Forwarded from Jessica Hamed
#bverfg #befangenheit #abendessenmitderkanzlerin
Nicht unkommentiert bleiben kann die bemerkenswerte Entscheidung des BVerfG in Bezug auf das Ablehnungsgesuch der AfD im Hinblick auf das jährliche Abendessen im Kanzleramt, das das BVerfG als „gute Tradition“ bezeichnet.
Das BVerfG erläuterte in einer auffallend wortreichen Pressemitteilung, weshalb der Befangenheitsantrag, der sich letztlich gegen alle BVerfG-Richter*innen, die beim Abendessen zugegen waren richtete, bereits unzulässig sei. Er sei, so die Richter*innen, nämlich „offensichtlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der angelehnten Richterinnen und Richter zu begründen.“
https://lnkd.in/dgb8Y77
Was wäre passiert, wenn der Antrag zumindest als zulässig bewertet worden wäre? Dann hätten diejenigen Richter*innen, die nicht abgelehnt worden waren, darüber in der Sache entscheiden müssen. Das wären also die Richter*innen, die der Einladung ins Kanzleramt nicht gefolgt waren - ob überhaupt noch jemand „übrig“ geblieben wäre, ist für mich nicht ersichtlich. In der PM des BVerfG vom 1.7.. ist von einer „Delegation“ die Rede.
https://lnkd.in/dSEjn7f
Jedenfalls der zuständige zweite Senat ist wohl „komplett“ angereist,
https://lnkd.in/dFVPerX
und damit von der Entscheidung in der Sache ausgeschlossen.
Falls alle Richter*innen des BVerfG beim Abendessen mit der Kanzlerin gewesen wären, hätte am BVerfG niemand mehr über die Sache in der Begründetheit entscheiden können.
Über die Zulässigkeit hingegen, dürfen abglehnte Richter*innen stets selbst entscheiden. Warum? Weil es da regelmäßig um offensichtliche Formfragen handelt.
Offensichtlich unbegründet war die Ablehnung aber evident nicht, wie sowohl FAZ als auch Tagesspiegel vor einigen Tagen darlegten:
„Klar aber ist, dass sie, intransparent, wie sie sind, eine gewisse Skepsis verdienen. Vielleicht sogar irgendwann einmal eine „Besorgnis“, namentlich die der Befangenheit. Die AfD hat in dem demnächst terminierten Verfahren schon einen Antrag eingereicht. Er wird das Gericht auf die Probe stellen.“
https://lnkd.in/dfYwi7Y
Die FAZ schlägt folgenden Vergleich vor:
„Nehmen wir an, der Senat eines Oberlandesgerichts würde von einem Verfahrensbeteiligten kurz vor einer mündlichen Verhandlung zum Essen eingeladen – und ließe es sich auch schmecken. Das hätte mehr als ein „Geschmäckle“.“
https://lnkd.in/dFVPerX
Ich bin auf dem Beschluss gespannt, die PM des BVerfG ist jedenfalls alles andere als überzeugend. Offensichtlich sieht anders aus.
Nicht unkommentiert bleiben kann die bemerkenswerte Entscheidung des BVerfG in Bezug auf das Ablehnungsgesuch der AfD im Hinblick auf das jährliche Abendessen im Kanzleramt, das das BVerfG als „gute Tradition“ bezeichnet.
Das BVerfG erläuterte in einer auffallend wortreichen Pressemitteilung, weshalb der Befangenheitsantrag, der sich letztlich gegen alle BVerfG-Richter*innen, die beim Abendessen zugegen waren richtete, bereits unzulässig sei. Er sei, so die Richter*innen, nämlich „offensichtlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der angelehnten Richterinnen und Richter zu begründen.“
https://lnkd.in/dgb8Y77
Was wäre passiert, wenn der Antrag zumindest als zulässig bewertet worden wäre? Dann hätten diejenigen Richter*innen, die nicht abgelehnt worden waren, darüber in der Sache entscheiden müssen. Das wären also die Richter*innen, die der Einladung ins Kanzleramt nicht gefolgt waren - ob überhaupt noch jemand „übrig“ geblieben wäre, ist für mich nicht ersichtlich. In der PM des BVerfG vom 1.7.. ist von einer „Delegation“ die Rede.
https://lnkd.in/dSEjn7f
Jedenfalls der zuständige zweite Senat ist wohl „komplett“ angereist,
https://lnkd.in/dFVPerX
und damit von der Entscheidung in der Sache ausgeschlossen.
