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https://twitter.com/rlpNews

Ein wunderbarer Anlass zu einem abendlichen Spaziergang mit Töpfen und Kochlöffel zu einem Rathaus eurer Wahl.

Sollte euch jemand darauf hinweisen, dass ihr möglicherweise gegen eine Ausgangssperre verstoßt, weist gerne auf meinen VGH Beschluss München von Ende Januar hin. Nicht nur die Versammlungsfreiheit ist von überragender Bedeutung, gleiches gilt natürlich auch für die Meinungsfreiheit. Wenn Versammlungen mit einer großen Teilnehmerzahl nach der Ausgangssperre stattfinden dürfen, muss dies erst recht für akustische Spaziergänge von Einzelnen gelten.

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_versammlung_am_31.01.2021_in_munchen.pdf
„Rechtswidrig sei voraussichtlich auch die Vorverlegung des Versammlungsendes vor die Ausgangssperre. Der Versammlungsfreiheit komme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht eine überragende Bedeutung zu. Solange jede Art von beruflicher Tätigkeit oder die Versorgung von Tieren eine Ausnahme von der Ausgangssperre begründe, sei nicht ersichtlich, warum die Teilnahme an einer von den Behörden als infektionsschutzrechtlich vertretbar eingestuften Versammlung kein ähnlich triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung im Sinne von § 3 Nr. 7 der 11. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung sein solle.“

Tretet gerne unserer Gruppe bei:
https://t.me/ichbinlautfuermeinefreiheit

____________
Markus Haintz
Rechtsanwalt, Freiheitsaktivist und Journalist


Art 20 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Forwarded from Jessica Hamed
#exitstrategiejetzt #rlp #backtonormal

Erfreulicherweise hat RLP zahlreiche weitere „Öffnungsschritte“ beschlossen - insbesondere die Veranstaltungsbranche wurde dabei endlich in den Blick genommen.

https://lnkd.in/ddUfyde

So können bei einer „Inzidenz“ (meine Kritik an diesem willkürlichen Parameter dürfte bekannt sein, daher keine weiter Ausführung) unter 35 (die gilt für die meisten der hier genannten Öffnungsschritte) wieder Großveranstaltungen, wie etwa Konzerte oder Volksfeste stattfinden.

Auch Clubs dürfen wieder - allerdings nur bis zu 350 (3G-geprüfte) Gäste - öffnen. Fraglich ist natürlich, wie lohnenswert das ist; denn halbleere Clubs waren zumindest vor 2020 eher unbeliebt.

Im Innenbereich von Restaurants entfällt die Testpflicht, was eine große Erleichterung für die Gastro bedeutet.

Auch die Maskenpflicht wird für das Servicepersonal in Gastro/Hotel/Körpernahe Dienstleistungen „gelockert“ - auf die Maske darf bei tagesaktuellem Test verzichtet werden.

Hoch betont: „Vollständig Geimpfte brauchen keinen Test.“

Auf die Unsicherheiten der Schnelltests- falsch-negative und falsch-positive - wies ich ebenfalls bereits häufig hin, sodass ich diese Regelung als Feigenblatt bezeichnen muss.

Offenbar hat man nicht den Mut, die Maskenpflicht schlicht und einfach allgemein aufzuheben.
Schließlich ist klar, dass die Schnelltests erst ab Symptombeginn (und dann braucht es eig keinen Test mehr, sondern es ist eine Frage der Eigenverantwortung) zuverlässig(er) anschlagen: https://lnkd.in/dVRvhEj

Wie ansteckend Geimpfte sein können bedarf angesichts des Geschehens in Israel auch keiner weiteren Ausführungen. Dort sind 40-50 % der Neuinfizierten geimpft.

https://lnkd.in/de3rzWp

Dh: das krampfhafte Festhalten an „3G“ (nur Genesene scheinen wirklich „sicher“ zu sein) dient mE der Beruhigung der verunsicherten Teilen der Bürger*innen.

Dabei liegt die landesweite Inzidenz bei 5! Sie kann damit kaum niedriger sein.

