Forwarded from Friedemann Däblitz
Vor mehr als einem Jahr hat Karl Lauterbach eingeräumt, dass #Maskenpflicht im Freien „Schwachsinn“ ist. Vor einem Jahr wurde mein Mandant Wolfgang Greulich für die im Video dokumentierte „Straftat“ vom 17.11.2020 zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Kurz vor der Tat wurde im RKI-Krisenstab erörtert, dass FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung durch ungeschulte Personen keinen Mehrwert haben, wie wir dank #RKIFiles wissen. Dann musste das für Alltagsmasken ja wohl erst Recht gelten, wie man auch außerhalb des RKI wissen konnte. Die Masken waren ein Zeichen der Unterwerfung unter die Staatsgewalt.
Diese Meinung musste man zwar nicht teilen. Das Schlimme aber war: Man durfte diese Meinung nicht einmal auf einer #Versammlung im Freien demonstrieren. Es herrschte in Deutschland eine Mentalität von Befehl und Gehorsam. Mein Mandant musste für die Ausübung seiner #Grundrechte teuer bezahlen. Nachdem der Sachverständige Gerhard Scheuch in erster Instanz noch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen davon überzeugen konnte, dass Masken im Freien nutzlos sind, hat das Landgericht München II dieses Urteil aufgehoben, weil ein Virologe die Masken im Freien nützlich fand. Eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung zur Übertragungsmöglichkeit im Freien wollte und konnte dieser indes nicht einmal näherungsweise angeben.
Wichtiger: Auch die Versammlungsbehörde konnte ihre Gefahrenprognose nicht auf irgendeine Evidenz, sondern nur auf bloße Vermutungen stützen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bräuchte es für Auflagen zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit aber immer eine unmittelbare Gefahr. Hieran haben wir in der beim #Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2385/23 aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die vom Bayerischen Obersten Landesgericht als unbegründet verworfene Revision erneut erinnert.
https://x.com/dablitz_f/status/1772729360769806657?s=20 @RA_Friede
Diese Meinung musste man zwar nicht teilen. Das Schlimme aber war: Man durfte diese Meinung nicht einmal auf einer #Versammlung im Freien demonstrieren. Es herrschte in Deutschland eine Mentalität von Befehl und Gehorsam. Mein Mandant musste für die Ausübung seiner #Grundrechte teuer bezahlen. Nachdem der Sachverständige Gerhard Scheuch in erster Instanz noch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen davon überzeugen konnte, dass Masken im Freien nutzlos sind, hat das Landgericht München II dieses Urteil aufgehoben, weil ein Virologe die Masken im Freien nützlich fand. Eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung zur Übertragungsmöglichkeit im Freien wollte und konnte dieser indes nicht einmal näherungsweise angeben.
Wichtiger: Auch die Versammlungsbehörde konnte ihre Gefahrenprognose nicht auf irgendeine Evidenz, sondern nur auf bloße Vermutungen stützen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bräuchte es für Auflagen zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit aber immer eine unmittelbare Gefahr. Hieran haben wir in der beim #Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2385/23 aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die vom Bayerischen Obersten Landesgericht als unbegründet verworfene Revision erneut erinnert.
https://x.com/dablitz_f/status/1772729360769806657?s=20 @RA_Friede