Falls alle Richter*innen des BVerfG beim Abendessen mit der Kanzlerin gewesen wären, hätte am BVerfG niemand mehr über die Sache in der Begründetheit entscheiden können.
Über die Zulässigkeit hingegen, dürfen abglehnte Richter*innen stets selbst entscheiden. Warum? Weil es da regelmäßig um offensichtliche Formfragen handelt.
Offensichtlich unbegründet war die Ablehnung aber evident nicht, wie sowohl FAZ als auch Tagesspiegel vor einigen Tagen darlegten:
„Klar aber ist, dass sie, intransparent, wie sie sind, eine gewisse Skepsis verdienen. Vielleicht sogar irgendwann einmal eine „Besorgnis“, namentlich die der Befangenheit. Die AfD hat in dem demnächst terminierten Verfahren schon einen Antrag eingereicht. Er wird das Gericht auf die Probe stellen.“
https://lnkd.in/dfYwi7Y
Die FAZ schlägt folgenden Vergleich vor:
„Nehmen wir an, der Senat eines Oberlandesgerichts würde von einem Verfahrensbeteiligten kurz vor einer mündlichen Verhandlung zum Essen eingeladen – und ließe es sich auch schmecken. Das hätte mehr als ein „Geschmäckle“.“
https://lnkd.in/dFVPerX
Ich bin auf dem Beschluss gespannt, die PM des BVerfG ist jedenfalls alles andere als überzeugend. Offensichtlich sieht anders aus.
www.bundesverfassungsgericht.de
Bundesverfassungsgericht - Presse - Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
Mit heute bekanntgegebenem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Ablehnungsgesuch der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats in zwei von der AfD gegen die Bundesregierung beziehungsweise…
Forwarded from Jessica Hamed
#BVerfG #Grundsatzentscheidung?
Das #BVerfG ist bisher seiner Verantwortung nicht gerecht geworden und hat es versäumt, den Instanzgerichten Orientierung zu geben.
Das kann sich mit der erwartenden Entscheidung zu einem der zahlreichen #Tiefpunkte der Gesetz-und Verordnungsgebung, der #Bundesnotbremse, bald ändern.
Dr. Michael Maier, der Herausgeber der Berliner Zeitung, kommentiert und konstatiert eine #Überforderung der Instanzgerichte, die ich seit 19 Monaten auch erlebe. Zudem wirft er die sehr interessante und mE noch nie ernsthaft bei Gericht diskutierte Frage, nach der Bedeutung der #WHO auf. Schließlich wurden fortwährend Maßgaben der WHO, wie zB zur Berücksichtigung des Ct-Werts, weitestgehend ignoriert.
„Knapp 10.000 Personen haben 281 Verfassungsbeschwerden und mehrere Anträge [Bundesnotbremse] eingereicht. Über einige von ihnen wird nun entschieden. Es geht insbesondere um Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Beschränkung von Freizeiteinrichtungen, Regelungen zur touristischen Beherbergung, Schulschließungen und Testpflicht. Die Beschwerden und Anträge in Karlsruhe sind Teil einer breiten Klagewelle: Nach Angaben des Deutschen Richterbundes gab es allein im Jahr 2020 mehr als 10.000 Gerichtsverfahren wegen Corona….
Der #Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe kommt eine zentrale Bedeutung zu, weil die meisten Gerichte mit der aktuellen Rechtslage überfordert sind: Gesetze und Verordnungen werden in rasch wechselnder Folge geändert. Vorschriften sind detailreich, unklar oder widersprüchlich…Die Beweisführung ist schwierig: Soeben hat ein Strafgericht in Bayern die körperliche Untersuchung einer Beschuldigten angeordnet, die sich auf eine ärztlich ausgestellte Maskenbefreiung berief….
Die Kenntnis der Gesetze und Verordnungen ist der Öffentlichkeit kaum zuzumuten, weil die einzelnen Regelungen komplex und schwer verständlich formuliert sind….
Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit ändern sich laufend. Für die Gerichte ist unklar, wen sie als Experten heranziehen sollen und welches Gutachten höher zu bewerten ist: Ist die im „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ ausdrücklich erwähnte #Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Maß aller Dinge, und müssen WHO-Vorgaben auch dann befolgt werden, wenn sie der nationalen Politik widersprechen? So hatte Deutschland Lockdowns verhängt, obwohl diese Maßnahme in den Pandemie-Plänen der WHO ausdrücklich als nicht bevorzugtes Mittel eingestuft wurde. Doch welchen Stellenwert hat die WHO überhaupt für die Rechtsprechung?…
Die deutschen Gerichte warten auf einen Spruch aus Karlsruhe schon sehr, sehr lange. Die Bevölkerung ist verunsichert und frustriert. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu lange weggeduckt. Das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz muss ein paar Pflöcke einschlagen, damit die juristischen #Chaos-Tage beendet werden können.
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/leitartikel-bverfg-li.191252
Das #BVerfG ist bisher seiner Verantwortung nicht gerecht geworden und hat es versäumt, den Instanzgerichten Orientierung zu geben.
Das kann sich mit der erwartenden Entscheidung zu einem der zahlreichen #Tiefpunkte der Gesetz-und Verordnungsgebung, der #Bundesnotbremse, bald ändern.
Dr. Michael Maier, der Herausgeber der Berliner Zeitung, kommentiert und konstatiert eine #Überforderung der Instanzgerichte, die ich seit 19 Monaten auch erlebe. Zudem wirft er die sehr interessante und mE noch nie ernsthaft bei Gericht diskutierte Frage, nach der Bedeutung der #WHO auf. Schließlich wurden fortwährend Maßgaben der WHO, wie zB zur Berücksichtigung des Ct-Werts, weitestgehend ignoriert.
„Knapp 10.000 Personen haben 281 Verfassungsbeschwerden und mehrere Anträge [Bundesnotbremse] eingereicht. Über einige von ihnen wird nun entschieden. Es geht insbesondere um Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Beschränkung von Freizeiteinrichtungen, Regelungen zur touristischen Beherbergung, Schulschließungen und Testpflicht. Die Beschwerden und Anträge in Karlsruhe sind Teil einer breiten Klagewelle: Nach Angaben des Deutschen Richterbundes gab es allein im Jahr 2020 mehr als 10.000 Gerichtsverfahren wegen Corona….
Der #Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe kommt eine zentrale Bedeutung zu, weil die meisten Gerichte mit der aktuellen Rechtslage überfordert sind: Gesetze und Verordnungen werden in rasch wechselnder Folge geändert. Vorschriften sind detailreich, unklar oder widersprüchlich…Die Beweisführung ist schwierig: Soeben hat ein Strafgericht in Bayern die körperliche Untersuchung einer Beschuldigten angeordnet, die sich auf eine ärztlich ausgestellte Maskenbefreiung berief….
Die Kenntnis der Gesetze und Verordnungen ist der Öffentlichkeit kaum zuzumuten, weil die einzelnen Regelungen komplex und schwer verständlich formuliert sind….
Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit ändern sich laufend. Für die Gerichte ist unklar, wen sie als Experten heranziehen sollen und welches Gutachten höher zu bewerten ist: Ist die im „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ ausdrücklich erwähnte #Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Maß aller Dinge, und müssen WHO-Vorgaben auch dann befolgt werden, wenn sie der nationalen Politik widersprechen? So hatte Deutschland Lockdowns verhängt, obwohl diese Maßnahme in den Pandemie-Plänen der WHO ausdrücklich als nicht bevorzugtes Mittel eingestuft wurde. Doch welchen Stellenwert hat die WHO überhaupt für die Rechtsprechung?…
Die deutschen Gerichte warten auf einen Spruch aus Karlsruhe schon sehr, sehr lange. Die Bevölkerung ist verunsichert und frustriert. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu lange weggeduckt. Das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz muss ein paar Pflöcke einschlagen, damit die juristischen #Chaos-Tage beendet werden können.