Die wichtigsten Sätze sind jedoch die Folgenden, sie zeigen den Weg aus dem Notstand auf:

„Es sei jetzt an der Zeit, bei der Risikobewertung vom kollektiven hin zum individuellen Risiko zu kommen, sagte der Hygieniker der Unimedizin in Mainz, Dr. Wolfgang Kohnen. Heute gebe es ein niedrigeres kollektives Risiko durch den hohen Anteil der besonders Gefährdeten an der Impfung. „Der relativ hohe Anteil der Geimpften wirkt sich positiv auf die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe aus.“

[….]

In Bezug auf den Schulbetrieb nach den Ferien sagte der Mainzer Virologe Prof. Bodo Plachter: „Wenn der Rest der Bevölkerung geschützt ist, können wir die Situation in der Schule entspannt sehen. Wir wissen, dass Kinder bis 12 Jahre ohne Vorerkrankungen so gut wie kein Gesundheitsrisiko haben.“
Forwarded from Jessica Hamed
#maskenpflicht #sachsen #backtonormal #rlp #herbstplan #siehtsoexitaus?

Als - soweit ersichtlich - erstes Bundesland hebt Sachsen die Maskenpflicht Handel auf - keine Maske mehr im Supermarkt, soweit die Inzidenz unter 10 (warum 10 und nicht 5, 15, 35, 50…) liegt.

Trotz der Frage, warum immer noch - nur - die Inzidenz als Entscheidungsgrundlage gewählt wird, ist dieser Schritt mehr als nur zu begrüßen, da er seit Wochen überfällig war.

https://lnkd.in/deaJwfZ

Die Maske ist DAS Symbol der Pandemie geworden. Sie vermittelt Angst und paradoxerweise Sicherheit zugleich. Sie macht die Pandemie sichtbar. Von ihr scheinen sich viele Menschen am schwersten trennen zu können.

Damit wird vielen Menschen mit Behinderung und Menschen mit Angststörungen, Traumata usw. geholfen. Viele jener waren zu Recht von der Maskenpflicht befreit und wurden aufgrund dieses Handicaps gleichwohl diskriminiert, einige dieser Fälle vertrete ich.

Die Maskenpflicht ist vermutlich die Maßnahme, die am stärksten polarisiert, deshalb halte ich die Aufhebung für den bedeutsamsten Schritt in Richtung „Normalität“.

RLP hingegen zementiert den Notstand und trägt ihn unnötigerweise in den Herbst:

„Die rheinland-pfälzischen Hochschulen bereiten für das kommende Wintersemester wieder mehr Lehrformate in Präsenz vor. Gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium haben die Hochschulen Grundlagen für eine Öffnung der Bildungseinrichtungen vereinbart. Ausgangspunkt hierfür wird die 3-G-Regel sein, so dass für Geimpfte, Genesene und Getestete Präsenzveranstaltungen wieder möglich sein werden.“

https://lnkd.in/d9n48Qb

Seit April 2020 unterrichte ich in meinen Lehrveranstaltungen (30 bis 55 Studierende) ausschließlich digital. Dh es gibt tausende Studierende, die jetzt ins 4. Semester kommen ohne je - denn wir hatten nie geöffnet - in einem Hörsaal gesessen zu haben. Den Wunsch meiner Studierenden wenigstens die mdl. Prüfung präsent machen zu dürfen, wurde nicht entsprochen. Und jetzt, nachdem zu dem Zeitpunkt (Oktober 2021) definitiv alle Menschen in Deutschland ab 12 Jahre ein Impfangebot gehabt haben werden, sollen wir gerade so weitermachen?

Das ist definitiv das falsche Signal und zeugt keineswegs von einem Willen zur Rückkehr zur „Normalität“.

Was ist der Grund für eine solche Regelung?

Es muss (spätestens!) Schluss sein mit jeglichen allgemeinen Einschränkungen nachdem sich alle erwachsenen Menschen haben impfen können.

Schade, dass der Koalitionspartner FDP nicht gehört wird:

https://lnkd.in/dDizp7A
Forwarded from Jessica Hamed
#rlp #ungeimpfteunterbeobachtung #impfdruck #Zweiklassengesellschaft

Der Rheinland-Pfälzische #Gesundheitsminister Clemens Hoch fällt einmal mehr mit Äußerungen auf, bei denen man sich wundert, dass ein derartiger Duktus vom Koalitionspartner #FDP geduldet wird.

Der SWR berichtet ua:

„Ungeimpfte würden angesichts der Corona-Situation im Winter mehr Einschränkungen haben als Geimpfte.

