeitung Kommentar:…
Verkehrsbetriebe als Gradmesser faschistischer Tendenzen?
Aus juristischen Gründen sehe ich davon ab, ein weiteres historisches Bild den beiden hinzuzufügen, da mir dies als #Volksverhetzung ausgelegt werden würde, wenngleich es das nicht wäre. @MarcoBuschmann @bvg_unternehmen
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Neufassung des § 130 StGB: verfassungswidrig und unanwendbar Zwei Analysen von Anwaltskollegen der AfA kommen unabhängig zum selben Schluß ▪️ Der Straf­tat­be­stand der Volksverhet­zung (§ 130 StGB) ist um einen neuen Ab­satz er­gänzt wor­den, der ex­pli­zit…
#Volksverhetzung / DKP: Verfassungsbeschwerde gegen Maulkorb für Kriegsgegner - Junge Welt
Die Vorsitzenden der DKP haben Verfassungsbeschwerde gegen einen neugefassten Paragraphen des Strafgesetzbuches eingelegt. In einer Pressemitteilung vom Mittwoch heißt es dazu:

Die beiden Vorsitzenden der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), Wera Richter und Patrik Köbele, haben gemeinsam mit dem Juristen Dr. Dr. Ralf Hohmann Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragraphen einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes Omnibusgesetz, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug, wird vor allem deshalb moniert, weil das Gesetz »ohne tiefgehende parlamentarische Befassung durchgepeitscht worden ist«.

Siehe hierzu auch:
Der neue § 130 ist eine Gefahr für die kritische Diskussion
26.10.2022, Von Elisa Hoven
Wer sich zu umstrittenen Konflikten der Gegenwart äußert, muss künftig mit Freiheitsstrafen rechnen: Die Neufassung der Volksverhetzung in § 130 bedroht die kritische Auseinandersetzung, sagt Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven. Über die politische Wahrheit dürften nicht Amtsgerichte entscheiden. Welt
Strafverfahren wegen vermeintlicher #Volksverhetzung, aufgrund eines Zitats eines ungarischen Juden aus dem Dokumentarfilm "die letzten Tage", eingestellt

Zitiert wurde u. a.:
"Als wir den gelben Stern tragen mussten, um draußen zu sein, begannen wir uns Sorgen zu machen."

Darunter folgte die Frage:
"Und was machst du bis 2026?"

Ich höre schon die Empörung einiger, aber diese Aussage unseres Mandanten ist nicht strafbar. Der Beitrag bezieht sich nicht auf ein Verbrechen nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches und ist auch nicht geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, da er nicht darauf angelegt ist, auf rechtsgutgefährdende Handlungen hinzuwirken.

Es scheint noch ein paar Staatsanwälte in Deutschland zu geben, die zu sauberen juristischen Würdigungen (in politischen Fällen) fähig sind.

PS: Eine Richterin, die dazu nicht mehr in der Lage war, habe ich gestern wegen des Verdachts der Rechtsbeugung angezeigt, auch in einem Volksverhetzungsverfahren.

Markus Haintz.
Rechtsanwalt
Haintz-legal.de
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Daphne Weber kandidiert für die Partei die Linke für das Europaparlament und hat nach eigenen Angaben gestern den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz wegen angeblicher #Volksverhetzung angezeigt.

Das ZDF berichtete von dieser rechtlich haltlosen und unbedeuteten Anzeige mit einer „Eilmeldung“. Hintergrund ist die Aussage von Friedrich Merz bezüglich der Zahnbehandlungen von Geflüchteten.

Wer mehr über die Partei die Linke erfahren möchte, kann das im nachfolgenden Video von Horizont (Folgeempfehlung) tun. Dass die (populistische) Aussage von Herrn Merz der Realität entspricht, könnt ihr dem Beitrag von Julian Reichelt, siehe unten, entnehmen.
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar

Mittwoch, 11.10.2023

Amtsgericht Bergheim

Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:

Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.

Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich

👉 hier im Video👈

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Anbei meine #Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der #Volksverhetzung
Da der Straftatbestand der #Volksverhetzung gerade in aller Munde ist, hier meine Strafanzeige vom 28.06.2023 gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgrund seiner Rede am 19. April 2023 in Warschau, anlässlich des 80. Jahrestag des Aufstands im Warschauer Getto. Teile der Anzeige sind aus Gründen des Mandantenschutzes geschwärzt.
Markus Haintz (X-Link)
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Anbei meine #Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der #Volksverhetzung
Da der Straftatbestand der #Volksverhetzung gerade in aller Munde ist, hier meine Strafanzeige vom 28.06.2023 gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgrund seiner Rede am 19. April 2023 in Warschau, anlässlich des 80. Jahrestag des Aufstands im Warschauer Getto. Teile der Anzeige sind aus Gründen des Mandantenschutzes geschwärzt.
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Anbei meine #Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der #Volksverhetzung
Da der Straftatbestand der #Volksverhetzung gerade in aller Munde ist, hier meine Strafanzeige vom 28.06.2023 gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgrund seiner Rede am 19. April 2023 in Warschau, anlässlich des 80. Jahrestag des Aufstands im Warschauer Getto. Teile der Anzeige sind aus Gründen des Mandantenschutzes geschwärzt.
Markus Haintz (X-Link)
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Anbei meine #Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der #Volksverhetzung
Da der Straftatbestand der #Volksverhetzung gerade in aller Munde ist, hier meine Strafanzeige vom 28.06.2023 gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgrund seiner Rede am 19. April 2023 in Warschau, anlässlich des 80. Jahrestag des Aufstands im Warschauer Getto. Teile der Anzeige sind aus Gründen des Mandantenschutzes geschwärzt.
Markus Haintz (X-Link)
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Vorermittlungsverfahren gegen Bundespräsident Frank-Walter #Steinmeier wegen des Verdachts der #Volksverhetzung eröffnet.
Nach knapp 5 Monaten wurde mir seitens der Staatsanwaltschaft, bei der ich die Strafanzeige erstattet habe, nunmehr das Aktenzeichen übermittelt. Ich bin gespannt, mit welchen Argumenten versucht werden wird, den Tatvorwurf aus der Welt zu schaffen.
Sofern das Verfahren eingestellt werden wird, wovon bei politisch abhängigen Staatsanwaltschaften natürlich auszugehen ist, wird diese und andere Staatsanwaltschaften künftig erhebliche Probleme haben, vergleichbare oder weniger gravierende Äußerungen / Vergleiche von "Normalbürgern" anzuklagen.

Ich habe bei meiner Strafanzeige mit den Argumenten dieser Staatsanwaltschaft argumentiert, die in einem anderen Verfahren, welches meines Erachtens tatbestandlich keine Volksverhetzung war, einen Strafbefehl erlassen und auf Verurteilung plädiert hat. Die Argumentation des erstinstanzlichen Urteils habe ich in die Strafanzeige einfließen lassen.