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/leitartikel-bverfg-li.191252
Berliner Zeitung
Juristisches Corona-Chaos: Alle blicken nach Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht steht vor einer Entscheidung über die Bundesnotbremse. Das höchste Gericht muss dem Grundgesetz zu seiner Geltung verhelfen.
Forwarded from Jessica Hamed
#Leitentscheidung #Freiheit #Gewaltenteilung #BverfG
#Prantl erinnert mit lesenwerten und deutlichen Worten an die große Verantwortung des #BverfG.
Doch noch bevor es seine in Bälde zu treffende Grundsatzentscheidung in der Hauptsache zur „Bundesnotbremse“ bekannt gibt, enttäuscht das BVerfG, da es auf eine #mündliche #Verhandlung, obwohl zahlreiche Stellungnahmen und Gutachten eingeholt oder vorgelegt wurden und in vielen Verfahren zu Themen wie Schulschließungen - die übrigens auch nach dem 25.11. verhängt werden können - in den letzten 19 Monaten gestritten wurde, verzichtet.
Prantle meint u.a.:
„Es wird eine Leitentscheidung sein, die große Entscheidung zu Corona, auf die man nun seit 19 Monaten wartet. Die Notbremse war zwar befristet und sie ist derzeit nicht mehr aktiv. Sie kann aber jederzeit wieder aktiviert werden. Deshalb muss das höchste Gericht jetzt endlich Substanzielles sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Lockdowns, zu allen tiefgreifenden Freiheitsbeschränkungen und existenziellen Verunsicherungen bisher mehr oder minder geschwiegen….
Das Gericht hat nun den Überblick über 19 Monate Corona-Bekämpfung. Es muss die divergierenden Stimmen zu den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen hören und sie intensiv diskutieren – und zwar #öffentlich, was leider bisher nicht vorgesehen ist.
Das Gericht muss in einer großen Verhandlung die Öffentlichkeit dabei partizipieren lassen, es muss zeigen, mit welcher Inbrunst, mit welchem Ernst und mit welcher Sensibilität es die Frage der Rechtsweggarantie und die schwierige #Abwägung zwischen dem #Lebensschutz einerseits und den #Freiheitsrechten andererseits vornimmt….
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Ich erhoffe mir die große juristische #Aufarbeitung der Corona-Zeit, die juristische Bewertung des Shutdowns samt der Entscheidung über Entschädigungszahlungen für #Existenzvernichtung in den Jahren 2022 ff. – zumal von den Oberverwaltungsgerichten….
Das Grundprinzip heißt Gewaltenteilung, nicht Arbeitsteilung….
Es hat sich dort wohl etwas die Anschauung eingebürgert, dass ein Verfassungsrichter per se nie befangen ist – es sei denn, er hält sich selbst für befangen. Auch das ist aber höchst selten der Fall. Daraus spricht eine gewisse höchstrichterliche #Hybris….
Aber die Freiheitsrechte stehen in Gefahr, ihren Rang zu verlieren, entleert und abgewertet zu werden. Ihnen droht, dass von ihnen in Gefahrensituationen wie jetzt in der Pandemie nur noch die Hülle bleibt und der Inhalt leidet…
Das sind Freiheiten, die die Demokratie konstituieren. Diese Grundrechte müssen nicht automatisch zur Seite springen, wenn das RKI eine Pressekonferenz gibt…
Dieses Gericht ist dafür da, die Grenzen für die Freiheitsbeschränkungen von Bürgerinnen und Bürgern klar abzustecken.“
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/heribert-prantl-befangenheit-die-hybris-der-richter-in-karlsruhe-li.191691
Mit der Entscheidung dürfte im Laufe der nächste Woche zu rechnen sein.
#Prantl erinnert mit lesenwerten und deutlichen Worten an die große Verantwortung des #BverfG.
Doch noch bevor es seine in Bälde zu treffende Grundsatzentscheidung in der Hauptsache zur „Bundesnotbremse“ bekannt gibt, enttäuscht das BVerfG, da es auf eine #mündliche #Verhandlung, obwohl zahlreiche Stellungnahmen und Gutachten eingeholt oder vorgelegt wurden und in vielen Verfahren zu Themen wie Schulschließungen - die übrigens auch nach dem 25.11. verhängt werden können - in den letzten 19 Monaten gestritten wurde, verzichtet.