Hoch sagte der Rhein-Zeitung, alle Personen, die sich noch nicht impfen lassen wollten, müssten damit rechnen, dass man sie sehr genau beobachten werde. Diese Personen nähmen Patienten nach einem Herzinfarkt oder Autounfall im Zweifelsfall einen Platz auf der Intensivstation weg.“

https://lnkd.in/dTAnDX49

Wie darf man sich die „sehr genaue Beobachtung“ vorstellen? Statt (unjuristisch gemeint) nicht unerheblich große Teile der Bevölkerung für ihre eigenverantwortliche Entscheidung zu #bedrohen, gäbe es die (allerdings mE nicht rechtmäßige) Möglichkeit, eine #Impfpflicht einzuführen. Das wäre zumindest ehrlich.

Allenthalben liest man von immer jünger werdenden Covid-Patient*innen in Krankenhäusern. Keine Angaben hingehen findet man zu deren Gesundheitszustand im Hinblick auf #Vorerkrankungen und #Übergewicht (ein sehr maßgeblicher Risikofaktor im Übrigen).

Was Hoch anstößt ist gefährlich, denn es ist der direkte Weg zum #victimblaming - sprich der Betroffene ist selber Schuld an seinem Leid.

Nicht nur gegen Covid gibt es Schutzmöglichkeiten, Menschen bringen sich zuhauf und ständig unnötig in gesundheitliche Gefahren: Motorradfahren, ungesundes Ernährung, Extremsportarten, Fahrradfahren ohne Helm, Straßenverkehr im Allgemeinen usw.

In einer #freiheitlichen Gesellschaft haben Menschen das Recht, sich sogar unvernünftig zu verhalten und dennoch stoßen wir sie nicht aus der #Gemeinschaft aus. Das war zumindest vor Covid so.

Wenn wir wirklich anfangen wollen, Menschen nach ihrem potentiellen Risiko, einen Krankenhausplatz „wegzunehmen“, zu beurteilen, dann aber konsequent:

Ein junger, gesunder Ungeimpfter hat ein deutlich geringeres Risiko als ein vulnerabler Geimpfter.

Eine derartige „Berechnung“ ließe sich mit allen Gesundheitsrisiken durchführen, dh man könnte für jeden Menschen seinen/ihren individuellen #Risikowert für einen Intensivaufenthalt aufgrund seiner/ihrer Konstitution und Lebensweise berechnen und daran bestimmte „Beschränkungen“ oder „Privilegien“ (vormals Grundechte) knüpfen. Z.B. könnte man Übergewichtigen untersagen, Fast-Food-Restaurants zu besuchen usw.

Wollen wir wirklich so leben? Ich jedenfalls nicht.

Menschen haben das Recht, sich zu Tode zu trinken, rauchen, fahren. Sie dürfen entscheiden, sich nicht gegen FSME impfen zu lassen, kein Kondom zu benutzen usw.

Aussagen wie die von Hoch führen letztlich zu einer immer weiteren Vertiefung der #Spaltung der Gesellschaft. Dem sollte entschieden Einhalt geboten werden, zB vom Koalitionspartner #FDP.
Forwarded from Jessica Hamed
#2G #rlp #impfpflicht #selbstbestimmung #endeallermaßnahmen

Nun also auch bald #2G in Rheinland-Pfalz in Gastronomie und Hotel als #Optionsmodell.

Was sagt eigentlich Dr. Marco Buschmann dazu, der behauptete #FDP stehe für #3G? Die #FDP regiert in #RLP mit.

Die Verantwortung wird damit an die Unternehmer*innen abgewälzt. Diese müssen nun entscheiden, ob sie einen erheblichen Teil der Gesellschaft von ihren Dienstleistungen ausschließen oder sich weiter durch #Abstandsregeln gängeln lassen.

Beide Alternativen sind dabei nicht besonders attraktiv und werden so oder so für Verärgerung sorgen.

Dabei sollte sich der Ärger nicht gegen die Unternehmen richten, sondern gegen die politischen Verantwortlichen, die die Menschen auf diese Weise gegeneinander aufbringen.

