Forwarded from Jessica Hamed
#2Gplus #impfdruck #rlp #unpraktikabel
RLP hat gestern das eigenst ersonnene System #2Gplus vorgestellt. Aus der PM:
„Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können…Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern….
…da die Infektionsgefahr unter geimpften und genesenen Personen wesentlich geringer ist als unter „nur getesteten“ Personen, bestehe für den Betreiber einer Veranstaltung oder in der Gastronomie künftig die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestatten, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist. In allen Warnstufen sei ein „Kontingent“ von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche…Kinder bis einschließlich elf Jahren als geimpft und fielen damit unter die 2G-Regel…
Veranstaltungen im Innenbereich: Bei Warnstufe 1 sind bis zu 250 nicht-immunisierte Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig…Es gelten je nach Wahl der Veranstalterin oder des Veranstalters das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht….
Gastronomie: Im Innenbereich gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – immer die Testpflicht. Sind in einer gastronomischen Einrichtung nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen….“
https://lnkd.in/dqPbDfJs
Unabhängig von der Größe der Lokalität sollen ab Sonntag feste „Kontingente“ für #Nichtimmunisierte gelten. Dh in einem kleinen Restaurant mit 30 Sitzplätzen „dürfen“ 25 Ungeimpfte Platz nehmen und in einem mit 200 Sitzplätzen ebenso - es dürfen auch mehr sein, aber dann bleiben die Abstands- und Maskenregeln bestehen.
Wie stellt man sich den Restaurantbesuch ab sofort vor? Die Unternehmerin muss - will sie von der Regelung profitieren - nicht nur überprüfen, ob ein Zertifikat vorliegt, sie muss nun auch eine Übersicht erstellen, wieviele ungeimpft sind. Und ob ein Ungeimpfter das Lokal wieder verlassen hat. Wer ungeimpft ist, wird damit auch immer sichtbarer. Etwa bei Arbeitsessen.
Offen bleibt, wieso „nur Geteste“ eine höhere Infektionsgefahr mit sich bringen soll. Sinnvoller wäre es offensichtlich alle zu testen. Warum man das nicht macht, ergibt nur politisch, aber nicht medizinisch Sinn.
RLP hat gestern das eigenst ersonnene System #2Gplus vorgestellt. Aus der PM:
„Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können…Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern….
…da die Infektionsgefahr unter geimpften und genesenen Personen wesentlich geringer ist als unter „nur getesteten“ Personen, bestehe für den Betreiber einer Veranstaltung oder in der Gastronomie künftig die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestatten, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist. In allen Warnstufen sei ein „Kontingent“ von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche…Kinder bis einschließlich elf Jahren als geimpft und fielen damit unter die 2G-Regel…
Veranstaltungen im Innenbereich: Bei Warnstufe 1 sind bis zu 250 nicht-immunisierte Zuschauerinnen und Zuschauer bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig…Es gelten je nach Wahl der Veranstalterin oder des Veranstalters das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht….
Gastronomie: Im Innenbereich gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – immer die Testpflicht. Sind in einer gastronomischen Einrichtung nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen….“
https://lnkd.in/dqPbDfJs
Unabhängig von der Größe der Lokalität sollen ab Sonntag feste „Kontingente“ für #Nichtimmunisierte gelten. Dh in einem kleinen Restaurant mit 30 Sitzplätzen „dürfen“ 25 Ungeimpfte Platz nehmen und in einem mit 200 Sitzplätzen ebenso - es dürfen auch mehr sein, aber dann bleiben die Abstands- und Maskenregeln bestehen.
Wie stellt man sich den Restaurantbesuch ab sofort vor? Die Unternehmerin muss - will sie von der Regelung profitieren - nicht nur überprüfen, ob ein Zertifikat vorliegt, sie muss nun auch eine Übersicht erstellen, wieviele ungeimpft sind. Und ob ein Ungeimpfter das Lokal wieder verlassen hat. Wer ungeimpft ist, wird damit auch immer sichtbarer. Etwa bei Arbeitsessen.
Offen bleibt, wieso „nur Geteste“ eine höhere Infektionsgefahr mit sich bringen soll. Sinnvoller wäre es offensichtlich alle zu testen. Warum man das nicht macht, ergibt nur politisch, aber nicht medizinisch Sinn.
rlp.de
Ministerrat beschließt „2G+“-System und neue Corona-Warnstufen – Neue Absonderungsverordnung für Schulen kommt
Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie wird am Sonntagfrüh in Kraft treten. „Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass wir nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für unser Handeln im Kampf…