Prantle meint u.a.:
„Es wird eine Leitentscheidung sein, die große Entscheidung zu Corona, auf die man nun seit 19 Monaten wartet. Die Notbremse war zwar befristet und sie ist derzeit nicht mehr aktiv. Sie kann aber jederzeit wieder aktiviert werden. Deshalb muss das höchste Gericht jetzt endlich Substanzielles sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Lockdowns, zu allen tiefgreifenden Freiheitsbeschränkungen und existenziellen Verunsicherungen bisher mehr oder minder geschwiegen….
Das Gericht hat nun den Überblick über 19 Monate Corona-Bekämpfung. Es muss die divergierenden Stimmen zu den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen hören und sie intensiv diskutieren – und zwar #öffentlich, was leider bisher nicht vorgesehen ist.
Das Gericht muss in einer großen Verhandlung die Öffentlichkeit dabei partizipieren lassen, es muss zeigen, mit welcher Inbrunst, mit welchem Ernst und mit welcher Sensibilität es die Frage der Rechtsweggarantie und die schwierige #Abwägung zwischen dem #Lebensschutz einerseits und den #Freiheitsrechten andererseits vornimmt….
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Ich erhoffe mir die große juristische #Aufarbeitung der Corona-Zeit, die juristische Bewertung des Shutdowns samt der Entscheidung über Entschädigungszahlungen für #Existenzvernichtung in den Jahren 2022 ff. – zumal von den Oberverwaltungsgerichten….
Das Grundprinzip heißt Gewaltenteilung, nicht Arbeitsteilung….
Es hat sich dort wohl etwas die Anschauung eingebürgert, dass ein Verfassungsrichter per se nie befangen ist – es sei denn, er hält sich selbst für befangen. Auch das ist aber höchst selten der Fall. Daraus spricht eine gewisse höchstrichterliche #Hybris….
Aber die Freiheitsrechte stehen in Gefahr, ihren Rang zu verlieren, entleert und abgewertet zu werden. Ihnen droht, dass von ihnen in Gefahrensituationen wie jetzt in der Pandemie nur noch die Hülle bleibt und der Inhalt leidet…
Das sind Freiheiten, die die Demokratie konstituieren. Diese Grundrechte müssen nicht automatisch zur Seite springen, wenn das RKI eine Pressekonferenz gibt…
Dieses Gericht ist dafür da, die Grenzen für die Freiheitsbeschränkungen von Bürgerinnen und Bürgern klar abzustecken.“
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/heribert-prantl-befangenheit-die-hybris-der-richter-in-karlsruhe-li.191691
Mit der Entscheidung dürfte im Laufe der nächste Woche zu rechnen sein.
Berliner Zeitung
Heribert Prantl: Befangenheit? Die Hybris der Richter in Karlsruhe
Der Jurist und Buchautor Heribert Prantl über seine Erwartungen an die Standards des Bundesverfassungsgerichts zu Corona.
Forwarded from Jessica Hamed
#Bundesverfassungsgericht #Bundesnotbremse #Einschätzungsprärogative #Impfpflicht
Auf JuWiss hat Benjamin Stibi gestern die veröffentlichten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur #Bundesnotbremse kommentiert:
„Sie zeigen, dass aus Karlsruhe keine Korrektur der Corona-Politik zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht gesteht Regierung und Parlament einstimmig einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zu. Selbst intensivste Grundrechtseingriffe hält es zum Schutz von Gesundheit und Leben für gerechtfertigt. Ein neuer Lockdown wird damit umso wahrscheinlicher. Rechtsschutz dagegen ist aussichtlos.