Weder das #Virus noch die Unternehmen sind für diese Regelungen verantwortlich. Einzig die politischen Entscheidungsträger*innen sind es.

https://lnkd.in/gDDChbJz

Die Dehoga NRW hat dem reinen 2G-Modell eine klare Absage erteilt und es auf den Punkt gebracht:

"Der Staat will keine Impfpflicht beziehungsweise kann sie rechtlich nicht durchsetzen. Wer 2G aber verpflichtend einführen wollte, der macht aus unserer Restauranttür genau diese Hintertür", sagt Regionalpräsident Herbst. Man wolle sich nicht instrumentalisieren lassen.“

https://lnkd.in/gVUF2fNX

Die Dehoga RLP fordert hingegen eine 2G-Option als #Übergangsmodell, macht dabei aber klar, dass sie die Aufhebung aller Maßnahmen ab dem 11.10.2021 fordern:

„Präsident Gereon Haumann: „Aufgrund der bereits erreichten hohen Impfquote von über 60% der Gesamtbevölkerung, die in den nächsten Wochen weiter ansteigen wird, gibt es bereits heute keine lebensbedrohliche Gefahr mehr für die Gesamtbevölkerung. Insofern gibt es auch keine Legitimation mehr, der Gesamtbevölkerung Freiheitsrechte zu beschränken oder gar zu nehmen. Daher fordern wir das Ende aller Corona-Einschränkungen spätestens am 11. Oktober 2021!“

Die freie Entscheidung jedes Einzelnen für oder gegen eine Schutzimpfung ist zu respektieren. In gleicher Weise ist das Recht des Einzelnen auf Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit zu respektieren. Nachdem gewährleistet ist, dass bis spätestens 11.10.2021 jeder Impffähige einen Impfschutz erhalten kann, entfällt mit diesem Termin auch eine Rechtfertigung der Aufrechterhaltung von Corona-bedingten Beschränkungen, sowohl für den einzelnen Bürger als auch für unternehmerische Betätigungen,“ so Präsident Haumann.“

https://lnkd.in/gmfJ69Qm

Freilich ist es, wenn man sich die Entwicklung der vergangenen 18 Monate anschaut, illusorisch zu glauben, dass am 11.10. alle Coronamaßnahmen aufgehoben werden. Vielmehr ist mE mit Verschärfungen - natürlich erst nach der Bundestagswahl - zu rechnen.
Forwarded from Jessica Hamed
#2Gplus #impfdruck #rlp #unpraktikabel

RLP hat gestern das eigenst ersonnene System #2Gplus vorgestellt. Aus der PM:

„Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können…Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern….

…da die Infektionsgefahr unter geimpften und genesenen Personen wesentlich geringer ist als unter „nur getesteten“ Personen, bestehe für den Betreiber einer Veranstaltung oder in der Gastronomie künftig die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestatten, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist. In allen Warnstufen sei ein „Kontingent“ von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche…Kinder bis einschließlich elf Jahren als geimpft und fielen damit unter die 2G-Regel…

Veranstaltungen im Innenbereich: Bei Warnstufe 1 sind bis zu 250 nicht-immunisierte Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig…Es gelten je nach Wahl der Veranstalterin oder des Veranstalters das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht….

Gastronomie: Im Innenbereich gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – immer die Testpflicht. Sind in einer gastronomischen Einrichtung nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen….“

https://lnkd.in/dqPbDfJs

Unabhängig von der Größe der Lokalität sollen ab Sonntag feste „Kontingente“ für #Nichtimmunisierte gelten. Dh in einem kleinen Restaurant mit 30 Sitzplätzen „dürfen“ 25 Ungeimpfte Platz nehmen und in einem mit 200 Sitzplätzen ebenso - es dürfen auch mehr sein, aber dann bleiben die Abstands- und Maskenregeln bestehen.

Wie stellt man sich den Restaurantbesuch ab sofort vor? Die Unternehmerin muss - will sie von der Regelung profitieren - nicht nur überprüfen, ob ein Zertifikat vorliegt, sie muss nun auch eine Übersicht erstellen, wieviele ungeimpft sind. Und ob ein Ungeimpfter das Lokal wieder verlassen hat. Wer ungeimpft ist, wird damit auch immer sichtbarer. Etwa bei Arbeitsessen.