Die Entscheidungen zur Bundesnotbremse sind auch ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich in den letzten eineinhalb Jahre um den Rechtsstaat bemüht gemacht haben. Die vielen Kläger*innen, die den beschwerlichen Rechtsweg immer wieder auf sich genommen haben, obwohl man sie schon früh hat spüren lassen, dass die Erfolgschancen gegen Null gehen und sie von großen Teilen der Gesellschaft dafür verachtet werden würden. Die immer wieder darauf gehofft haben, dass die „Hüter der Verfassung“ endlich ihre „Kollateralschäden“ (von Depressionen hin zu Existenzverlusten) ernst nehmen würden. Dass es das Bundesverfassungsgericht kein einziges Mal in der Pandemie geschafft hat, der Angst-getriebenen Corona-Politik Einhalt zu gebieten und erneut unkritisch die Regierungslinie übernommen hat, bedeutet ein historisches Versagen. Man kann es nicht anders ausdrücken: Das Virus hat den Rechtsstaat infiziert."
https://www.juwiss.de/104-2021/
Eine schonungslose und leider zutreffende Analyse. In a nutshell: grenzenlose Einschätzungsprärogative.
„Ein neuer #Lockdown wird damit umso wahrscheinlicher. #Rechtsschutz dagegen ist aussichtlos.“
Damit hat Benjamin Recht.
Zugespitzt kann man sagen, die Grenze ist erst überschritten, wenn die Regierung vertritt, dass die Erde eine Scheibe ist. Sprich: Alles, was nicht offensichtlich unvertretbar ist, ist damit von der Einschätzungsprärogative gedeckt.
D.h. Es ist damit zu rechnen, dass mindestens alle bis April 2021 anhängig gemachten Hauptsachverfahren mit dieser „Begründung“ verloren werden, sofern es keine rein formellen Fehler gab.
Die Entscheidungen des #BverfG sind schlicht ein #Persilschein für eine hemmungs- und grenzenlose Corona-Politik. Das wissen und wollten die Richter*innen mE auch.
So wundert es nicht, dass bereits gestern die Ministerpräsident*innen dankbar den Ball aufgenommen und direkt strengere Maßnahmen beschlossen haben.
Sogar eine allgemeine #Impfpflicht soll es nach dem Willen der #Ampel offenbar geben, ferner wünscht die SPD eine Verkürzung der Gültigkeit des Impfstatus auf sechs Monate.
Eine #Impfpflicht für eine Impfung die aufgrund ihrer kurzen Wirksamkeit lediglich sechs Monate anerkannt wird und die zu keiner #Herdenimmunität führt. Bei #Lanz hat Lars Klingenbeil verkündet, dass eine solche sicher Anfang 2022 komme.
Damit ist die letzte rote Linie gefallen.
Auf JuWiss hat Benjamin Stibi gestern die veröffentlichten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur #Bundesnotbremse kommentiert:
„Sie zeigen, dass aus Karlsruhe keine Korrektur der Corona-Politik zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht gesteht Regierung und Parlament einstimmig einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zu. Selbst intensivste Grundrechtseingriffe hält es zum Schutz von Gesundheit und Leben für gerechtfertigt. Ein neuer Lockdown wird damit umso wahrscheinlicher. Rechtsschutz dagegen ist aussichtlos.
Die Entscheidungen zur Bundesnotbremse sind auch ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich in den letzten eineinhalb Jahre um den Rechtsstaat bemüht gemacht haben. Die vielen Kläger*innen, die den beschwerlichen Rechtsweg immer wieder auf sich genommen haben, obwohl man sie schon früh hat spüren lassen, dass die Erfolgschancen gegen Null gehen und sie von großen Teilen der Gesellschaft dafür verachtet werden würden. Die immer wieder darauf gehofft haben, dass die „Hüter der Verfassung“ endlich ihre „Kollateralschäden“ (von Depressionen hin zu Existenzverlusten) ernst nehmen würden. Dass es das Bundesverfassungsgericht kein einziges Mal in der Pandemie geschafft hat, der Angst-getriebenen Corona-Politik Einhalt zu gebieten und erneut unkritisch die Regierungslinie übernommen hat, bedeutet ein historisches Versagen. Man kann es nicht anders ausdrücken: Das Virus hat den Rechtsstaat infiziert."
https://www.juwiss.de/104-2021/
Eine schonungslose und leider zutreffende Analyse. In a nutshell: grenzenlose Einschätzungsprärogative.
„Ein neuer #Lockdown wird damit umso wahrscheinlicher. #Rechtsschutz dagegen ist aussichtlos.“
Damit hat Benjamin Recht.
Zugespitzt kann man sagen, die Grenze ist erst überschritten, wenn die Regierung vertritt, dass die Erde eine Scheibe ist. Sprich: Alles, was nicht offensichtlich unvertretbar ist, ist damit von der Einschätzungsprärogative gedeckt.
D.h. Es ist damit zu rechnen, dass mindestens alle bis April 2021 anhängig gemachten Hauptsachverfahren mit dieser „Begründung“ verloren werden, sofern es keine rein formellen Fehler gab.
Die Entscheidungen des #BverfG sind schlicht ein #Persilschein für eine hemmungs- und grenzenlose Corona-Politik. Das wissen und wollten die Richter*innen mE auch.
So wundert es nicht, dass bereits gestern die Ministerpräsident*innen dankbar den Ball aufgenommen und direkt strengere Maßnahmen beschlossen haben.
Sogar eine allgemeine #Impfpflicht soll es nach dem Willen der #Ampel offenbar geben, ferner wünscht die SPD eine Verkürzung der Gültigkeit des Impfstatus auf sechs Monate.
Eine #Impfpflicht für eine Impfung die aufgrund ihrer kurzen Wirksamkeit lediglich sechs Monate anerkannt wird und die zu keiner #Herdenimmunität führt. Bei #Lanz hat Lars Klingenbeil verkündet, dass eine solche sicher Anfang 2022 komme.
Damit ist die letzte rote Linie gefallen.
www.juwiss.de
Im Zweifel für die Regierung › JuWissBlog
von BENJAMIN STIBI Die heute veröffentlichten Beschlüsse zur Bundesnotbremse zeigen, dass aus Karlsruhe keine Korrektur der Corona-Politik ...
Forwarded from Jessica Hamed
#2G++ #Befangenheitsantrag #BVerfG #2G #Einzelhandel
Zunächst zum weniger Erfreulichem: Wir haben für unsere Mandantin alle Richter*innen des Ersten Senats aufgrund der #2G++ Regelung bei der mdl Verhandlung am Dienstag abgelehnt:
„Hamed erläutert das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin des Weiteren damit, dass diese befürchte, dass sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht gegen Sars-CoV-2 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.
Hamed sagte der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-urteile-sind-alle-richter-in-karlsruhe-befangen-li.201162
Auch die #Welt berichtete:
„Wer sich den 2G- oder 3G-Anforderungen in Geschäften…verweigert, bestraft sich durch den Ausschluss in der Regel selbst. Vor Gericht ist die Interessenlage eine andere.“ Es müsse weiterhin Wege geben, mit Personen zu verhandeln, die weder genesen sind, noch sich impfen oder testen lassen möchten.“ [Präsident des OLG Frankfurt]…
…hat Hamed zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Richter… eingereicht. „Weil der Erste Senat 2G plus plus für rechtmäßig hält, wäre es geradezu grotesk zu glauben, dass die dortigen Richter Zugangsbeschränkungen für weniger relevante Einrichtungen für rechtswidrig halten könnten“….“
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235706864/Corona-2G-plus-plus-Verfassungsgericht-errichtet-hohe-Huerden.html
Der #Öffentlichkeitsgrundsatz ist einer der wichtigsten Verfahrensgrundsätze und in einem Rechtsstaat unabdingbar. Er dient der Transparenz und der Kontrolle der Justiz. Hierdurch soll auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit der Gerichte und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens geschaffen werden.
Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Das Gericht ist das Herzstück des Rechtsstaats, weshalb es höchste Priorität hat, den freien Zugang zu Gericht sicherzustellen. Wer aber Menschen sogar den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung verwehrt, der wird erst recht der Meinung sein, Menschen alternative Fortbewegungsmittel zumuten zu können.
Erfreulich ist aber, dass das OVG #Lüneburg mit einer fundierten Entscheidung, die man fast als Gegentwurf zu den enttäuschenden Bundesnotbremseentscheidungen bezeichnen muss, #2G im Einzelhandel gekippt hat:
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html
Spannend wird sein, ob das OVG #Münster, das bald über dieselbe Frage entscheiden muss, zum gleichen Ergebnis kommt. Falls ja, wäre zu erwarten, dass unabhängig von Gerichtsverfahren alle Bundesländer #2G im Einzelhandel wieder aufheben.