Offen bleibt, wieso „nur Geteste“ eine höhere Infektionsgefahr mit sich bringen soll. Sinnvoller wäre es offensichtlich alle zu testen. Warum man das nicht macht, ergibt nur politisch, aber nicht medizinisch Sinn.
Forwarded from Jessica Hamed
#impfdruck #impfpflicht #selbstbestimmung #impfzweifel #impfgegner

Gestern wurde mir eine Erwiderung des Landes #RLP auf einen #Eilantrag, der sich ua gegen die #Testpflicht im öffentlichen Raum wendete, zur Kenntnis gegeben. In der Erwiderung steht wörtlich:

„Es liegt die Vermutung nahe, dass der Antragsteller entweder ein Impfgegner ist oder sich nicht impfen lassen kann, aus welchen Gründen auch immer.“

Aus Sicht des anwaltlich vertretenen Lande #RLP gibt es also letztlich nur zwei denkbare Gründe, warum ein erwachsener Mensch nicht gegen #Covid geimpft ist: er kann es aus medizinischen Gründen nicht oder er ist ein #Impfgegner.

Das offenbart die erschreckend undifferenzierte Denkweise des Landes und mutmaßlich vieler Menschen; denn genau dieses Bild, dass es keine vernünftigen Gründe gebe, die gegen eine Impfung sprechen, bemühen sich die Regierungen seit Wochen zu vermitteln.

Dabei gibt es sie durchaus, wie zB im folgenden lesenswerten Artikel abgerissen wird:

„Es war Anfang Juli, als sich Johannes Weiffenbach entschied, seinen Patienten keine Corona-Impfungen mehr zu verabreichen….

Weiffenbach, seit drei Jahren im Stadtteil Möhringen ansässig, behauptete: „Der Nutzen einer Covid-Impfung für die … schwer kranken oder alten Patienten ist aller Wahrscheinlichkeit nach höher als das Risiko der Impfungen.“ Bei allen anderen Patienten sei er sich beim Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht mehr so sicher.

Er nannte die Impfkampagne „eine riesige Studie, an der alle Impfwilligen als Probanden teilnehmen“ und berichtete von fast täglich auftretenden Nebenwirkungen bei Geimpften – „z. B. Fieber, Schmerzen, Übelkeit, Hautausschläge, Lymphknotenschwellungen, Gefühlsstörungen, Autoimmunerkrankungen“. Er könne es daher nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, weiter zu impfen.

Irrt der Mann? Ordnet er das, was er Tag für Tag in seiner Praxis erlebt hat, falsch ein?…

Unter diesen sind auch jene Ärzte, deren Skepsis den Weg ins Netz findet und sich von dort aus verbreitet….Sie alle wollen namentlich nicht genannt werden. Weil sie, wie sie sagen, Angst hätten – etwa vor dem Verlust des Jobs oder ihrer Karriere….

Da ist der Notarzt, der ein Video von sich im Arztkittel ins Netz stellte und von schwer erkrankten Patienten berichtete, die er nach der Corona-Impfung antraf. Empfehlen könne er die Impfung nicht, sagte er: „Dafür ist mir das Ganze mittlerweile zu suspekt, mit zu vielen Ungereimtheiten.“…

Auch ein namhafter Mediziner hatte jüngst Sorgen geäußert. Peter Schirmacher, Chef der Pathologie des Heidelberger Uniklinikums, forderte im August, mehr zu obduzieren…

Einer der wenigen, die mit Selbstbewusstsein Skepsis äußern und auch außerhalb der Sphären sozialer Netzwerke gehört werden, ist Alexander Kekulé…Er sagt: „Es gibt immer auch unknown unknowns.“

https://lnkd.in/dGM8kNhS?
Forwarded from Jessica Hamed
#impfpflicht #rlp #sozialeungerechtigkeit #studierende #uni #barrierefreiebildung

Eines der Länder, die den #Impfdruck am höchsten geschraubt haben, ist Rheinland-Pfalz.

Sie machen mit bei dem Stopp der #Lohnfortzahlung für quarantänisierte #Ungeimpfte und haben jetzt mit der Weigerung, Studierenden die #Tests zu bezahlen, die sie benötigen, um an #Lehrveranstaltungen (#3G) teilzunehmen, einen weiteren #Tiefpunkt in Sachen #freie #Impfentscheidung erreicht.

Damit kann man sagen, dass für #Studierende faktisch eine #Impfpflicht besteht.