Zunächst zum weniger Erfreulichem: Wir haben für unsere Mandantin alle Richter*innen des Ersten Senats aufgrund der #2G++ Regelung bei der mdl Verhandlung am Dienstag abgelehnt:
„Hamed erläutert das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin des Weiteren damit, dass diese befürchte, dass sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht gegen Sars-CoV-2 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.
Hamed sagte der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-urteile-sind-alle-richter-in-karlsruhe-befangen-li.201162
Auch die #Welt berichtete:
„Wer sich den 2G- oder 3G-Anforderungen in Geschäften…verweigert, bestraft sich durch den Ausschluss in der Regel selbst. Vor Gericht ist die Interessenlage eine andere.“ Es müsse weiterhin Wege geben, mit Personen zu verhandeln, die weder genesen sind, noch sich impfen oder testen lassen möchten.“ [Präsident des OLG Frankfurt]…
…hat Hamed zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Richter… eingereicht. „Weil der Erste Senat 2G plus plus für rechtmäßig hält, wäre es geradezu grotesk zu glauben, dass die dortigen Richter Zugangsbeschränkungen für weniger relevante Einrichtungen für rechtswidrig halten könnten“….“
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235706864/Corona-2G-plus-plus-Verfassungsgericht-errichtet-hohe-Huerden.html
Der #Öffentlichkeitsgrundsatz ist einer der wichtigsten Verfahrensgrundsätze und in einem Rechtsstaat unabdingbar. Er dient der Transparenz und der Kontrolle der Justiz. Hierdurch soll auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit der Gerichte und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens geschaffen werden.
Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Das Gericht ist das Herzstück des Rechtsstaats, weshalb es höchste Priorität hat, den freien Zugang zu Gericht sicherzustellen. Wer aber Menschen sogar den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung verwehrt, der wird erst recht der Meinung sein, Menschen alternative Fortbewegungsmittel zumuten zu können.
Erfreulich ist aber, dass das OVG #Lüneburg mit einer fundierten Entscheidung, die man fast als Gegentwurf zu den enttäuschenden Bundesnotbremseentscheidungen bezeichnen muss, #2G im Einzelhandel gekippt hat:
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html
Spannend wird sein, ob das OVG #Münster, das bald über dieselbe Frage entscheiden muss, zum gleichen Ergebnis kommt. Falls ja, wäre zu erwarten, dass unabhängig von Gerichtsverfahren alle Bundesländer #2G im Einzelhandel wieder aufheben.
Berliner Zeitung
Bundesverfassungsgericht: Sind alle Richter befangen?
Kläger und Anwälte können nur nach Vorlage eines Impfnachweises und eines PCR-Tests vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Das ist ein Problem.
Die Fragen lassen eher Schlimmes ahnen. Das #BverfG hätte sich besser vom Fragenkatalog des Österreichischen Verfassungsgerichtshof inspirieren lassen sollen. Die dortigen Richter*innen wollen offenbar wirklich an des Pudels Kern.
https://twitter.com/haintz_markus/status/1491939100848443394?s=20&t=wmjNnJa2WoAXxmHxpl19Eg
https://twitter.com/haintz_markus/status/1491939100848443394?s=20&t=wmjNnJa2WoAXxmHxpl19Eg
Twitter
Markus Haintz
Ich kann meiner geschätzten Kollegin Jessica Hamed voll zustimmen. Die Fragen lassen vermuten, dass man die Antworten erhält, die man erhalten möchte, um das #CovidRegime weiter "rechtfertigen" zu können. Das Gesundheitsministerium in Österreich hat die richtigen…
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.
Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.
Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.
👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Mehr zu diesem Fall hier im Video
Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit
👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)
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Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.
Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.
Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.
👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Mehr zu diesem Fall hier im Video
Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit
👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)
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Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden?
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen #Berufungsverhandlung bestätigte die kleine #Strafkammer die #Verurteilung der #Mandantin durch das #AG #Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein #Video einer #polizeilichen…
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen #Berufungsverhandlung bestätigte die kleine #Strafkammer die #Verurteilung der #Mandantin durch das #AG #Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein #Video einer #polizeilichen…