Der Merkurist schreibt:

„Eigentlich wollte Maxim Laborenz an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Physik studieren. Doch nun befürchtet er, dass ihm das teuer zu stehen kommen kann. Denn alle, die weder geimpft noch genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, wenn sie eine Veranstaltung besuchen. „Wenn ich jeden Tag mindestens eine Präsenzveranstaltung besuchen würde, wäre ich jeden Tag testpflichtig, also würden mich entweder jede Woche fünf Schnelltests oder zwei PCR-Tests erwarten, da Schnelltests für 24 Stunden und PCR-Tests für drei Tage gültig sind“, so Laborenz.

Für einen Corona-Schnelltest zahlt der Bund momentan zwischen 10 und 20 Euro, für PCR-Tests fallen etwa 45 Euro an…. „Völlig unbezahlbar für mich…so Laborenz….

„Danach müssen Nicht-Geimpfte ihre Testkosten selbst tragen, sofern sie nicht eine Bestätigung haben, dass eine Impfung nicht möglich ist“, teilt Pauline Kopf von der Pressestelle des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) mit. Wer also keine medizinischen Gründe vorlegen kann, muss dann, anders als etwa in Bayern, die geforderten Tests selbst zahlen…

An der JGU sei ein zentral organisierter Sicherheitsdienst für die Kontrollen zuständig, ist von Seiten der Universität zu erfahren….

Bei Verstößen gegen die 3G-Regel, das heißt, wenn Teilnehmende kein entsprechendes Zertifikat vorweisen können, nutzt die Johannes Gutenberg-Universität Mainz alle Möglichkeiten des Hausrechts“, so Giegerich….

Unterdessen wirbt die Universität weiter für Impfungen. In einem Schreiben des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an die Studierenden heißt es etwa: „Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass die Gefahren einer Erkrankung, die in Ihrer Generation im Vergleich zu unserer statistisch geringer sein mögen […] um ein Vielfaches größer sind als die mit einer Impfung verbundenen minimalen Restrisiken“, so der Dekan Prof. Dr. Roland Euler. Wer sich impfen lasse, schütze dabei sowohl seine eigene Gesundheit als auch die seiner Mitmenschen. „Denken Sie außerdem daran, welch lästiger Aufwand Ihnen erspart bleibt, wenn Sie als Geimpfte von den Testpflichten befreit sind.“

https://lnkd.in/dQm3MQVy

Im Übrigen ist es nicht die Aufgabe der #Uni, individuelle medizinische Abwägungen vorzunehmen.

Sollten die Tests nicht bezahlt werden, darf es mE keinen #Präsenzunterricht geben.
Forwarded from Jessica Hamed
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen

Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:

"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html

Unsere Kernargumentre:

- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)

Auszugsweise:

„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…

#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…

Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….

In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….

Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.

Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“

Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Forwarded from Friedemann Däblitz
Gedanken zum Verhältnis von Freiheit, Demokratie und Menschenwürde

„Irre. Wir werden alle von der Mafia regiert“ habe ich neulich in Wut Jens Spahns Verkündung der frohen Botschaft kommentiert, die lautete, dass wir als „Ungeimpfte“ ab 11. Oktober die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgezwungenen Tests auch noch selbst bezahlen müssen.

Eine Freundin hat mich dafür scharf kritisiert. Anders als bei der Mafia seien unsere Politiker demokratisch gewählt worden.

Das stimmt natürlich.

Nun hat ein Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, als Staat unschuldige Menschen bei diversen sozialen Begebenheiten auszuschließen, wenn sie nicht extra Geld für einen Test ausgegeben haben, den eigenen biologischen Zustand damit gemessen haben und als Ergebnis das Negativresultat: „Ich bin heute nicht gefährlich“ vorlegen können.

Der Anspruch auf kostenlose Bürgertestung sei im Frühjahr 2021 vor dem Hintergrund der Tatsache eingeführt worden, dass die entwickelten Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus zunächst nur sehr limitiert verfügbar gewesen seien und durch ein kostenfreies Testangebot der nicht-immunisierten Bevölkerung ermöglicht werden sollte, wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Diese Situation habe sich insofern entspannt, als mittlerweile jeder Bundesbürger über zwölf Jahren, bei dem keine medizinische Kontraindikation bestehe, in der Lage gewesen sein sollte, ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrzunehmen.“

Die Logik ist bestechend: Der so verursachte Impfdruck sei verhältnismäßig, denn man könne sich ihm ja auch beugen.

Die Entscheidung des VGH ist sachlich-rechtlich falsch, warum kann man zB hier https://t.me/RA_Friede/1862 nachlesen, mit weiteren Nachweisen.

Die Entscheidung des VGH greift überdies die freiheitlich demokratische Grundordnung an, weil sie die Umwandlung unveräußerlicher Grundrechte in Privilegien für Mitläufer als vertretbar absegnet und damit das Grundgesetz ad absurdum führt.

Die Staatsgewalt schafft so Recht ab und Unrecht herbei. Das kann man immernoch demokratisch nennen. Denn wir können die Entscheider über unser aller Regeln wählen. (1/3)
@RA_Friede
Forwarded from Jessica Hamed
#RLP #Vergleichsangebot #3G #Hochschule 

Wir haben gestern RLP ein Vergleichsangebot unterbreitet. Die #Allgemeine #Zeitung berichtet über unseren Fall, der auch viele andere Studierende betrifft. Auszugsweise heißt es dort:

„Die wichtigsten Gründe seiner Mainzer Anwältin Jessica Hamed für den Eilantrag gegen 3G: Die „Privilegierung“ von Geimpften sei rechtswidrig, sie infizierten oft unbemerkt andere; die doppelte Absicherung von 3G mit Abstands- oder Maskenpflicht verstoße gegen das sogenannte Übermaßverbot; kollektive Maßnahmen seien aufgrund der individuellen Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig; es bestehe aktuell keine pandemische Lage nationaler Tragweite; die 3G-Regel sei unangemessen und bedrohe die Bildungs- und Lebenschancen sowie die Selbstbestimmung; vor allem aber: Selbsttests unter Aufsicht müssten als „milderes Mittel“ zugelassen werden. Diese seien billiger und schließlich auch zum Beispiel in Restaurants und sogar Bordellen erlaubt. Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen seien, sei „davon auszugehen, dass diese Regelungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die Impfung auszuüben“. 

Heyne und seine Anwältin Hamed haben nun ihrerseits einen #Vergleichsvorschlag eingereicht. Sie habe zahlreiche Anfragen von Studierenden auch aus Rheinland-Pfalz erhalten, „die sich in derselben Situation befinden und um Hilfe bitten“, heißt es in der Stellungnahme der Mainzer Juristin. Wenn dem Binger Studenten Selbsttests „in der Form gestattet werden, dass ihm außer den Kosten für das Testkit keine weiteren Kosten entstehen“, sei man dazu bereit, das Verfahren für erledigt zu erklären. Obwohl man die 3G-Regelung an Hochschulen weiterhin für rechtswidrig halte. Denn verständlich sei der Ausschluss von Selbsttests nicht. „Das wäre ein guter Moment, um etwas Vertrauen zurückzugewinnen und einen Schritt auf seine Bürger*innen zuzugehen“, heißt es in dem Schreiben.“

https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/der-streit-um-3g-an-den-unis_24680484?fbclid=IwAR0gqYiV0e7TfPGg971SZwoFtVPQvV1a62lINzpOuDcgclEx-rMtvxK5ECM

Es ist das erste Mal, dass sich ein Vergleich anbietet, bzw. förmlich aufdrängt. 

Wir sind den ersten Schritt auf das Land zugegangen und hoffen, das Land nutzt  ebenso die Gelegenheit, ein Zeichen gegen die gesellschaftliche #Spaltung zu setzen und ebenfalls einen Schritt auf uns zuzugehen. 

Es ist in den vergangenen 18 Monate viel kaputt gegangen, zwischen Staat und Bürger*innen, zwischen Kolleg*innen, Freund*innen und Familien. Und die Spaltung vertieft sich mit beängstigender Geschwindigkeit zunehmend. 

Wir möchten unseren Teil zur Überwindung dieser tiefen gesellschaftlichen, zwischenmenschlichen Krise beitragen und hoffen so, gemeinsam mit RLP ein Zeichen der #Versöhnung setzen zu können. 

Ein #Kompromiss zeichnet sich durch gegenseitiges Nachgeben aus. Wir sind hierzu bereit. #RLP? Es liegt nun an Ihnen.
Forwarded from Jessica Hamed
#Eilantrag #Hochschule #abgelehnt #RLP 

Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“

Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht? 

In der AZ heißt es:

„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“

Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips

„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“

Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“

Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed: 

„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“

https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717

Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach. 

https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende